09.3457
Gerechte Bereinigung der Waldweideflächen
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Cramer, Hêche, Imoberdorf, Lombardi)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Cramer, Hêche, Imoberdorf, Lombardi)
Adopter la motion
Präsidentin (Forster-Vannini Erika, Präsidentin): Sie haben auch hier einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Obwohl ich mir bewusst bin, dass das letzte Traktandum nicht das populärste ist, muss ich trotzdem etwas weiter ausholen, dies einerseits angesichts der Komplexität der Materie und andererseits infolge des Umstandes, dass ein Minderheitsantrag vorliegt.
Die Waldfläche der Schweiz beträgt 1,25 Millionen Hektaren. Darin inbegriffen ist die Fläche der sogenannten bestockten Weiden, welche eine Fläche von insgesamt 90 000 Hektaren, also 7 Prozent der gesamten Waldfläche, umfassen. Solche bestockten Weiden befinden sich teils im Alpenraum, vor allem aber im Jura. Bestockte Weiden, auch Waldweiden genannt, sind Flächen, auf denen Waldbaumgruppen und Gebüsche in Grasweiden eingestreut sind. Das so resultierende Mosaik aus Weide- und Waldflächen liefert ideale Bedingungen für die Viehweide und ist ein landwirtschaftliches Kulturerbe.
Rechtlich sind bestockte Weiden Wald und unterstehen somit der Forstgesetzgebung. Die landwirtschaftliche Benutzung dieser bestockten Weiden respektive Waldweiden ist aber nicht nur zulässig, sie wird sogar als sehr positiv beurteilt. Nicht zuletzt dies war der Grund, dass bei der vor einigen Jahren vorgenommenen Neuerfassung der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz zusätzlich auch, obwohl rechtlich Wald, eine flächenmässige Erfassung der bestockten Weiden erfolgte. Grund und Anlass für dieses Erfassen der für die Bewirtschaftung geeigneten Waldweideflächen war die Beurteilung, dass es möglich sein sollte, an Landwirte, welche solche Weiden auch tatsächlich bewirtschaften, Beiträge auszurichten. Man befürchtet, dass sonst solche Waldweiden verganden könnten.
Die flächenmässige Ausscheidung der Waldweiden ist mittlerweile von fast allen Kantonen vollzogen worden. Die entsprechenden Vermessungen und Kartierungen sind abgeschlossen. Der Kanton Neuenburg aber ist mit der Ausscheidungsmethode nicht einverstanden. Dass er eine andere Sichtweise hat, ist Ursache der Motion. Ich versuche deshalb, den Unterschied zwischen der Methode, mit der ein Grossteil der Schweiz bereits erfasst worden ist, und der Methode, die der Kanton Neuenburg angewandt haben möchte, zu skizzieren.
Würde nach der Methode des Kantons Neuenburg vorgegangen, hätte dies zur Folge, dass für den Jurabogen zumindest vorerst zusätzliche Direktzahlungen und Beiträge geleistet würden. Der Motionär, Nationalrat Favre, beziffert die zusätzlichen Zahlungen mit 1,5 Millionen Franken pro Jahr; das Bundesamt für Landwirtschaft will sich da nicht festlegen, ist aber ebenfalls der Meinung, dass sie sich auf einen einstelligen Millionenbetrag belaufen dürften.
Der Unterschied zwischen den beiden Methoden besteht in der Beurteilung von Waldweiden, die zwischen 200 und 800 Quadratmeter gross sind. Kleinere Waldweiden gelten automatisch als landwirtschaftliche Nutzfläche, grössere gelten automatisch als Wald. Wird eine mittelgrosse Waldweide mehr oder weniger von landwirtschaftlicher Nutzfläche umgeben, führt sie also in gewisser Weise ein Inseldasein, wird sie insoweit als landwirtschaftliche Nutzfläche betrachtet, als sie Weideflächen aufweist. Zumeist wird der Anteil pauschaliert, beispielsweise mit 25 Prozent.
Grenzt jedoch eine solche 200 bis 800 Quadratmeter grosse Waldweide an eigentliches Waldgebiet - ist sie also gleichsam eine Arrondierung von Waldgebiet - und ist sie deshalb mehrheitlich von Wald umschlossen, gilt sie nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfläche.
Herr Nationalrat Favre will nun, dass die unterschiedliche Beurteilung der beiden Waldweidearten aufgehoben und beide Arten zumindest teilweise als landwirtschaftliche Nutzflächen anerkannt werden. Wie schon gesagt, würde dies eine gewisse Umverteilung der Direktzahlungen zur Folge haben, und zwar in der Höhe von 1,5 Millionen Franken gemäss der Meinung von Nationalrat Favre oder im einstelligen Millionenbereich gemäss der Auffassung des Bundesrates.
Diese finanziellen Konsequenzen sind jedoch nicht der Hauptgrund, weshalb Ihre UREK die Motion mehrheitlich ablehnt. Immerhin ist bezüglich der finanziellen Voraussetzungen und der Umverteilung der Direktzahlungen zu sagen, dass diese nur eine Umverteilung innerhalb des Direktzahlungssystems als Ganzes wäre. Der Gesamtbeitrag der Direktzahlungen bleibt gleich, es würden einfach Umschichtungen vorgesehen, die heute nicht bestimmbar sind.
Für die UREK war aber ein anderer Grund weitaus bedeutsamer, um die Motion abzulehnen. Wenn nämlich im Kanton Neuenburg und anderswo im Jurabogen eine andere Ausscheidung der Waldweideflächen erfolgen müsste, hätte dies bei allen anderen Kantonen erhebliche Probleme zur Folge. Sie müssten in diesem Fall die bereits vorgenommene Erfassung der Waldweideflächen korrigieren, was nicht nur einen erheblichen zeitlichen, sondern auch einen erheblichen finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Diesen Mehraufwand will Ihre UREK den Kantonen nicht zumuten. Sie kann dies insbesondere auch deshalb verantworten, weil das Direktzahlungssystem in absehbarer Zeit so oder so modifiziert wird.
Ihre UREK hat nämlich Kenntnis von einem Bericht des Bundesrates, welcher sich mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems beschäftigt. Dabei ist vorgesehen, dass zukünftig spezielle Beiträge für die qualitative Erhaltung des Kulturlandes und der Biodiversität geleistet werden können.
Die Waldweiden betreffen nun sowohl in den Alpen wie im Jurabogen grosse Teile der Landschaft und sind für diese Gebiete ein typisches und die Landschaft gestaltendes Kulturerbe. Zumindest leisten sie einen Beitrag zur Biodiversität. Schon bald wird deshalb auch in finanzieller Hinsicht eine Berücksichtigung dieser speziellen Kulturgegebenheiten möglich sein, ohne dass es irgendwelcher Neuvermessungen bedarf.
Die Kommission erachtet es deshalb als unverhältnismässig, für eine relativ kurze Übergangszeit kostspielige und zeitlich aufwendige Neuerfassungen von Flächen vornehmen zu müssen. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion, und ich gehe davon aus, dass Herr Kollege Cramer nun diesen Minderheitsantrag begründet.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
J'expose en quelques mots les réflexions de la minorité de la commission. Je pense que certains de mes collègues qui représentent des cantons qui sont directement concernés s'exprimeront également.
Pour ma part, je souhaite aborder cette problématique en relevant simplement que la désignation même de "pâturage boisé" révèle deux types de préoccupations. D'une part, le mot "pâturage" renvoie à l'agriculture et à toutes les préoccupations que l'on peut avoir lorsqu'on est à la tête d'une exploitation agricole. Du reste, c'est fort logiquement qu'au niveau de la Confédération, ce soit le département qui est notamment en charge des questions agricoles qui soit compétent par rapport à cet objet. Le terme "pâturage boisé" comprend également le mot "boisé", qui renvoie à la législation forestière, laquelle s'applique assez largement à ces pâturages. Et, du reste, au niveau de l'aménagement du territoire, les pâturages boisés sont considérés comme de la forêt.
Dans les faits, cette double caractéristique s'avère pénalisante, parce qu'on a le sentiment que finalement les préoccupations de nature forestière l'ont emporté sur les préoccupations de nature agricole. Et le résultat, nous l'avons sous les yeux: les pâturages boisés sont de moins en moins entretenus, en tout cas s'agissant des parcelles qui sont les plus difficiles d'accès et qui sont progressivement abandonnées au profit de la forêt.
Cette évolution est extrêmement regrettable, à deux égards: d'une part parce que c'est une perte de savoir-faire, un abandon de cultures traditionnelles; d'autre part parce que c'est regrettable s'agissant de la biodiversité. Vous le savez, cette année est celle de la biodiversité, et je crois utile de rappeler qu'en milieu forestier la plus grande biodiversité se trouve aux lisières, dans ces emplacements ensoleillés où la forêt naît, où la forêt se développe. C'est l'endroit où l'on trouve la plus grande variété de plantes. C'est donc dire que les pâturages boisés, en préservant ces lisières, en préservant aussi ces emplacements ensoleillés en forêt, favorisent très grandement la biodiversité, et que c'est donc une raison de plus de souhaiter qu'ils soient entretenus. Vouloir qu'ils soient entretenus, au fond c'est très simple, c'est ce que propose cette motion: ceux qui entretiennent ces pâturages, ce sont des agriculteurs, et comme ce sont eux qui les entretiennent, ils doivent tout simplement être traités comme tous les autres agriculteurs et avoir accès pleinement aux paiements directs.
J'ajoute, s'agissant des considérations financières, que donner aux agriculteurs pleinement accès aux paiements directs, cela ne coûtera rien à la Confédération. Tout à l'heure, le président de la commission, Monsieur Schweiger, l'a indiqué: on parle ici d'une somme de l'ordre de 1 million de francs, peut-être un peu plus, mais enfin c'est cela l'ordre de grandeur. Ce montant de 1 million de francs est à mettre en rapport avec l'enveloppe de 2,6 milliards de francs allouée aux paiements directs. En d'autres termes, nous sommes ici à peu près dans l'épaisseur du trait, et ce n'est en tout cas pas des considérations d'ordre économique qui doivent nous empêcher d'adopter cette motion.
Dès lors, aussi bien pour préserver ce savoir-faire agricole traditionnel que pour soutenir la biodiversité, notamment en cette année de la biodiversité, je vous recommande de soutenir la motion Favre Laurent.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Waldweiden sind landwirtschaftliches Produktionsgebiet und Teil der traditionellen Kulturlandschaft in vielen Regionen der Schweiz, nicht nur im Jurabogen, sondern auch teilweise in den Alpen und in den Voralpen. Sie sind ein Ökosystem mit einer gemischten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung - eine einzigartige, von Menschen geschaffene Kulturlandschaft, welche die Artenvielfalt grossräumig fördert.
Nun doch ein paar Worte als Ergänzung zu Kollega Cramer zur Problemstellung: Infolge der Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen und der Technik sind die Waldweiden gefährdet, einerseits durch die Intensivierung, andererseits durch die Vergandung. Diese Tendenz wird durch die im Rahmen des Projekts Landwirtschaftliche Nutzflächen (LWN) laufende Bereinigung der landwirtschaftlichen Nutzfläche noch verstärkt, indem die Direktzahlungen für die Waldweiden proportional zu der von den Bäumen beschatteten Fläche ersatzlos gekürzt werden, was natürlich die Bewirtschafter benachteiligt und entmutigt.
Wo liegt die Benachteiligung bzw. die Ungerechtigkeit? In der landwirtschaftlichen Zone gelten Hecken und Feldgehölze von weniger als 800 Quadratmetern Fläche als Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Für sie werden sogar Zusatzbeiträge für den ökologischen Ausgleich bezahlt. Dagegen werden für die Berechnung der landwirtschaftlichen Nutzfläche bei Waldweiden die bewaldeten Flächen vollständig abgezogen. Um diese Situation zu verbessern, wurden durch verschiedene Kantone Vorstösse unternommen. Diese stiessen aber bei den zuständigen Stellen auf wenig Verständnis. Es gab auch schon diverse parlamentarische Vorstösse, zum Beispiel anlässlich der Debatte zur AP 2011.
Die Motion Favre beauftragt nun den Bundesrat, die Methode zur Bereinigung der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Waldweiden zu revidieren, um die Gleichbehandlung dieser Flächen gegenüber der übrigen landwirtschaftlichen Nutzfläche sicherzustellen, und in erster Linie geht es hier um diese Gleichbehandlung. Die Minderheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen also die Annahme der Motion, dies hauptsächlich aus folgenden Gründen:
1. Wir sehen in der Motion ein valables Instrument, um die wertvollen Kulturflächen besser zu erhalten und Anreize zu schaffen, sie vor der unerwünschten Ausbreitung der Waldfläche zu schützen.
2. Die Motion betrifft alle in der landwirtschaftlichen Nutzfläche gelegenen Waldweiden, sowohl jene des Jura als auch jene der Voralpen und Alpen. Darum ist es falsch zu behaupten, dass die in der Motion geforderte Änderung der gegenwärtigen Bestimmungen eine ungleiche Behandlung der Waldweiden des Alpenraumes zur Folge hätte.
3. Ihre Kommission hat der parlamentarischen Initiative Favre 09.469, "Bestockte Weiden der Landwirtschaftszone zuteilen", mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben. Die Minderheit sieht aber die vorliegende Motion als Kompromiss an, als gangbaren Weg, um die wertvollen Kulturflächen besser zu erhalten; und das ohne grössere Auswirkungen auf die Direktzahlungen; das haben wir uns bestätigen lassen.
Im Namen der Kommissionsminderheit möchte ich Sie bitten, dem Nationalrat zu folgen, der die Motion mit 159 zu 16 Stimmen angenommen hat.
Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le pâturage boisé est un élément emblématique des paysages des cantons de l'Arc jurassien, mais également, j'insiste là-dessus, de plusieurs cantons alpins où il fait partie du patrimoine agricole traditionnel. Façonné par l'activité agricole, il sert à la fois à l'élevage et à la sylviculture. Ces deux rôles traduisent toute l'importance du pâturage boisé pour l'économie locale des régions. Il fournit l'alimentation du bétail, été comme hiver, et la matière première à une industrie sylvicole qui demeure importante dans de nombreux endroits de notre pays.
Mais le pâturage boisé n'est pas qu'une source de revenu, car on ne saurait passer sous silence sa richesse biologique. Ainsi, ses multiples zones de contact entre herbage et forêt offrent un habitat très prisé par de nombreuses espèces animales et végétales. De plus, l'homme, par son activité, contribue à la création de milieux particuliers qui abritent des espèces rares ou menacées. C'est notamment le cas dans le canton du Jura pour les murs de pierre sèche qui délimitent de nombreux pâturages boisés. Dès lors, les pâturages boisés méritent donc une protection complète.
Toutefois, si les pâturages boisés font partie des surfaces agricoles utiles qui ont droit aux paiements directs, les surfaces arborisées des pâturages sont déduites du calcul. Cette méthode de mesure n'est plus satisfaisante, car elle encourage d'un côté à effectuer des coupes d'arbres pour obtenir des pâturages exempts de tout boisement, et d'un autre côté à négliger les parties extensives qui deviennent ainsi progressivement des forêts denses et fermées au bétail, d'autant plus que l'exploitation des pâturages boisés induit une charge importante de travail pour les agriculteurs et que cette prestation n'est pas suffisamment reconnue.
La gestion des pâturages boisés se caractérise par une complexité et une multitude de contraintes, parfois convergentes, parfois contradictoires. En révisant la méthode d'épuration dans le sens demandé par l'auteur de la motion, on permet aux intérêts de l'agriculture, de la sylviculture, de la protection de la nature et du paysage ainsi que du tourisme doux de mieux cohabiter dans les pâturages boisés.
Pour toutes ces raisons, je vous invite à soutenir la motion qui nous est soumise.
Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen: Wir alle anerkennen die wichtige und vielfältige Funktion der Waldweiden. So hat man ja auch bereits in der Vergangenheit Massnahmen zur Förderung erlassen. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 zum Beispiel wurden weitere Instrumente zur Unterstützung von Waldweiden mit biologischer Qualität geschaffen. Weitere gezielte Massnahmen zur Förderung der Qualität der Landschaft - und das ist für mich speziell wichtig - werden auch im Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorgeschlagen. Seit der Einführung der Direktzahlungen haben wir diese Beiträge in der Folge immer und immer wieder für die zum Waldareal gehörenden landwirtschaftlich genutzten Teilflächen, die Grasflächen innerhalb einer Waldweide, ausgerichtet - analog den übrigen landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Schlussendlich müsste man sich auch noch die Frage stellen, wie das zu finanzieren ist. Zum einen würde damit der gesetzliche Rahmen überschritten, welcher die Direktzahlungen auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen beschränkt, und zum andern würde eine Ungleichbehandlung zu den bestockten Waldweiden im Alpenraum geschaffen. Des Weiteren liesse sich eine solche Änderung innerhalb der bestehenden Zahlungsrahmen wahrscheinlich kaum realisieren. Die Folge wäre eine Umverteilung, primär zuungunsten der produzierenden Landwirtschaft. Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Motion abzulehnen.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Le sujet des pâturages boisés est traité de manière récurrente depuis 2003 et ces pâturages font partie du paysage agricole traditionnel tant dans la chaîne jurassienne que dans les Alpes et les Préalpes. On peut d'ailleurs rappeler que j'avais défendu en mars 2007 une proposition de minorité à ce sujet (BO 2007 N 284), alors que j'étais membre du Conseil national. Je l'ai retirée au profit de la proposition Schmied Walter/Kohler dans le cadre de la discussion par article concernant la Politique agricole 2011. Madame Leuthard se souvient fort bien que le Conseil fédéral avait donné à cette époque un certain nombre de garanties selon lesquelles les pâturages boisés seraient valorisés. Jusqu'à présent, l'Office fédéral de l'agriculture n'a pas pris en compte cette volonté de conservation et de valorisation des pâturages boisés, malgré les démarches incessantes de la Commission intercantonale des pâturages boisés jurassiens et des gouvernements des cantons de Berne, de Vaud, du Jura et de Neuchâtel. C'est à mon avis une question de philosophie qui n'est pas la même entre ces cantons et l'OFAG.
Cela est d'autant plus regrettable que cette conservation et cette valorisation vont dans le sens de la biodiversité, ce qui a d'ailleurs été indiqué par Messieurs Cramer et Hêche. Monsieur Cramer nous a d'ailleurs rappelé que 2010 était justement l'année de la biodiversité, raison pour laquelle il serait intéressant d'adopter cette motion.
Vous le savez aussi - et cela a déjà été mentionné -, la situation actuelle crée et consacre une inégalité de traitement qui nous semble peu acceptable dans la valorisation du boisé entre les zones agricoles et les zones forestières qui conduira à terme, si rien ne se fait, à la disparition progressive des pâturages boisés, puisqu'en fin de compte les prestations qui sont effectuées par les familles paysannes qui possèdent des pâturages boisés ne sont pas assez indemnisées, ce qui peut pousser certaines exploitations à renoncer à cette biodiversité qui, comme cela a été relevé, permet aussi à la faune de se développer dans ces régions.
La motion Favre Laurent est d'ailleurs déjà un compromis et, vous le savez peut-être aussi, une initiative parlementaire déposée par le même auteur - 09.469, "Classer le pâturage boisé (bestockte Weiden) en zone agricole" -, qui va beaucoup plus loin, sera vraisemblablement retirée au profit de la présente motion, qui nous semble déjà être une solution de compromis. On peut aussi rappeler, comme l'a fait Monsieur Imoberdorf, que cette motion a été adoptée très massivement par le Conseil national, par 159 voix contre 16, le 3 décembre 2009. Cette quasi-unanimité devrait nous faire réfléchir à la décision que nous allons prendre tout à l'heure.
Au niveau financier, il a aussi été indiqué que cette modification de zone n'impliquerait pas de nouvelles charges pour la Confédération. En effet, pour cette réaffectation, une somme de 1,5 million de francs au maximum environ - c'est la somme qui a été articulée, sur les 2,6 milliards de francs des paiements directs -, est tout à fait suffisante. Ainsi, le problème n'est pas, à mon sens, un problème financier.
Pour toutes ces raisons, je vous demande d'adopter la motion Favre Laurent, afin de pouvoir lutter pour maintenir la biodiversité.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eine ganz kurze Präzisierung einiger Sachen, die gesagt wurden: Es wird überhaupt nicht bestritten, dass die Waldweiden ein Kulturerbe sind und unbedingt erhalten werden müssen. Wenn nun der Eindruck entstünde, dass alles, was unter den Begriff "Waldweiden" fiele, nichtlandwirtschaftliche Nutzfläche sei, dann wäre ein solcher Eindruck falsch. Die eigentliche Weidefläche, die besteht, wird als landwirtschaftliche Nutzfläche angerechnet. Auch von den bestockten Teilen werden 25 Prozent der Fläche angerechnet; es ist also nicht eine Null. Es geht nur darum: Wenn eben diese bestockten Flächen Bestandteile eines Waldes bilden, quasi wie Wald aussehen, dann fallen sie weg.
Das Problem liegt aber darin, dass heute weitgehend die Erfassung nach dieser Methode, wie ich sie jetzt nochmals kurz skizziert habe, abgeschlossen ist. Wenn nun die Motion gutgeheissen würde, müsste man, basierend auf dem Inhalt der Motion, eine Neuerfassung vornehmen. Im Kanton Neuenburg, wo das noch nicht gemacht wurde, kann das kein Problem sein. Aber aus Rechtsgleichheitsgründen müsste man das wohl überall tun. Diesen Aufwand sehen wir als unverhältnismässig an; dies in Relation zu den Summen, die zur Diskussion stehen. Zudem wären diese Summen ja nur mit einer Umverteilung innerhalb des ganzen landwirtschaftlichen Beitrags- oder Vergütungssystems freizubekommen.
Wir sehen uns berechtigt, diese momentane Situation weiter so zu belassen. Denn bei der nächsten Agrarreform wird ein etwas anderes System bei den Direktzahlungen Platz greifen. Man wird das nächste Mal den kulturell wertvollen Landschaften und dem Kulturerbe, auch in Hinsicht auf die Biodiversität, spezielle Beiträge zuordnen. Wir glauben, dass diese relativ kurze Übergangszeit ertragen werden sollte. Den Kantonen, die das schon alles gemacht haben, sollte nicht aufgebrummt werden, das Ganze nochmals zu tun.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Ich kann nahtlos an die Ausführungen von Herrn Schweiger anschliessen, der die Sachlage sehr fachkundig und absolut korrekt wiedergegeben hat. Wir haben dieses Prinzip zur Ermittlung der landwirtschaftlichen Nutzfläche seit 1993. Bei der Erarbeitung des Prinzips wurde festgehalten, was bei den Waldweiden unter Wald fällt und was effektiv landwirtschaftlich nutzbar ist und zu Direktzahlungen berechtigt.
Jede Fläche im Bereich von Waldweiden, die als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgeschieden wurde, berechtigt zu Direktzahlungen. Dies ist seit 1993, also seit siebzehn Jahren, nicht geändert worden. Es gab auch nie Probleme - bis man mit Fotoaufnahmen und Kartenmaterial prüfte, ob die Angaben noch stimmen, die bezeichnen, was jetzt genau Waldfläche ist und was innerhalb der Waldflächen nutzbar ist. Es gibt eigentlich nur einen Kanton, der diesbezüglich Probleme hatte: der Kanton Neuenburg. Dort stimmten die Fotografien nicht ganz mit den Zahlen überein. Insofern verstehe ich, dass sich der Kanton Neuenburg hier zu Wort meldet. Ich möchte aber klar sagen, dass im Jahre 2007 sowohl Staatsrat Soguel wie Staatsrat Hainard die bundesrätliche Methode bei der Ermittlung der Flächen ausdrücklich akzeptierten. Wir haben also nicht gegen den Willen des Kantons gehandelt. Wenn Sie eine Fotografie mit den Flächen haben, ist es schwierig, deren Richtigkeit zu bestreiten; es kann nicht gesagt werden, die Aufnahmen stimmten nicht mit den Realitäten überein.
Am Prinzip, dass auch Waldweiden landwirtschaftliche Nutzflächen darstellen können und damit zu Direktzahlungen berechtigen, hat sich im Grundsatz nichts geändert. Allerdings haben sich durch das moderne Messinstrumentarium Flächenveränderungen ergeben.
Ich halte daran fest: Wenn Sie das jetzt neu aufrollen, dann entsteht ganz klar eine Ungleichbehandlung gegenüber den bestockten Weiden im Alpenraum. Wir könnten dann natürlich nicht nur den ganzen Alpenraum neu vermessen, sondern auch andere Kriterien für die Bergbauern, welche die landwirtschaftlichen Alpweiden nutzen, festlegen. Dann würden Sie aber innerhalb des bestehenden Zahlungsrahmens Zahlungen von der produzierenden Landwirtschaft zum Ökobereich verschieben. Dafür habe ich heute keine gesetzliche Grundlage. Wir haben ein Direktzahlungssystem, das gilt und das wir jetzt nicht einfach in Vorwegnahme allfälliger künftiger Beiträge für Kulturlandschutz abändern können. Sie müssten also die Umlagerungen sehr grosszügig interpretieren. Und irgendjemand zahlt das; andere Bereiche der produzierenden Landwirtschaft würden gestraft.
Ich möchte auch noch ergänzen: Die Diskussion kam ja im Rahmen der AP 2011 auf. Herr Berberat hat sich da, noch als Nationalrat, sehr eingesetzt. Wir haben damals zusammen mit Ihnen in Anerkennung dieser wertvollen Schutzmassnahmen Instrumente der Unterstützung für Waldweiden von besonderer biologischer Qualität beschlossen, um so mit dem heutigen System etwas Zusätzliches tun zu können. Das wurde im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung so umgesetzt, und auch die zusätzlichen Gelder wurden im Rahmen dieser Verordnung zur Verfügung gestellt. Was wir heute an Instrumenten haben, haben wir vollumfänglich ausgeschöpft.
Es wurde von Herrn Schweiger zu Recht gesagt: Sie haben ja zugestimmt, dass wir dieses Direktzahlungssystem weiterentwickeln dürfen. Es ist völlig richtig: Wenn wir den Schutz der Biodiversität, den Kulturlandschutz, den Heckenschutz weiterentwickeln wollen, dann macht das Sinn. Das ist eigentlich im Sinne des Bundesrates. Es ist dann auch durchaus möglich - je nach dem entsprechenden Zahlungsrahmen, den das Parlament festlegt, wenn es dieses neue System bewilligt -, dass diese "pâturages boisés" zusätzliche Gelder erhalten. Aber auch hier wird das Problem dasselbe bleiben: Was soll dann mehr mittels Waldgesetz geregelt werden, und was regeln wir über die Landwirtschaftsgesetzgebung?
Ich muss mich am Schluss schon auch wehren: Biodiversität und der Erhalt von Hecken sind wichtig - aber muss ich das alles mit dem Budget für die produzierende Landwirtschaft finanzieren? Oder müsste das nicht über andere Fonds finanziert bzw. eben über das Waldgesetz, das Umweltschutzgesetz geregelt werden? Das müssen wir dann schon auch einmal diskutieren, weil es hier eigentlich nicht um die Produktion von Nahrungsmitteln geht. Ich erinnere Sie wieder an die Diskussion von heute Morgen: Es geht um den bekannten Konflikt, wie viel Ökologie, wie viel Schutz von Kulturland und wie viel Produktion nötig sind. Alles miteinander können Sie nur finanzieren, wenn Sie auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür einrichten und allen Bereichen die entsprechenden Mittel zuteilen.
Mit dem heutigen Gesetz machen wir viel. Diese Waldweiden sind dem Bundesrat wichtig. Er will, dass diese schwierige Arbeit von den dort ansässigen Bauern auch weiterhin vorgenommen wird; das ist für den Kulturlandschutz und für die Geschichte dieser Regionen unseres Landes zweifellos wichtig.
Durch die Annahme dieser Motion würde aber die ganze Methodik bei den landwirtschaftlichen Nutzflächen so verändert, dass ich das im Moment einfach nicht akzeptieren kann.
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 13 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen
Schluss der Sitzung um 11.45 Uhr
La séance est levée à 11 h 45