08.3726
Exonérer les rentes AVS
Kaufmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2010 N 925Herr Bundesrat, ich freue mich, dass Sie schon jetzt lachen. Ich habe nicht an Sie gedacht, als ich diese Motion eingereicht habe. Ich möchte mit dieser Motion die AHV-Renten - nicht die AHV-Rentner - steuerlich vollständig befreien. Ich fordere den Bundesrat damit auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten. Den Kantonen soll es aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes freigestellt sein, eine solche Steuerbefreiung einzuführen.
Sie wissen, dass viele von Steuererleichterungen und Subventionierungen profitieren, aber die älteren Leute in unserem Lande gehen dabei immer leer aus, weil Kinderabzüge, Familienabzüge, Stipendien, Anschubfinanzierungen usw. nicht rückwirkend geltend gemacht werden können. Das finde ich gegenüber der älteren Generation unfair. Wir alle werden ja einmal alt und könnten dann von einer solchen Steuerbefreiung profitieren. Für mich wäre eine solche Steuerbefreiung auch eine Anerkennung für all jene Leute, die mit ihrer Arbeit zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben, sowie ein Dank an sie. Damit sage ich auch, dass diejenigen, die nicht in die AHV einbezahlt haben - z. B. reiche ältere Ausländer, die in der Schweiz ihren Lebensabend verbringen und vielleicht sogar pauschal besteuert werden -, davon nicht profitieren könnten.
Der Herr Bundesrat wird wahrscheinlich sagen, das Anliegen sei steuersystematisch gesehen nicht ganz einwandfrei, weil man ja beim Einkommen zuvor die Beiträge abziehen könne. Es ist heute leider nicht mehr so, dass die AHV nur aus Beiträgen von Versicherten finanziert wird; ein wesentlicher Teil stammt aus Bundesbeiträgen. Deshalb könnte ich eine solche Steuerbefreiung durchaus verantworten.
Es wird auch immer wieder behauptet, die älteren Leute seien reich. Die Statistik "Finanzielle Situation der privaten Haushalte" des BFS zeigt jedoch, dass die Rentnerhaushalte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrösse ein durchschnittliches Einkommen haben, das 19 Prozent unter dem Landesdurchschnitt liegt. Sollte einmal der Einheitsmehrwertsteuersatz umgesetzt werden, wären die AHV-Rentner davon am stärksten betroffen; das haben unsere Unterlagen zur Behandlung der Mehrwertsteuerproblematik gezeigt.
Der Bundesrat befürchtet natürlich grosse Steuerausfälle. Es ist ein wenig ein Witz, wenn wir 30 Milliarden Franken - oder sogar noch etwas mehr - an Renten ausschütten und dann 4 bis 5 Milliarden davon in Form von Steuern wieder zurückholen. So wird es uns präsentiert; aber ich glaube, diese Zahlen sind stark übertrieben; ich gehe von einem wesentlich tieferen Betrag aus, und ich liefere Ihnen ja auch gleich eine Möglichkeit, wie Sie diese Steuerausfälle kompensieren könnten. Ich bin der Meinung, man könnte dann für einige Jahre vielleicht auf einen Teuerungsausgleich bei der AHV verzichten. Damit würde der Staatshaushalt auch entlastet.
Noch ein letztes Wort: Wir haben bei der letzten Vorlage die Administration in einem gewissen Sinne wieder etwas ausgeweitet. Wenn wir hier jetzt einfach die AHV-Renten von der Steuer befreien, dann, davon bin ich überzeugt, haben wir wesentliche Vereinfachungen im ganzen Steuerwesen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Es ist ja so, dass im geltenden Recht die Beiträge an die AHV, an die obligatorische berufliche Vorsorge, also die zweite Säule, und begrenzt auch die freiwilligen Beiträge an die private Selbstvorsorge, also die dritte Säule, abzugsfähig sind. Aber der Bezug wird dann besteuert. Deshalb - Herr Kaufmann hat das in seinem Votum gleich eingangs mit Recht festgestellt - wäre das, was er vorschlägt, eigentlich steuersystematisch nicht korrekt. Es wäre nicht korrekt, wenn die AHV-Renten in Zukunft steuerfrei wären und man dafür nicht im Gegenzug die Abzugsmöglichkeit der Beiträge abschaffen würde; diese müsste man dann abschaffen.
Es geht um sehr grosse Beträge, das schleckt keine Geiss weg. Nach unseren Vermutungen geht es weit über 4 Milliarden Franken hinaus. Ich glaube, diese Summe können Sie nicht mit zurückgehaltener oder aufgeschobener Teuerung kompensieren, bei Weitem nicht. Eine solche Summe ist nicht kompensierbar, beziehungsweise es müssten entsprechende Kompensationen in einem ähnlichen Bereich gefunden und vorgeschlagen werden.
Dazu kommt: Wir glauben, dass es auch eine Schwierigkeit bezüglich der Solidarität unter den Generationen gäbe; es wäre eine Strapazierung der aktiven Generation.
Letztlich verstösst natürlich ein solcher Vorschlag auch gegen die verfassungsrechtlichen Besteuerungsgrundsätze, nämlich gegen den Grundsatz der Besteuerung der Allgemeinheit und gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stellen Sie teilweise in Abrede, indem Sie sagen, es gebe Zahlen, die zeigen, dass die ältere Generation mit einem schmaleren Budget auskommen muss. Aber sie ist - das sieht man, wenn man die Zahlen anschaut - eben wirtschaftlich keinesfalls so viel schlechter gestellt, wie Sie hier gesagt haben. Sie ist insbesondere, über alles gesehen, auch nicht schlechter gestellt als die Erwerbstätigen. Statistisch verfügt die Rentnergeneration im Schnitt nämlich nach wie vor über die grössten Vermögen. Natürlich muss man sehen, ob man hier Medianeinkommen betrachtet und wie man die Zahlen nachher erfasst, da bin ich mir im Klaren. Aber letztlich wissen wir, dass insbesondere der Verbund unserer drei Säulen dafür sorgt, dass die Rentner von ihren Einkommen her in der Regel gut versorgt sind.
Es muss schon sehr gute Gründe geben, um hier einen solchen Abzug in Aussicht zu nehmen, der Steuerausfälle von über 4 Milliarden Franken zur Folge hat, einen Betrag, der fast 10 Prozent der gesamten Bundeseinnahmen ausmacht und wie gesagt einfach nicht gegenfinanziert ist.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Sie bittet, diese Motion abzulehnen.
Vote
BO 2010 N 926Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 48 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 36 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC/PEV/PVL | 0 (0 %) | 30 (94 %) | 2 (6 %) |
| Groupe libéral-radical | 0 (0 %) | 21 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 20 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 0 (0 %) | 5 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 48 (30 %) | 112 (69 %) | 2 (1 %) |
Gea: Annahme der Motion
Na: Ablehnung der Motion