10.3539
Libéraliser le régime des diffusions originales en continu sur Internet
Allemann Evi · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
BO 2012 N 943Mein Anliegen ist eigentlich ganz einfach und schnell erklärt. Ich will die Zulassungspraxis der originären Verbreitung von Live-Streams via Internet abändern, sodass Erstausstrahlungen künftig als Live-Streams, ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung auf einem Sender - SF1, SF2 oder SF Info - und ohne vorgängige Bewilligung, zugelassen sind.
Heute ist es so: Wenn das Schweizer Fernsehen z. B. eine Parlamentsdebatte live im Internet übertragen will, muss diese in der Regel gleichzeitig auch auf SF Info ausgestrahlt werden. Gleich verhält es sich mit anderen Übertragungen, die von grossem gesellschaftlichem und politischem Interesse sein könnten, z. B. irgendwelche Medienkonferenzen von grösserer Bedeutung. Es kann sich auch einmal um eine Veranstaltung wie eine Aktionärsversammlung eines grösseren Schweizer Unternehmens handeln. Da wäre es meines Erachtens auch im Sinne eines starken Service public sinnvoll, die heutige Regelung anzupassen und es der SRG möglich zu machen, solche Live-Streams als Erstausstrahlung im Internet publizieren zu dürfen und dafür nicht gleichzeitig einen bestehenden Kanal verwenden zu müssen. Ich denke, das ist ein Bedürfnis in der sich verändernden Medienkonsumwelt. Der Bundesrat war bereit, meine Motion entgegenzunehmen, und fand das Anliegen sinnvoll.
Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen. Ich denke, sie ist nicht der grosse medienpolitische Wurf; das ist mir bewusst. Aber es ist ein Zeichen, dass sich die SRG auch auf neue Medien wie das Internet ausweiten kann, ohne dass ihr Steine in den Weg gestellt werden. Wir hatten auch schon eine parteiübergreifende Besprechung zu diesem Thema. Ich denke, es ist nicht eine Frage von links oder rechts oder pro SRG oder kontra SRG; es ist schlicht das Akzeptieren einer neuen Medienrealität. In diesem Sinne ist es sinnvoll, dieser Motion zuzustimmen.
Rickli Natalie Simone · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Mit dieser Motion soll der SRG erlaubt werden, künftig Sendungen im Internet ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung und ohne vorgängige Bewilligung ausstrahlen zu können. Das bedeutet, dass das Internet zu einem eigenen Ausstrahlungsmedium wird und mit Fernsehen und Radio gleichgestellt wird; dies, obwohl die Konzession der SRG explizit nur von Radio und Fernsehen spricht und das Online-Angebot die Funktion hat, das Fernseh- und Radioangebot zu ergänzen und zu vertiefen. Wenn diese Motion angenommen wird, bedeutet dies eine grundsätzliche Änderung der SRG-Konzession und einen weiteren Ausbau des SRG-Angebots, mit welchem die SVP-Fraktion nicht einverstanden ist.
Der Vorstoss ist sicher gut gemeint und trägt, wie Evi Allemann es gesagt hat, der veränderten Mediennutzung Rechnung. Er geht aber zu weit und konkurrenziert die privaten Medien einmal mehr ganz direkt. Zwar erwähnt Evi Allemann in der Motion, dass das Schweizer Fernsehen beispielsweise gerne mehr Parlamentsdebatten übertragen würde. Dies ist im Sinne des Service public und in unserer direkten Demokratie sicher eine Diskussion wert. Eine solche Diskussion fordern wir schon lange. Es muss aber eine grundsätzliche medienpolitische Diskussion sein. Was ist Service public? Welche Medienverbreitungskanäle sind Service public? Wie viele Sender braucht es zur Erfüllung des Service public? Aktuell betreibt die SRG 18 Radio- und 7 Fernsehsender sowie diverse Websites. Mit SF Info hat das Schweizer Fernsehen in der Deutschschweiz bereits einen Kanal, welcher ursprünglich für spezielle Sendungen wie Parlamentsdebatten aufgeschaltet wurde. Das Angebot wird nun laufend ausgebaut. Wenn die SRG im Internet Live-Streams zeigen kann - nun auch ohne die Einholung einer Bewilligung durch das Bakom in Ausnahmefällen -, bedeutet das faktisch einen zusätzlichen Sender und somit eine weitere Konkurrenz zulasten der privaten Medien.
Der Bundesrat, der die Motion zur Annahme beantragt, erwähnt zwar am Schluss in seiner Antwort, dass er das Anliegen als gerechtfertigt erachtet, soweit es sich um Live-Übertragungen von politischen oder wirtschaftlichen Ereignissen handelt, welche im Sinne des Service public einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten und keine Gefahr einer Marktverzerrung nach sich ziehen. Hier gibt es aber zwei Probleme: Erstens ist der Motionstext verbindlich, und dort steht nichts von dem, was der Bundesrat geschrieben hat, sprich: Live-Streams wären künftig für alles zugelassen. Zweitens ist zuerst der Service public zu definieren, und es ist zu klären, welche Medien, also Fernsehen, Radio oder eben auch Internet, Service public sind. Die private Medienbranche hat hier eine ganz andere Ansicht, wie auch die aktuelle Diskussion rund um die Online-Werbung der SRG zeigt. Die Diskussion hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Der Entscheid seitens der zuständigen Bundesrätin steht noch aus. Es erscheint uns auch aus diesem Grund verfrüht, diese Motion heute anzunehmen.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Der Bundesrat ist der Meinung, dass man diese Motion annehmen kann, und zwar mit der Einschränkung, dass sich diese Live-Übertragungen über das Internet auf politische und wirtschaftliche Ereignisse fokussieren. Das ist tatsächlich sehr kostengünstig, und man spricht auch nicht die grosse Masse an, das heisst, das Problem der Marktverzerrung stellt sich nicht.
Recht hat Frau Nationalrätin Rickli bezüglich der Sport- oder Unterhaltungsanlässe. Für diese sieht der Markt anders aus, für diese ist ein kommerzielles Interesse vorhanden, deshalb lehnt der Bundesrat für solche Anlässe die originäre Internetübertragung durch die SRG ab.
Es ist richtig, dass es über den gesamten Bereich Online-Werbung derzeit noch eine Diskussion zwischen den Verlegern und der SRG gibt. Man ist auf gutem Wege, diese Frage zu lösen. Wenn Sie dieser Motion zustimmen, kann der Zweitrat, der sich ja auch noch mit der Motion befassen muss, die Ergebnisse dieser Diskussion zur Kenntnis nehmen, denn der 30. Juni 2012 ist ja bekanntlich der Fixpunkt für diese Verhandlungen.
Deshalb meine ich: Es macht Sinn, dass man die SRG-Konzession auf das Live-Streaming im Internet ausweitet, aber eben beschränkt auf politische und wirtschaftliche Ereignisse.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 1 (2 %) | 44 (94 %) | 2 (4 %) |
| Groupe socialiste | 44 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 21 (81 %) | 4 (15 %) | 1 (4 %) |
| Groupe libéral-radical | 21 (95 %) | 1 (5 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 12 (86 %) | 0 (0 %) | 2 (14 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (88 %) | 1 (13 %) | 0 (0 %) |
| Total | 106 (61 %) | 62 (36 %) | 5 (3 %) |
Gea: Annahme der Motion
Na: Ablehnung der Motion
Dagegen ... 62 StimmenBO 2012 N 944