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Regelung der Verwendung geografischer Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Seydoux-Christe Anne · Mit-F · Ständerat · Jura · Fraktion CVP-EVP
Il s'agit ici d'une motion de notre commission qui demande au Conseil fédéral de régler désormais l'utilisation des indications de provenance géographique lors de la conclusion de tout accord de libre-échange et de tout accord bilatéral commercial ou économique.
Etonnamment, le Conseil fédéral propose de rejeter cette motion, quand bien même dans son avis il assure partager l'orientation de celle-ci. Mais il estime que, dans notre formulation, la motion anticipe les résultats des négociations.
Je ne crois pas que l'idée de la commission est de lier pieds et poings le Conseil fédéral dans le domaine de la conclusion d'accords de libre-échange ou d'accords bilatéraux commerciaux ou économiques. Les membres de la commission sont très conscients des difficultés des débats et des engagements dans de tels accords, mais ils veulent marquer l'importance pour la commission de prendre en compte l'utilisation des indications de provenance géographique dans ce genre d'accord.
Je vous invite, malgré l'opposition - qui n'est quand même pas extrême - du Conseil fédéral, à soutenir cette motion.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Missbräuche der Swissness im Ausland sind gewaltig. Ich hatte in meinem Eintretensvotum zur Swissness-Vorlage bereits auf den Fall der Firma Emmi und ihre vielen Missbräuche in den USA und in Spanien hingewiesen. Warum die Kommission zu dieser Motion Ja gesagt hat, liegt auf der Hand. Die Idee der Firma Emmi, den Gruyère Käse in den USA zu fabrizieren und mit der Schweizerflagge zu schmücken, hat nicht nur fünf parlamentarische Vorstösse, sondern auch diese Kommissionsmotion ausgelöst. Der Bundesrat nimmt zur Motion wie folgt Stellung: "Für die Schweiz ist ein starker Schutz geografischer Angaben aller Produkte seit je ein wichtiges Anliegen." Der Bundesrat beantragt aber die Ablehnung der Motion - ein Widerspruch könnte nicht heftiger sein.
Es ist doch vollkommen klar, dass die Verteidigung unserer geografischen Herkunft, d. h. unserer Ländermarke Schweiz, in jeden Handels- oder Freihandelsvertrag gehört. Dass es dazu überhaupt eine Motion braucht, ist eigenartig, etwas Logischeres gibt es fast nicht. Es ist so logisch, dass dies sogar in die Verfassung gehörte. Das macht nicht nur jedes Land, das muss auch die Schweiz machen. Das EJPD hat kürzlich bei einem neuen Handelsvertrag mit Russland diese Aufgaben elegant gelöst. Man hat es wie folgt gehandhabt: Wenn russische Firmen in Russland die Swissness missbrauchen, gilt in Russland Schweizer Recht. Wenn wir in der Schweiz russische Herkunft verletzen, dann gilt in der Schweiz russisches Recht. Das ist ein neuer, origineller Lösungsansatz.
Ich bitte also den Rat, nicht nachzugeben und der Kommission zu folgen. Etwas so Zwingendes gehört in jeden Handelsvertrag. Ein seriöser Handelspartner respektiert unsere Schweizer Herkunftsbezeichnung. Wir brauchen der holländischen Regierung nicht zu erklären, dass auf einen holländischen Edamer-Käse keine Schweizerflagge gehört. Auch wir respektieren die ausländischen Wappen für importierte Produkte. Schon jetzt ist es gemäss Wappenschutzgesetz - wir haben soeben die Vorlage 2 fast einstimmig verabschiedet - verboten, einem Produkt, das hier in der Schweiz produziert wird, eine andere, ausländische Identität zu geben. Wir haben es bei uns also geregelt; wir erwarten, dass das auch unser Handelspartner im Ausland macht.
Gerade die USA foutieren sich gewaltig um die geografische Herkunft der Produkte aus der Schweiz. Da ist so ziemlich alles erlaubt oder schlecht geregelt. Der Bund hat eine viel einfachere Verhandlungsbasis, wenn er seinem Gegenüber sagen kann, dass die Schweizer Gesetzgebung ihn zwinge, die Schweizerflagge auch im Ausland zu verteidigen. Die Kommission hat ganz bewusst eine sehr offene Formulierung gewählt, welche nicht sagt, wie die geografische Herkunft geregelt werden muss, sondern nur, dass sie geregelt werden muss. So einer Formulierung kann man nicht widersprechen. Alle anderen Länder machen das auch - leider besser und heftiger als wir.
In der Schweizer "Bauernzeitung" konnten wir kürzlich - es ist noch nicht so lange her - lesen, dass Beamte der US-Lebensmittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) 21 Schweizer Chocolatiers und 18 Käsereien einen Besuch abgestattet haben. Sie haben richtig gehört: Total 39 Firmen wurden kontrolliert. Ich persönlich war schockiert über das Fazit dieser Inspektion: Den Schweizer Firmen bleibt "nichts anderes übrig, als die Kontrollen über sich ergehen zu lassen", ansonsten drohe die Verbannung vom US-Markt. Für mich ist das ein Novum. Ich bin einverstanden, dass unsere dort verkauften Produkte der amerikanischen Gesetzgebung entsprechen müssen. Dass aber die FDA sogar in die Schweiz kommt und die Produktionsstätten hier überprüft und Betriebskontrollen durchführt, finde ich inakzeptabel. Ich bin schockiert, dass das keine Kontroverse in der Schweiz ausgelöst hat. Sind wir schon so weit, dass ausländische Behörden uns in der Schweiz sagen, was Sache ist? Umso mehr, als gerade die USA sich vehement weigern, die Angaben zur geografischen Herkunft aus der Schweiz zu respektieren.
Die konkrete Schweizer Anfrage in Sachen Schutz der Schweizer Herkunft wurde von den amerikanischen Behörden nicht einmal beantwortet. Die USA respektieren unsere Angaben zur geografischen Herkunft nicht, kontrollieren aber in der Schweiz unseren Käse und unsere Schokolade. Ich spüre einmal mehr - nicht nur gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden, sondern auch gegenüber der amerikanischen Lebensmittelbehörde -, dass man nicht mehr gewillt ist, unsere staatliche Souveränität zu verteidigen.
Lieber Kollege Stöckli, Sie haben gestern die Bundesrätin gefragt, wie man im Ausland die Swissness schützen könnte. Die Antwort ist einfach: indem wir solche Handelsverträge wie mit Russland abschliessen. In diesen Handelsverträgen ist eben die Herkunft unserer Ländermarke geregelt.
Winken Sie also diese Kommissionsmotion durch! Wir müssen dem Bundesrat ein Zeichen geben, damit er unsere so lebenswichtige Swissness auch im Ausland besser schützt, gerade bei einem allfälligen Freihandelsabkommen im Agrarbereich mit den USA. Des Weiteren dürfen wir gespannt sein, wie der zurzeit verhandelte Staatsvertrag mit China diesbezüglich einmal aussehen wird. Bekanntlich sind dort die Missbräuche der Swissness genauso heftig wie in Amerika.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Es gibt keine grundlegende Differenz zwischen Ihrer Kommission und dem Bundesrat. Der Bundesrat will die geografischen Angaben aller Produkte ebenfalls schützen. Das Problem besteht einfach darin, dass Sie in dieser Kommissionsmotion geschrieben haben, dass Sie den Schutz der geografischen Angaben beim Abschluss aller zukünftigen Freihandelsabkommen und bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträge regeln wollen - bei allen zukünftigen. Der Bundesrat nimmt Ihre Formulierung sehr ernst und sieht hier einfach ein Problem.
Herr Ständerat Minder hat jetzt gerade aufgezeigt, wie es mit Russland ist. Das ist ein sehr schönes Beispiel - dort haben wir ein separates Abkommen, das eben nicht im Rahmen eines Freihandelsabkommens ausgehandelt worden ist; das hat das EJPD separat mit Russland ausgehandelt. Wir sind auch der Meinung, dass das ein gutes und sinnvolles Abkommen ist, und wir sind sehr daran interessiert, auch mit anderen Staaten solche Abkommen abzuschliessen.
Wenn wir mit einem anderen Staat in Diskussionen über ein Freihandelsabkommen sind, besteht das Problem einfach darin, dass es in einem Abkommen immer zwei braucht, die Ja sagen. Es ist manchmal auch so, dass der Vertragspartner zwar im Moment diese Regelung nicht will, dass man aber immerhin eine Absichtserklärung für die spätere Aufnahme von vertieften Verhandlungen zum besseren Schutz der geografischen Angaben unterschreiben kann. Gemäss der Formulierung Ihrer Kommission würde es heissen, dass man keinen einzigen Freihandelsvertrag mehr abschliessen darf, wenn da nicht auch der Schutz der geografischen Angaben geregelt ist. Das sind die Vorbehalte des Bundesrates.
Sie können davon ausgehen, dass sich der Bundesrat bei allen diesen Verhandlungen für einen starken Schutz der Marke Schweiz einsetzt. Das haben wir übrigens auch beim Trips-Abkommen, also beim WTO-Abkommen, so gemacht. Wir werden es auch bei bilateralen Abkommen tun. Es ist für uns aber einfach ein Problem, wenn man hier sozusagen von vornherein sagt, dass man faktisch kein Freihandelsabkommen mehr unterzeichnen darf, wenn ein solcher Schutz der geografischen Angaben nicht enthalten ist. Das ist für den Bundesrat zu einschränkend.
Wenn Sie der Meinung sind - die Kommissionssprecherin hat es angedeutet -, man solle Ihre Formulierung ein bisschen locker und nicht so ernst nehmen, dann habe ich das gehört. Der Bundesrat nimmt aber Ihre Formulierungen sehr ernst, und deshalb hat er Ihnen beantragt, diese Motion abzulehnen.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 22 Stimmen
Dagegen ... 8 Stimmen