14.427
Prestations complémentaires. Délai de carence
Intervention de procédure
BO 2016 N 741Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Herzog, Brand, Brunner, Clottu, de Courten, Frehner, Müri, Stahl)
Donner suite à l'initiative
Stahl Jürg · 1VP-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die drei parlamentarischen Initiativen, die wir heute besprechen, hängen ja zusammen. Wir bleiben bei den Themen Ergänzungsleistungen und Sozialleistungsexport.
Die Karenzfrist für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen beläuft sich für Ausländerinnen und Ausländer nach Schweizer Recht im Grundsatz bekanntlich auf zehn Jahre. Unsere parlamentarische Initiative will nun nichts anderes als diesen Grundsatz für alle Ausländerinnen und Ausländer durchsetzen, unabhängig davon, ob sie aus Europa, aus Asien oder aus Amerika stammen oder von der Antarktis kommen.
Es geht also um die Gleichbehandlung von Ausländern, und es geht darum, dass nicht mehr, wie heute nach Freizügigkeits- und Efta-Übereinkommen, Ausländer wie Schweizer behandelt werden müssen, denn Schweizer müssen - diese Unterscheidung besteht zu Recht! - diese Wartezeit nicht erfüllen. Mit einer Karenzfrist von zehn Jahren für alle Ausländer wirken wir dem Sozialversicherungstourismus entgegen. Selbst der Bundesrat hat dort das Missbrauchspotenzial nicht immer negiert. Zumindest hat er sich entsprechend in der Kommission verlauten lassen und eine Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes und des Ausländergesetzes in Aussicht gestellt: Er will dort dann eine rechtliche Grundlage schaffen, damit der Informationsaustausch zwischen unseren Ausländerbehörden und den EU-Behörden deutlich besser funktioniert, als dies heute der Fall ist. Es ist ja schon erstaunlich, dass da bisher die Zügel nicht straffer angezogen wurden.
Ich bitte Sie, auch bei dieser parlamentarischen Initiative der weiteren Diskussion Raum zu geben und dem nachgewiesenen Reformbedarf, insbesondere bei den Ergänzungsleistungen, Rechnung zu tragen. Diese Diskussion darf nicht mit Verweis auf bisherige zwischenstaatliche Abkommen, die aufgrund der neuen Verfassungsbestimmung zur souveränen Steuerung der Zuwanderung ohnehin überprüft werden müssen, kategorisch abgeklemmt werden. Jetzt zeigt sich gerade auch in anderen EU-Staaten, wie jüngst im Vereinigten Königreich, dass Sozialversicherungsleistungen an Ausländer dort eingeschränkt und überprüft werden. Es kann deshalb nicht von vornherein illegitim sein, dass auch wir in der Schweiz da neue Wege gehen.
Herzog Verena · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Bedingung für die Bezügerinnen und Bezüger ist der Wohnsitz in der Schweiz. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen also zum sozialen Fundament unseres Staates, das wir nicht aufs Spiel setzen dürfen.
Zwischen 1998 und 2012 ist jedoch ein Anstieg der Ergänzungsleistungen von 2,1 Milliarden Franken auf 4,4 Milliarden Franken zu verzeichnen; das heisst, die Ergänzungsleistungen haben sich mehr als verdoppelt. Damit auch die nächste Generation in schwierigen Situationen noch auf unser gutes Sozialsystem zählen darf, sind - es ist halt einfach so - kostendämpfende Massnahmen auch im System der Ergänzungsleistungen unumgänglich. Die Kostenexplosion im Rahmen der Sozialausgaben muss gestoppt werden.
Mit dieser parlamentarischen Initiative setzen wir auf eine Entlastung bei den Ergänzungsleistungen bei Ausländerinnen und Ausländern. Während zwar im Moment noch Mittel aus der Zuwanderung in die erste Säule fliessen, führt dieser Zufluss langfristig zwangsläufig auch zu Ansprüchen in den Renten und eben in den Ergänzungsleistungen, welche die AHV spätestens in dreissig, vierzig Jahren zusätzlich massiv belasten werden. Unsere Minderheit will mit dieser parlamentarischen Initiative eine Entlastung bei den Ergänzungsleistungen mit gleichzeitiger Gleichbehandlung für alle Ausländerinnen und Ausländer, seien es Staatsangehörige der EU, der Efta oder von Drittstaaten, aber auch Flüchtlinge oder Staatenlose: Für alle soll die gleiche Karenzfrist gelten.
Während heute die Karenzfrist grundsätzlich für Ausländer zehn Jahre beträgt, ist sie für Staatenlose und Flüchtlinge nur fünf Jahre, und für EU- und Efta-Bürger gelten sogar die gleichen Bedingungen wie für uns Schweizerinnen und Schweizer. Das wollen und müssen wir ändern. Denn Tatsache ist, dass die Ergänzungsleistungen in den letzten Jahren auch bei Ausländerinnen und Ausländern massiv angestiegen sind, so zum Beispiel nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen zwischen 2005 und 2014 um 72 Prozent bei den Ausgaben der Ergänzungsleistungen in der AHV. Tatsache ist auch, dass bei der AHV der Anteil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger aus EU- und Efta-Staaten BO 2016 N 742 sowie aus Drittstaaten prozentual massiv über dem der Schweizer EL-Bezügerinnen und -Bezüger liegt.
Mit dieser Anpassung der Karenzfrist von fünf auf zehn Jahre soll zudem auch der Sogwirkung unseres guten Sozialsystems auf die Zuwanderung entgegengewirkt werden. Im Bewusstsein, dass die Zuwanderung ganz sicher weiterhin zunehmen wird - und dies vermutlich in einem grösseren Mass, als wir uns alle vorstellen können -, ist diese Anpassung bei den Ergänzungsleistungen dringend. Welche Belastungen auf unsere Sozialwerke zukommen, ist noch gar nicht abschätzbar.
Nun wird - wie vorhin auch von der Kommissionssprecherin - argumentiert, die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen und dem Efta-Übereinkommen liessen uns keinen Handlungsspielraum. Wenn es aber Grossbritannien als Mitgliedstaat der EU schafft, im britischen Sozialsystem die Notbremse zu ziehen und EU-Ausländer für bis zu vier Jahre vollständig von staatlichen Leistungen auszuschliessen, muss dies doch für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied ebenfalls möglich sein! Doch dazu braucht es heute erstens die Zustimmung von Ihnen, und zweitens braucht es einen Bundesrat mit Rückgrat, der es versteht, geschickt und eben mit Nachdruck zu verhandeln. Auch eine nächste Generation hat Anrecht auf sichere Sozialwerke. Bei den Sozialversicherungen und spezifisch bei den Ergänzungsleistungen besteht die Möglichkeit, etwas auszugleichen, was längst hätte getan werden müssen. Eine Karenzfrist von zehn Jahren - auch für Staatsangehörige der EU, der Efta, von Drittstaaten, für Flüchtlinge oder Staatenlose - garantiert zudem, dass alle Ausländerinnen und Ausländer selbst einen fairen Anteil zu den Kosten der Rentenkassen geleistet haben, von denen sie ja später auch wieder profitieren können.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag unserer Minderheit zuzustimmen und damit dieser parlamentarischen Initiative zu den Ergänzungsleistungen Folge zu geben.
Moret Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
La présente initiative parlementaire a été déposée par le groupe UDC pour les mêmes motifs que ceux relatifs à l'initiative parlementaire 14.426, "Etrangers. Conditions à remplir pour avoir droit à la rente AI", dont nous avons parlé tout à l'heure. Elle porte sur les prestations complémentaires et vise à appliquer à tous les étrangers le délai de carence de dix ans prévu par la loi. Ce délai porte sur une résidence ininterrompue en Suisse. Selon les auteurs de l'initiative parlementaire, il s'agirait d'établir une égalité de traitement entre les étrangers. Cependant, une telle application indifférenciée serait manifestement contraire à la libre circulation des personnes.
En effet, l'égalité de traitement prévue par cet accord a pour conséquence que le ressortissant de l'Union européenne peut accéder aux prestations aux mêmes conditions qu'un Suisse; ces conditions sont celles de l'article 4 de la loi sur les prestations complémentaires. La seule alternative conforme à la libre circulation des personnes serait d'appliquer le délai de carence également aux Suisses, mais cela serait préjudiciable à bon nombre de nos concitoyens dans le besoin.
La majorité de la commission conclut que ces deux hypothèses sont inadmissibles. Par ailleurs, elle relève que 80 pour cent des ressortissants de l'Union européenne qui perçoivent une rente AVS ou AI ne vivent pas en Suisse. Ceux-ci ne peuvent donc pas prétendre à des prestations complémentaires, car elles ne sont pas exportables. Qui plus est, les étrangers participent de manière plus importante au financement des prestations complémentaires qu'ils ne leur coûtent.
Cette modification ne se justifie donc aucunement. La majorité de la commission souhaite défendre la voie bilatérale et ne pas porter préjudice aux rentiers AVS/AI dans le besoin.
Pour cette raison, la commission vous invite, par 14 voix contre 8, à ne pas donner suite à l'initiative.
Vote
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 67 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 40 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 29 (97 %) | 1 (3 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 29 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 6 (86 %) | 1 (14 %) | 0 (0 %) |
| Total | 122 (64 %) | 69 (36 %) | 0 (0 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit (keine Folge geben)
Na: Antrag der Minderheit Herzog (Folge geben)