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Base légale de la poignée de main
Sollberger Sandra · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2017 N 1587Wir werden hier im Rat womöglich in zwei Punkten einig sein. Der Fall, der den Ausschlag gab für meine Motion, der Fall Therwil, bei dem zwei muslimische Sekundarschüler aus religiösen Gründen ihrer Lehrerin den Handschlag verweigerten, brachte ein Verhalten gegenüber unserer Kultur und insbesondere gegenüber Frauen zutage, welches wir integrationspolitisch nicht akzeptieren dürfen. Die diesbezüglichen Aussagen von Frau Bundesrätin Sommaruga waren mehr als klar: "Dass ein Kind der Lehrperson die Hand nicht gibt, das geht nicht. So stelle ich mir Integration nicht vor. Auch unter dem Titel Religionsfreiheit kann man das nicht akzeptieren."
Der mangelnde oder gar gänzlich fehlende Respekt gegenüber Frauen und unseren Sitten stellt eine nichttolerierbare Verweigerungshaltung dar, die uns nachdenklich stimmen sollte und nach einer Antwort verlangt. Ich spreche hier auch aus persönlicher Erfahrung und als Frau als Direktbetroffene aus meiner Zeit als Gemeinderätin. Wir sind uns aber sicher alle einig, dass es dazu auf Stufe Bund keine neuen Gesetzesbestimmungen und Regulierungen braucht, die das Alltagsleben lenken.
Jetzt werden Sie sich aber fragen: Warum braucht es dann diese Motion? Infolge der vorhin erwähnten Überlegungen sprechen zwei Gründe dennoch für die Motion. Es braucht ein Zeichen. Bundesrätin Sommaruga meinte, dass man absolut klarstellen müsse und keine Fragezeichen aufkommen lassen dürfe, dass solches Verhalten bei uns nicht akzeptiert wird. Meine Motion bietet mit der offenen Formulierung eben gerade Hand, nun ein solches Zeichen zu setzen.
Der Hauptgrund ist aber ein anderer: Meine Motion fordert gesetzliche Grundlagen für die Durchsetzung des Handschlags. Es geht hier nicht um Bildungspolitik oder Bildungsartikel, sondern um Integrationspolitik. Ich sage nicht, der Bund müsse aktiv werden und das durchsetzen. Das Bundesgericht lässt heute den Freiraum, dass auf Stufe Kanton oder tiefer Lösungen gefunden werden können. Das ist gut so. Das Bundesgericht hat in anderen Fällen festgehalten, dass von Ausländern erwartet werden darf und muss, dass sie die hiesigen sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten akzeptieren und die Glaubensabsichten nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten entbinden, auch nicht unter dem Aspekt der Religionsfreiheit. Es ging dabei auch um kulturell-religiös verankerte, aber das Alltagsleben betreffende Verhaltensnormen.
In einer solch wichtigen und politischen Frage, wo das Bundesgericht ja eigens eigenes Recht setzt, wünsche ich mir mehr Rechtssicherheit für die Kantone. Die Kantone sollen die Gewissheit haben, und das können nur wir als Parlament mit der eigentlichen Rechtsetzung bieten, dass diese Ansicht weiterhin gilt. Bei der Umsetzung meiner Motion könnte BO 2017 N 1588 das entsprechende Urteil des Bundesgerichtes beispielsweise elegant und schlank in den Integrationsartikel des Ausländergesetzes implementiert werden. Es gäbe aber durchaus auch andere Möglichkeiten der Umsetzung, etwa im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau. Das lasse ich aber in meiner Forderung offen, damit der Bundesrat eine praktikable Lösung vorschlagen kann.
Mir genügt das Bundesgerichtsurteil nicht. Die Kantone müssen Rechtssicherheit und den Freiraum erhalten, dass sie eigene Lösungen für die Durchsetzung des Handschlags angehen können. Aussagen von alt Bundesrichtern lassen mich nur erahnen, wie das Gericht einen Fall unter dem Aspekt der Religionsfreiheit plötzlich anders auslegen könnte. Somit wird klar, dass es im Rahmen unserer Gewaltenteilung eine formelle gesetzgeberische Entscheidung braucht. Es braucht auf Stufe Bund eine gesetzliche Grundlage, damit die Kantone eine entsprechende Handhabung geboten bekommen, ohne das Risiko, in solchen Fällen plötzlich gegen Bundesrechtsprechung zu verstossen.
Ich bitte Sie daher, im Zeichen einer föderalistischen Lösung, einer strengen Integrationspolitik und einer glaubwürdigen Gleichstellungspolitik dieser Motion zuzustimmen.
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Frau Kollegin, wir haben im Dezember letzten Jahres das neue Ausländergesetz mit den Integrationsbestimmungen verabschiedet, welche eine klare Grundlage bieten dafür, dass beispielsweise ein verweigerter Handschlag als Zeichen der Nichtintegration interpretiert werden kann. Können Sie mir sagen, wieso Sie dieses Gesetz abgelehnt haben?
Sollberger Sandra · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Danke für die Frage, Herr Kollege. Ich kann ja nicht wegen eines Punktes, der meine Meinung trifft, einem ganzen Paket zustimmen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Madame Sollberger, pourriez-vous me donner une illustration de ce que pourrait être la règle légale que vous proposez d'inscrire dans la législation suisse afin que l'on puisse distinguer entre un refus de donner la main qui dénote une volonté de ne pas s'intégrer, un refus de donner la main qui relève de l'impolitesse et un refus de serrer la main, comme je le fais, à certains extrémistes de droite?
Sollberger Sandra · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Danke für die Frage, Herr Kollege. Mir geht es wirklich vor allem darum, dass wir eine pragmatische Lösung finden, um das in die Gesetzessammlung zu integrieren. Es kann doch nicht sein, dass man, weil man eine Frau ist, keinen Handschlag bekommt. Ich glaube, niemand von Ihnen will, dass das Ihre Frau, Ihre Mutter, Ihre Tochter oder Ihre Enkeltochter erleben muss. Es ist wirklich eine sehr unschöne Angelegenheit, wenn man das persönlich erleben muss. Daher setze ich mich hier so sehr ein.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Frau Nationalrätin Sollberger hat mein Zitat schon vorgelesen. Diese Aussage habe ich im April 2016 gemacht, und sie gilt nach wie vor. Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass die Verweigerung des Handschlags in Therwil ein Zeichen mangelnder Integrationsbereitschaft sei. Dem ist so.
Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ist für den Bundesrat zentral, sie ist die Basis für eine erfolgreiche Lebensgestaltung in unserem Land. Der Respekt gegenüber Lehrpersonen ist vorbehaltlos einzufordern. Das ist sicher nicht vom Geschlecht abhängig; die Gleichstellung von Mann und Frau gilt auch an den Schulen.
Sie möchten jetzt vom Bundesrat, dass er die gesetzlichen Grundlagen für die Durchsetzung des Handschlags in der Schweiz schafft. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Dazu hat der Bund gar keine Verfassungskompetenz. Sie kennen Artikel 62 der Bundesverfassung, der besagt, dass die Kantone für den Erlass von Vorschriften im Schulbereich zuständig sind. Wenn der Bund Schülerinnen und Schüler verpflichten wollte, Lehrpersonen die Hand zu reichen, müsste dafür die Bundesverfassung geändert werden. Das will der Bundesrat nicht. Das Schulwesen war und ist in der Kompetenz der Kantone und soll es auch bleiben. Die Kantone können nämlich selber sehr gut beurteilen, was nötig ist, was sinnvoll ist, um in einem geordneten Schulbetrieb einen respektvollen Umgang aller Beteiligten miteinander sicherzustellen.
Es ist ja auch nicht so, dass es auf kantonaler Ebene nichts gäbe. Die grosse Mehrzahl kantonaler Gesetze über das Schulwesen hält fest, dass die Schülerinnen und Schüler sich der Lehrperson gegenüber respektvoll verhalten müssen; der ordnungsgemässe Ablauf des Schulunterrichts darf nicht unterlaufen werden. Ich denke, das gilt eben auch hier. Vor Ort wissen die Leute am besten, wie ein ordnungsgemässer Ablauf sicherzustellen ist. Das ist je nach Gemeinde, je nach Schulhaus unterschiedlich.
Wir sind hier der Meinung, was ich heute schon bei einem anderen Vorstoss gesagt habe: Der Föderalismus ist eine Stärke unseres Landes. Der Föderalismus erlaubt, in einem Kanton Regelungen zu finden, die für die Bevölkerung richtig sind. Das sind vielleicht eben nicht in allen Landesteilen oder in jedem Kanton die gleichen. Die Kantone haben deshalb auch die Kompetenz, so zu legiferieren oder den ordnungsgemässen Ablauf in den Schulen so sicherzustellen, wie sie es für richtig erachten, mit den Instrumenten, die sie dafür brauchen. In diesem Sinne bitten wir Sie, den Föderalismus nicht nur an der Föderalismuskonferenz hochzuhalten, sondern auch zu akzeptieren, dass in unserem Land auf gewisse Fragen, die von grosser Bedeutung sind, auch unterschiedliche Antworten gegeben werden, und das Vertrauen in den Föderalismus nicht zu verlieren.
Ich habe dieses Vertrauen. Ich bitte Sie, dieses Vertrauen auch hier unter Beweis zu stellen und diese Motion abzulehnen.
Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, der Bund hätte die Kompetenz, solche integrationsunwilligen Personen auszuschaffen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Herr Nationalrat Fluri hat Sie vorhin daran erinnert, was Sie in diesem Parlament verabschiedet haben, nämlich das Ausländer- und Integrationsgesetz. Dort haben Sie festgelegt, unter welchen Voraussetzungen hier die Kantone - ich muss das hier betonen: die Kantone - welche Möglichkeiten haben, bei Personen, die sich zum Beispiel nicht an Integrationsvereinbarungen halten, einzugreifen, Massnahmen zu ergreifen. Das ist im Ausländer- und Integrationsgesetz festgehalten. In diesem Sinne gibt es hier nichts beizufügen.
Vote
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 57 (95 %) | 3 (5 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 41 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 0 (0 %) | 29 (97 %) | 1 (3 %) |
| Groupe PDC | 0 (0 %) | 24 (83 %) | 5 (17 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 7 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 0 (0 %) | 7 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 57 (31 %) | 123 (66 %) | 6 (3 %) |
Gea: Annahme der Motion
Na: Ablehnung der Motion