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Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Wir befinden uns in der ersten Differenzbereinigungsrunde zum Mantelerlass "Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien". Es gibt noch einige Differenzen zu bereinigen, wir behandeln sie in einer einzigen Diskussion.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Sehr gerne begründe ich meine zwei Minderheitsanträge zu Artikel 2a Absatz 1 und zu Artikel 12 Absatz 2bis Litera d. Die beiden Minderheitsanträge haben gewisse Gemeinsamkeiten. Es geht bei beiden um mehr Stromproduktion, es geht bei beiden um mehr Flexibilität beim Ausbau der erneuerbaren Energien, und es geht letztlich auch bei beiden Minderheitsanträgen um ein grösseres Angebot an Strom und um potenziell tiefere Preise.
Zuerst zu Artikel 2a Absatz 1: Diese Debatte um die Restwassermengen hat ja jetzt schon eine längere Geschichte hinter sich. Die Lockerung bezüglich der Restwassermengen ist im Ständerat zuerst gescheitert. Wir haben dann im Nationalrat einen Kompromiss gefunden. Diesen finden Sie auch auf der Fahne. Der Ständerat hat den Kompromiss leider weiter abgeschwächt, und jetzt sind wir beim Kompromiss des Kompromisses des Kompromisses.
Nun, um was geht es? Der Vorlage fehlen Instrumente zur Sicherung der bestehenden Produktion von Strom aus Wasserkraft. In den nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren laufen die Konzessionen vieler grosser Wasserkraftwerke aus. Die Konferenz der Gebirgskantone schätzt die Verluste aus diesen Neukonzessionierungen auf 1,9 bis 4,0 Terawattstunden Stromproduktion pro Jahr. Und einfach zum Vergleich: Der viel beschworene und auch viel gerühmte runde Tisch bringt gerade mal 0,5 Terawattstunden an zusätzlicher Produktion.
Wenn Sie sich auf der Fahne die Lösung der Mehrheit anschauen, dann sehen Sie: Bei der Mehrheit können die Restwasserbestimmungen nur gelockert werden, wenn eine Mangellage unmittelbar droht. Man kann also die Restwasservorschriften erst dann lockern, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Das ist irgendwie so, wie wenn man sagen würde: Wenn das Haus schon brennt, dann kriegt man die entsprechende Flexibilität.
Mit meinem Minderheitsantrag, der materiell mit dem Beschluss des Ständerates übereinstimmt, kann man die Restwasserbestimmungen auch lockern, wenn die Produktionsziele verfehlt werden. "Gouverner, c'est prévoir." Es geht nicht nur darum, Regeln für das Handeln in der Not aufzustellen, sondern auch darum, ebendiese Not zu verhüten. Man kann es vielleicht so zusammenfassen: Wenn Sie unseren eigenen Produktionszielen, die wir in Artikel 2 festgeschrieben haben, nicht trauen, dann stimmen Sie der Mehrheit zu. Wenn es Ihnen aber mit dem Titel der Vorlage, "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien", ernst ist, dann folgen Sie meiner Minderheit.
Der zweite Minderheitsantrag bezieht sich auf Artikel 12 Absatz 2bis Litera d der Fahne. Es handelt sich um eine neue Bestimmung. Ich darf das hier deklarieren: Die Inspiration für diese Bestimmung erhielt ich im Zusammenhang mit einem Flusswasserkraftwerk-Projekt im Kanton St. Gallen, einem Projekt, welches zwischen Sargans und Sennwald realisiert werden könnte. Es steht aber natürlich exemplarisch für weitere mögliche Vorhaben. Dieses Wasserkraftwerk würde geschätzte 70 bis 80 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat in einer Medienmitteilung am 5. April 2023 festgehalten, dass der zweite Satz von Artikel 12 Absatz 2 die Planung oder die Weiterarbeit an der Planung für ein solches Flusswasserkraftwerk verunmögliche, und zwar deshalb, weil sich auf dem Rheindamm, der vor hundert Jahren künstlich aufgeschüttet wurde, Trockenwiesen von nationaler Bedeutung etabliert hätten. Die Trockenwiesen fallen in den Auslegungsbereich dieses eben zitierten Satzes, wenn sie von nationaler Bedeutung sind.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es bei diesem Minderheitsantrag wirklich ausschliesslich um die Trockenwiesen geht. Es ist sachlich gerechtfertigt, eine Trockenwiese nicht in jedem Fall gleich zu behandeln wie beispielsweise ein Hochmoor. Bis ein neues Hochmoor entsteht, dauert es Hunderte bis Tausende und zum Teil Zehntausende von Jahren. Diese Trockenwiese auf dem Rheindamm ist in weniger als hundert Jahren entstanden.
Die Bewilligung für eine solche Anlage wäre ja auch mit meinem Minderheitsantrag nur unter strengen Bedingungen möglich: Es bräuchte gleichwertigen Ersatz, und aus dem Gesamtprojekt müsste gesichert ein ökologischer Mehrwert resultieren. Das sind sehr, sehr hohe Hürden, die vielleicht bei einem Wasserkraftwerk im einen oder anderen Fall zu überwinden sind. Bei einer Fotovoltaikanlage oder bei einem Windkraftwerk dürfte das schwieriger sein.
Für mich ist eigentlich unbegreiflich, wie man gegen diesen Minderheitsantrag sein kann. Erstens bekommen wir damit mehr Strom aus erneuerbaren Energien - das ist das, was wir alle wollen -, zweitens muss für die Trockenwiesen Ersatz geschaffen werden, und drittens wird noch ein ökologischer Mehrwert aus dem Gesamtprojekt verlangt. Es ist also eine klassische Win-win-win-Situation, die sowohl der Produktion aus erneuerbaren Energien wie auch dem Natur- und Umweltschutz zugutekommt.
In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Paganini, wie ich gehört habe, liegt es mitnichten nur an dieser ökologisch wertvollen Trockenwiese, dass das Projekt nicht realisiert werden kann. Es hat auch mit dem Grundwasser zu tun, und es gibt Renaturierungsprojekte, weswegen der Damm sowieso verschoben werden muss. Es handelt sich also um einen Einzelfall, in dem es gar nicht so sehr um diese Trockenwiesen geht.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das ist ja keine Frage, sondern eine Feststellung - trotzdem kann ich Ihnen eine Antwort geben: Das deckt sich einfach in keiner Art und Weise mit der Mitteilung der Regierung vom 5. April 2023, wie ich sie zitiert habe. Aus dieser geht eindeutig hervor, schon der Titel sagt es: "Geltendes Recht lässt kein Rheinkraftwerk zu". Daraufhin folgt der ganz klare Verweis auf den sehr absoluten Biotopschutz gemäss dem zweiten Satz von Artikel 12 Absatz 2.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Meine Minderheit bei Artikel 12 Absatz 2 will am Entscheid des Nationalrates festhalten.
Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen sind grosse Industrieanlagen, die Gasspeicher und Infrastrukturanlagen für den Abtransport von Gas nötig machen. Solche Anlagen sind nicht standortgebunden wie eine Staumauer, eine Windkraftanlage oder eine alpine Solaranlage. Es sind Industrieanlagen, die nahe beim Verbraucher und nicht in schützenswerten Biotopen nach Artikel 6 NHG gebaut werden sollen.
Power-to-Gas ist eine sinnvolle Technologie, um überschüssigen Strom in Form von Wasserstoff oder Methan zu speichern. Niemand will verhindern, dass der Überschussstrom zur Produktion von grünem Wasserstoff oder Methan genutzt wird. Im Gegenteil, wir sind überzeugt, dass grüner Wasserstoff zukünftig wichtig ist für die Erreichung des Netto-null-Ziels.
In Artikel 12 des Energiegesetzes geht es einzig darum, wo diese Anlagen zu stehen kommen. Sollen sie in einem Biotop von nationaler Bedeutung stehen dürfen? Gehören sie nicht vielmehr an einen Industriestandort? Anlagen für Syngas brauchen nebst der Anlage selbst auch einen Gasspeicher sowie Infrastruktur für den Abtransport des Gases, also Strassen oder eine Gasleitung. In der Vergangenheit waren die Lastwagentransporte ein Grund für Einsprachen. Der Ständerat wollte deshalb die Bewilligung solcher Syngas-Anlagen vereinfachen und ihnen das Prädikat "von nationalem Interesse" verleihen. Im Beschluss des Ständerates sind diese industriellen Anlagen aber standortgebunden, sie können also in Biotopen von nationaler Bedeutung gebaut werden, mit allem, was dazugehört.
Strom ist aber wesentlich einfacher zu transportieren als Gas. Für den Abtransport von Strom gibt es bei jeder Anlage für erneuerbaren Strom einen starken Netzanschluss. Der Abtransport des Stroms wird also keinen Franken Zusatzinvestitionen auslösen und macht keinen zusätzlichen Eingriff ins Biotop nötig. Mit dem Mantelerlass wird bei Anlagen, die der Produktion von Syngas dienen, neu sogar auf die Erhebung von Netzgebühren verzichtet.
Der Ständerat hat Artikel 12 Absatz 2 einstimmig zugestimmt. Das steht im Widerspruch zu den Aussagen in seiner Kommission, der UREK-S. Dort wurde zu Protokoll gegeben, dass niemand solche Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung bauen will. Ich verstehe den Widerspruch so, dass man Anlagen für grünen Wasserstoff und Methan anderen Interessen von nationaler Bedeutung gleichstellen wollte, um Beschwerden wegen Lastwagentransporten zu verhindern. So, wie es jetzt aber formuliert ist, sind solche Industrieanlagen standortgebunden und können in geschützten Gebieten gebaut werden. Das war kaum die Absicht des Ständerates.
Wenn Sie am Entscheid des Nationalrates festhalten und meinem Minderheitsantrag zustimmen, dann schaffen Sie eine Differenz zum Ständerat. Damit kann in der Differenzbereinigung eine Formulierung gefunden werden, die dem tatsächlichen Willen des Ständerates entspricht und die auch Sinn macht.
Ich bitte Sie, bleiben Sie beim Entscheid des Nationalrates und stimmen Sie meiner Minderheit zu. Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen gehören nicht in Biotope von nationaler Bedeutung.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
La minorité concerne l'article 12 alinéa 2bis lettre c de la loi sur l'énergie. Les auteurs de la minorité proposent de biffer l'ajout du Conseil des Etats, qui stipule: "lorsque seul le tronçon à débit résiduel se trouve dans l'objet protégé". Cette nouvelle formulation s'attaque à la protection des zones alluviales les plus importantes et les plus précieuses de la Suisse. Préserver, valoriser et relier les zones alluviales entre elles - un élément très important - est l'une des clés de la lutte contre la perte de la biodiversité, essentiellement provoquée par la disparition des habitats naturels.
L'ajout du Conseil des Etats, dont la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie recommande l'acceptation, paraît être un changement minime. Pourtant, dans les faits, il est à la fois dangereux pour la nature et, surtout, totalement incohérent, inconséquent et hypocrite. Si la majorité a bien compris l'importance de ces milieux, elle est malgré tout prête à placer une disposition d'exception dans la loi, qui stipule qu'un tronçon de débit résiduel doit pouvoir se trouver dans un biotope.
En étant aussi inconséquents, non seulement le Conseil des Etat, mais aussi la majorité de la commission, font preuve de totale contradiction. Ils veulent bien protéger les biotopes, mais ils sont prêts à s'attaquer à leurs tronçons, c'est-à-dire à leur liant, à leur liaison ou autrement dit encore, à leurs racines communes, en quelque sorte. Bien que la construction de centrales hydroélectriques reste interdite dans les zones marécageuses protégées, la construction de tronçons à débit résiduel serait possible dans les biotopes, avec pour conséquence qu'il ne resterait qu'une fraction du débit d'origine dans ces milieux naturels pourtant si particuliers.
Construire des infrastructures pour les énergies renouvelables sur le dos de la nature est dévastateur. La biodiversité est notre assurance-vie contre le dérèglement climatique. Les biotopes d'importance nationale constituent le coeur de la biodiversité en Suisse. Nous savons qu'ils sont si importants pour la Suisse, pourtant ils ne représentent qu'une toute petite part de la superficie du pays. On parle de 2,17 pour cent de la superficie du pays. Ils sont pourtant capables d'offrir un refuge à plus de 1000 espèces, qui sont aujourd'hui menacées de disparition.
Ce sont des espaces à protéger pleinement. Il faut se rappeler que, depuis 1850, la Suisse a perdu 90 pour cent de ses zones alluviales.
Je vous remercie donc de faire bon accueil à ma proposition de minorité et de faire preuve de cohérence. Si vous reconnaissez, comme moi, que les biotopes fournissent des prestations essentielles à notre pays; si vous vous rappelez, comme moi, que la table ronde consacrée à l'énergie hydraulique a expressément confirmé l'importance de la protection des biotopes; et si vous avez en mémoire, comme moi, le fait que la protection des biotopes constituait un point d'équilibre central dans la stratégie énergétique 2050, alors je vous remercie de faire bon accueil à ma proposition de minorité et de la soutenir.
Riniker Maja · 2VP-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Frau Vincenz begründet den Antrag ihrer Minderheit zu Ziffer 1 Artikel 45a und auch den Antrag der Minderheit Jauslin zu Ziffer 2 Artikel 17bbis a Absatz 2bis.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Meine Minderheit I bei Artikel 45a Absatz 1 kommt bezüglich Solarpflicht bei Gebäuden auf die Version des Ständerates zurück. Während die Mehrheit unseres Rates eine umfassende Solarpflicht für Neubauten sowie für erhebliche Um- und Erneuerungsbauten befürwortete, reduzierte der Ständerat diese Pflicht auf Gebäude mit mehr als 300 Quadratmeter Grundfläche. In der Differenzbereinigung will die Mehrheit Ihrer Kommission an der allgemeinen Pflicht festhalten und die Differenz zum Ständerat aufrechterhalten.
Ich bitte Sie demgegenüber, auf die Regelung gemäss Ständerat einzuschwenken und die bestehende Differenz zu beseitigen, dies nicht nur um der Differenzbereinigung willen, sondern in der Überzeugung, dass die aktuelle Version der Mehrheit unseres Rates über das Ziel hinausschiesst. Eine allgemeine Pflicht ist unverhältnismässig und schadet der Mehrheitsfähigkeit dieser wichtigen und für uns dringlichen Vorlage. Hinzu kommt, dass sie im Widerspruch zum erst vor einem Jahr verabschiedeten "Solar-Express" steht, wohingegen der Ständerat die dannzumal getroffene Lösung mit dieser Begrenzung auf 300 Quadratmeter Grundfläche übernimmt. Ich bitte Sie demgemäss, meiner Minderheit I und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Damit wäre diese Differenz ausgeräumt.
Bei meinem Minderheitsantrag I zu den Artikeln 46b bis 46f und weiteren geht es um die Effizienzziele für Verteilnetzbetreiber bzw. Elektrizitätslieferanten. Der Ständerat will ganz auf entsprechende Regelungen verzichten. Ihre Kommission sieht demgegenüber mehrheitlich Handlungsbedarf und unterbreitet vier verschiedene Modelle, nämlich das Mehrheitsmodell und drei Minderheitsmodelle.
Mein Minderheitsantrag I basiert auf der ursprünglichen Variante unseres Rates, vereinfacht diese aber. Im Unterschied zu den anderen Modellen umfasst die Zielgruppe hier nach wie vor alle Endkunden. Die anderen Modelle adressieren nur die grundversorgten Endkunden. Sie haben damit als Konsequenz eine rapid sinkende Wirkung. Während das Modell meiner Minderheit I gemäss Berechnungen der Verwaltung im Jahr 2035 eine Wirkung von 1,2 Terawattstunden entfaltet, beläuft sich diese bei den anderen Modellen auf lediglich einen Viertel oder die Hälfte davon, also auf 0,3 bis 0,6 Terawattstunden.
Hinzu kommt, dass die geschätzten Kosten, also der Aufschlag auf die Stromrechnung, im Vergleich aller Modelle bei meinem Minderheitsantrag I am tiefsten sind, nämlich 0,2 Rappen pro Kilowattstunde im Vergleich zu 0,4 bis 0,5 Rappen pro Kilowattstunde. Im Kosten-Nutzen-Vergleich schwingt mein Minderheitsantrag I somit obenaus. Eine für die Branche wichtige Frage ist dabei, welche Rolle sie einnimmt. In meinem Minderheitsantrag werden die Elektrizitätslieferanten adressiert. Aus dem Kontext der Bestimmungen ergibt sich aber klar, dass nur Elektrizitätslieferanten mit Endkunden verpflichtet werden, denn nur in dieser Konstellation können sie auch entsprechenden Einfluss nehmen. Sodann wird bei meinem Minderheitsantrag auf Sanktionen und damit auf eine Pönalisierung verzichtet. Als Anreiz zur Zielerreichung ist aber vorgesehen, dass bei einer Zielverfehlung der fehlende Teil in den folgenden drei Jahren zusätzlich erfüllt werden muss. Damit präsentiert meine Minderheit I ein in sich stimmiges und abgerundetes Konzept.
Und schliesslich noch zum Antrag der Minderheit Jauslin zu Artikel 17bbis a Absatz 2bis StromVG, welchen ich hiermit übernehme - die Vizepräsidentin hat es gesagt -: Hier geht es um die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Gemäss Ständerat soll der Bundesrat die geografische Ausdehnung festlegen, wobei maximal das Gebiet einer Gemeinde umfasst werden soll. Dies macht aber je nach Konstellation in der Praxis wenig Sinn. So orientieren sich die Trafo-Ebenen eben nicht unbedingt an den Gemeindegrenzen. Es sind aber die Trafo-Ebenen, welche als Begrenzungskomponenten sinnvoll sind. Deshalb soll es möglich sein, dass ein geografisches Gebiet verschiedene Gemeindegebiete umfassen kann, wenn dieselbe Trafo-Ebene gegeben ist. Dem kommt die Minderheit Jauslin nach, indem im Gegensatz zur ständerätlichen Version die Begrenzung aufs Gemeindegebiet gestrichen wird. Sodann hält sie sachgerecht fest, dass der Bundesrat die "räumliche und technische Ausdehnung" festlegt.
Zusammenfassend bitte ich Sie, meinen Minderheitsanträgen und dem Minderheitsantrag Jauslin zuzustimmen.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu meinen drei Minderheitsanträgen.
Bei Artikel 45a, der Solarpflicht, empfiehlt Ihnen meine Minderheit, auf Bundesebene auf eine zusätzliche Solarpflicht für Gebäude zu verzichten. Bereits heute kennen zwölf Kantone die Solarpflicht. Die Wirkung einer Übersteuerung dieser Gesetze auf Bundesebene wird klein sein. Gleichzeitig steigen aber die Widerstände gegen diese gesamte Vorlage bei einem allfälligen Referendum. Das ist unnötig. Da muss man sich gut überlegen, ob man dieses Risiko eingehen möchte. Dazu kommt, dass die Branche bereits überlastet ist. Es findet im Moment eine enorme "Zubauschlacht" statt - ohne Pflicht. Es fehlt an Personal, und es fehlt an Material.
Nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass immer mehr Fotovoltaik schliesslich auch zu höheren Netzkosten führen wird. Die fluktuierende und dezentrale Stromproduktion benötigt grössere Leitungsquerschnitte im Boden, mehr Speicher und auch mehr Transformatoren. Der Bund rechnet hier mit Zusatzkosten von 40 Milliarden Schweizerfranken bis 2050. Letzte Woche konnte man überall von Strompreiserhöhungen lesen. Es ging ein Aufschrei durchs Land. In dieser Woche können wir die Weichen richtig stellen, damit die Kosten nicht noch weiter steigen. Mit Fotovoltaik werden wir zwar immense Zusatzkosten auslösen, aber die Winterlücke werden wir dennoch nicht schliessen. Darum bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit II (Imark) zu Artikel 45a.
Bei Artikel 46b ff., den Effizienzzielen, beantragt Ihnen meine Minderheit IV, auf den sogenannten Effizienzmarkt gänzlich zu verzichten. Dieser staatliche Pseudomarkt ist unnötig. Wenn mit Effizienzmassnahmen sowieso viel Geld gespart werden kann, dann wird auch investiert. Das ist der richtige Markt; er existiert bereits. Es ist dieser Markt, der uns, wenn wir auf Energieverschwendung verzichten, die Kosten reduzieren wird. Dieser Markt ist gerecht, und er funktioniert völlig ohne zusätzliche Bürokratie.
Dann wird immer wieder behauptet, die günstigste Energie sei die, die nicht verbraucht werde. Ich möchte das mal klarstellen: Diese Behauptung ist falsch. Der Verbrauch wird für die Wirtschaft und die Bevölkerung nicht auf null sinken. Das Perpetuum mobile ist noch nicht erfunden. Wenn die Teuerung so weitergeht wie heute, weil die Politik unachtsam mit den Kosten umgeht und sämtliche bisher geltenden Grundsätze über Bord wirft, dann haben wir in der Schweiz bald die teuerste Energie weit und breit. Oder mit anderen Worten gesagt: Es nützt mir nichts, wenn ich 20 Prozent weniger Energie verbrauche und gleichzeitig die Energiekosten um das Doppelte oder um ein Vielfaches steigen.
Darum: Stimmen Sie der Minderheit IV (Imark) zu, die diesen Effizienzmarkt gar nicht erst erlassen möchte. Als Alternative können Sie auch der Minderheit Vincenz zustimmen, aber nur dann, wenn Sie vorgängig dem Einzelantrag Imark zugestimmt haben. Es handelt sich bei diesem um eine Unterabänderung des Minderheitsantrages Vincenz. Hier geht es darum, dass der Bundesrat für besonders energieintensive Unternehmen wie z. B. Stahl Gerlafingen Ausnahmen machen kann, weil schon nur die Preissteigerung um 0,2 Rappen pro Kilowattstunde Stahl Gerlafingen drei Viertel Millionen Schweizerfranken kostet. Da können Sie selber ausrechnen, dass z. B. zehn Stellen abgebaut bzw. zehn Leute entlassen werden müssen, um das zu kompensieren und diesen Effizienzmarkt am Schluss finanzieren zu können. Das ist unverantwortlich. Darum wäre die Lösung, Grossunternehmen, die viel verbrauchen, von diesen Effizienzbestimmungen auszunehmen.
Schliesslich zu meiner Minderheit bei Artikel 6 Absatz 2bis StromVG: Es geht um das Standardstromprodukt in der Grundversorgung. Da können Sie ebenfalls der Minderheit Imark zustimmen. Denn immer mehr Einschränkungen bedeuten auch hier wieder höhere Kosten. Die Kosten müssen in der Energiedebatte generell viel mehr im Fokus stehen. Dann gibt es auch keinen Aufschrei mehr, wenn die Stromkosten für das nächste Jahr bekannt gegeben werden.
Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion
Ich spreche zu meiner Minderheit II bei Artikel 46b und zum Thema der Effizienzverpflichtungen.
Die Stromeffizienz fristet immer noch ein Nischendasein. Wir investieren sehr viel Geld in die Produktion von erneuerbaren Energien, wir unterstützen Solar-, Wind- und Biogasanlagen, und für die Stromeffizienz tun wir fast gar nichts. Dabei ist das Potenzial bei der Stromeffizienz ähnlich gross wie bei der Produktion erneuerbarer Energien. Die Studie des BFE weist ein technisches Stromsparpotenzial von rund 30 Prozent bzw. jährlich knapp 20 Terawattstunden aus; das entspricht fast der gesamten Stromproduktion aller AKW. Es wäre tatsächlich töricht, wenn wir dieses Potenzial nicht nutzen würden. Die Stromeffizienz ist ein zentrales Element für das Gelingen der Energiewende. Auch für uns Grüne stellt sie ein Schlüsselelement in dieser Vorlage dar. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag an die Winterstromversorgung, womit wir dann auch auf die Reservekraftwerke verzichten können.
Der Bund und die Kantone haben in den letzten zwanzig Jahren viele Kampagnen für die freiwillige Senkung des Stromverbrauches durchgeführt. Die bestehenden Mindestanforderungen an Geräte, freiwillige Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern und die wettbewerblichen Ausschreibungen zur Förderung wirtschaftlicher Effizienzmassnahmen sind zwar gut, leisten aber offensichtlich keinen wesentlichen Beitrag zur Reduktion des Stromverbrauches. In der Schweiz fehlen die Akteure, die auch wirtschaftlich lohnende Potenziale realisieren. Es sieht ganz danach aus, als ob es schwierig wäre, dies auf freiwilliger Basis zu erreichen.
Zu meiner Minderheit II: Mein Minderheitsantrag nutzt das brachliegende Potenzial am besten, gleichzeitig garantiert er, dass dieses Potenzial auch ausgeschöpft wird. Mein Minderheitsantrag hat die tiefsten Kosten von allen fünf Modellen und die grösste Wirkung. Im Vergleich zum Mehrheitsantrag und den anderen Minderheitsanträgen umfasst mein Minderheitsantrag die Energielieferanten, d. h., von ihm sind sowohl die Grundversorgung als auch der freie Markt erfasst. Sanktionen gibt es erst, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Es ist eine Kann-Formulierung: Der Bundesrat kann Sanktionen ergreifen. Die Erfahrung zeigt ja nun, dass es für uns wahrscheinlich schwierig ist, vorwärtszukommen, ohne dass wir Sanktionen vorsehen.
Das Instrument der Effizienzverpflichtung ist erprobt. Effizienzverpflichtungen für Energielieferanten und Netzbetreiber sind im angloamerikanischen Raum seit Jahrzehnten und in Europa seit mehr als zehn Jahren etabliert. Die Schweiz kann hier sogar noch von den Erfahrungen anderer Länder profitieren. Jede eingesparte Kilowattstunde ist günstigste Energie, sage ich trotz des Votums meines Vorredners. Ich bitte Sie, da mitzuhelfen, damit wir unseren Stromverbrauch kostengünstig, ohne Komforteinbussen und rasch senken können.
Unterstützen Sie deshalb die Minderheit II.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ich stelle Ihnen meinen Minderheitsantrag zu Artikel 9bis Absatz 2 StromVG vor. Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsidentin von Pro Natura, in dieser Funktion nahm ich auch am runden Tisch Wasserkraft teil.
Mein Minderheitsantrag betrifft den Einleitungssatz von Artikel 9bis Absatz 2 StromVG, und es geht dort um das Projekt Chlus. In Artikel 9bis geht es darum, die Versorgungssicherheit im Winter zu stärken. Das soll durch einen Zubau von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien geschehen, in erster Linie mit Speicherwasserkraftwerken sowie mit Solar- und Windkraftanlagen von nationalem Interesse. Nach dem Beschluss des Ständerates hat auch der Nationalrat in seiner ersten Beratung einen Verweis auf Anhang 1 gutgeheissen. Anhang 1 enthält die fünfzehn vom runden Tisch priorisierten Wasserkraftprojekte. In der zweiten Beratung hat der Ständerat zusätzlich zum Verweis auf Anhang 1 nun aber noch das Wasserkraftwerk Chlus eingefügt. Er hat damit ein etwas schlitzohriges Vorgehen gewählt, denn wir hatten im Nationalrat einen Einzelantrag, der dieses Projekt betraf, abgelehnt. Aber da die Beratung des Anhangs mit unserem Entscheid eigentlich abgeschlossen war, hat der Ständerat nun versucht, nicht den Anhang selber zu ergänzen, sondern das Projekt Chlus in Artikel 9bis Absatz 2 einzufügen. Das ist ein etwas fragwürdiges Vorgehen. Es ist aber vor allem nicht richtig, einzelne Projekte in ein Gesetz aufzunehmen.
Die Projekte gemäss Artikel 9bis Absatz 2 sollen ja von einem vereinfachten Verfahren profitieren können. Sie müssen daher zumindest eine gewisse Bedeutung haben. Die Projekte des runden Tisches wurden von verschiedenen Organisationen auf verschiedenen Ebenen diskutiert und gewertet und unter anderem aufgrund ihres Beitrags zur Versorgungssicherheit im Winter als prioritär eingestuft. Das Projekt Chlus wurde damals nicht als prioritäres Projekt aufgenommen, weil es eben wenig Winterproduktion und nicht genügend Speicherkapazität bringt und somit wenig bis gar nichts zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter beiträgt, worum es eigentlich in diesem Artikel geht.
Nehmen wir das Projekt Chlus nicht in Absatz 2 auf, heisst das ja aber nicht, dass es nicht weiterverfolgt werden kann. Es kann lediglich nicht von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Ein Projekt aus simplem Eigeninteresse zu priorisieren, geht einfach nicht. Es muss schon gewisse Kriterien erfüllen. Der Entscheid, das Projekt Chlus in die Liste aufzunehmen, kam in der Kommission nur ganz knapp, mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, zustande.
Mit meiner Minderheit ersuche ich Sie, an der ursprünglichen Version festzuhalten und das Wasserkraftwerk Chlus nicht in die Liste der prioritären Wasserkraftwerke aufzunehmen. Ich danke für Ihre Unterstützung.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Sehr geehrte Frau Kollegin Schneider Schüttel, Sie rühmen sich immer für diesen runden Tisch. Warum stellen sich dann die Umweltverbände gegen die Projekte, die an diesem runden Tisch vereinbart worden sind?
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ich rühme mich nicht immer für diesen runden Tisch. Ich habe einzig meine Interessenbindung dargelegt, was nicht immer alle in diesem Saal machen.
Ich weiss nicht, was Sie ansprechen, wenn Sie sagen, wir würden diese Projekte nicht unterstützen. Ich habe jetzt zu Chlus gesprochen. Chlus war nicht in der Prioritätenliste des runden Tisches enthalten, weil es, wie ich ausgeführt habe, nicht genügend Winterstromproduktion liefert.
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Ma minorité propose que, lorsque des installations solaires et éoliennes d'intérêt national sont soumises à l'obligation d'aménager le territoire, le projet les concernant repose sur une base correspondante. Le Conseil fédéral devrait ainsi régler dans l'ordonnance les exigences applicables à la planification directrice et aux relevés des données de base correspondants, afin de garantir la protection du patrimoine, la protection de la biodiversité et du paysage, ainsi que la prise en considération des intérêts de l'armée et du trafic aérien.
Pour comprendre le sens de ma minorité, il faut se rappeler que, lorsque nous avions traité ce dossier en mars dernier, nous avions ajouté un alinéa 2bis sur l'énergie hydraulique d'accumulation, qui chargeait le Conseil fédéral de fixer les exigences en matière de planification directrice et les bases nécessaires pour les projets de la table ronde. Cet alinéa a été remplacé par le Conseil des Etats par des dispositions relatives à l'énergie solaire et éolienne, selon lesquelles les installations solaires et éoliennes situées dans les zones appropriées selon le plan directeur, et pour autant qu'elles se trouvent en dehors des inventaires fédéraux selon l'article 5 de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage, auraient également la priorité de principe sur tous les autres intérêts nationaux.
Ceci n'est pas en accord avec la modification de l'article 10 de la loi sur l'énergie que tant notre conseil que le Conseil des Etats ont adoptée. Cet article stipule notamment: "Lors de la définition des zones destinées aux installations solaires et éoliennes, les cantons doivent tenir compte des intérêts de la protection des paysages et des biotopes et de la conservation des forêts, ainsi que des intérêts de l'agriculture, notamment de la protection des terres cultivables et en particulier de la protection des surfaces d'assolement."
Tenir compte de ces différents intérêts n'est possible que si, par exemple, les bases nécessaires concernant les valeurs naturelles, notamment les données systématiques sur les espèces menacées et les biotopes de valeur, sont collectées pour l'évaluation des sites. Il convient donc de demander que la collecte de ces données de haute qualité fasse partie des conditions que les cantons doivent remplir au niveau du plan directeur, et ce dans différents domaines, comme le propose ma minorité: la protection du patrimoine, la protection de la biodiversité, mais aussi les intérêts de l'armée et du trafic aérien.
Je vous prie par conséquent de suivre ma minorité.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Cher collègue, vous étiez l'un des principaux opposants aux parcs solaires alpins, refusés de justesse par la population valaisanne ce week-end. Nous vous avons entendu au sujet de votre minorité. Ma question est la suivante: est-ce que votre parti souhaite vraiment promouvoir les énergies renouvelables?
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Oui, parfaitement. Je vous remercie pour votre question, qui est assez éloignée de mes minorités. Je crois qu'il y a deux axes principaux - et je vous remercie de me donner l'occasion de le répéter - sur lesquels nous devons travailler: les économies d'énergie et l'installation de panneaux solaires sur les toitures existantes. Cela me permet de souligner qu'entre 2022 et 2024, nous produirons, grâce à ce que l'on pose sur les toits, 1 térawattheure de plus en hiver, ce qui est exactement l'objectif de ces grands parcs, mais seulement pour 2030. Continuons sur la lancée actuelle et mettons du solaire sur nos toits.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Ma minorité concerne l'article 6 alinéa 4bis de la loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité. Il s'agit d'un élément tarifaire appliqué par les gestionnaires d'un réseau de distribution afin de financer des programmes d'économie d'énergie.
Cette démarche n'a aucun coût pour les gestionnaires, aucun coût pour les collectivités et au final aucun coût pour les consommatrices et consommateurs. Même si l'élément tarifaire s'élève au maximum à 0,05 centime par kilowattheure, la démarche vise à réduire la consommation électrique, en particulier à lutter contre le gaspillage énergétique et donc à faire baisser la facture des consommatrices et consommateurs.
A Genève, le programme d'efficacité énergétique mis en place par les Services industriels de Genève (SIG) - programme Eco21 - a permis d'effacer de la consommation électrique cantonale environ 230 gigawattheures par an depuis l'an 2000, ce qui représente la consommation d'environ 78 000 ménages. 78 000 ménages, c'est à peu près l'équivalent du nombre de ménages de la ville de Berne. Cela a fonctionné grâce à des programmes sur mesure qui accompagnent les ménages, mais aussi les collectivités et les entreprises.
Combattre le gaspillage énergétique n'est pas si simple quand l'électricité n'a ni odeur, ni couleur, et jusqu'à présent n'avait quasiment pas de prix. Il s'agit donc de se faire accompagner pour traquer les fuites et toute cette énergie qui part en fumée sans qu'elle ait même contribué à nous donner plus de confort.
La proposition faite est efficace, mais il y a d'autres propositions qui le sont encore davantage, c'est notamment le cas de la minorité II (Egger Kurt). Pour cette raison, je retire ma minorité au profit de la minorité II (Egger Kurt).
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Besten Dank, Frau Vizepräsidentin, dass ich doch noch sprechen kann und Sie etwas Nachsicht haben walten lassen.
Auf die gleiche Nachsicht hoffe ich bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 45abis. Ich bitte Sie, diesen wie der Ständerat ersatzlos zu streichen.
Sie wollen Fahrzeugabstellplätze bald schon flächendeckend mit Solarpanels ausstatten. Dabei attestiere ich Ihnen viel, sogar sehr viel guten Willen. Sie haben es wirklich gut gemeint. Sie sind einfach drauflosgegangen und haben sich gefragt: Wo können wir möglichst viele Solarpanels hinknallen, möglichst ohne den Leuten wehzutun? Das ist wirklich gut gemeint - Kompliment dafür. Aber Sie wissen ja: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Daher wird es etwas schwieriger und komplizierter werden, als Sie das wohl meinen. Sie unterscheiden nämlich nicht zwischen öffentlichen und privaten Parkplätzen. Bei privaten Parkplätzen werden Sie zwangsläufig wieder die Eigentumsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger beschneiden müssen. Solche Eigentumseingriffe nehmen leider überall und stetig zu.
Die grundlegende Problematik thematisieren Sie erst gar nicht: Was ist ein Autoabstellplatz? Das wird nirgends definiert. Gemäss ZGB - das wissen Sie - dürfen Sie Ihr Eigentum frei nutzen. Sie dürfen also auf einer Fläche, die befahrbar ist - sie muss nicht mit einer Anlage versehen sein, sie muss nur befahrbar sein -, Ihr Fahrzeug abstellen. Das kann auch in der Landwirtschaftszone sein, sofern die Nutzung als Autoabstellplatz ohne bauliche Massnahme möglich ist. Sie können vor einem Gebäude eine Fläche asphaltieren und diese dann entweder als Parkplatz, als Sitzplatz oder als Spielplatz nutzen - wie Sie möchten. Das ist die Eigentumsfreiheit, wie wir sie hier in der Schweiz kennen.
Sie müssen zunächst einmal definieren, was überhaupt ein Autoabstellplatz, ein Fahrzeugabstellplatz ist. Wenn Sie das nicht tun, dann werden Sie auch die Konflikte nicht lösen, die sich danach aufdrängen, insbesondere im Bereich der Raumplanung. Wenn Sie auf Autoabstellplätzen, die vielleicht nicht baulich mit einer Anlage versehen sind, ausserhalb der Bauzone Solarpanels montieren wollen, haben Sie Probleme. Sie werden mit baulichen Vorschriften in Konflikt kommen. Bezüglich der Baureglemente der Kantone und Gemeinden wird sicher noch einiges zu regeln sein, was Sie hier nicht berücksichtigt haben.
Ganz zentral ist auch noch der Input aus meiner Gemeinde: In Brig haben wir einen riesigen öffentlichen Parkplatz, der sehr gut gelegen ist. Da könnte man wahrscheinlich problemlos irgendwie Solarpanels montieren; dumm nur - bzw. es ist nicht dumm, es ist schön -, dass wir den Parkplatz regelmässig sperren und den Zirkus Knie empfangen. Wir wüssten nicht, wo wir in Brig den Zirkus Knie gastieren lassen könnten, wenn nicht auf diesem grossen öffentlichen Parkplatz.
Alle diese Aspekte - öffentliches Interesse, Privatrecht - erkennen Sie gar nicht und haben Sie nicht berücksichtigt.
Daher bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen und der Fassung des Ständerates zuzustimmen, damit nicht die Fassung des Nationalrates als Schildbürgerstreich in die Annalen eingeht.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Graber, Sie müssen ja selber lachen. (Zwischenruf Graber: Ja, wenn ich Sie sehe. Das ist doch sympathisch.) Ist Ihnen bewusst, dass 1975, vor fünfzig Jahren, in diesem Saal eine Solaranlage auf jedem Dach gefordert wurde? Wie sehen Sie diese Tatsache im Lichte Ihres doch eher kleinkrämerischen Minderheitsantrages?
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Besten Dank, Frau Kollegin Badran. Zunächst einmal habe ich nicht von Gebäuden gesprochen, sondern von Parkplätzen. Das ist ja etwas anderes. Ein Parkplatz - da ist man ja frei - kann sich irgendwo befinden. Das ist natürlich eine grundlegende Differenz. Ich weiss nicht, ob eine Idee wirklich gut ist, wenn sie sich in fünfzig Jahren nicht hat durchsetzen können.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Der Mantelerlass ist ein entscheidender Baustein der nachhaltigen Stromversorgungssicherheit. Der damit adressierte Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien dient nicht nur der Erreichung des Klimaziels netto null bis 2050, sondern reduziert auch unsere Abhängigkeit vom Ausland hinsichtlich der Stromversorgung. Dies alles begrüsst die FDP-Liberale Fraktion nachdrücklich. Wir haben deshalb ein Interesse daran, diese wichtige Vorlage nun möglichst rasch zu bereinigen, und zwar so, dass sie auch in einer allfälligen Volksabstimmung bestehen kann. Dies bedingt einmal mehr auch Kompromissfähigkeit und eine Abkehr vom Verharren auf Maximalpositionen. Mit dieser Grundhaltung gehen wir die Differenzbereinigung an.
So verzichten wir zum Beispiel bei Artikel 12 Absatz 2 des Energiegesetzes auf ein Festhalten und unterstützen damit den Beschluss des Ständerates, womit eine Differenz ausgeräumt ist. Den Antrag der Minderheit Munz, welche festhalten will, lehnen wir demgemäss ab.
Ausdrücklich abgelehnt wird von der FDP-Liberalen Fraktion auch der Streichungsantrag der Minderheit Klopfenstein Broggini zu Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c des Energiegesetzes. Hier geht es um die Ausnahme vom Schutz bei Biotopen von nationaler Bedeutung, wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzgebiet zu liegen kommt.
Bezüglich des Minderheitsantrages Paganini zu Artikel 12 des Energiegesetzes, welcher einen weiteren Ausnahmetatbestand für Trockenwiesen verlangt, ist sich die Fraktion nicht einig. Die einen lehnen ihn ab; die anderen werden ihm aufgrund des Umstands zustimmen, dass mindestens gleichwertiger Ersatz geschaffen werden und dass aus dem Gesamtprojekt gesichert ein ökologischer Mehrwert entstehen muss.
Zum Antrag der Minderheit I (Vincenz) bei Artikel 45a des Energiegesetzes, zur Solarpflicht bei Gebäuden, habe ich mich bereits geäussert. Die FDP-Liberale Fraktion wird hier grossmehrheitlich der Minderheit I folgen.
Bei Artikel 45abis des Energiegesetzes unterstützen wir die Minderheit Graber, welche die Version des Ständerates übernimmt und damit auf eine Solarpflicht bei Parkplätzen verzichten will.
Zu den Effizienzmassnahmen habe ich mich im Rahmen der Begründung der Minderheitsanträge bereits geäussert. Die FDP-Liberale Fraktion wird hier der Minderheit I (Vincenz) folgen. In diesem Zusammenhang wurde kurzfristig noch ein Einzelantrag Imark zu Artikel 46b eingereicht. Dieser nimmt den Antrag der Minderheit I als Grundlage, ergänzt ihn aber mit einem neuen Absatz 6, der dem Bundesrat die Kompetenz geben würde, bestimmte Ausnahmen vorzusehen. Wir konnten das in der Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr besprechen. Ich kann aber - meiner Einschätzung nach zusammen mit der Delegation - hier durchaus einen Kompromissantrag erkennen.
Beim StromVG weise ich Sie speziell auf Artikel 6 Absatz 5 hin, wo Ihre Kommission ohne Minderheitsantrag die Durchschnittspreismethode abschaffen will. Das entsprechende Konzept wurde im Vergleich zum ursprünglichen Antrag unter Einbezug der Praxis noch einmal modifiziert. Diese Anpassung ist mit der Erwartung an den Ständerat verbunden, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.
Betreffend den Zubau für die Stromproduktion im Winter lehnen wir eine zusätzliche Regelung ab, wie sie die Minderheit Clivaz Christophe mit einem neuen Absatz 2ter zu Artikel 9bis StromVG verlangt - auch im Bestreben, keine zusätzliche Differenz zum Ständerat zu schaffen.
Zum Antrag der Minderheit Jauslin bei Artikel 17bbis a Absatz 2bis StromVG habe ich mich bereits geäussert. Die FDP-Liberale Fraktion wird hier entgegen der Mehrheitsmeinung dem Antrag der Minderheit Jauslin folgen, weil er für die LEG eine praktikablere und sinnvollere Regelung statuiert, als dies der Ständerat mit der Begrenzung auf ein Gemeindegebiet getan hat.
Zusammenfassend: Die FDP-Liberale Fraktion wird in weiten Teilen den Mehrheiten folgen, mit Ausnahme der Minderheiten Vincenz zur Solarpflicht bei Gebäuden und zu den Effizienzmassnahmen, der Minderheit Graber zur Solarpflicht bei Parkplätzen sowie der Minderheit Jauslin zur Ausdehnung der LEG. Bei der Minderheit Paganini zu den Trockenwiesen gibt es innerhalb der Fraktion Befürworter und Gegner. Den Einzelantrag Wasserfallen Christian lehnen wir ab.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Manchmal gibt es zeitliche Koinzidenzen, die man nicht anders denn als Wink mit dem Zaunpfahl bezeichnen kann - so geschehen in den vergangenen dreissig Stunden. Es sind in diesen dreissig Stunden zusammengefallen: die Abstimmung im Wallis über das Solardekret, der Expertenbericht der Internationalen Energieagentur (IEA) zur Schweiz und jetzt unsere Beratung.
Das Wallis hat gestern unserem "Solar-Express" eine Art Vollbremsung verpasst. Natürlich, das ist ein anderes Geschäft, eine andere föderale Ebene, aber den Wink mit dem Zaunpfahl sollten wir vielleicht schon wahrnehmen. Dieser Wink sagt doch deutlich, dass wir Natur und Landschaft bei all unseren Bemühungen um eine sichere Stromversorgung nicht einfach vergessen dürfen. Wir Energiepolitiker dürfen nicht meinen, nur unser Problem sei ein Problem. Präsentieren wir im Energiebereich keine ausgewogenen Vorlagen, dann scheitern wir.
Die IEA - das war das zweite Ereignis - hat heute moniert, dass in der Schweiz die Energieeffizienz nicht in allen Bereichen des öffentlichen Lebens verankert sei, und hat festgehalten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt, die Bürokratie vermindert und die Verfahren beschleunigt werden müssten. Der Mantelerlass gibt nicht auf alle diese Probleme eine Antwort, aber auf einige davon schon. Man kann nicht nur dem Walliservolk, man kann dem ganzen Schweizervolk nicht erklären, warum man die Alpen verbauen soll, solange die Energieeffizienz nicht voll ausgeschöpft wird, und erst recht nicht, wenn uns die IEA auch noch darauf hinweist.
Bei den Bestimmungen zu den Effizienzzielen in Artikel 46b ff. wird unsere Fraktion deshalb klar die Mehrheit der Kommission unterstützen, vor allem auch deshalb, weil sie von der Branche breit getragen ist. Es gibt jetzt Versuche, die Minderheit I (Vincenz) noch zu retten respektive zu verbessern, aber es ist am Schluss immer eine Blackbox: Wir wissen nicht, wie darauf reagiert wird. Wir haben eine Variante der Mehrheit, von welcher man sicher weiss, dass sie funktionieren und von der Branche getragen wird - also nehmen wir sie.
Das Gleiche gilt auch bei der Ablösung der Durchschnittspreismethode in Artikel 6 StromVG. Auch dort hat die Branche einen breiten Kompromiss gefunden, mit dem die gebundenen Kunden geschont werden können und dank dem trotzdem ein grosser Anreiz zur Förderung der Erneuerbaren gesetzt wird. Bitte unterstützen Sie auch dort die Mehrheit.
Die Bestimmungen zu den Effizienzzielen und zur Ablösung der Durchschnittspreismethode sind Meilensteine. Es gibt daneben halt auch noch Bestimmungen, die weniger wegen der potenziell dahinterstehenden Stromproduktion als vielmehr wegen der politischen Dimension von Relevanz sind. Das ist vor allem der Bereich des Zielkonfliktes zwischen Natur/Landschaft und Energieproduktion. Hier wird unsere Fraktion geteilt stimmen, sei es bei den Restwasserbestimmungen oder den Trockenwiesen und -weiden.
Ich verweise noch einmal auf das Walliser Fanal. Gelingt es uns nicht, eine ausgemittete Vorlage hinzubringen, erleben wir möglicherweise den Totalabsturz - eben deshalb, weil dem Volk auch andere Dinge als nur die Stromproduktion wichtig sind. Insbesondere bei Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe d des Energiegesetzes stellt sich schon die Frage, ob man in der ganzen Schweiz die Büchse mit den Trockenwiesen und -weiden aufmachen und in der ganzen Schweiz Druck auf das Landwirtschaftsland aufbauen möchte - nur wegen des Rheindamms. Ich werde die Bestimmung in Buchstabe d ablehnen, der eher ostlastige Teil der Fraktion wird sie annehmen. Bei Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe c des Energiegesetzes folgen wir der Mehrheit. Wir sind bereit, das Opfer mit den Restwasserstrecken zu bringen. Es bringt mehr Strom und nicht das Ende des Auenschutzes.
Ich habe vorhin den Begriff "ausgemittet" verwendet. Ich habe damit nicht auf meine Partei referenziert, sondern den Energieminister zitiert, der heute Morgen den IEA-Bericht kommentiert hat. Diese Ausmittung betrifft auch die Frage: Kann man Opfer bei Natur und Landschaft verlangen, die Alpen und Flusstäler verbauen, während Tausende von neuen Dachflächen ungenutzt bleiben? Ich und ein Teil der Mitte-Fraktion sagen: Nein, das kann man nicht. Ein anderer Teil schützt die föderalen Zuständigkeiten und stellt sich hinter den Ständerat, der sagt, dass dies Sache der Kantone sei. Auch dem kann man freilich nicht widersprechen.
Einig sind wir uns dort, wo es keine Gebäude gibt, sondern eben nur Parkplätze. Diese sollen mit Fotovoltaikpanels bestückt werden. Das tut jetzt wirklich keinem weh - gut, vielleicht dem Zirkus Knie, wenn er in Brig seine Vorstellung geben möchte. Vielleicht kann man ja pragmatisch sein und bei diesem einen Platz in Brig auf die Fotovoltaik verzichten und dafür dem Zirkus Knie helfen, ein Fotovoltaikzelt zu entwickeln. (Teilweise Heiterkeit) Wie auch immer, wenn das Elektroauto unter der Fotovoltaikanlage steht, dann kann es dort nicht nur geladen werden, es wird auch noch beschattet. Bitte unterstützen Sie Artikel 45abis.
In der Summe ist es eine Vorlage zur Ausnutzung der Energieeffizienz, mit Entgegenkommen und Masshalten bei Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Verbauung dessen, was schon verbaut ist. Sie wird vom Volk mitgetragen.
Bitte stimmen Sie in diesem Sinne im Interesse der sicheren Energieversorgung, aber auch im Sinne aller Interessen, die unserem Volk wichtig sind.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Müller-Altermatt, werden Sie am 22. Oktober von der IEA oder von der Bevölkerung gewählt?
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich werde von der Bevölkerung gewählt, aber ich höre manchmal gerne auf Experten, vor allem auf solche eines Gremiums, bei dem wir selber Mitglied sind. Das sind wir bei der IEA.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ob es sich um die IEA oder um andere Agenturen handelt, die auf die Schweiz schauen und sich die Zahlen anschauen: Es ist nun einmal so, dass die Schweiz bezüglich Solarstrom, bezüglich Windstrom, bezüglich Energieeffizienz und Stromeffizienz ins Hintertreffen geraten ist und andere Länder, umliegende Länder deutlich mehr machen. Wir müssen also vorwärtsmachen.
Wenn man auf die Bevölkerung hört und sieht, was jetzt im Wallis mit dem Nein entschieden wurde, ist auch klar, dass eine Energiewende mit der Natur und nicht gegen die Natur passieren muss. Das ist möglich; wir brauchen eine naturnahe Energiewende. Eine naturnahe Energiewende setzt stark darauf, die Stromeffizienz zu fördern - das ist die günstigste Form, Energie zu sparen und unsere Energiesicherheit zu verbessern. Es ist auch die umweltfreundlichste Art, die Stromversorgung sicherzustellen. Sie setzt auf Solarstrom, insbesondere auf bestehenden Gebäuden, auf Parkplätzen, auf Flachdächern. Dort haben wir die Natur sozusagen schon verbaut, dort können wir die Sonne nutzen, dort können wir gratis den Sonnenstrom nutzen. Deshalb muss das Ziel sein, dass möglichst auf jedem Dach eine solche Anlage steht.
Gleichzeitig müssen wir die Natur nicht unnötig einschränken. Es ist möglich, mit der Natur sehr viel Strom zu gewinnen, und deshalb ist es auch wichtig, in der Vorlage im Sinne der UREK-N, aber auch im Sinne der Grünen zu verhindern, dass man irgendwo unnötig Natur opfert, obwohl es gar nichts bringt. Ich bitte Sie, entsprechende Anträge abzulehnen, denn wir brauchen eine tragfähige Vorlage, eine Vorlage, die auch von der Bevölkerung breit unterstützt wird. Das ist klar möglich mit einer naturnahen Energiewende.
Entsprechend bitte ich Sie, jeweils die Anträge der UREK-N bzw. der Grünen zu unterstützen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Herr Girod, ist Ihnen bewusst, dass gerade im Wallis all diejenigen Regionen, die selber Projekte haben, deutlich oder überdeutlich diesem Solardekret zugestimmt haben?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich denke, dass wir im Solarbereich gut daran tun, beispielsweise nach Graubünden oder in den Kanton Bern zu schauen. In meinen Augen gehen diese Kantone ziemlich geschickt vor, indem sie Anlagen in der Nähe von Skigebieten und bestehender Infrastruktur priorisieren. Der Ansatz aus dem Wallis, sozusagen mit einem Blankocheque und irgendeiner Fata Morgana, die man weit weg von jeglicher Infrastruktur zeichnet, ist nicht der Weg, den wir gehen müssen. Wir müssen die Bevölkerung auf diesem Weg mitnehmen und ihr im Grunde zeigen, dass uns die Natur schon auch wichtig ist und dass wir nicht einfach beide Augen zudrücken.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Girod, ich hoffe, Sie unterstützen die Minderheit Paganini bei Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe d. Sie haben jetzt immer von der naturnahen Stromproduktion gesprochen. Wenn ich diesen Minderheitsantrag durchlese, dann finde ich, dass diese Stromproduktion naturnah ist, weil sie auch ganz klar eine Kompensation enthält und wir mit der Natur, mit der Wasserkraft saubere Energie erzeugen können.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich vermute, Sie sprechen vom Minderheitsantrag Paganini zu den Trockenwiesen. Ich muss sagen, ich verstehe den guten Willen, und ich verstehe auch, dass jetzt vielleicht gerade Saison ist, um solche regionalen Anliegen aufzunehmen. Aber wir befinden uns hier in der Differenzbereinigung. Ich weiss gar nicht, wie das funktionieren sollte - obwohl es sich sehr gut anhört -, wenn man es wirklich so umsetzen könnte. Ich denke, dass es nicht durchdacht ist, und es bringt jetzt auch nichts, in der Differenzbereinigung eine ganz neue Türe zu öffnen.
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Cher collègue Girod, êtes-vous au courant que les communes d'Anniviers, de Leytron et d'Orsières, où de grands projets sont prévus, ont refusé hier le décret?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Vielen Dank für die Frage. Ganz so genau habe ich es nicht angeschaut, aber ich denke, es ist eine gute Antwort auch auf die vorhin gestellte Frage. Das könnten die Walliser dann vielleicht noch untereinander klären.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Es ist eben eine schweizerische Frage; deshalb stellt auch ein Berner eine Frage. Die Grünen wollen ja eine Energiewende, aber sie wollen keine alpinen Grossanlagen im Bereich Fotovoltaik, sie wollen keine Vergrösserung des Grimselsees, sie wollen keine CO2-freien Kernkraftwerke, und auch sonst haben sie Mühe bei Investitionen im Bereich der Energieinfrastruktur. Wie wollen Sie eigentlich Strom produzieren, damit wir nicht im Dunkeln sitzen?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Das Potenzial der Stromeffizienz liegt bei über 20 Terawattstunden. Wenn man dann noch das Potenzial für Solarstrom auf bestehenden Flächen dazunimmt, kommt man nur schon auf den Gebäuden ohne Infrastruktur auf 50 Terawattstunden. Natürlich kann man das nicht über Nacht zubauen, aber hier gibt es ein Riesenpotenzial, und da müssen wir mehr machen. Deshalb sollten Sie auch entsprechende Anträge von Minderheiten unterstützen, welche mit der Stromproduktion auf den bestehenden Flächen, wo es die Natur nichts kostet, schneller vorwärtsmachen wollen.
Götte Michael · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Girod, Sie haben Mike Egger geantwortet, die Differenzbereinigung sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt. Sagen Sie uns, was Ihnen wichtiger ist: die naturnahe Stromerzeugung oder die Trockenwiese?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Das ist eine gute Frage. Aber Sie sind ja, wenn ich das richtig verstehe, noch etwas neu im Parlament. Es ist tatsächlich nicht der richtige Zeitpunkt, um hier noch neue Ideen einzubringen. Ich denke, wenn man das früher eingebracht hätte, hätte man das vielleicht auch diskutieren können, und dann wäre es vielleicht etwas gereift. Aber jetzt, denke ich, ist es nicht der richtige Zeitpunkt.
Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Kollege Girod, wollen Sie wirklich die umliegenden Länder wie zum Beispiel Deutschland als fortschrittlich bezeichnen, Länder, welche die Kernkraftwerke abstellen und auf Kohle umstellen?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich habe mich auf Solar- und Windkraft bezogen. Mit den umliegenden Ländern meine ich auch Österreich, wo zum Beispiel gar keine Kernkraftwerke betrieben werden. Es ist nicht so, dass wir weniger Solarenergie produzieren können als Deutschland. Wir haben genauso Gebäude und Infrastrukturen, die wir für Solarenergie besser nutzen könnten. Ich sehe da keinen Unterschied. Deshalb denke ich, dass wir diesen Punkt vergleichen müssten. Wir können dann auch über andere Punkte sprechen. Der grosse Vorteil, den wir haben, ist natürlich die Wasserkraft, von der wir schon sehr viel haben. Dort, wo wir noch zubauen können, machen wir leider sehr wenig, sei es bei der Solar- oder bei der Windkraft.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Deux actualités marquent notre débat du jour, et nous pourrons changer les choses tout à l'heure, au moment des votes:
Premièrement, la population valaisanne se montre prudente face à une offensive débridée du solaire alpin. Deuxièmement, la Suisse a été pointée du doigt par l'Agence internationale de l'énergie en raison de sa lenteur dans sa transformation énergétique lors d'une conférence de presse. Je l'ai entendu ce matin.
On doit confirmer au minimum le maintien du principe de l'obligation solaire. C'est maintenir le compromis trouvé en commission à l'article 45a: "Sur les toits ou les façades des bâtiments, les surfaces qui s'y prêtent doivent être équipées pour produire de l'énergie solaire." Cela concerne les nouvelles constructions, les transformations et les rénovations. On pourra évidemment aller plus loin, c'est l'objectif de l'initiative solaire des Verts, avec du solaire sur tous les toits. On doit aussi, à travers cette modification de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité, confirmer le maintien du modèle d'économie d'énergie. Ce maintien est important et doit rester obligatoire. Le meilleur modèle serait celui qui permet d'économiser le plus d'énergie, soit celui de la minorité II (Egger Kurt). Elle représente une obligation en matière d'efficacité énergétique pour les fournisseurs avec, à la clé, un effet estimé à 1,2 térawattheure d'énergie économisée, soit 10 fois plus que la proposition du Conseil des Etats.
Il s'agira aussi de faire la paix entre l'énergie et la nature, et de bien comprendre qu'en mordant trop sur la nature, nous perdons notre assurance vie face au dérèglement climatique. Je vous encourage donc à suivre les minorités qui protègent réellement nos biotopes d'importance nationale. C'est le cas de la minorité Clivaz Christophe à l'article 9, et des minorités Munz et Klopfenstein-Broggini à l'article 12.
S'affranchir du fossile et réduire nos émissions de CO2 à zéro net, c'est rendre notre système énergétique entièrement renouvelable. L'électrification avec de l'énergie durable permet à elle seule de diminuer massivement notre consommation d'énergie, car les solutions électriques sont jusqu'à trois fois plus efficaces que les systèmes à énergie fossile.
Mais cette transition ne sera possible qu'à condition qu'on la fasse en protégeant la nature et en trouvant cet équilibre essentiel entre une biodiversité respectée et le développement du renouvelable. Cela passera par un déploiement massif du renouvelable sur les bâtiments qui existent déjà, comme les maisons, et sur les infrastructures, comme les parois antibruit, les toits des gares, etc. Ces endroits recèlent un immense potentiel que nous devons développer.
Nous avons l'occasion de faire un pas dans ce sens lors des votes.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Chère collègue, vous avez parlé de faire la paix; je suis absolument d'accord. Alors pourquoi veut-on absolument et toujours opposer toiture et nature? C'est ce qui a été fait dans le cadre de la campagne en Valais. Ne pensez-vous pas que, même avec une baguette magique si, du jour au lendemain, on équipait tous les toits de Suisse de panneaux photovoltaïques, on aurait quand même d'autres problèmes - pas seulement celui de la production pour répondre à la consommation, mais aussi celui de la distribution, les réseaux n'étant pas fait? Vous êtes-vous penchée sur ce problème?
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Oui, bien sûr, parce qu'il est question de potentiel solaire et de rapidité de la réalisation. On sait que si l'on décide aujourd'hui d'aller dans ce sens, on peut obtenir des résultats rapidement. L'avantage du bâti, c'est qu'il est là: les toits à équiper sont préexistants. Un autre avantage est de décentraliser la production de l'énergie, c'est-à-dire de la produire là où elle est consommée, là où les gens habitent, et de préserver la nature. Car préserver la nature en parallèle, c'est lutter durablement contre le réchauffement climatique. Protéger notre biodiversité, c'est protéger notre assurance vie.
Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion stützt weiterhin die drei Pfeiler dieser Vorlage. Erstens: Wir brauchen mehr einheimische erneuerbare Energie. Zweitens: Wir brauchen mehr Speicherung. Drittens: Wir brauchen mehr Effizienz. Gerne gehe ich kurz auf die wichtigsten Differenzen ein.
Zu Artikel 2a: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Paganini abzulehnen. Das ist zentral für den Mantelerlass insgesamt und damit auch für den Kompromiss zwischen Schutz- und Nutzinteressen. Die Minderheit will, dass die Restwassermenge nicht nur bei einer Mangellage und für einen befristeten Zeitraum aufs Minimum herabgesetzt werden kann; eine Reduktion soll eben auch dann möglich sein, wenn die Zubauziele der Wasserkraft nicht erreicht werden. Das lehnen wir ab. Der Antrag dieser Minderheit ist ein unnötiger Angriff auf den Gewässerschutz und auf die Biodiversität. Das gälte insbesondere, wenn die Massnahme eben wiederholt oder länger angewandt würde. Es geht auch nicht nur um Fische, es geht eben auch um Menschen: Zu wenig Restwasser reduziert lokal auch die Trinkwasservorräte und schränkt die landwirtschaftliche Bewässerung ein.
Zu Artikel 12 Absatz 2bis: Hier geht es um die Ausnahmen vom absoluten Biotopschutz. Den Kompromiss in Absatz 2bis Buchstaben a und b tragen wir mit, aber weitere Ausnahmen lehnen wir ab. Die Mehrheit der UREK-N will mit Buchstabe c, dass Anlagen auch gebaut werden können, wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt liegt. Das lehnen wir ab. Bei Buchstabe d sagen wir Nein zum Antrag der Minderheit Paganini: Diese will eben im letzten Moment eine weitere Ausnahme hinzufügen; Anlagen sollen auch auf Trockenwiesen möglich sein. Das lehnen wir ab, denn es gibt schon heute fast keine Trockenwiesen mehr, und die wenigen, die es noch gibt, sind wichtig für die Biodiversität.
Die UREK-N meint es zum Glück noch immer ernst mit dem Ausbau der Sonnenenergie. Sie bleibt bei ihren Entscheiden, sowohl bei Gebäuden als auch bei Parkplätzen, dort aber leider in abgeschwächter Form. Die Nutzung der Parkplätze ist für die Solarstromproduktion sehr sinnvoll. Diese Infrastruktur mit versiegelten Flächen zu nutzen, ist wichtig und reduziert eben auch den Druck, noch nicht bebaute Flächen für die Stromproduktion einzusetzen. Wir bitten Sie, hier jeweils mit der Mehrheit zu stimmen.
Weiter begrüssen wir die Massnahme im Effizienzbereich. Die nicht gebrauchte Energie ist eben die günstigste Energie. Ein Effizienzdienstleistungsmarkt ist für die Schweiz ein neues, sinnvolles Instrument.
Bei Artikel 9bis Absatz 2 StromVG nehmen wir den Antrag der Minderheit Schneider Schüttel an. Wir begrüssen es, dass die fünfzehn Projekte des runden Tisches Wasserkraft ins Gesetz aufgenommen werden. Dass nun mit Chlus ein einzelnes Projekt hinzugefügt werden soll, lehnen wir ab. Hier ein Partikularinteresse zu privilegieren, unterläuft die Ergebnisse des runden Tisches.
Bei Artikel 9bis Absatz 2bis unterstützen wir die Minderheit Clivaz Christophe.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je vous informe de la position du groupe socialiste. L'objectif est d'obtenir un projet de loi susceptible de réunir une majorité afin d'éviter un référendum dont dépend également la possibilité d'une entrée en vigueur rapide de ce projet de loi.
J'aimerais relever trois points importants. D'abord, les objectifs d'efficacité du chapitre 8: de mon point de vue, il s'agit de l'un des points les plus importants du projet de loi. Nous ne pouvons pas nous contenter de consommer toujours plus d'énergie et d'augmenter ainsi la pression sur la production d'énergie. Nous devons utiliser l'énergie disponible de manière plus efficace. L'énergie la moins chère est celle dont nous n'avons pas besoin, celle que nous n'utilisons pas. Dans ce domaine, nous pouvons faire même un peu plus que ce que propose la majorité dans ce chapitre. Le groupe socialiste peut en principe soutenir toutes les propositions de minorité; mais, ici aussi, il est important que nous parvenions à une solution acceptable.
Deuxièmement, ma collègue Nadine Masshardt a déjà parlé de l'obligation d'utiliser l'énergie solaire. Hormis l'obligation d'installer des panneaux solaires sur les bâtiments - point pour lequel nous soutenons la majorité -, le groupe socialiste soutient également l'obligation d'installer des panneaux solaires sur les parkings. Ces surfaces construites se prêtent parfaitement à l'installation de panneaux solaires. De plus, celles-ci font de l'ombre aux véhicules, ce qui conviendrait certainement aux automobilistes. Selon l'Office fédéral de la statistique, une surface d'environ 69 kilomètres carrés est utilisée en Suisse pour le stationnement des véhicules. Utiliser la surface déjà construite et scellée pour produire de l'énergie solaire est judicieux. C'est en tout cas plus judicieux que d'obstruer des paysages non construits avec des installations solaires. Le peuple valaisan a montré hier que la production de l'énergie ne doit pas se faire au détriment de la nature et du paysage.
Je vous demande de voter en faveur du compromis que nous avons trouvé en commission, et donc de la majorité.
Enfin, le dernier point concerne les débits résiduels. Je rappelle que la Constitution fédérale stipule que des débits résiduels appropriés doivent être garantis. Les objectifs de développement des énergies renouvelables ne doivent pas servir à accepter des baisses de débits résiduels. Nous sommes également confrontés à une crise de la biodiversité. C'est aller trop loin que de prévoir un abaissement des débits résiduels non seulement en cas de pénurie imminente, mais aussi lorsque les objectifs de production hydroélectrique, pourtant très ambitieux, ne sont pas atteints.
Le groupe socialiste soutient donc la proposition de la majorité à l'article 2a de la loi sur l'énergie.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Differenzbereinigung beim vorliegenden Mantelerlass ist von verschiedenen Zielkonflikten geprägt. Klar ist: Das Land wird in Zukunft deutlich mehr Strom brauchen, wenn die Dekarbonisierung weiter voranschreiten soll, nicht zu sprechen vom Ausstieg aus der Kernenergie.
Wir alle wollen, dass der Strom immer zur Verfügung steht, möglichst sauber ist und ohne grosse Eingriffe in die Umwelt produziert wird, und wir wollen für den Strom möglichst wenig bezahlen, jedenfalls nicht immer mehr. Diese Grundsätze stellen Zielkonflikte dar, und sie beeinflussen sich gegenseitig. Es gilt daher abzuwägen. Es ist auch kein Zufall, dass diese Grundsätze in der Verfassung festgeschrieben sind. Für eine erfolgreiche Energiepolitik müssen wir nicht nur einen dieser Aspekte beachten, sondern alle gleichzeitig.
Zu den einzelnen Details: Bei Artikel 2a geht es um die befristete Erhöhung der Stromproduktion durch eine Senkung der Restwassermengen. Wir unterstützen hier den Minderheitsantrag Paganini, weil uns in Anbetracht der erheblichen Wirkung und des zusätzlichen Bedarfs an Energie die geringfügigen Eingriffe gerechtfertigt erscheinen.
Zu Artikel 45a, zur Solarpflicht: Dazu habe ich vorhin schon viel gesagt. Hier unterstützen wir den Streichungsantrag der Minderheit II (Imark) und in zweiter Priorität den Minderheitsantrag I (Vincenz), welcher die Formulierung des "Solar-Expresses" ohne Ablaufdatum übernehmen will. Es geht hier um die Solarpflicht ab einer Gebäudefläche von 300 Quadratmetern. Wie erwähnt, ist das nur unsere zweite Priorität - auch darum, weil das geltende Recht die Brandrisiken nicht angemessen berücksichtigt. Zum Thema der Brände werden wir in der laufenden Session einen Vorstoss einreichen. Gleichzeitig wird es in der nächsten Sitzung der UREK traktandiert.
Nicht genug erwähnt werden kann ausserdem, dass eine Solarpflicht die Winterlücke nicht schliessen wird, aber die Kosten, insbesondere für Netzverstärkungen, massiv in die Höhe schrauben wird.
Gleiches gilt für die Anträge zu Artikel 45abis. Hier soll der Bevölkerung eine Solarpflicht für Parkplätze aufgedrängt werden. Hier unterstützen wir den Antrag der Minderheit Graber auf Streichen.
Zu den Artikeln 46b ff., den Effizienzzielen: Die Minderheit IV (Imark) beantragt Ihnen, aus Kostengründen gänzlich auf diesen Pseudoeffizienzmarkt zu verzichten. Ich erkläre Ihnen noch anhand des Beispiels von Stahl Gerlafingen, wie hoch die Preissteigerungen bei den jeweiligen Anträgen ausfallen.
Beim Antrag der Mehrheit haben Sie eine Preissteigerung von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Hier entstehen für die stromintensiven Unternehmen, wie beispielsweise Stahl Gerlafingen, keine Mehrkosten. Aber dafür zahlen die gebundenen Kunden und viele KMU das Doppelte.
Beim Antrag der Minderheit I (Vincenz) entstehen nur dann keine Mehrkosten für die stromintensiven Unternehmen, wenn Sie als Ergänzung dem Einzelantrag Imark zustimmen. Wenn Sie die Ergänzung ablehnen, dann verursacht dieser Antrag gleich hohe Kosten wie derjenige der Minderheit II (Egger Kurt), nämlich 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind dann für Stahl Gerlafingen 740 000 Franken pro Jahr. Es müssten also etwa zehn Mitarbeiter entlassen werden, um diese Kosten innerhalb eines Jahres wieder zu kompensieren.
Beim Antrag der Minderheit III (Klopfenstein Broggini) sprechen wir von einer Preiserhöhung um 0,5 Rappen pro Kilowattstunde für alle. Für Stahl Gerlafingen macht das 1,85 Millionen Franken pro Jahr aus. Es müssten also rund dreissig Mitarbeiter entlassen werden, um diese Kosten wieder zu kompensieren.
Mit dem Antrag der Minderheit IV (Imark) auf Streichen entstehen keine Mehrkosten. Sie sehen also, dass Sie gut dem Antrag der Minderheit IV zustimmen können.
Vorhin wurde wieder gesagt, dass die günstigste Energie die nicht verbrauchte sei. Herr Girod, ich erkläre es Ihnen nochmals, es ist so: Wenn mein Energiebedarf durch die Effizienz um 20 Prozent gesenkt wird, aber gleichzeitig die Energiekosten um das Doppelte steigen, dann verzichte ich gerne auf diese Effizienzmassnahme. Es ist also nicht wahr, dass die günstigste Energie die nicht verbrauchte ist.
Dann zum Abschluss noch zur Minderheit bei Artikel 6 Absatz 2bis StromVG, das habe ich schon erklärt: hier bitte auch dem Antrag der Minderheit Imark zustimmen. Je mehr Einschränkungen es bei der Grundversorgung gibt, desto mehr Verteuerung gibt es. Auch hier geht es um die Kosten. Die Energiepolitik hat grosse Stellschrauben, um das Leiden der Bevölkerung zu lindern.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir sind bei den Differenzen. Ich möchte Ihnen in zwölf wichtigen Punkten unsere Position erläutern und einiges zuhanden der Materialien sagen.
1. Bei Artikel 2a Absatz 1, wo es um die Reduzierung der Restwassermengen geht, bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. Eine solche Massnahme darf eben nur in Härtefällen wie zum Beispiel bei einer Mangellage eingesetzt werden. Wenn die Restwassermengen ohne Not gesenkt würden, würde diese Möglichkeit bei einer Mangellage fehlen; ausserdem könnte das bei wiederholter und starker Umsetzung zu irreversiblen Schäden an der Umwelt führen. Hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, auch weil damit ein Referendumsrisiko klar abgebaut werden kann.
2. Bei Artikel 12 Absatz 2 will die Mehrheit Ihrer Kommission den Elektrolyseuren und Methanisierungsanlagen ebenfalls den Rang eines nationalen Interesses verleihen und ihnen entsprechend Vorrang einräumen. Wir unterstützen hier den Antrag der Minderheit Munz, weil diese Anlagen doch immerhin Industrieanlagen sind, weil diese Bestimmung aus unserer Sicht aktuell zu weit geht und vor allem weil die Bestimmung unvollständig ist, da sie Lagerung, Transport, Rückverstromung usw. nicht regelt.
Ich lege noch meine Interessenbindung offen: Ich bin an einer Firma beteiligt, die Power-to-X-Anlagen erstellen wollte. Ich kenne mich also auf diesem Gebiet aus und müsste hier aus egoistischen Gründen eigentlich der Mehrheit folgen. Ich sage Ihnen aber, dass wir diesen Artikel aus Umweltsicht nicht überladen sollten.
3. Bei Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe c geht es um die Restwassermengen. Ich möchte darauf hinweisen, was der Sprecher der ständerätlichen Kommission gesagt hat: "Es ist nicht das Ziel dieser Bestimmung, den Schutz dieser Biotope oder Reservate gegenüber dem aktuellen Recht irgendwie zu mindern." Das sagte Ständerat Rieder zuhanden des Amtlichen Bulletins. Ich zitiere weiter: "Damit ist auch klar, dass das eine Absicherung ist, was eine Interpretation dieses Artikels im Sinne eines höheren Schutzes betrifft, und, wie gesagt, nicht quasi eine Aushebelung der bisher geltenden Schutzziele. Im Übrigen sind das Biotop und das Reservat im Normalfall ja absolut geschützt; das ist der Normalfall, und wir haben nur Ausnahmen." (AB 2023 S 417) Mit diesem Zitat zuhanden der Materialien können wir hier dem Antrag der Mehrheit folgen, Buchstabe c beizubehalten, weil damit das bestehende Recht präzisiert wird.
4. Zu Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe d ist in der Schlussrunde der Minderheitsantrag Paganini eingebracht worden, gestützt auf den Einzelfall des Wasserkraftwerks Alpenrhein in Sargans. Die Minderheit macht hier an ganz anderer Stelle die Büchse der Pandora auf. Das Konzept der Eignungsgebiete könnte so unterlaufen werden, und die Konflikte in Schutzgebieten würden massiv zunehmen. Man sollte nicht aufgrund eines Einzelfalls einen falschen Anreiz setzen. Denn die Regelung, die dann eingeführt werden muss, könnte zu einem unnötigen administrativen Aufwand und zu Streitereien führen. Am Ende würde weniger realisiert, und Diskussionen müssten geführt werden, weil man hier in letzter Minute ein Normenrecht einführt. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, den Minderheitsantrag abzulehnen und hier nicht eine neue rote Linie für die Umweltverbände zu ziehen, die dann allenfalls das Referendum ergreifen würden.
5. Solaranlagen auf den Gebäuden: Heute werden die Grünliberalen hier noch klar am Beschluss des Nationalrates festhalten, da wir der Meinung sind, auf bestehenden Gebäuden sollte mehr gemacht werden. Auch die Abstimmung gestern im Wallis hat gezeigt, dass der Ansatz "Bestehende Infrastrukturen vor Freiflächen" einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung hat. Ich muss schon sagen, dass sich die Grünen gestern als Wolf im Schafspelz ausgegeben und faktisch der Kernenergielobby einen Steilpass gegeben haben. Wir müssen weiter an diesem Problem arbeiten, so kommen wir nicht vorwärts.
6. Bei Solaranlagen auf Parkplätzen sind wir bei der Mehrheit der Kommission. Wir sind klar der Meinung: Das sind Infrastrukturen, die man tatsächlich jetzt nutzen soll und nutzen kann. Unser Beschluss wurde im Ständerat knapp nicht angenommen, aber wir gehen davon aus, dass der Ständerat diesen Kompromiss übernehmen könnte. Für den Zirkus Knie werden wir auch eine Ausnahme finden, allenfalls gibt es auch noch zwei Tickets für Herrn Graber.
7. Bezüglich Effizienzziele werden die Grünliberalen heute der Mehrheit folgen und die pragmatische Lösung, die von der Branche zusammen mit den Verbänden getragen wird, unterstützen. Das Modell gemäss Minderheit I (Vincenz) hat auch seinen Charme, das wurde diskutiert. Wir werden in der ersten Runde auch den Antrag der Minderheit IV (Imark) zum Modell Vincenz dazunehmen, werden aber am Ende mit der Mehrheit stimmen. Falls der Ständerat zum Schluss kommt, das Modell Vincenz sei besser als das Modell der Mehrheit, werden wir entsprechend dem Ständerat folgen. Für uns sind beide Modelle machbar. Wir haben aber heute die Überzeugung, dass das Modell, das mit der Branche abgesprochen ist, eine bessere Chance hat, auch im Ständerat zu bestehen.
8. Bei Artikel 6 Absatz 2bis unterstützen wir die Mehrheit, also den Antrag auf Festhalten. Dann möchte ich zwei, drei Bemerkungen zu den Absätzen 5 und 5bis machen: Wir werden heute die Durchschnittspreismethode definitiv herausstreichen, eine Methode, die eigentlich niemand geliebt hat. Primär ist es aber wichtig, dass die EVU ihre Beschaffungen so machen müssen, dass sie gegen Marktpreisschwankungen möglichst abgesichert sind. Die Meinung der Kommission und auch des BFE - in der Kommission wurde das so bestätigt - war klar, dass man unter mittel- und langfristigen Beschaffungen, die möglich werden sollen, eher zwei bis drei Jahre versteht, nicht länger, und dass diese Anteile anfangs gering sein sollen. So geht das in Ordnung. Viel längere Zyklen würden vor allem für Short-EVU wie die EKZ - meine Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat in dieser Firma - extrem nachteilig sein und zu einem zu starken Eingriff in den Markt führen, zu einer Marktverzerrung.
Dasselbe ... (Zwischenruf des Präsidenten: Herr Bäumle, kommen Sie zum Schluss.) Ich brauche noch eine Minute. Es sind wichtige Punkte für die Materialien. Wenn Fraktionssprecher nicht die Möglichkeit haben, in einem Block noch gewisse Punkte mit so vielen Minderheiten ... (Zwischenruf des Präsidenten: Herr Bäumle, die Spielregeln sind klar. Sprechen Sie weiter - eine Minute.) Danke. Es geht um die Eigenproduktion, es geht darum, dass diese Grundversorgung nicht dazu führt, dass Long-Unternehmen wie die EWZ am Ende die ganze Grundversorgung absetzen müssen, dass man hier eine pragmatische Lösung findet.
9. Bei Chlus werden wir heute noch der Minderheit zustimmen, das ist aber kein Casus Belli.
10. Wir sind der Meinung, dass mit den Aussagen des Bundesrates zu Artikel 10 dieser Antrag nicht mehr nötig ist: Wir werden der Mehrheit zustimmen und nicht der Minderheit Clivaz Christophe.
11. Wir sind der Meinung, mit Artikel 15 Absatz 1bis und Artikel 15b hätten wir mit dem Beschluss des Ständerates kompromissfähige Lösungen, die mit dem BFE und der Branche erarbeitet worden sind. Da kann man die Beschlüsse des Ständerates übernehmen.
12. Bei den LEG sind wir der Meinung, dass wir heute abschliessen sollten, auch wenn es durchaus Argumente für die Minderheit Jauslin gibt. Wir werden der Mehrheit zustimmen.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Bäumle, wir sagen der Bevölkerung in diesem Land, jede Kilowattstunde zähle. Jetzt haben wir bei Artikel 12 Absatz 2bis Buchstabe d einen Minderheitsantrag Paganini auf dem Tisch, der eigentlich genau das möchte. Er möchte nämlich ermöglichen, dass solche Kraftwerke gebaut werden können. Er sagt auch ganz klar, es müsse gleichwertiger Ersatz mit ökologischem Mehrwert geschaffen werden. Sie gehören ja der Grünliberalen Partei an. Das ist doch ein liberaler Ansatz für eine erhöhte Stromerzeugung in Zeiten, in denen wir jedes Kilowatt brauchen. Warum helfen Sie hier nicht mit?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Geschätzter Herr Egger, wir haben in der ersten Runde verschiedene Varianten diskutiert, wie wir mit diesen Gebieten umgehen wollen. Es stand tatsächlich die Variante im Raum, generell über Ersatzmassnahmen und Gleichwertigkeit zu sprechen. Wir haben uns anders entschieden. Wir haben nachher klar entschieden, dass es Ausschlussgebiete gibt, dass es eine Güterabwägung gibt. Wenn ein Konzept praktisch fertig ist, kann man nicht an einem Ort eine Riesentüre, eine Büchse der Pandora öffnen, die letztlich kaum eine Kilowattstunde bringen wird. Wir reden von einem Einzelprojekt, und genau bei diesem Einzelprojekt gibt es eine Lösung ohne Buchstabe d, indem die Leute zusammensitzen und am Ende sagen: Wenn diese Trockenwiese aus dem Inventar entlassen werden muss, um dieses Kraftwerk zu bauen, weil es einen massiven Zubau an erneuerbarer Energie gibt, dann wird man hier eine Lösung finden. Mit Buchstabe d der Minderheit Paganini öffnen wir hingegen die Türe für die ganze Schweiz, und dann sehen alle Umweltverbände eine neue rote Linie und wollen dieses Gesetz allenfalls ins Referendum treiben. Das will ich vermeiden.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Erlauben Sie mir zwei Vorbemerkungen. Das Erste wird Ihnen allen klar sein: Wir müssen in diesem Land mehr Strom produzieren, und das so rasch als möglich. Damit will ich keine Panik machen. Die Ausgangslage ist aktuell deutlich besser und sicherer als vor einem Jahr: Gasspeicher sind voll; die französischen Kernkraftwerke sind zu 60 Prozent in Betrieb, nicht wie vor einem Jahr zu 30 Prozent; wir gehen davon aus, dass LNG-Gas weiterhin verfügbar ist.
Trotz all dieser Faktoren können wir nicht von vornherein einfach sagen: Wir sind auf der sicheren Seite. Wenn sich alle Risiken kumulieren - unter anderem ein viel kälterer Winter als letztes Jahr oder eben wieder ein Ausfall gewisser Kraftwerke, auch im Ausland -, dann sind wir auf unsere Versicherung angewiesen. Diese Versicherung sind heute drei Reservekraftwerke: Birr, Cornaux und Monthey; das ist eine Wasserkraftreserve, und das sind gepoolte Notstromgruppen. Ich gehe davon aus, dass mit dieser Versicherung eine Mangellage, auf die der Bundesrat auch mit Verordnungen in der Schublade vorbereitet wäre, auch bei Knappheit verhindert werden kann.
Aber sie kann nur eine Notlösung, eine Übergangslösung sein. Wir müssen schauen, dass wir in den nächsten fünf bis zehn Jahren - ich sag das jetzt mal so - Zubauten machen können, damit wir aus diesem Risiko rauskommen. Alles Weitere werden wir ja auch weiterhin diskutieren. Dieser Mantelerlass bietet einmal die Grundlage für ein Herauskommen aus dem Risiko, sodass der Zubau rascher erfolgen kann, sodass klar ist, wo zugebaut werden kann. Das war die erste Vorbemerkung.
Ich bin Ihnen und insbesondere der Kommission dankbar dafür, dass wir hier vorwärtsgekommen sind, dass wir jetzt langsam zu den Differenzen kommen. Sie werden es aus meinen Voten heraushören können: Die Empfehlung des Bundesrates wird im Sinne eines Kompromisses, im Sinne eines möglichst baldigen Abschlusses dieses Geschäftes ausfallen.
Die zweite Vorbemerkung ist eine kurze Einordnung der gestrigen Aktualität: Den Entscheid des Stimmvolkes im Kanton Wallis gilt es zu akzeptieren, wie das bei jedem Volksentscheid gilt. Man muss aber wissen, was beschlossen wurde. Es wurde einzig das beschleunigte Bewilligungsverfahren für alpine Solaranlagen im Kanton Wallis abgelehnt. Es war nicht ein generelles Nein zu alpinen Solaranlagen, sondern nur ein Entscheid gegen dieses Verfahren. Mit diesem Mantelerlass geben Sie eine Antwort, auch eine Antwort auf die Befürchtungen einer Mehrheit der Bevölkerung im Kanton Wallis. Sie haben nämlich bereits beschlossen, dass für Solaranlagen in der Fläche und für Windanlagen - ob auf der Alp oder im Tal, spielt keine Rolle - in Zukunft im Richtplan geeignete Gebiete festgelegt werden müssen. Das steht hier nicht mehr zur Debatte. Sie haben beschlossen, dass man unterscheidet zwischen Gebieten, die sich für die Energieproduktion eignen und in denen diese Nutzung Priorität haben soll, und anderen Gebieten wie Biotopen, Fruchtfolgeflächen und schönen Landschaftsgebieten, wo das nicht der Fall sein soll. Diese Unterscheidung hatte man bei der Vorlage im Wallis nicht. Man wusste eigentlich nicht, wo dann überall gebaut werden könnte.
In diesem Sinne bin ich klar der Meinung: Wir können hier getrost auf diesem Weg fortfahren. Ob zugebaut wird, wird dann in den Kantonen über die Richtplanverfahren entschieden. Dort haben die Kantone und die Gemeinden zu Recht ihre Möglichkeiten, mit einbezogen zu werden. Es war mir wichtig, das hier einzuordnen. Nach meiner Beurteilung sind wir auf diesem Weg, auch nach dem Entscheid von gestern, richtig unterwegs; das als zweite Vorbemerkung.
Ich komme nun zur Positionierung des Bundesrates zu den Minderheits- und Mehrheitsanträgen.
Artikel 2a Absatz 1 gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, Betreiber von Wasserkraftanlagen zu verpflichten, ihre Stromproduktion unter Einhaltung der minimalen Restwassermengen gemäss Gewässerschutzgesetz befristet zu erhöhen. Beim Antrag der Mehrheit geht es hier jetzt eigentlich darum, dass man das nur in drohenden Mangellagen tut und nicht auch dann, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Wie gesagt, im Sinne einer mehrheitsfähigen Lösung würde ich Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen. Wir werden diese Bestimmung nicht ohne Not anrufen, das haben wir auch letztes Jahr gezeigt, als wir wirklich einen Engpass hatten und dann im März diese Lockerung des Gewässerschutzgesetzes frühzeitig wieder zurückgenommen haben. In diesem Jahr haben wir noch gar nicht von dieser Massnahme gesprochen, weil die Situation weniger angespannt ist. Wenn wir aber die Ziele reinnehmen und diese Ziele in den nächsten Jahren einfach nicht erfüllt werden, dann wird uns das um die Ohren fliegen.
Dieser Artikel ist einfach nicht nötig. Es bringt auch zu wenig Stromproduktion, wenn wir das einfach jedes Jahr anrufen. Das kann in einem Notfall sinnvoll sein. Ich bitte Sie aber, hier der Mehrheit zuzustimmen und damit diesen Punkt dann auch abzuschliessen.
In Artikel 12 Absatz 2 geht es um die Erweiterung von Technologien durch Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen. Hier muss der Rat entscheiden, ob es das ausserhalb der Industriegebiete braucht, ob Sie da nicht auch zu stark provozieren, weil man sich raumplanerisch relativ viel vorstellen kann. Ich wäre tendenziell auch eher bei der Minderheit Munz, es ist aber letztlich nicht der entscheidende Punkt dieser Vorlage.
Dann komme ich zu Artikel 12 Absatz 2, zum Bauverbot in Biotopen von nationaler Bedeutung. Ich bitte Sie hier, dem Antrag der Mehrheit der UREK zuzustimmen und - das ist jetzt wirklich dringend und im Interesse der Produktion - den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Die Minderheit will, dass es auch im Bereich von Restwasserstrecken im Schutzobjekt ausgeschlossen ist zu bauen. Damit schliessen Sie dann aber wirklich sehr viel aus. Für mich ist wichtig, dass Sie noch nichts gesagt haben darüber, wie ein Bauprojekt ausfällt, wenn Sie hier der Mehrheit folgen. Die Präzisierung bedeutet nämlich keinen Einschnitt beim Naturschutz, sie ermöglicht es einzig, gewisse Projekte überhaupt anzuschauen. Wenn Sie hingegen der Minderheit folgen, dann können Projekte, die diese Restwasserstrecken betreffen, nicht einmal angeschaut werden.
Die Anforderungen an diese Projekte bleiben aber sehr hoch. Die Biotope sollen nicht zerstört werden, dafür haben wir eine gute Umweltschutzgesetzgebung, die natürlich bleibt und die gilt. Und auch die Restwassermengen müssen ausreichend bemessen sein. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens können diese Projekte optimiert werden. Es kann selbstverständlich auch sein, dass ein Projekt dann nicht bewilligt werden kann - es anzuschauen, heisst nicht, dass es bereits bewilligt ist -, weil die Auswirkungen auf das Biotop doch zu gross sind oder die Energiegewinne im Verhältnis zum Eingriff zu gering sind.
Wichtig wäre mir, dass hier die Abwägung nach wie vor möglich ist und dass keine Energieproduktion von vornherein ausgeschlossen ist. Wir können schon nicht so weit gehen, nur um des Gesetzes willen Kompromisse zu machen, durch die dann viele Projekte zurückgezogen werden. Aber was ich Ihnen versichern kann: Die Umweltbehörde, das BAFU, wird hier einen prüfenden Blick darauf werfen und den Biotopschutz nicht vernachlässigen. Die Anpassungen gemäss der Mehrheit ermöglichen es lediglich, dass - nochmals - überhaupt eine Interessenabwägung stattfinden kann. Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Bei Artikel 15 Absatz 1 liegt ein Einzelantrag Wasserfallen Christian vor. Ich bitte Sie, der Minimalvergütung zuzustimmen. Wir sind der Auffassung, dass eine durch den Bundesrat festgelegte Minimalvergütung einen Richtwert darstellt, der schweizweit eine gewisse Vereinheitlichung in diesem Bereich ermöglicht. Deshalb bitte ich Sie, den Einzelantrag Wasserfallen Christian abzulehnen.
Ich komme zur Pflicht zur Nutzung der Solarenergie, das ist auch ein sehr kontrovers diskutierter Punkt: Bei der Solarenergie läuft es am besten. Im letzten Jahr wurde eine Terawattstunde zugebaut, in diesem Jahr wird wahrscheinlich mehr als eine Terawattstunde zugebaut werden. Bei diesem Thema läuft es. Ein grosser Teil der Leute, die ihr Haus sanieren oder die neu bauen, bauen Solarmodule zu. Nicht alle tun das - einige tun es aufgrund der Lage ihres Hauses vielleicht zu Recht nicht.
Sie können mit Blick auf die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage wirklich helfen, wenn Sie hier auf das Obligatorium verzichten. Der Ständerat hat hier meiner Auffassung nach einen guten Kompromiss beschlossen; er entspricht dem Antrag der Minderheit I (Vincenz). Dabei geht es eigentlich um die Fortsetzung des "Solar-Expresses". Bei einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern ist die Erstellung einer Solaranlage obligatorisch. Darunter ist die Erstellung einer Solaranlage nicht einfach freiwillig, sondern es ist den Kantonen überlassen, ob sie ein Obligatorium dafür festsetzen oder nicht.
Diese Bestimmung wird zentral dafür sein, ob die Leute der Vorlage am Schluss zustimmen können oder nicht. Obwohl ich hoffe, dass wir dieses Gesetz nach der Schlussabstimmung schlank durchbringen, müssen wir auch mit einem Referendum rechnen. Das Gesetz wird einfach sehr angreifbar, und am Schluss bekämpfen die Hauseigentümer dieses Gesetz wegen der Fassung des Nationalrates, die eigentlich nichts zur Produktion beiträgt. Wir werden nicht viel schneller sein, ob dieser Artikel nun enthalten ist oder nicht. Sommerenergie werden wir sowieso genügend haben, dieser Zubau läuft.
Ich bitte Sie daher mit einer gewissen Intensität, im Sinne der Mehrheitsfähigkeit, im Sinne eines Kompromisses hier dem Antrag der Minderheit Vincenz zuzustimmen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Es ist übrigens auch für die Gegner des Solarobligatoriums ein Kompromiss, wenn man sagt, ab 300 Quadratmetern gelte das Obligatorium - das wäre ja neu.
Nach meiner Auffassung hat die nationalrätliche Kommission betreffend Pflicht zur Solarproduktion auf Fahrzeugabstellplätzen für Personenwagen einen Kompromiss gefunden. Wir können uns hier dem Beschluss des Ständerates sicher annähern. Neu soll die Pflicht für neue dauerhaft installierte Fahrzeugabstellplätze im Freien ab einer Grösse von 500 Quadratmetern und für bestehende Plätze ab 1000 Quadratmetern gelten. Man hat die Flächen also verdoppelt. Ich würde sagen, dass das ein gangbarer Weg ist. Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Dann kommen die intensiv diskutierten Massnahmen zur Erreichung der Effizienzziele. Ich überlasse es hier dem Rat, zu beurteilen, was richtig ist. Persönlich würde ich den Antrag der Minderheit I (Vincenz) bevorzugen. Alle wollen im Bereich der Effizienz etwas einführen. Das ist zu begrüssen. Das erwarten die Leute auch. Wenn wir in der Landschaft bauen wollen, sollten wir auch sagen, man solle etwas einsparen. Von daher ist die Logik gegeben, egal, welche Variante Sie wählen.
Es ist einfach so: Beim Antrag der Mehrheit der Kommission ist nur die Grundversorgung, der einzelne "kleine" Konsument mit einem Bezug von unter 100 000 Kilowattstunden, betroffen. Beim Antrag der Minderheit I ist auch die Industrie betroffen, alle müssen sich etwas anstrengen. Mir scheint, dass das ein gangbarer Weg ist, der sogar ohne Sanktionen vorgesehen ist. Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen. Aber auch der Antrag der Mehrheit ist natürlich ein gangbarer Weg; damit wären Sie einfach etwas weniger ambitioniert. Wenn Sie das Ganze mit Sanktionen versehen wollen, dann folgen Sie der Minderheit II (Egger Kurt). Auch das ist eine Möglichkeit, wobei ich eigentlich denke, dass man die in Kantons- und Gemeindebesitz stehenden Unternehmungen nicht zu sanktionieren braucht, wenn der Bund das in einem Gesetz festlegt.
Also: Der Antrag der Mehrheit bezieht sich nur auf die Grundversorgung; beim Antrag der Minderheit I (Vincenz) ist der ganze Markt betroffen; beim Antrag der Minderheit II (Egger Kurt) sind Sanktionen vorgesehen. So ist Ihnen in etwa klar, worüber Sie hier abstimmen. Ich wäre froh, wenn wir hier ein Modell fortschreiben könnten. Abschliessend nochmals: Ich bevorzuge den Antrag der Minderheit I und hoffe, dass wir uns auch mit dem Ständerat auf diesen Weg einigen können.
Ich komme zum Stromversorgungsgesetz. Da geht es um die Vorgaben für das Standardprodukt und um die Frage, ob dieses für die gebundenen Kunden ausschliesslich oder insbesondere auf der Nutzung erneuerbarer Energie beruhen soll. Da werde ich mich mal neutral verhalten; das wissen Sie richtig zu entscheiden.
Zu Artikel 9bis Absatz 2, zum Projekt Chlus: Hier bitte ich Sie schon, auch wenn es knapp war, der Mehrheit zu folgen. Das Projekt Chlus haben wir intern wirklich gut besprochen, wir haben es auch mit Umweltschutzfachstellen besprochen. Durch die Schwall-und-Sunk-Regulierung verbessert dieses Projekt sogar die ökologische Situation. Also nehmen Sie dieses Projekt auf; das macht wirklich auch ökologisch Sinn, das macht nichts kaputt. Somit beschleunigen Sie ein absolut unbestrittenes Vorhaben.
Sie widersetzen sich damit auch nicht der Logik des Gesetzes, denn in Absatz 3 dieses Artikels sagt man ja, der Bundesrat soll diese Liste in Abständen von zwei Jahren überprüfen und dem Parlament neue Vorschläge unterbreiten, wenn sich allenfalls einzelne dieser fünfzehn Projekte als nicht sinnvoll erwiesen haben. Hier liegt ein Projekt auf dem Serviertablett bereit.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen. Diesen Strom brauchen wir. Es ist richtig, es ist nicht vor allem Speicherstrom, aber es gibt Strom; das Projekt war nicht am runden Tisch, aber wir werden noch mit diversen Projekten kommen, die später noch ergänzt werden. Genau das sieht das Gesetz vor. Jetzt ist es einfach etwas schnell gegangen. Das ist ja auch nicht zu verachten. Ich bitte Sie also, dem Projekt Chlus zuzustimmen.
Zur Minderheit Clivaz Christophe bei Artikel 9bis Absatz 2ter, zur Planungspflicht: Ich bitte Sie, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen und auch hier der Mehrheit zu folgen. Vorab ist wichtig zu erwähnen: Sie haben im Energiegesetz bereits beschlossen, dass die Kantone auf Stufe des kantonalen Richtplanes nebst der Wasser- und der Windkraft neu auch für Solaranlagen von nationalem Interesse geeignete Gebiete festlegen. Diese Gebiete werden dann vom Bund geprüft und genehmigt. Gemäss Artikel 9bis Absatz 2bis StromVG sind Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse in diesen Gebieten standortgebunden, und das Interesse an ihrer Realisierung geht grundsätzlich anderen nationalen Interessen vor. Ihre Kommission schliesst sich damit hier dem Ständerat an. Es ist ein zentraler Artikel. Dieser Artikel hängt mit Artikel 10 Absatz 1 des Energiegesetzes zusammen. Dort ist festgehalten: "[...] müssen die Kantone die Interessen des Landschafts- und Biotopschutzes und der Walderhaltung sowie die Interessen der Landwirtschaft, namentlich des Kulturlandschutzes und insbesondere des Schutzes der Fruchtfolgeflächen, berücksichtigen."
Ich möchte zuhanden der Materialien und auch zuhanden von Nationalrat Clivaz festhalten, dass der Begriff "Biotopschutz" in Artikel 10 Absatz 1 des Energiegesetzes breit und damit im Sinne des Naturschutzes zu verstehen ist. Ich denke, das ist für die Vertreterinnen und Vertreter des Naturschutzes wichtig. In diesem Sinne soll auch die Frage der Lebensräume von gefährdeten Arten im Rahmen der Interessenabwägung geprüft werden, und die dafür nötigen Grundlagen müssen vorliegen. Dazu soll eine entsprechende Regelung in den Ausführungsbestimmungen zum Mantelerlass aufgenommen werden; es wird auch eine Vernehmlassung geben. Ich glaube, mit diesem Zusatz zum Naturschutz, der jetzt im Amtlichen Bulletin festgehalten ist, sollten Sie auch hier dem Antrag der Mehrheit zustimmen können.
Abschliessend komme ich zu Artikel 17bbis a Absatz 2bis. Hier geht es um die Ausdehnung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Man wollte hier eigentlich verlangen, dass diese kleiner sein sollen als eine Gemeinde. In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Grössen von Gemeinden erachten wir aber die Gemeindegrösse als den richtigen Begriff für die maximale Ausdehnung. Im Sinne einer möglichen Entwicklung prüfen wir das jetzt mal auf relativ bescheidenem Niveau. Bei kleinen Gemeinden macht der Gemeindeperimeter Sinn; klar ist, dass bei grossen Gemeinden, insbesondere in städtischen Gebieten, natürlich nicht plötzlich eine ganze Stadt eine LEG sein soll, das kann ich Ihnen hier versichern. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, diesen letzten Satz zu belassen und die maximale Ausdehnung auf das Gemeindegebiet zu beschränken.
Ich glaube, damit habe ich die Positionierungen des Bundesrates zu den wichtigsten Minderheits- und Mehrheitsanträgen dargelegt. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie uns folgen. Ich bin auch sehr froh, dass die Kommission bereit ist, die Differenzbereinigung so voranzutreiben, dass Sie am Freitag in zwei Wochen zur Schlussabstimmung schreiten können - auch wenn es etwas streng ist in dieser Herbstsession. Dann haben wir ein wirklich wichtiges Ziel dieser Legislatur erreicht.
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