23.4365

Zuwanderungsabgabe. Vor- und Nachteile, mögliche Ausgestaltungen sowie Einbettung

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Dieses Postulat verlangt einen Bericht, der die Vor- und Nachteile und die möglichen Ausgestaltungen einer Zuwanderungsabgabe und verwandter Instrumente sowie die Einbettung in Völkerrecht und Verfassung darstellt.

Bei allen Vorteilen bringt die Zuwanderung bekanntlich auch Herausforderungen mit sich. Ein mögliches Instrument, um die Zuwanderung langfristig in Einklang mit den Gesamtinteressen der Schweiz zu bringen, könnte eben eine Zuwanderungsabgabe sein. Eine solche könnte die direkten Gewinner der Zuwanderung im Sinne eines Einkaufs oder einer Kurtaxe an den Kosten der Zuwanderung beteiligen, und somit könnten auch die Zuwanderungsgewinne mit der Gesamtbevölkerung geteilt werden. Das könnte auch gleichzeitig die volkswirtschaftlich effizienten Anreize für eine optimale Zuwanderung setzen. Dieses Instrument könnte zudem als freiheitlichere, vielleicht unbürokratischere Alternative im Endeffekt vielleicht sogar andere, starre Instrumente überflüssig machen.

Der Bundesrat hat eine solche Zuwanderungsabgabe allerdings, soweit ersichtlich, bislang erst äusserst oberflächlich geprüft. Er schreibt zwar in seiner Stellungnahme zum Postulat, er hätte sich das vertieft angeschaut. Ich habe mir wiederum alle öffentlich zugänglichen Dokumente angeschaut und muss sagen, dass sich da zu diesem doch spannenden Thema so gut wie gar nichts finden lässt. Einzig im Bericht zum Postulat Nantermod 19.3651, den der Bundesrat zuvorderst ins Feld führt, würdigt er das Instrument kurz, allerdings auf weniger als einer Seite. Seine Beurteilung dazu - der Rest ist deskriptiv - beschränkt sich auf genau zwei Sätze. Dabei verdient dieses Instrument eine vertiefte Prüfung, eben weil es das Potenzial hat, diese Interessen langfristig zusammenzuführen.

Auch inhaltlich überzeugt der Bundesrat in seiner bisher eben äusserst summarischen Darstellung nämlich nicht. In Bezug auf die EU führt er einfach lapidar aus, eine solche Abgabe würde in jedem Fall gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen. Aber der Bundesrat macht sich nirgends die Mühe, hierbei die Ausgestaltung allfälliger Schutzklauseln in Betracht zu ziehen, wie wir sie auch schon verhandelt haben. Das finde ich seit letztem Freitag umso unverständlicher, als der Bundesrat dort ja kommuniziert hat, solche Schutzklauseln mit der EU gerade diskutieren zu wollen.

Noch unbefriedigender fällt die Antwort für mich punkto Drittstaaten aus. Mit Verweis auf nicht genannte und nicht analysierte weitere Abkommen führt der Bundesrat aus, das würde viel zu kompliziert werden und würde auch nur Fachkräfte betreffen. Wo aber ist die Analyse? Aus welchen Staaten müssten die Nichterwerbstätigen kommen und zu welchen Kategorien müssten sie gehören, damit eine solche Abgabe allenfalls möglich wäre? Vor lauter "Versteckis" hinter allen möglichen nun genannten Abkommen geht der Bundesrat auf die Sache selber, auf die Vor- und Nachteile einer solchen Abgabe, kaum ein.

Ich fasse zusammen: Herr Bundesrat, wenn es stimmt, dass Sie und Ihre Experten sich schon so viele Gedanken hierzu gemacht haben, dann ist das für uns öffentlich noch immer nicht einsehbar. Dieses Postulat ist daher die grosse Chance, nun einmal in einem Bericht darzulegen, was Sie sich alle - grösstenteils offenbar hinter verschlossenen Türen - schon überlegt haben. Das nähme mich sehr wunder. Wenn Sie die vertieften Überlegungen doch noch nicht gemacht haben, dann ist das Postulat die grosse Chance, es jetzt zu tun, und ich glaube, es wäre auch höchste Zeit.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem Postulat zuzustimmen und damit die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Migrationsdebatte zu legen.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Dans ce conseil, on évoque souvent une bureaucratie trop lourde. On évoque aussi la nécessité d'éviter les doublons.

Ici, j'avoue avoir de la peine à comprendre la demande faite par l'auteur de ce postulat, dans la mesure où un postulat Nantermod 19.3651, "Pour une gestion migratoire répondant aux besoins de la Suisse", a été déposé et qu'un rapport du Conseil fédéral a été émis. Ce postulat de M. Nantermod et l'avis du Conseil fédéral qui y est relatif datent de 2019. Il n'y a donc pas très longtemps.

Le Conseil fédéral, dans ce rapport et de manière relativement précise, dit que nous pouvons prendre un certain nombre de mesures lorsqu'elles répondent à des exigences connues, lorsqu'il y a une valeur ajoutée immédiate pour l'économie et lorsque c'est socialement acceptable et que les mesures sont juridiquement réalisables. Dans son rapport, il conclut par un certain nombre de démarches qui peuvent être faites.

J'ai l'impression que l'on va recommencer avec un nouveau rapport dont je ne vois pas la plus-value pour le débat et pour la suite. Il me semble que ce postulat - même si ce n'est qu'un postulat - n'a pas lieu d'être, si c'est pour demander à des fonctionnaires de refaire le même travail qui a été fait il y a quatre ans, alors que les bases légales n'ont pas vraiment changé.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Der Motionär verlangt, dass die Vor- und Nachteile einer Zuwanderungsabgabe geprüft werden. Er kritisiert, dass der Bundesrat eine Zuwanderungsabgabe bisher nur oberflächlich geprüft habe.

Für den Bundesrat sprechen mehrere Gründe gegen das Postulat. Das wichtigste Argument zuerst: Eine Zuwanderungsabgabe wurde bereits mehrfach geprüft. Es trifft also nicht zu, dass eine vertiefte Auseinandersetzung fehlt. Bei der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung war die Zuwanderungsabgabe mehrfach ein Thema. Die Diskussionen wurden damals sehr breit geführt. Nebst der Zuwanderungsabgabe wurden auch andere Steuerungsinstrumente wie das Punktesystem diskutiert. Was die Arbeitskräfte aus Drittstaaten betrifft, hat sich der Bericht des Bundesrates zum Postulat Nantermod ausführlich mit der Zuwanderungsabgabe auseinandergesetzt. Dieser Bericht greift die Überlegungen über eine Abgabe auf, die seit dem Bestehen von Artikel 121a angestellt wurden. Dort haben wir sie also noch einmal zusammenfassend ausgeführt. Dieser Bericht analysiert sorgfältig alle Möglichkeiten zur Einführung einer solchen Abgabe. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Nachteile eines solchen Modells die Vorteile deutlich überwiegen. Somit ist es, wie Herr Sommaruga gesagt hat, aus unserer Sicht eine Übung, die nichts bringt, sie erfordert Aufwand und eine Zeit, die wir besser investieren könnten.

Ein abgabebasiertes Zulassungssystem wäre schwierig umzusetzen und nur begrenzt anwendbar. Es würde nur für Fachkräfte aus Drittstaaten gelten, auf welche die Unternehmen angewiesen sind. Für eine gute Migrationssteuerung ist das bestehende Modell besser geeignet. Es gewährleistet, dass der Bedarf an qualifiziertem und weniger qualifiziertem Personal gedeckt werden kann. Von diesen Arbeitskräften profitieren sowohl die Unternehmen als auch die Schweizer Wirtschaft.

Sie mögen nun sagen, dass die Zuwanderungsabgabe nur für Arbeitskräfte geprüft wurde, aber nicht für den Familiennachzug oder den Asylbereich, die ebenfalls zur Zuwanderung beitragen. Das trifft nicht zu. Die Ausgangslage ist hier klar: Die Schweiz ist auch hier in verschiedenen Bereichen an internationale Verpflichtungen gebunden, beispielsweise beim Familiennachzug, beim Schutz von Personen aus dem Asylbereich oder beim Kindesschutz. Eine Zuwanderungsabgabe wäre damit nicht vereinbar.

Die Diskussionen über das Verhandlungsmandat mit der EU wurden in den Kommissionen auch geführt. Da wurde der Wunsch nach einer Zuwanderungsabgabe meines Wissens nicht explizit geäussert oder war zumindest nicht mehrheitsfähig und kam nicht zum Tragen. Deshalb haben wir das nicht berücksichtigt.

Die Grundlagenarbeiten wurden also gemacht. Davon abgesehen ist zu bedenken, dass die Einführung einer Zuwanderungsabgabe für Personen aus den EU/EFTA-Staaten mit der Personenfreizügigkeit nicht vereinbar wäre. Das bedeutet, dass wir die Freizügigkeitsabkommen mit der EU, der EFTA und allen Mitgliedstaaten neu verhandeln müssten. Eine solche Beschränkung des Freizügigkeitsrechts wäre für unsere europäischen Partnerinnen und Partner kaum annehmbar und würde dem übergeordneten Ziel des Bundesrates, den bilateralen Weg langfristig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, zuwiderlaufen.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 25 Stimmen

Dagegen ... 12 Stimmen

(0 Enthaltungen)