97.419

Article constitutionnel sur l'éducation

Intervention de procédure

BO 2005 N 1387Proposition Zisyadis

Renvoi à la commission

avec mandat de revenir avec une proposition intégrant les éléments suivants:

  • possibilité de référendum populaire ou des cantons contre les conventions intercantonales;

  • droit à la participation des étudiants.

Randegger Johannes · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe radical-libéral

Am 30. April 1997 reichte unser damaliger Kollege Hans Zbinden seine zweite parlamentarische Initiative, "Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung", ein. Diese enthielt den Auftrag, dass zusammen mit der EDK ein neuer Bildungsrahmenartikel erarbeitet werden soll. Ziel des Artikels soll die Schaffung eines kohärenten, flächendeckenden und qualitativ hochstehenden Bildungsraumes Schweiz sein. In den Bereichen Berufsbildung, tertiäre Bildung und Weiterbildung soll der Bund eine führende Rolle einnehmen. Die Volksschule soll aber weiterhin in der Regelungskompetenz der Kantone bleiben. So lautet der Auftrag der parlamentarischen Initiative Zbinden.

Unsere WBK beantragte mit 16 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Am 24. Juni 1998 stimmte unser Rat diesem Antrag mit 91 zu 39 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Verfassungsrevisionen im Bildungsbereich waren und sind, wie ein Blick auf die Geschichte zeigt, in unserem mehrsprachigen, von unterschiedlichen Traditionen und Kulturen geprägten Land immer ausserordentlich heikel. Entsprechend intensiv und arbeitsreich gestaltete sich die Ausarbeitung dieser Vorlage. Sie geschah in drei Phasen und beanspruchte dreissig Kommissionssitzungen.

In der ersten Phase setzte die WBK eine Subkommission ein. Diese begann ihre Arbeit am 19. April 2000, und bereits am 17. August 2001 stimmte die WBK mit grossem Mehr einem ersten Entwurf zu einem erneuerten Artikel 61a der Bundesverfassung zu. Dieser sah für den Bund eine umfassende Kompetenz zur Rahmengesetzgebung im gesamten Bildungswesen vor. Diese Version stiess aber auf den Widerstand vor allem der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und der ständerätlichen WBK. Den Stein des Anstosses bildete die Formulierung: "Der Bund legt Grundsätze der Bildung von gesamtschweizerischer Bedeutung fest." Die EDK zeigte sich nicht bereit, dem Bund eine solche Grundsatzkompetenz zuzugestehen. Sie befürchtete eine völlige Umkehrung der Kompetenzordnung, sah die Notwendigkeit wichtiger Unterschiede zwischen den Sprachregionen gefährdet und warnte vor finanziellen Folgen, die sich daraus für den Bund ergeben würden. Damit war die erste Phase der Arbeit an einem neuen Bildungsrahmenartikel abgeschlossen.

Die zweite Phase begann mit einer denkwürdigen Aussprache der Subkommission mit einer Delegation des Vorstandes der EDK am Sitz der EDK am 20. Dezember 2001. An dieser Sitzung hielt der Vorstand der EDK fest, dass die EDK nach wie vor bereit sei, zusammen mit der nationalrätlichen WBK an einer Revision der Verfassung bezüglich Bildung im Hinblick auf eine wirksame Harmonisierung des Bildungssystems mitzuwirken und nach Möglichkeit einen gemeinsamen Vorschlag auszuarbeiten. Dieses Angebot wurde von der Subkommission spontan angenommen. Die Zusammenarbeit mit der EDK gestaltete sich in der Folge denn auch sehr konstruktiv. Wichtige Impulse für die Erarbeitung eines neuen Entwurfes boten der WBK ferner die drei Standesinitiativen aus den Kantonen Basel-Landschaft, Solothurn und Bern, die alle unter dem Titel "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" standen.

Der vom Staatsrechtsexperten Prof. Bernhard Ehrenzeller von der Universität St. Gallen in der Folge erarbeitete neue Entwurf fasste sämtliche bildungsbezogenen Artikel der Bundesverfassung neu - die Artikel 62 bis 67 -, weil sich das Ziel eines kohärenten, flächendeckenden und qualitativ hochstehenden Bildungsraumes Schweiz nur durch eine gesamthafte Betrachtung aller einschlägigen Verfassungsartikel erreichen lässt. Dieser Entwurf wurde von der Kommission am 13. November 2003 einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben.

Das Ergebnis der Vernehmlassung ist im Bericht der Kommission ausführlich zusammengefasst. Hier möchte ich auf folgende Punkte eingehen:

Der Entwurf stiess auf ein grosses Interesse und löste grossmehrheitlich ein positives Echo aus. Fast die Gesamtheit der 320 Stellungnahmen hält eine Verfassungsänderung für begrüssenswert, notwendig oder sogar dringlich. Lediglich vier der eingeladenen Vernehmlasser haben sich gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen.

Auf die Frage, ob die Bundeskompetenz zur Regelung und Durchsetzung der Harmonisierungseckwerte nur subsidiär gewährt werden solle, d. h. nur dann, wenn die Koordinationsbemühungen unter den Kantonen nicht zum Ziel geführt haben, oder ob sie von vornherein voraussetzungslos zu gewähren sei, haben sich die Kantone mit einem deutlichen Mehr für die subsidiäre Bundeskompetenz ausgesprochen. Bei den Parteien war es umgekehrt; diese haben mehrheitlich für eine voraussetzungslose Bundeskompetenz optiert. Bei den Wirtschaftsverbänden gab es diesbezüglich ein zahlenmässiges Patt, und bei den Bildungs- und Wissenschaftsorganen war das Bild fast ausgeglichen.

BO 2005 N 1388In der dritten Phase hat sich die Kommission im November letzten Jahres, anlässlich einer Tagung an der Universität St. Gallen, mit einer Delegation der WBK des Ständerates, einer Delegation der Erziehungsdirektorenkonferenz sowie Vertretungen weiterer bildungspolitischer Institutionen sowie der Verwaltung eingehend mit dem Ergebnis der Vernehmlassung befasst.

Als Resultat dieser im Geiste eines bildungspolitischen Aufbruchs verlaufenen Tagung wurden einzelne Punkte der Vorlage überarbeitet. Auch in diesem Geiste der Tagung von St. Gallen beschlossen die WBK der beiden Räte eine enge Zusammenarbeit, insbesondere in dem Sinne, dass sich die WBK des Ständerates für die Federführung und für die Überarbeitung des Hochschulartikels einsetzt und dabei die in der Vernehmlassung vorgebrachte Kritik am Hochschulartikel berücksichtigt, die namentlich eine Koordination mit den laufenden Projekten im Hochschulbereich verlangte. Der so überarbeitete Entwurf, mit dem von der WBK des Ständerates erarbeiteten Hochschulartikel, wurde am 12. Mai dieses Jahres von der WBK des Nationalrates einstimmig verabschiedet.

Was bringt nun diese neue Bildungsverfassung? Ich will mich hier auf folgende Punkte beschränken.

1. Schaffung eines Bildungsraumes Schweiz: Im Sinne des übergreifenden Zieles wird in Artikel 61a zunächst festgehalten, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen. Damit ist eine Ziel- und Programmnorm geschaffen, die den Bund und die Kantone bindet und verpflichtet. Bund und Kantone werden ausdrücklich zur Zusammenarbeit und zur Koordination im gesamten Bildungsbereich verpflichtet und damit auch in eine gemeinsame - ich unterstreiche "gemeinsame" - Verantwortung eingebunden. Die Schweiz wird damit als ein Bildungsraum definiert.

2. Gesamtschweizerische Regelung der Harmonisierungseckwerte: Eine zweite zentrale und weitreichende Neuerung, um die in der Kommission entsprechend intensiv gerungen wurde, ist die gesamtschweizerische, einheitliche Regelung von Eckwerten im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und der Ziele der einzelnen Bildungsstufen und deren Übergänge inklusive der Zugänge zu den Hochschulen sowie der Anerkennung von Abschlüssen.

Entscheidend neu ist hier, dass erstmals in der Bundesverfassung zentrale Harmonisierungseckwerte in dieser Breite im Bildungswesen festgelegt werden. Für den Fall, dass auf dem Koordinationsweg die Regelung dieser Eckwerte nicht zustande kommt, erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften betreffend deren Regelung.

Mit dieser Verfassungsbestimmung wird politisch und rechtlich Neuland betreten. Immer wieder wurde die Frage aufgeworfen, wer das Scheitern der Koordination festzustellen habe. Zusammen mit der EDK kam die Kommission zu folgendem Schluss: Die Feststellung des Scheiterns der Koordination ist letztlich eine politische Beurteilung. Offen kann dabei bleiben, wer die Schritte zur Feststellung des Scheiterns einleitet. Es können dies der Bundesrat, die EDK oder die eidgenössischen Räte sein. In jedem Fall kann der Bund nur tätig werden, wenn eine Mehrheit des Parlamentes und, bei einem Referendum, das Volk ein entsprechendes Bundesgesetz beschliesst, das diese Eckwerte konkretisiert. Wenn eine politische Mehrheit zur Überzeugung gelangt, dass die Koordination gescheitert ist und dass Handlungsbedarf besteht, dann würde es nach Auffassung der Kommission nicht verstanden, wenn der Bund nicht die entsprechenden Vorschriften erlassen würde.

Ein zusätzliches Kontrollinstrument im Hochschulwesen wurde mit der Annahme des neuen Finanzausgleichs durch das Volk geschaffen. Aufgrund von Artikel 48a der Bundesverfassung kann der Bund also auf Antrag interessierter Kantone interkantonale Verträge im Hochschulwesen allgemeinverbindlich erklären.

Die Kommission beantragt nun, diese Kompetenz des Bundes auch auf die Harmonisierungseckwerte im Bereich der Volksschule zu erweitern. Im Hochschul- wie im Volksschulbereich bleibt jedoch dieses Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung oder der Beteiligungspflicht eine Möglichkeit für besondere, dafür geeignete Fälle - und nicht, wie es teilweise missverstanden worden ist, ein Schritt zu einer vor einer allfälligen Bundesgesetzgebung notwendigen Verfassungsänderung.

3. Förderung eines breiten und durchlässigen Angebotes in der Berufsbildung: Bei der Berufsbildung besitzt der Bund bereits heute eine umfassende Regelungskompetenz. Daran wurde nichts geändert. Diese Kompetenz wurde aber durch die Pflicht des Bundes ergänzt, ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung zu fördern. Es war der Kommission ein grosses Anliegen, die Chancengleichheit zwischen Berufsbildung und akademischer Ausbildung sicherzustellen. Mit der Bestimmung, dass der Bund ein breites und durchlässiges Angebot der Berufsbildung fördert, soll wie für die anderen Bereiche eine Zielnorm in die Verfassung aufgenommen werden.

4. Verfassungsrechtliche Grundlage für eine gemeinsame Steuerung des Hochschulbereiches durch Bund und Kantone: Die von der WBK vorgeschlagene Verfassungsrevision enthält auch einen neuen Hochschulartikel, der die erforderliche Verfassungsgrundlage schafft für eine starke, klar gesamtschweizerisch konzipierte Führung des gesamten Hochschulbereiches, für eine transparente Finanzierung, die gleichzeitig stärker leistungs- und resultatorientiert ist, für eine klare Aufgabenstellung, für eine Entwicklung von Kompetenzzentern auf nationaler und internationaler Ebene und somit für einen optimierten Einsatz der Finanzmittel. Was im Volksschulbereich in Artikel 61a als Grundprinzip der horizontalen und vertikalen Koordination angelegt wird, findet auf der Ebene der Hochschulen seinen besonderen Ausdruck in einer gemeinsamen Steuerung dieses Bereiches durch Bund und Kantone. Die neu zu schaffenden Steuerungsmechanismen gelten grundsätzlich für alle Hochschulen, das heisst namentlich für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die kantonalen Universitäten und für die Fachhochschulen; auf die besondere Stellung der Fachhochschulen werden wir noch zu sprechen kommen.

5. Klärung der Aufgaben in der Weiterbildung: Schliesslich enthält die Vorlage neu wichtige Bestimmungen über die Weiterbildung, die die Rolle des Staates bzw. des Bundes in diesem immer wichtiger werdenden Bildungsbereich klären werden, in welchem auch die privaten Träger stark engagiert sind und es auch bleiben sollen.

Ich komme zur Gesamtwürdigung der Vorlage: Das zentrale Anliegen der Kommission war es, zusammen mit der EDK und, was den Hochschulteil anbetrifft, mit der ständerätlichen WBK einen Vorschlag auszuarbeiten, der die Sicherung eines qualitativ hochstehenden, durchlässigen und effizient koordinierten Bildungsraumes Schweiz durch Bund und Kantone ermöglicht. Primär sollen die unerlässliche Harmonisierung und die stärkere gesamtschweizerische Steuerung erreicht werden, und zwar durch eine Stärkung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen aufgrund klarer verfassungsrechtlich festgelegter Ziele und Formen sowie durch eine Stärkung der Kooperation mit neuen, wirksamen rechtlichen Instrumenten.

Das ist ein innovativer, vielversprechender und zugleich realistischer Weg. Der Bund wird zudem in die Lage versetzt, eine Gesamtsicht des Systems zu entwickeln und sich an dessen Gesamtsteuerung zu beteiligen. Dass die Kantone diesem Konzept in ihrer föderalistischen Kerndomäne zustimmen, zeugt von einer neuen Qualität im föderalistischen Dialog, wo nicht das eigensinnige Beharren auf den eigenen Zuständigkeiten im Vordergrund steht, sondern konstruktive Zusammenarbeit bei neuen Herausforderungen, im Zusammenhang mit Problemen, die sich nur im gesamtschweizerischen Rahmen befriedigend lösen lassen. Die Stellungnahme der EDK vom 16. Juli 2005 und die Stellungnahme des Bundesrates vom 17. August bestätigen, dass mit dem vorliegenden Entwurf ein zukunftsfähiger Mittelweg zur Zielerreichung gefunden wurde. Beide, Bundesrat und Erziehungsdirektorenkonferenz, unterstützen die neue Bildungsverfassungsvorlage vorbehaltlos.

BO 2005 N 1389Im Namen der Kommission, die dem Entwurf einstimmig zugestimmt hat, bitte ich Sie, der Gesamtvorlage zuzustimmen und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Mit dieser Vorlage kommen wir auch den Anliegen der drei Standesinitiativen Basel-Landschaft, Solothurn und Bern sowie der parlamentarischen Initiative Gutzwiller weitgehend entgegen. Wir beantragen deshalb, diese als erfüllt abzuschreiben.

Savary Géraldine · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

En préambule, j'aimerais regretter le fait que la discussion sur l'article constitutionnel sur l'éducation soit en catégorie III. Modifier la Constitution n'est pas un acte politique anodin; chacun aurait dû pouvoir s'exprimer librement sur le sujet, comme les citoyennes et citoyens devront le faire au moment de la votation populaire. La refonte des articles constitutionnels sur la formation constitue un projet d'importance, surtout en ces temps où les fronts politiques se durcissent, où les compromis semblent impossibles et où les relations entre les cantons et la Confédération se crispent. Qu'on juge par l'acte.

Les Commissions de la science, de l'éducation et de la culture des deux chambres se sont mises d'accord pour élaborer un projet. La Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique (CDIP) y appose son "Stempel". Les partis politiques, dans leur très large majorité, parlent presque d'une seule voix. Et la Confédération, consultée, soutient la démarche. Que demande le peuple? Il pourra se prononcer vraisemblablement en septembre de l'année prochaine.

Tout cela n'a pas été sans mal, vous vous en doutez. Dès la constitution de l'Etat fédéral, la question de l'éducation, de l'instruction s'est posée au centre des débats, sans que les réformateurs de l'époque aient réussi à imposer leur vision. Le peuple et les cantons furent toujours réticents à inscrire dans la Constitution le devoir d'une école unifiée. Les scrutins populaires aussi ont régulièrement sanctionné les rares velléités à créer un système de formation mieux coordonné en Suisse, en 1882, en 1973 ou encore en 1985.

Aux balbutiements en matière de coordination scolaire ont souvent succédé de longs et pesants silences, jusqu'à ce que le 30 avril 1997, notre ancien collègue, le socialiste Hans Zbinden, dépose une initiative parlementaire demandant la création d'un espace éducatif suisse homogène, de haut niveau et de qualité en matière de formation. Le Conseil national accepte cette proposition par 91 voix contre 39. La Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national est alors chargée d'élaborer un projet. Trois étapes ont jalonné cette opération.

Le travail de la sous-commission de la CSEC commence le 19 avril 2000 et se termine le 17 août 2001. La CSEC accepte, à une large majorité, un premier projet pour un nouvel article 61a, qui donne des compétences élargies à la Confédération. La version ne reçoit le soutien ni de la CDIP, ni celui de la CSEC du Conseil des Etats. Le noeud se situe bien évidemment autour de la question des rapports entre les cantons et la Confédération. Ce projet ne respecterait plus les spécificités helvétiques, les particularités linguistiques et les régionalismes. L'échec est sans appel.

Commence alors une deuxième phase, le 20 décembre 2001. Les travaux reprennent, mais la sous-commission décide de travailler avec la CDIP. Cette fois-ci, la méthode est bonne. Sont traitées dans le même temps les initiatives "Harmonisation des systèmes éducatifs cantonaux" des cantons de Bâle-Campagne (02.302), de Soleure (03.302) et de Berne (04.304). La sous-commission associe un expert, le professeur Bernhard Ehrenzeller, de l'Université de Saint-Gall, pour travailler sur les nouveaux articles 62 à 67. Les objectifs sont clairs: dessiner par le biais d'un article constitutionnel un espace suisse de la formation cohérent et de qualité, déterminer le niveau de la subsidiarité fédérale, et enfin fixer les règles de coordination entre les cantons. Le 13 novembre 2003, la commission propose deux variantes à la consultation. Une première variante qui donne à la Confédération un rôle actif dans la coordination entre les cantons et une autre, plus mesurée, plus nuancée, qui garde la subsidiarité comme cadre de référence. De manière générale, la procédure de consultation a été très positive, chacun reconnaissant la nécessité d'un nouvel article constitutionnel sur l'éducation. La majorité des réponses privilégient le maintien de la subsidiarité fédérale, alors que les partis politiques dans leur majorité préfèrent une version plus contraignante, qui renforce le rôle de la Confédération.

La dernière étape des travaux se joue à Saint-Gall, où les membres des commissions des deux chambres, ainsi que la CDIP, se réunissent pour prendre connaissance des résultats de la consultation. Ce qu'on a appelé par la suite "l'esprit de Saint-Gall" souffle sur les travaux des participants, qui réussissent à établir une feuille de route commune. Il est ainsi décidé que les commissions des deux chambres travailleront ensemble et intégreront à leurs réflexions l'élaboration d'un article sur les hautes écoles, répondant ainsi à l'initiative parlementaire Plattner 03.452, "Réforme de l'enseignement supérieur". Le 12 mai 2005, le projet commun est adopté par la CSEC.

Qu'apportent concrètement ces nouveaux articles constitutionnels? En résumé, le renouvellement des règles en matière de formation vise à ce que la Confédération et les cantons mettent en place un espace suisse de la formation homogène, de haut niveau et qui couvre l'ensemble du territoire.

Pour y parvenir, le projet prévoit non seulement une révision des articles 62 à 67 de la Constitution fédérale, mais la création de trois nouveaux articles, les articles 61a, 63a et 64a. Au coeur du projet, une mission d'importance pour l'avenir de notre pays: assurer un espace éducatif suisse de qualité, capable aussi de s'imposer sur la scène européenne et internationale. Pour y parvenir, les articles constitutionnels invitent de façon impérative les cantons à collaborer, et suggèrent de façon non moins directe à la Confédération de jouer de ses prérogatives pour favoriser cette coopération. Même si la souveraineté en matière d'instruction reste cantonale, l'objectif de collaboration devient central. Et pour la Confédération, coordonner n'est plus seulement un droit, c'est désormais un devoir.

Si l'on entre dans les détails, l'article 62 décrète que la Confédération est habilitée à légiférer sur l'âge du début de la scolarité et la scolarité obligatoire, la durée et les objectifs des niveaux d'enseignement, les conditions de passage de l'un à l'autre et la reconnaissance des diplômes, s'il s'avère qu'une coordination déjà existante ne permet pas de fixer convenablement les conditions pour la cohérence de cet espace éducatif suisse.

La formulation choisie au final et après consultation par la commission n'est pas le fruit du hasard. Il est clairement écrit que la Confédération édicte les instructions nécessaires si la coordination ne fonctionne pas. En d'autres termes, le mécanisme contraignant pourra être actionné si une majorité politique arrive à la conclusion que la coordination a échoué et qu'il convient d'agir. Notons que, sur ce sujet, une minorité de la commission n'est pas prête à faire le pas d'un objectif constitutionnel aussi impératif et a décidé de privilégier la forme potestative.

L'article 63 concerne la formation professionnelle. Si la question de la formation professionnelle est déjà inscrite dans la Constitution, le présent projet renforce là aussi les compétences de la Confédération, puisqu'elle a l'obligation d'encourager la diversité et la perméabilité de l'offre. La commission tenait particulièrement à garantir l'égalité des chances entre la formation professionnelle et la formation universitaire. Dans la même logique, pour unifier et donner une cohérence à l'espace suisse de la formation, les Commissions de la science, de l'éducation et de la culture des deux chambres ont décidé d'introduire dans cette réforme constitutionnelle un article sur les hautes écoles, l'article 63a.

Ainsi, l'exigence de coopération et de coordination traverse tout le domaine de la formation.

Mine de rien, l'article 63a modifie considérablement le cadre législatif existant. En effet, la base constitutionnelle est aujourd'hui insuffisante pour assurer un nouveau pilotage BO 2005 N 1390 des hautes écoles en Suisse. Le nouvel article dépasse les pratiques actuelles, qui font de la subvention fédérale la carotte et de la coordination intercantonale le bâton. Il pose les bases d'un pilotage effectif du système des hautes écoles, exercé conjointement par les cantons et la Confédération. La conception d'une gouvernance cohérente de l'espace suisse de l'enseignement supérieur et de la recherche trouve ainsi son expression dans le droit constitutionnel.

L'article 63a comporte des innovations importantes qui aboutissent à une refonte du système suisse des hautes écoles. Ainsi, le terrain est propice à la mise en place d'une loi-cadre sur le paysage des hautes écoles et pour que ce dernier puisse faire face aux défis qui l'attendent en termes de transparence, de démocratie interne, d'égalité des chances et d'amélioration de la qualité de l'enseignement.

Enfin, dernière nouveauté importante (art. 64a), le projet de refonte des articles constitutionnels inscrit la formation continue comme un objectif de la Confédération. Celle-ci peut fixer des principes applicables aux établissements de formation continue publics et privés. Là aussi, une minorité de la commission a estimé que l'action législative ne devait rester qu'une possibilité, les cantons pouvant toujours user de leurs prérogatives.

Au nom de la commission, je vous demande donc de soutenir le projet d'article constitutionnel sur l'éducation parce qu'il est le résultat de cinq ans de travail régi par le souci de trouver une solution à la fois ambitieuse et consensuelle; parce que la consolidation d'un nouvel espace suisse de la formation doit être une des tâches prioritaires dans notre pays pour les années à venir. Il est essentiel que sur cette nouvelle carte, l'harmonisation des systèmes soit renforcée, tout comme la coopération et la collaboration. Avec ce nouvel article, nous disposons d'un outil précieux pour améliorer la qualité de la formation en Suisse à tous les niveaux.

Enfin, et c'est loin d'être négligeable, cet article constitutionnel réinvente la relation entre les cantons, d'une part, et entre ces derniers et la Confédération, d'autre part. Leur collaboration n'est plus un choix, mais un devoir.

Le Conseil fédéral n'a pas participé à l'élaboration du projet, mais il a montré son intérêt à son égard. Tant mieux, car nous savons depuis peu de temps que c'est convaincu que le Conseil fédéral est le plus convaincant. Nous nous réjouissons donc d'affronter la votation populaire sur cette question.

Zisyadis Josef · Mit-M · Conseil national · Vaud · Non inscrit

Dans un premier temps, j'ai eu la naïveté politique extrême de penser que le projet d'article constitutionnel contenait un oubli fondamental, une sorte de perte de mémoire démocratique, jusqu'à ce que je comprenne qu'en fait, cet oubli n'était en définitive qu'un déficit démocratique et que ce dernier est la base, je dirais la pierre angulaire de cette construction de l'éducation suisse - cette éducation suisse que vous voulez faire approuver par la population de ce pays.

Afin d'être extrêmement clair sur notre point de vue: personne ne nie la nécessité de construire un espace suisse de la formation homogène; personne ne nie les nécessités d'harmoniser les systèmes éducatifs à l'échelle nationale. Mais tout cela, c'est de la tarte à la crème. Derrière ces beaux principes passe-partout, il y a le vrai débat qui est littéralement escamoté, celui de savoir si nous sortons du patchwork actuel pour construire un système d'éducation national unifié et participatif et son corollaire, une maîtrise, un contrôle politique réel, celui, alors, de notre Parlement - système simple, démocratique et qui a au moins l'avantage de la cohérence.

Mais il ne s'agit pas de cela dans ces articles constitutionnels et s'ils le faisaient, ce serait une véritable réforme - mais vous savez que notre pays n'a pas l'habitude des grandes réformes. Ces articles ont un seul objectif fondamental: soustraire au contrôle démocratique des élus du peuple des pans entiers de l'éducation et de la formation. Concrètement, donner force obligatoire générale à des conventions intercantonales, obliger certains cantons à adhérer à ces conventions est une autre façon de dire que les élus cantonaux et les élus fédéraux n'auront rien à dire sur ce qui sera décidé entre le Conseil fédéral et les conseillers d'Etat. Il s'agit purement et simplement d'un dessaisissement gigantesque du pouvoir démocratique au profit d'un machin technocratique centralisateur, d'un monstre sans contrôle. L'image, je dirais le paradigme de cette perspective, nous l'avons eu avec la déclaration de Bologne signée par le secrétaire d'Etat, Monsieur Kleiber, sans aucun débat démocratique - déclaration de Bologne à laquelle tout le monde adhère comme un seul homme et qui s'est imposée comme une feuille de route antidémocratique définitive.

Ce qui s'est passé à Bologne se passera de la même façon pour les autres choix stratégiques, sans contre-pouvoir, sans vote. Est-ce que c'est cela que nous voulons? Si c'est cela, alors votez ces articles constitutionnels.

Cette vision de l'éducation et de la formation est en totale concordance avec le pouvoir économique. Je vous cite rapidement l'étude d'Avenir Suisse intitulée "Université suisse: une proposition pour se profiler sur la scène internationale": "Un système de hautes écoles soumis à la concurrence et aux mécanismes du marché bénéficie de meilleurs retours sur ses activités .... L'autonomie des hautes écoles doit être renforcée et les établissements doivent être exposés au marché international de l'éducation et de la formation." On le voit, l'objectif du monde de l'économie est de rendre notre pays plus compétitif sur le marché mondial de l'éducation supérieure, dont des pans entiers intéressent directement le secteur privé.

En acceptant cet article constitutionnel, nous faisons une croix définitive sur le débat sur les objectifs de la formation et de l'éducation. Nous offrons ce secteur pieds et poings liés à un secteur qui a besoin de décider, mais sans discussion démocratique. Alors évidemment, on peut faire comme le parti socialiste qui hier dans un communiqué osait dire: "Le renforcement des compétences de la Confédération et l'abandon de structures obsolètes héritées du siècle passé sont bons et les enfants, les jeunes et les familles trouveront incontestablement leur compte et cela permettra de mieux diriger l'espace suisse de la formation, ce qui est de l'intérêt de notre place économique." Eh bien franchement, on croit rêver devant tant de démission démocratique! Vous êtes en train de faire exactement ce que vous reprochez à l'Europe, c'est-à-dire du centralisme, du jacobinisme, et non pas du fédéralisme coopératif démocratique.

C'est pour cela qu'"A gauche toute!/Links!" vous invite à renvoyer ce paquet à la commission, afin qu'elle intègre dans son architecture si bien ciselée deux éléments fondamentaux minimaux, nous semble-t-il: la possibilité de référendum populaire ou des cantons contre les conventions intercantonales et pourquoi pas l'inscription d'un droit de participation des étudiants. Certes nous ne nous faisons pas beaucoup d'illusions sur votre vote tout à l'heure au sujet de notre proposition, tellement elle vient comme un cheveu sur la soupe. Mais sachez, en tout cas, que nous utiliserons très largement le débat populaire qui aura lieu l'année prochaine, et que dans ce cadre-là, nous avons envie de faire avancer dans les consciences le fait que ce projet est antidémocratique et qu'il est un corollaire des besoins de l'économie et non pas des besoins de l'éducation nationale, dont la population a besoin.

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Die grüne Fraktion wird auf den vorliegenden Bundesbeschluss über die Neuordnung im Bildungsbereich eintreten und der Mehrheit zustimmen. Die in der Kommission neuerarbeiteten Artikel der Bundesverfassung stellen in den Augen der Grünen einen Schritt in die richtige Richtung dar. Wir begrüssen die Schaffung eines Bildungsraumes Schweiz mit einer gemeinsamen Koordination durch die Kantone und den Bund.

Die Euphorie des Kommissionssprechers können wir allerdings nicht teilen. Wir Grünen machen durchaus gerne einen Schritt, aber wir bleiben auf dem Boden, da wir hier nur wohlüberlegte und konstruktiv austarierte Neuerungen BO 2005 N 1391 machen werden. Mehr haben wir eigentlich in dieser ganzen Zeit nicht erreicht. Euphorie wäre für uns am Platz, wenn beispielsweise ein neues Bundesamt für Bildung die Koordinationsbemühungen und die Bundesaufgaben mit klaren Vorstellungen im ganzen Bildungsbereich übernehmen würde. Davon sind wir allerdings weit entfernt. Wir Grünen gehen gerne mit in Richtung von mehr Koordination, mehr Absprache, mehr Durchlässigkeit.

Das ist auch genau das, was wir in unserem Bildungspapier, welches unsere Delegiertenversammlung im Frühjahr verabschiedet hat, festgeschrieben haben: "Der Bund unterstützt die Koordination unter den Kantonen und erlässt Vorschriften über Standards, die am Ende von Bildungsstufen zu erreichen sind (Rahmenlehrpläne auch für musische Inhalte), über die Dauer der Bildungsstufen, über Sicherstellung von Bildungsinhalten im Sinne der allgemeinen Menschenrechte, der Nachhaltigkeit sowie zur Erfüllung der Sozialziele in der Bundesverfassung." Sie sehen, mit dem, was wir heute vorliegen haben, gehen wir einen kleinen Schritt in diese Richtung. Es ist mir klar, dass dieser Rat eben nicht so weit gehen will wie wir, aber dieses "Gänseschrittchen" heute machen wir gerne.

Wir schätzen übrigens die Formulierung "Bildungsstufen", weil wir das auch in unserem Papier so definiert haben und weil wir diese Bildungsstufen als eine Chance verstehen. Wir meinen aber, dass sich insbesondere die unterste Bildungsstufe an den Prinzipien der Integration und der Chancengleichheit orientieren soll und dass dafür genügend Mittel zur Verfügung stehen sollen. Vor allem die unterste Bildungsstufe dient nicht einer frühen kognitiven Schulung, sondern sie fördert eine breite Kompetenzentwicklung insbesondere im psychosozialen Bereich. Diesen Hinweis möchte ich insbesondere deshalb geben, weil wir mit dieser Vorlage ja auch die parlamentarische Initiative Gutzwiller 04.428, "Schuleintritt im sechsten Altersjahr", abhaken. Dem Anliegen der frühen Einschulung soll Rechnung getragen werden, wir Grünen wollen jedoch keine zu frühe Verschulung.

Ich komme nun zum Hochschulbereich. Der Hochschulbereich braucht dringend Koordination und die Gewährleistung einer Qualitätssicherung. Dass der Bundesrat hier keine Führungsrolle übernommen hat, ist an sich deplorabel. Denn wo gäbe es eine vornehmere Aufgabe für die Zukunft anzupacken? Es ist klar, ein Bereich zum Sparen ist das nicht; im Gegenteil, Herr Bundesrat, in der Bildung und in der Hochschule gilt es Investitionen für die Zukunft zu tätigen, und gerade der Bundesrat, der sich immer wieder für Wirtschaftsförderung und Wettbewerb einsetzt, müsste hier eben ansetzen und auch entsprechend investieren und ziehen.

Ich kann mit diesem Verfassungsartikel nur die Hoffnung verbinden, dass Bund und Kantone in den gemeinsamen Organen klarkommen. Das ist eigentlich auch der Wunsch, den die Kommission hier dem Bundesrat mitgibt: dass er gemeinsam mit den Kantonen arbeitet und mit den Kantonen zusammen weitsichtig und klug entscheidet. Im Moment, muss ich sagen, traue ich dem Bundesrat leider relativ wenig zu, und ich bin froh, wenn Herr Bundesrat Couchepin heute klar Stellung nimmt und sagt, dass er hier weitsichtig agieren will, dass er im Bildungsbereich keine Kürzungen mehr vornehmen will und dass er seine Rolle als Vordenker spielen will.

In der ganzen Bildungsverfassung sehen wir die Weiterbildung positiv, so wie sie in Artikel 64a jetzt beschrieben ist: Endlich sollen Grundsätze für die Weiterbildung festgelegt werden. Für uns Grüne ist das eine wichtige Weichenstellung. Wir wollen auch hier keine Kann-Formel, weil wir jetzt den Bundesrat und diesen Rat auch in die Pflicht nehmen wollen. Es geht darum, dass wir hier ein Gesetz ausarbeiten und im Bereich der Weiterbildung wirklich etwas tun.

Ich komme zu einer Wertung: Es war ein einmalig gutes, koordiniertes Vorgehen der Kommissionen beider Räte zusammen mit der EDK. Ich denke, das war einmalig und ist auch gut gelungen. Inhaltlich meinen wir Grünen: Wir machen jetzt hier ein kleines "Gänseschrittchen". Deshalb wird die kommende Gesetzesarbeit wesentlich und bedeutsam sein.

Zum Formalen möchte ich zu bedenken geben, dass wir organisatorisch wirklich zwei Pflöcke einschlagen, einen Pflock für die Grundstufe, mit einem klaren Konzept, und einen Pflock - ganz klar - bei der Koordination im Hochschulbereich. Ich kann hoffen, dass der Bundesrat im Hinblick auf die Volksabstimmung eine gute Rolle übernimmt. Wesentlich wird aber auch sein, was die kantonalen Bildungsdirektoren und Bildungsdirektorinnen vor der Volksabstimmung dazu beitragen, damit dieses für das Bildungswesen wesentliche Projekt überhaupt gelingen kann.

Aus grüner Sicht gehen wir in dieser Bildungsverfassung, wie gesagt, zu wenig weit. Wir finden es auch schade, dass zum Beispiel - auch aus Kompromissgründen - nichts zu einem Recht auf Bildung darin stehen kann. Wir haben nichts drin zur Mitbestimmung für Studierende oder über eine einheitliche Regelung im Stipendienwesen. Wir machen jetzt einen organisatorisch wichtigen Schritt, aber der inhaltliche Schritt muss noch folgen. Dafür müssen dieser Rat und insbesondere auch der Bundesrat den Beweis liefern.

Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Les Verts se réjouissent que l'interminable gestation de cette nouvelle disposition constitutionnelle arrive enfin à terme. Les Verts apprécient aussi que les maîtres mots de cette révision constitutionnelle soient la coordination, la qualité et la perméabilité, et ceci à tous les niveaux de la formation. Il n'y a pas que la scolarité obligatoire de base qui souffre d'un déficit grave de coordination avec ses 26 systèmes cantonaux, mais aussi les cycles de formation secondaire et les universités. Dans tous ces domaines, les Verts sont favorables à l'extension des compétences fédérales en la matière, notamment celle de fixer impérativement dans une loi les règles nécessaires quand les efforts de coordination n'aboutissent pas, et nous préférons cela aux conventions intercantonales qui représentent toujours un déficit de démocratie.

Ce qui nous paraît essentiel, c'est la perméabilité des filières. Les Verts sont partout et toujours partisans de la diversité: diversité des parcours personnels, diversité des orientations, diversité des rythmes d'apprentissage, diversité des approches des enseignants, diversité des aptitudes intellectuelles ou pratiques des apprenants. Tout cela postule que les systèmes restent accessibles à tous, même après des détours.

A cet égard, nous aurions souhaité que l'article constitutionnel pose plus clairement les garanties d'accès aux hautes écoles, et surtout - surtout! - le principe d'un droit pour tous à l'éducation et à la formation, quels que soient le statut, les conditions sociales et les aptitudes des apprenants. Dans ce même registre, nous aurions trouvé juste que l'article constitutionnel affirme de manière plus déterminée l'extension du système des bourses d'études, des aides financières aux filières de rattrapage ou de formation complémentaire, ou à la création de places d'apprentissage.

A nos yeux, perméabilité et diversité ne signifient pas que chacun doive faire ses choix en fonction des offres et des possibilités du système, mais au contraire, c'est le système de formation qui doit se diversifier afin que ses offres correspondent à tous les besoins. C'est cela, le droit à la formation.

Pour ce qui concerne les hautes écoles, les Verts approuvent la disposition selon laquelle la Confédération "soutient" les universités cantonales, et pas seulement "peut" les soutenir comme c'est le cas aujourd'hui. Ils expriment cependant le souhait qu'un équilibre puisse être maintenu entre les écoles polytechniques et les universités, entre les sciences économiques et techniques d'un côté, et les sciences humaines de l'autre. A leur avis, cet équilibre est aujourd'hui menacé et le risque existe que les universités cantonales, notamment à cause du processus de Bologne, soient réduites au rang d'écoles professionnelles de seconde catégorie alors que la majorité des financements, y compris ceux des partenaires privés, serait consacrée aux écoles BO 2005 N 1392 polytechniques. Leurs craintes concernent aussi la privatisation de la recherche et la commercialisation de ses résultats.

Cette disposition constitutionnelle donne aux Verts l'occasion de rappeler l'expression de leur attachement au principe du caractère public de tout le système de formation et, plus loin, de son exclusion de l'Accord général sur le commerce des services, en gestation à l'OMC. Faut-il le rappeler, les institutions, même au plus haut niveau universitaire, ont d'abord pour but la formation des étudiants et non pas les profits de l'économie, et la formation des étudiants passe avant même le prestige international de l'économie et de la recherche. Reconnaître le principe de la participation des étudiants aurait peut-être été une bonne contribution à la prévention de ces risques.

De toute manière, la mise en oeuvre de ces dispositions nécessitera encore des travaux législatifs; ils seront peut-être l'occasion de mettre en place le Département fédéral de la formation et de la recherche ou, à défaut, l'Office fédéral de la formation professionnelle et de la technologie que le groupe des Verts appelle de ses voeux depuis longtemps.

Bruderer Pascale · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Hand aufs Herz: Wer von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurde nicht auch schon zu Hause, im Heimatkanton, irgendwo auf der Strasse, im Zug oder sonstwo auf den Kantönligeist im schweizerischen Bildungswesen und auf dessen Nachteile angesprochen? Eltern und Kinder bemängeln die teils verhinderte Mobilität, Bildungsfachleute die erschwerte Steuerbarkeit und Finanzpolitiker die mangelnde Effizienz unserer Bildungsstrukturen.

Man darf und man muss es hier beim Namen nennen: Die Tatsache, dass wir 26 unterschiedliche, kantonale Schulsysteme haben, stösst bei vielen auf Unverständnis, auch wenn diese Struktur historisch gewachsen und so legitimiert ist. In einer Zeit, da längst international harmonisiert und koordiniert wird - Stichwort: Bologna -, ist es selbstverständlich umso wichtiger, dass wir auch innerhalb der Schweiz über ein steuerbares und kohärentes Bildungswesen verfügen - immer im Sinne der Qualität und im Sinne der Durchlässigkeit unserer Bildungsangebote.

Um es vorwegzunehmen: Mit dieser Vorlage werden wir den sogenannten Kantönligeist nicht einfach abstreifen können. Aber - diese Errungenschaft verdient hohe Anerkennung - die neuen angepassten Verfassungsartikel versuchen, dem Bildungsföderalismus ein neues Gewand zu verleihen, ein Gewand, das den heutigen Herausforderungen besser entspricht. Das Schnittmuster dieser Kleider musste nicht völlig neu erfunden werden. Nein, mit der Schweizerischen Universitätskonferenz beispielsweise haben und hatten wir bereits ähnliche Strukturen.

Neu ist allerdings die ausdrückliche verfassungsmässige Verankerung der Pflicht zur Zusammenarbeit im Bildungsbereich. "Bund und Kantone sorgen gemeinsam ....", heisst es im neuen Artikel 61a. Das ist die Basis der neuen Zusammenarbeit, die es anschliessend auf Gesetzesebene zu konkretisieren gilt.

Im Namen der SP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten auf diese Vorlage. Ich begründe diese Empfehlung auf Eintreten mit einigen inhaltlichen Aussagen zum Volksschulbereich und zum Weiterbildungsbereich.

Es ist nicht zum ersten Mal, dass die Vorgeschichte einer Vorlage, die wir hier beraten, älter ist als ich selber. Aber die Vorgeschichte dieses Anliegens hier ist nicht nur besonders alt, sondern sie ist auch ziemlich kompliziert und geprägt von der intensiven, teils mehr, teils weniger angespannten Zusammenarbeit zwischen der WBK einerseits und der EDK andererseits, geprägt von Austarierung, von Fortschritten und von Rückschlägen. Um diese Zusammenarbeit kommt man gar nicht herum, wenn man im Bildungsbereich etwas bewegen will. Das war und ist uns allen bewusst, und wenn nicht, dann wurde es uns immer wieder mit selbstsicheren Auftritten seitens der Kantone bewusst gemacht.

So kommt es denn auch, dass die SP jetzt mit der Vorlage, wie sie auf dem Tisch liegt, zufrieden ist. Wir sind nicht wunschlos glücklich, aber wir sind zufrieden. Wir wünschen uns mehr Garantien, dass die demokratischen Aspekte trotz Delegation gewisser Fragen an ein neues Organ hoch gewichtet werden. Wir setzen uns weiter für die Berücksichtigung der Anliegen der Studierenden und der Studentenschaften ein. Wir fordern eine einheitliche, eine ausreichende und eine zeitgemässe Stipendienregelung.

Grund für eine Rückweisung sind diese Forderungen allerdings nicht. Darum lehnen wir den Rückweisungsantrag Zisyadis auch überzeugt und geschlossen ab. Das sind Fragen, die wir im Rahmen der Beratungen zum Hochschulrahmengesetz auf Gesetzesstufe, im Falle der Stipendien auch anlässlich der NFA-Weiterberatung zu klären und zu verankern haben. Wir werden seitens der SP diese Fragen im Auge behalten, und wir wollen sie auch beantwortet wissen.

Hier auf Verfassungsstufe begrüssen wir folgende drei Errungenschaften ganz besonders:

1. die bereits erwähnte Pflicht zur Zusammenarbeit;

2. den Aufruf zur Harmonisierung des Schulwesens im Bereich bestimmter Eckpfeiler gemäss Artikel 62 und die darin enthaltene Möglichkeit, seitens des Bundes verbindlich zu regeln, falls die Harmonisierung aus interkantonalem Antrieb eben erfolglos verläuft;

3. die Errungenschaften im Weiterbildungsbereich; sie sind uns wichtig und wir schätzen sie hoch. Wir kommen beim entsprechenden Artikel 64a detaillierter darauf zu sprechen.

Offene Fragen sehen und kritische Fragen stellen wir allerdings, was den Tertiärbereich anbelangt. Kollege Widmer wird hier die Haltung der SP-Fraktion noch verdeutlichen.

Wir empfehlen Eintreten.

Widmer Hans · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste

Ich spreche vor allem zu Artikel 63a. Dieser enthält den Kern einer neuen schweizerischen Hochschulverfassung. Seine Zuständigkeits-, Organisations- und Verfahrensbestimmungen sind so etwas wie das gemeinsame Dach über allen Hochschulinstitutionen. Dadurch wird die Einheit des ganzen Tertiärbereiches konstituiert und verfassungsmässig abgesichert.

Grundsätzlich begrüssen wir diesen Vorgang. Im Hinblick allerdings auf die Fachhochschulen, der jüngsten Institution in dieser Hochschullandschaft, die uns ganz besonders am Herzen liegt, beharren wir darauf, dass deren Gleichwertigkeit und Andersartigkeit auch auf dieser neuen Grundlage bewahrt und gefördert wird. Dies gilt namentlich für den Zugang zu den Fachhochschulen - Berufsbildung, Berufsmaturität -, denn dieser Zugang allein gewährleistet den spezifischen, praxisbezogenen Akzent dieses Hochschultyps. Wir würden es auch nicht zulassen, dass der bis heute vom Bund erreichte hohe Koordinationsstand in der Fachhochschullandschaft vom künftigen gemeinsamen Organ in irgendeiner Weise rückgängig gemacht würde. Eine einheitliche Führung des Tertiärbereiches eröffnet in der Tat neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen allen Institutionen des Tertiärbereiches. Das ist auch eine begrüssenswerte Entwicklung, aber nur unter der Bedingung, dass dadurch die Fachhochschulen nicht zu blossen Überlaufgefässen der ETH und der Universitäten degradiert werden. Diese Gefahr kann bestehen. Damit das nicht passiert, werden wir ganz griffige Übertrittsregelungen von einem Hochschultyp zum anderen schaffen müssen.

Für uns ist es selbstverständlich, dass sich die gemeinsame Koordination auch auf die pädagogischen Hochschulen zu beziehen hat. Des Weiteren wollen wir, dass die Koordination beim Bereich der Gebühren ebenfalls greift.

Die Fragen, die im WBK-Prüfungsauftrag gestellt wurden - es sind noch viele - müssen vom Ständerat noch vertieft bearbeitet werden. Wenn wir nur einigermassen chancenreich mit neuen Artikeln der Bundesverfassung in die Volksabstimmung gehen wollen, bei der ein Ständemehr nötig ist, dann können wir es uns nicht leisten - aus scheinbarem Zeitdruck und aus Harmoniebedürftigkeit in den Kommissionen -, heikle Fragen unbeantwortet zu lassen und interessierte Kreise im Bildungsbereich wie z. B. meine Berufskollegen, die Gymnasiallehrerinnen und -lehrer, nicht einmal BO 2005 N 1393 anzuhören. Wir wollen diese Abstimmung gewinnen, aber es ist noch einiges an Arbeit zu leisten.

Nun noch eine für unsere Partei sehr wichtige politische Bemerkung: Wir stellen fest, dass man es wohl verpasst hat, in Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe f der Bundesverfassung ein eigentliches Recht auf Bildung zu verankern. In diesem Artikel werden nämlich Bund und Kantone bereits jetzt schon verpflichtet, sich dafür einzusetzen, dass "Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können". Das wäre doch eine Grundlage, um in der gleichen Revision mindestens noch die Frage des Rechtes auf Bildung zu diskutieren.

Trotz dieser Kritik - Sie haben es gehört - stimmen wir der Vorlage zu, weil von ihr eine Dynamik ausgehen kann, die durchaus auch im Sinne der parlamentarischen Initiative Zbinden und der Motion Plattner ist.

Riklin Kathy · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe démocrate-chrétien

Es gibt selten Momente, wo dieses Parlament grosse Würfe macht. Heute ist ein solcher Moment. Wir diskutieren über eine neue Bildungsverfassung. Seit sieben Jahren sind wir an der Arbeit; wir haben Hochs und Tiefs hinter uns. Die vorliegende Bildungsverfassung, die von unserer WBK einstimmig verabschiedet wurde, entstand in fruchtbarer Zusammenarbeit mit der EDK und damit mit den Bildungsdirektoren der Kantone. Zentrales Anliegen der neuen Verfassungsartikel ist die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich des allgemeinen Schulwesens.

Auf diesen Moment haben viele Eltern, Kinder und Jugendliche schon lange gewartet. Für die meisten Betroffenen sind die vielen differierenden Schulsysteme, die völlig unterschiedlichen Lehrpläne, die unterschiedlichen Abschlüsse unverständlich. Heute wird eine neue Ära eingeläutet. Wir wollen gesamtschweizerische, einheitliche Regelungen im Bereiche des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen, bei den entsprechenden Übergängen sowie bei der Anerkennung der Abschlüsse.

Die relativ lange Erarbeitungszeit der Vorlage belegt, wie intensiv in der Kommission um Lösungen gerungen wurde. Es ist gelungen, zwischen der Erziehungsdirektorenkonferenz und der WBK Einvernehmen über wichtige Ziele der Harmonisierung des Schulwesens herzustellen. Dabei ist erreicht worden, dass die EDK einverstanden ist, dass der Bund die notwendigen Vorschriften erlässt, wenn die einheitliche Regelung der Harmonisierungsziele auf dem Koordinationswege nicht zustande kommt.

Das Bildungswesen ist bekanntlich ein Kernpunkt des Föderalismus. Kompetenzverschiebungen zulasten der Kantone sind in der Vergangenheit immer wieder auf Widerstände gestossen. Die Tatsache, dass die Kantone dem Konzept weitestgehend zugestimmt haben, beweist die Bereitschaft aller Beteiligten, auf dem Gebiete der Bildungspolitik ein neues Kapitel aufzuschlagen. Die Vorlage für einen neuen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung ist ein grosser und wichtiger Schritt für die Wissensgesellschaft Schweiz des 21. Jahrhunderts.

Ein bedeutender Bestandteil der Neuordnung der Bildungsverfassung ist auch ein neuer Hochschulartikel. Da Kantone und Bund je eigene Hochschulen führen, muss die Zusammenarbeit gerade in diesem Bereich besonders eng sein. Der neue Hochschulartikel sieht eine bedeutende Stärkung des gemeinsamen Organs von Bund und Kantonen vor. Neben dem Erlass von verbindlichen Rahmenordnungen über Studienrichtzeiten und Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen sollen auch Vorschriften über die Gewährleistung der Qualitätssicherung erlassen, gemeinsame Finanzierungsgrundsätze festgelegt, eine strategische Planung und eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen durchgeführt werden. Auch die Fachhochschulen sollen neu in diese gemeinsame Steuerung einbezogen werden. Qualität und Durchlässigkeit der Ausbildungsgänge sind ganz wesentliche Ziele, die nun verankert werden sollen. Die Ausbildung eines exzellenten einheimischen Nachwuchses muss ein Hauptziel unserer Hochschulpolitik bleiben.

Ich möchte den neuen Artikel zur Weiterbildung ganz speziell erwähnen. Endlich wird die wichtige Aufgabe des lebenslangen Lernens auch in der Verfassung verankert. Hier stehen vor allem die Qualitätssicherung und die Zertifizierung von Abschlüssen im Vordergrund, denn heute herrscht im Weiterbildungsangebot eine grosse Unübersichtlichkeit, zum Teil herrscht sogar Wildwuchs.

Zum Schluss möchte ich allen Beteiligten für die grosse geleistete Arbeit danken.

Die CVP-Fraktion setzt sich klar für Eintreten ein und ist sehr erfreut, dass es in der Bildungspolitik zu einem grossen Schritt vorwärts kommt.

Simoneschi-Cortesi Chiara · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe démocrate-chrétien

L'iniziativa parlamentare Zbinden ci dà oggi la possibilità di esaminare un testo che presenta almeno due innovazioni, una di metodo e una di contenuto.

1. Il progetto di nuovi articoli costituzionali sulla formazione è il frutto di un lungo lavoro di approfondimento, di discussione e di mediazione compiuto dalla nostra Commissione della scienza, dell'educazione e della cultura in collaborazione con la commissione gemella del Consiglio degli Stati e con la Conferenza svizzera dei direttori cantonali della pubblica educazione. Questo nuovo metodo, questo nuovo modo di procedere a più mani è nato dalla consapevolezza che all'alba del terzo millennio si dovesse promuovere e realizzare al più presto uno spazio svizzero della formazione che faciliti la mobilità intercantonale ed internazionale come pure la permeabilità tra un settore e l'altro, avendo come obiettivo finale una migliore competitività di questo nostro sistema.

La Svizzera, intesa come comuni, cantoni e Confederazione, investe molto nelle sue scuole. Nel confronto internazionale non siamo però poi così bravi e non siamo di sicuro eccellenti. Nella società del sapere nella quale le qualificazioni e le competenze richieste sono sempre più ambiziose, il sistema formativo deve essere costantemente adattato. Per tutte queste ragioni abbiamo voluto preparare la riforma insieme ai diretti responsabili della formazione - soprattutto di quella obbligatoria ma anche del livello secondario e in parte del terziario -, che sono i cantoni. Abbiamo dunque voluto tener conto di questo federalismo che sicuramente è una delle caratteristiche più importanti del nostro Paese.

2. Veniamo ora alle innovazioni. Il cuore della riforma è costituito dall'articolo 61a che dice: "La Confederazione e i cantoni provvedono insieme nell'ambito delle rispettive competenze ad un'elevata qualità e permeabilità dello spazio formativo svizzero." È una frase semplice ma una frase che introduce questa innovazione, questo "insieme": Confederazione e cantoni agiscono insieme.

La seconda novità è la competenza sussidiaria descritta all'articolo 62 capoverso 4 (nuovo), dove si dice che se questa collaborazione, questa armonizzazione non dovesse funzionare, ecco che allora la Confederazione avrebbe una competenza sussidiaria e potrebbe legiferare; questo sempre insieme ai cantoni, poiché i cantoni avrebbero comunque ancora la possibilità di partecipare alla stesura di una legge che finalmente coordini i settori.

La terza innovazione è contenuta nell'articolo 63a che è stato preparato dalla commissione gemella del Consiglio degli Stati e che prescrive la collaborazione tra la Confederazione e i cantoni nel settore terziario. Il settore terziario, noi lo sappiamo, è uno dei settori più importanti, e qui persistono anche alcuni deficit: vi sono troppo poche persone formate al livello terziario, soprattutto anche troppo poche donne. Per cui, a questo livello la collaborazione, l'armonizzazione è ancora più importante; questo anche perché, come ho detto prima, viviamo in una società del sapere. Non solo c'è l'obbligo di coordinarsi, ma Confederazione e cantoni devono assicurare la qualità dell'insegnamento in queste nostre scuole universitarie. Le abbiamo messe tutte insieme, le nostre scuole universitarie: i politecnici, le BO 2005 N 1394 università cantonali e naturalmente le scuole universitarie professionali. Questa assicurazione della qualità e questa collaborazione sono poi dei criteri che servono per il finanziamento: se non ci si coordina e se non si assicura la qualità anche i finanziamenti alle singole scuole, di cui noi rispettiamo l'autonomia, potrebbero venire a mancare.

L'ultimissima novità è che nell'articolo 64a si è giustamente voluto tener conto della formazione continua. Qui sollevo una questione di traduzione. Nel nostro testo italiano si parla di "perfezionamento", ma il perfezionamento è soltanto una delle tante forme di formazione continua. Prego veramente la Commissione della redazione di usare il termine appropriato che è "formazione continua". Si potrebbe addirittura passare a formulazioni più moderne come alla traduzione di "lebenslanges Lernen", ma lasciamo stare, lo faremo poi un'altra volta. Questo quarto settore è importante, importantissimo per la competitività, ma innanzitutto per le persone, per le aziende e per la società; anche questa è dunque una novità molto importante.

Sadis Laura · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral

Il gruppo radicale-liberale sostiene la proposta di revisione degli articoli costituzionali dedicati alla formazione, elaborata dalla Commissione della scienza, dell'educazione e della cultura del nostro Consiglio in stretta collaborazione con la Conferenza svizzera dei direttori cantonali della pubblica educazione e della sua commissione gemella del Consiglio degli Stati.

Il progetto in esame risponde alle richieste di riforma più volte formulate in passato dal mio partito. L'obiettivo principale della riforma che spazia dal settore scolastico al settore terziario, includendo quindi la formazione professionale e toccando anche la ricerca scientifica, l'innovazione e il perfezionamento professionale, è formulato nel nuovo articolo quadro 61a. Esso sancisce che i cantoni e la Confederazione, nel rispetto delle rispettive competenze, provvedono insieme alla creazione di uno spazio formativo d'elevata qualità in tutto il territorio nazionale e ne assicurano la permeabilità. Per fare ciò i cantoni e la Confederazione coordinano i loro sforzi e collaborano in seno a organi comuni. La sovranità cantonale in materia di formazione è confermata, come pure non viene modificata la sovranità della Confederazione in materia di formazione professionale di ricerca.

Ma in base a quali meccanismi sarà possibile giungere al coordinamento auspicato del sistema formativo svizzero? La risposta a questa domanda consente di identificare l'aspetto centrale della riforma: nel settore scolastico, se gli sforzi di coordinamento dei cantoni non permetteranno di giungere ad una armonizzazione dell'età d'inizio della scolarità e dell'obbligo scolastico, della durata e degli obiettivi delle fasi di formazione, del passaggio da una fase all'altra e del riconoscimento dei diplomi, la Confederazione emanerà, con la partecipazione dei cantoni, le norme necessarie all'armonizzazione in questi specifici campi. Discorso analogo vale per il settore universitario. Per le scuole universitarie la Confederazione potrà inoltre vincolare il suo aiuto finanziario a principi di finanziamento unitari e subordinare il suo sostegno finanziario a facoltà particolarmente onerose a una ripartizione dei compiti tra le varie università.

I cantoni avranno un ulteriore strumento a loro disposizione e cioè l'articolo 48a della Costituzione federale, articolo facente parte della nuova perequazione finanziaria fra Confederazione e cantoni: su domanda di almeno 18 cantoni la Confederazione potrà, mediante decreto federale sottostante al referendum facoltativo, dichiarare l'obbligatorietà generale dei trattati intercantonali nel settore della scuola e delle scuole universitarie cantonali; la Confederazione potrà obbligare determinati cantoni a parteciparvi. Lo strumento dell'articolo 48a della Costituzione federale permette a una maggioranza qualificata di cantoni di rendere efficace l'azione degli organi di coordinamento. Permette anche di evitare che la Confederazione debba esercitare le sue competenze sussidiarie nell'interesse stesso del federalismo in campo formativo.

Il progetto in esame permette, da un lato, di rispettare la sovranità cantonale nella formazione concedendo solo sussidiariamente competenze alla Confederazione in ambiti specifici e, d'altro lato, risponde all'esigenza di maggiore e migliore coordinamento dell'offerta formativa, anche nell'interesse di un'allocazione efficiente delle risorse nel nostro Paese. Il progetto si basa inoltre su un ampio consenso dei principali attori pubblici nel campo della formazione - un aspetto non secondario in un Paese federalista come il nostro. Questa riforma è un passo fondamentale, necessario e praticabile per il sistema formativo svizzero e con esso per il futuro stesso del nostro Paese.

Vi invito dunque ad aderire alle proposte commissionali e a non accettare la proposta di rinvio Zisyadis. Eventuali ulteriori approfondimenti potranno evidentemente essere effettuati dal secondo Consiglio.

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral

Die FDP ist erfreut darüber, dass das Projekt Bildungsverfassung mit der heutigen Debatte in die Zielgerade einbiegt. Wenn Volk und Stände über diese Verfassungsartikel schlussendlich abstimmen, dann soll das ein kräftiges Ja zu einer intelligenten Schweiz sein, die weiss, dass sie ihre Zukunft nur mit dem weltweit besten Bildungssystem sicher gestalten kann. Denn in einer globalisierten Welt wird sich der Wettbewerb um Arbeit, Wohlstand und Lebensqualität noch um einiges verstärken.

Momentan werden weltweit jedes Jahr Millionen von neuen Arbeitsplätzen geschaffen. Allein im Jahr 2004 wurden über 47 Millionen Arbeitsplätze neu geschaffen, die meisten davon in China, Indien und Südamerika. Leider wurden bei uns hier in Europa eher wenige geschaffen. Es wäre falsch zu glauben, es handle sich hier nur um Billigarbeitsplätze. Allein in China befinden sich heute 16 Millionen Studenten in einer höheren Ausbildung.

Wenn man als Messlatte die Jugendarbeitslosigkeit nimmt, dürfen wir mit Stolz sagen, dass wir über das beste Bildungssystem in Europa verfügen, ja vermutlich sogar weltweit. In diesem Sinn möchte ich einmal all jenen, die sich in diesem Bildungssystem engagieren, recht herzlich danken und ein grosses Kompliment machen.

Aber wenn wir die These akzeptieren, dass eine gute Bildung Wohlstand schafft, dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir Jahr für Jahr ein bisschen von unserem Vorsprung verlieren. Damit ist es klar: Die FDP fordert ein Bildungssystem, das auf allen Stufen Spitzenleistungen hervorbringt und jedem, der in diesem Land lebt, die Möglichkeit gibt, das Optimum aus seinen Fähigkeiten herauszuholen. Es soll auch jedem die Zuversicht geben, sein Leben mit Selbstvertrauen anzugehen. Das ist für uns Chancengleichheit. Denn wenn man über eine gute Bildung und über ein gesundes Selbstbewusstsein verfügt, dann hat man das Rüstzeug, das es braucht, um überhaupt innovativ tätig zu sein. Nur durch innovative Ideen entstehen Produkte und Arbeitsplätze, entsteht Wohlstand. Die Schweiz ist darauf angewiesen, dass wir das beste Bildungssystem haben, wenn wir weiterhin in der ersten Liga spielen wollen.

Den Rückweisungsantrag Zisyadis weisen wir zurück. Was in Artikel 48a geregelt werden soll, untersteht dem Referendum. Dass man in der Schweiz, die die direkte Demokratie wohl am weitesten ausgebaut hat, auf Verfassungsebene eine Mitbestimmung für Studenten verlangt, das scheint mir eher ein Witz zu sein. In der Bildung gibt es viele Mitbestimmende: Eltern, Lehrkörper, Politiker, Branchen, Schüler und auch Studenten. Wie die Mitbestimmung zu regeln ist, sollte möglichst den einzelnen Schulinstitutionen überlassen werden.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Zisyadis abzulehnen.

Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe radical-libéral

La division du travail au sein du groupe radical-libéral m'amène à vous parler davantage des hautes écoles. Je rappelle peut-être une chose essentielle, à savoir que la qualité de nos hautes écoles dépend d'abord de celle des étudiants qu'elles recrutent et des enseignants qui y professent et y font de la recherche. Aucun article constitutionnel ne pourra changer ce principe, et les structures ne remplaceront jamais les humains.

BO 2005 N 1395Néanmoins, les conditions-cadres dans lesquelles se déroulent les activités scientifiques et l'enseignement dans nos hautes écoles sont importantes. La Suisse a choisi d'avoir à la fois des universités, des hautes écoles spécialisées et des écoles polytechniques fédérales. Elle y consacre des moyens importants, mais jamais suffisants. Il est donc impératif qu'un système tel que le nôtre soit piloté de façon coordonnée, qu'une politique et une stratégie communes soient partagées par les responsables politiques de ces institutions. Il importe aussi que les voies universitaires et professionnelles conservent une identité claire.

C'est la raison pour laquelle le groupe radical-libéral soutient avec force cette nouvelle notion du fédéralisme coopératif, donnant une responsabilité commune à la Confédération et aux cantons. Coordination, assurance qualité, objectifs communs à définir pour les institutions: tout ceci relèvera désormais de leurs compétences. Il y a donc une obligation de résultats dans cet article constitutionnel; elle est donnée aux cantons comme à la Confédération.

Il y a aussi une clause sanction dans les dispositions qui nous sont soumises: la Confédération peut légiférer si les objectifs ne sont pas atteints. On peut y voir une atteinte au fédéralisme; le groupe radical-libéral y voit un défi pour les autorités cantonales et fédérales, défi consistant à réussir ensemble le pilotage stratégique de l'espace suisse des hautes écoles. L'article 63a ne doit pas être compris comme un encouragement à développer aux niveaux politique et administratif une bureaucratie paralysante - la recherche et l'enseignement n'y résisteraient pas. Au contraire, il reviendra aux autorités politiques de définir clairement ce qui est du domaine stratégique et en revanche de mieux assurer l'autonomie des institutions. Ce défi est tout aussi important pour le groupe radical-libéral.

Encore une fois, souvenons-nous au moment de voter que nous donnons un cadre et des moyens, mais que l'esprit dans lequel ils sont utilisés est aussi essentiel. Notre pays a besoin de hautes écoles performantes, complémentaires dans leurs points forts, de haut niveau dans leur enseignement et pointues dans leur recherche.

Nous avons la chance de pouvoir, aujourd'hui, donner aux autorités politiques fédérales et cantonales la possibilité de travailler ensemble à cet objectif. Il leur revient de relever le défi.

Pfister Theophil · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Eine neue Grundlage für die Bildung in der Bundesverfassung ist kein einfaches Geschäft. Dies zeigt sich auch in der lange dauernden Bearbeitung der parlamentarischen Initiative Zbinden, die 1997 eingereicht wurde. In der Vergangenheit sind verschiedene Harmonisierungsbestrebungen gescheitert, da ein zu zentralistisches Vorgehen gewählt wurde. Heute könnte eine sinnvolle Harmonisierung des Schulwesens von der Vorschule bis zur Quartärstufe möglich werden, wenn nicht noch nachträglich ideologische Elemente die Vorlage belasten und wenn keine unangemessenen Verpflichtungen eingeführt werden. Ich spreche hier auch die Minderheit Rutschmann an, die anstelle von absoluten Verpflichtungen Kann-Formulierungen vorschlägt. Der Bund soll Kompetenzen erhalten, er soll jedoch nicht zum Handeln gezwungen werden können. Unter dieser Prämisse kann die SVP-Fraktion die Vorlage unterstützen. Die SVP hat von Beginn an nach Regelungen gesucht, die die Unabhängigkeit und die Eigenständigkeit unserer Bildungsanbieter, insbesondere die Autonomie der Hochschulen, nicht tangieren.

Konkrete Inhalte der neuen Bildungsverfassung sind die einheitliche Regelung des Schuljahresbeginns, die Dauer der Bildungsstufen, deren Zugänge sowie die gesamtschweizerische Anerkennung der Abschlüsse. Die EDK hat sich zu diesen Zielen bekannt und schon erhebliche Vorarbeiten geleistet, sodass hier mit der Unterstützung der Kantone gerechnet werden kann. Zentral ist in diesem Verfassungsentwurf die Schaffung einer subsidiären und beschränkten Bundeskompetenz. Das Ziel ist ein kohärenter und qualitativ hochstehender Bildungsraum Schweiz. Dazu sind weitere Arbeiten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe notwendig.

Ich will hier, beim Eintreten, nur einige Teilbereiche nennen, die von der Verfassungsänderung betroffen sind: Für die Berufsbildung gibt es nach wie vor eine starke Bundeskompetenz, und mit dem neuen Berufsbildungsgesetz sowie dem Masterplan sind die anstehenden finanziellen Fragen geregelt. Die Kantone wie auch die Organisationen der Arbeitswelt werden gleichwertig in die Gestaltung mit einbezogen. Berufsfelder und Berufe wie auch die Lehrstellenfrage haben damit eine angemessene Grundlage.

Von gleich grosser Bedeutung ist in unserem Land die Hochschulbildung. Wir haben hier auf der einen Seite eine Erfolgsgeschichte auszuweisen; sie betrifft die neuen Fachhochschulen, die derzeit ihre Strukturen festigen. Noch fehlen hier die zwingend notwendigen Masterausbildungen. Wichtig ist hier, dass die praxisnahen Fachhochschulen nicht zum Überlaufbecken der anderen Hochschulen werden. Sie sind gleichwertig, aber andersartig. Das ist so, und das muss so bleiben. Für diese Formel hat sich das Parlament bisher stark eingesetzt. Auch die neue Gesetzgebung, die diesem Verfassungsartikel folgt, hat dies zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite stehen die Universitäten und die ETH ebenfalls im Umbau und unter Erfolgszwang: Die Internationalisierung, die Mobilität der Studierenden, das Bologna-Modell und die internationale Angleichung der Studienfinanzierungen verlangen Anpassungen struktureller Art. Die weitgehende Autonomie ist ohne Zweifel der Grundpfeiler des Erfolges. Es stehen bei den Hochschulen zwei Schulmodelle zur Wahl: die staatlich gelenkte Schule oder die autonome Schule. Wir brauchen jene Schule, die Effizienz und Exzellenz miteinander verbinden kann. Dieses Modell kann ich mir nur als autonome und eigenverantwortliche Schule vorstellen. Auch hier stellt der neue Bildungsartikel in der Verfassung einen Grundstein dar.

Ein letzter Punkt betrifft die Frage der Gerechtigkeit in der Behandlung der beruflichen und der akademischen Bildung. Dies ist natürlich auch eine Frage der Finanzierung. Die Antwort muss doch sein, dass der Steuerfranken des Bürgers dort eingesetzt wird, wo der grösste Nutzen für die Gemeinschaft, für unser Land, für unsere Arbeitsplätze entsteht. Dazu gehört nebst der Grundstufe die Berufsbildung, die Hochschulbildung, aber auch die höhere Berufs- und Allgemeinbildung, die heute immer noch im Schatten der anderen steht. Gleichermassen gilt die Nutzenüberlegung auch für den Forschungsfranken. Wenn wir schon die Strukturen und Verantwortungen neu definieren, dann sind auch hier neue Überlegungen zu formulieren. Es genügt nicht mehr, schöne Ziele zu setzen und Absichten darzustellen, sondern es ist zunehmend auch der Erfolgsnachweis zu erbringen.

Die SVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten. Sie lehnt den Rückweisungsantrag Zisyadis ab.

Gadient Brigitta M. · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Schulhoheit der Kantone hat dazu geführt, dass sich die verschiedenen Bildungssysteme in unserem Land immer weiter auseinander entwickelten und zunehmend unvereinbarer wurden. Im Bildungswesen besteht heute eine Vielfalt, welche laufend neue strukturelle und organisatorische Widersprüche zwischen den Kantonen sowie zwischen den verschiedenen Bildungsstufen erzeugt. Wegen der hohen Mobilität der Bevölkerung werden dadurch einerseits immer mehr Kinder in ihrem Lernfortkommen beeinträchtigt, andererseits nimmt die Qualität unserer Bildung als Ganzes ab.

Schon in den Siebzigerjahren hat sich gezeigt, dass Handlungsbedarf in Richtung Koordination und Kooperation im schweizerischen Bildungswesen besteht. Trotzdem scheiterten alle bisherigen Versuche, dem Bund mehr Kompetenzen bei Ausgestaltungsfragen zu geben. Heute ist der Bedarf dafür aber gross und ausgewiesen, eine verstärkte Kooperation unumgänglich, sodass der jetzige Anlauf einfach gelingen muss. Die EDK allein kann die dringend notwendigen Korrekturmassnahmen nicht mehr zufrieden stellend bewältigen. Um zu vermeiden, dass ein paar wenige Kantone aufgrund ihres Gewichts mehr und mehr die bildungspolitischen Weichen für alle Kantone stellen, müssen die wichtigsten BO 2005 N 1396 Rahmenvorgaben für das schweizerische Bildungswesen vom Bundesrecht festegelegt werden können. Entsprechend ist die Schulhoheit der Kantone in der Bundesverfassung einzuschränken.

Dass dies auch heute nicht einfach ist, haben die jahrelangen Arbeiten an der vorliegenden parlamentarischen Initiative gezeigt. Aber dank dem gemeinsamen Bemühen aller Kreise, insbesondere auch der EDK, sind wir zu einer Lösung gekommen, die den verschiedenen Interessen Rechnung trägt und einen gangbaren Weg findet zwischen der Zuständigkeit der Kantone für das Bildungswesen und der Übertragung von dringend nötigen Kompetenzen an den Bund.

Besonders wichtig ist dabei die Zielsetzung, welche von einem Bildungsraum Schweiz spricht, in dem Bund und Kantone gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit sorgen. In erster Linie soll dies durch Koordination geschehen, und nur subsidiär hat der Bund die nötigen Vorschriften zu erlassen. Auch im Hochschulbereich wird Bund und Kantonen ein umfassender Auftrag zur Zusammenarbeit und - dies ist in diesem Bereich von besonderer Bedeutung - für eine gemeinsame Gewährleistung der Qualitätssicherung erteilt. Last but not least ist die Regelung der Weiterbildung im Zeitalter des lebenslangen Lernens ein Muss.

Dass es gelungen ist, einen ausgewogenen Vorschlag zu erarbeiten, belegt sicher auch die grosse Unterstützung derjenigen, die Rechte abgeben, nämlich der Kantone. Fast alle halten die Verfassungsänderung für begrüssenswert, nötig oder sogar dringlich. Verschiedene haben das Anliegen mit Standesinitiativen noch unterstützt. Auch der Kanton Graubünden hätte eine dazu bereit, hat aber angesichts der gut laufenden Arbeiten darauf verzichtet, diese noch einzureichen. Der Bündner Grosse Rat hat aber einstimmig festgehalten, dass es unabdingbar ist, das bisherige föderalistische Bildungssystem teilweise zu ersetzen. Gewisse Eckwerte müssten einheitlicher werden. Im Interesse der Jugendlichen entspricht es heute einem ausgewiesenen Bedürfnis, die Koordination und Harmonisierung der Bildungssysteme zu verstärken. Dabei bleibt die Schweiz trotzdem föderal. Es besteht auch Gewähr dafür, dass z. B. den besonderen sprachlichen Verhältnissen im Kanton Graubünden Rechnung getragen werden kann.

Gefährden wir nun den erreichten Kompromiss und diesen wichtigen Fortschritt nicht noch mit neuen Anträgen, deren Folgen und Auswirkungen weit reichend sind und deren Einbau ins vorliegende Konzept nicht durchdacht ist. Halten wir uns vielmehr an die fundierten Vorschläge der Kommission.

Die Schweiz macht in aller Regel kleine Schritte. Mit diesem neuen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung machen wir aber einen grossen Schritt für die Zukunft unserer Jugend und für die Leistungsfähigkeit unseres Landes.

Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.

Studer Heiner · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe PEV/UDF

Kollegin Pascale Bruderer hat in dieser Debatte gesagt, wir Parlamentarier, die wir ja häufig Eisenbahn fahren, würden von anderen Leuten häufig darauf angesprochen, warum man im Bildungsbereich nicht mehr koordinieren könne. Wenn man dann aber weiterfragt, was wie koordiniert werden soll, und vor allem, wer es tun soll, dann gehen die Meinungen weit auseinander.

Ich fahre in der Bahn immer wieder mit Hans Zbinden, dem Initianten dieser Bildungsverfassung. Ich habe ihn am Montag auf dem Weg nach Bern am Badener Bahnhof wieder getroffen. Wir haben uns in die Augen geschaut; ich konnte mir seine Reaktion schon vorstellen. Er wusste: Heute kommt ein Resultat. Aber glücklich ist Hans Zbinden nicht, weil er sich als ganzheitlich denkender Bildungspolitiker natürlich eine kohärente Bildungslandschaft Schweiz - so hat er es damals formuliert - gewünscht hätte.

Nun ist es natürlich auch ihm als Initianten klar: Wenn das, was hier vorliegt, genau dem entsprechen würde, was er damals wollte, wäre es hier drin nicht mehrheitsfähig. Denn in jener Form hätten dem Bund natürlich einige Kompetenzen mehr gegeben werden müssen. Es ist bei einer Verfassungsänderung nicht nur die Angst vor dem Ständemehr, sondern auch eine Frage des sinnvollen Staatsaufbaus: Was soll welcher Stufe zugeteilt werden? Von daher gesehen war es richtig, dass - nachdem der Rat dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatte - sowohl die Subkommission unter der Leitung von Kollege Randegger als dann auch die Kommission eine Lösung brachten, die breit abgestützt ist.

Wenn immer wieder gesagt wird, wir seien jetzt in der Mitte der Legislaturperiode und würden keine breit abgestützten Projekte hinkriegen, dann ist mindestens diese Vorlage hier der Beweis dafür, dass dieser Rat dazu fähig und nach meiner Überzeugung auch willens ist. Er ist es aber nur, wie es Verschiedene vorher mit mässiger Begeisterung und andere wie der Kommissionssprecher mit grösserer Begeisterung gesagt haben, wenn wir hier einzelne Schritte tun, wenn wir diese Schritte abgesprochen tun und wenn wir diese Schritte in die richtige Richtung tun.

Von daher gesehen unterstützt auch unsere Fraktion das Eintreten auf diese Vorlage, denn sie bringt eben eine Lösung, die nächste Schritte konkret praktikabler macht. Es wird dann vor allem wesentlich sein, was bei den nächsten Schritten passieren wird.

Ich möchte zu diesem Umfeld aber noch zwei, drei Bemerkungen anbringen, die mich bewegen. Es gibt im Bildungswesen Bereiche, wo das Volk sehr viel zu sagen hat; vor allem auf kommunaler Ebene, wenn es um die Budgets geht, bei der Frage, wann man mit der Informatik anfängt, und bei anderen Dingen. Dann gibt es zentrale Dinge, wo wir einfach Namen italienischer Städte hören, und schon steht die Schweiz stramm.

Bologna: Bildungsdirektoren aus Europa kamen zusammen, fassten einen Beschluss ohne demokratische Abstützung, und was tut die Schweiz? Sie ist die Erste, die rast, um diesen Beschluss vollständig umzusetzen. Ich habe nichts dagegen, dass man diese Reform auch durchführte, aber sie hatte keine politische Abstützung. Das hat jetzt auch im Vollzug an vielen Orten grosse Probleme gegeben, weil die Schweiz offensichtlich immer noch den Eindruck entstehen lässt, wir würden alles selber entscheiden; aber wenn etwas von einer übergeordneten Ebene kommt, sind wir in der Umsetzung immer die Ersten. Vielleicht wäre es manchmal auch gut, in solchen Fragen die Schritte etwas langsamer zu tun, um eben die Folgerungen koordinierter zu ziehen.

Die zweite Stadt ist Pisa. Da schauen viele ängstlich darauf, was dann die nächste Pisa-Studie ergibt, auf welchem Rang unser Land sein wird. Ist es so entscheidend, ob wir von der einen zur anderen Studie etwas rutschen? Eine solche Statistik ist doch nicht entscheidend; entscheidend ist das Inhaltliche, was wir tun. Wir halten es schon für richtig, dass man solche Vergleiche macht. Dies zur Ermutigung, sich anzustrengen, ein gutes Bildungswesen zu haben. Aber man soll nicht immer nur ängstlich auf Statistiken blicken, sondern Schritte tun.

Ich habe selber mit dem Bildungswesen auf allen Stufen zu tun. Ich bin seit Jahren in unserer Gemeinde für das Schulwesen zuständig. Ich erlebe es von dieser Seite her, dass wir seit Jahren nur noch Baustellen haben; zu viele und manchmal auch am falschen Ort. Wenn wir hier im Bildungsbereich - richtigerweise - eine neue Verfassungsbestimmung machen, müssen wir auch aufpassen, dass wir nicht die Erziehungsdepartemente zu "Bildungsbaudepartementen" umbenennen müssen, um die Realitäten abzubilden. Es braucht auch wieder Bereiche, in denen alle an der Schule Tätigen wieder ein Stück Arbeit sinnvoll ausführen können.

Schliesslich hängt im Bildungswesen immer noch alles davon ab, welche Menschen mit welcher Haltung, mit welchen Werten gestalten und handeln.

Couchepin Pascal · BR-M · Conseil fédéral · Valais

Le projet qui est maintenant en discussion constitue une étape importante dans l'histoire constitutionnelle de l'éducation en Suisse. BO 2005 N 1397 C'est un projet d'avenir; il apporte un réel progrès pour le système éducatif suisse; il ne se contente pas en effet d'apporter des solutions limitées à des questions particulières telles que le problème du commencement de l'école en automne; en réalité ce projet pose les bases d'une coordination de l'ensemble du système.

Le Conseil fédéral salue la qualité de ce texte. Il tient à exprimer sa reconnaissance pour le travail remarquable qui a été effectué par la commission et ses leaders. Il remercie aussi les experts qui ont contribué à faire de cette "course d'obstacles marathon" de huit ans un succès.

Les nouveaux articles constitutionnels sur l'éducation auront des conséquences directes. Dans le domaine des hautes écoles, ils posent ainsi le cadre de la collaboration de la Confédération et des cantons dans la nouvelle loi sur les hautes écoles. Il y a évidemment des points qui auraient pu peut-être être améliorés. Le Conseil fédéral, dans son avis, avait formulé certaines remarques, mais n'a pas fait de proposition formelle, car il ne voulait pas troubler l'harmonie remarquable entre les deux commissions spécialisées des chambres et la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique. Néanmoins, pour le bon ordre et pour que cela soit ténorisé, le Conseil fédéral considère qu'il doit rappeler quelques points, notamment en matière de finances. Par rapport à l'instruction publique, le Conseil fédéral considère que la coordination entre les cantons est prioritaire par rapport à la compétence réglementaire de la Confédération.

Il faut en outre clairement dire que l'éventuelle compétence réglementaire ne pourra pas avoir pour conséquence un engagement financier de la part de la Confédération. Le Conseil fédéral souhaite une formulation potestative pour ce qui concerne le soutien aux hautes écoles. En toute hypothèse, la Confédération et les cantons partagent l'avis qu'à l'avenir également, la Confédération ne sera pas obligée de soutenir tous les types de hautes écoles; notamment, elle ne soutiendra pas les hautes écoles pédagogiques - c'est un accord qui est intervenu avec les cantons.

L'article constitutionnel ne crée pas un droit constitutionnel au soutien financier de la Confédération dans ces domaines. A l'avenir, la planification stratégique commune établie entre la Confédération et les cantons prendra une importance particulière dans le domaine des hautes écoles. Pour le Conseil fédéral, cette planification stratégique commune est un élément central pour l'ensemble du domaine des hautes écoles. Elle ne se limite pas aux seuls domaines particulièrement coûteux.

Par rapport à la formation continue, le Conseil fédéral considère qu'il est adéquat de formuler de manière potestative la répartition des compétences réglementaires, dans la mesure où existent des domaines de la formation continue pour lesquels une réglementation étatique serait non seulement inutile, mais représenterait en fait une ingérence inadéquate de l'Etat dans un marché qui fonctionne à satisfaction, qui garantit aujourd'hui une offre de formation continue importante dans les domaines professionnels comme extra-professionnels.

Ces précisions étant apportées, le Conseil fédéral confirme sa volonté de continuer à donner une priorité aux efforts en faveur de l'éducation, de la science et de la recherche. Cela explique aussi un engagement plus élevé en matière financière. Nous espérons qu'au cours des mois et des années à venir, quand on abordera les différents messages relatifs à la formation et à la recherche, notamment les crédits-cadres, le Conseil national nous suivra et que le Conseil des Etats confirmera ses décisions.

Nous vous invitons à entrer en matière et, bien sûr, à repousser, presque selon le souhait de son auteur, la proposition de renvoi Zisyadis et à terminer ainsi une longue période de gestation qui fait de la naissance de cet article une sorte d'exploit biologique.

Randegger Johannes · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe radical-libéral

Vom "Gänseschritt" in die richtige Richtung bis hin zum "grossen Wurf" - in dieser Bandbreite lagen die Beurteilungen, die Sie zum grossen gemeinsamen Projekt zwischen den WBK beider Räte und der Erziehungsdirektorenkonferenz vorgebracht haben.

Diese positive Wertung, die alle Fraktionen hier geäussert haben, ist ein sehr positives Zeichen und eine Bestätigung, dass dieser neuartige Weg der Zusammenarbeit mit den Kantonen der richtige Weg ist. Dieses Signal, das Sie damit senden, ist auch eine ausgezeichnete Basis für die künftigen Regelungen auf Vertragsebene zwischen den Kantonen, zwischen den Kantonen und dem Bund, wenn es wie beispielsweise im Hochschulbereich darum geht, das gemeinsame Steuerungsorgan einzusetzen, das rechtsetzende und exekutive Kompetenzen hat. Diese Basis verspricht viel Positives für die kommende Zusammenarbeit.

Die Tatsache, dass auch für die Detailberatung nur ein einziger Einzelantrag vorliegt, bestätigt der Kommission, dass die Fraktionen grosses Vertrauen in die Arbeit der WBK und der Experten, die am Bericht gearbeitet haben, haben. Aus diesem Grund verzichten wir Kommissionssprecher darauf, Ihnen jeden einzelnen Artikel noch einmal vorzustellen, und verweisen auf den Bericht der Kommission. Damit sparen wir auch Zeit.

Nun noch zum Rückweisungsantrag Zisyadis: Herr Zisyadis hat hier geäussert, dass er auch für die Harmonisierung im Schulwesen einstehe, dass wir in der Kommission aber den Fehler begangen hätten, vor lauter Enthusiasmus und Harmonisierungsbestrebungen die basisdemokratischen Rechte unseres Staates zu vergessen. Herr Zisyadis, Sie sprechen damit den neuen Finanzausgleich an, die Allgemeinverbindlicherklärung, wie sie von Volk und Ständen angenommen wurde. Sie sprechen natürlich auch die diesbezügliche Gesetzgebung an, das, was im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich festgelegt ist, das vom Parlament in beiden Kammern am 3. Oktober 2003 in der Schlussabstimmung verabschiedet wurde.

Herr Zisyadis, in Artikel 14 des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes, in dem es um die Allgemeinverbindlicherklärung geht, wird ganz klar festgehalten: "Die Bundesversammlung kann in Form eines dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses für allgemeinverbindlich erklären: a. auf Antrag von mindestens 21 Kantonen: die interkantonale Rahmenvereinbarung; b. auf Antrag von mindestens 18 Kantonen: einen interkantonalen Vertrag in den Bereichen nach Artikel 48a Absatz 1 der Bundesverfassung." Artikel 48a betrifft uns: Wenn ein Vertrag von 18 Kantonen unterzeichnet ist und die Kantone zur Ansicht gelangen, dass der Bund, gestützt auf Artikel 14 des erwähnten Gesetzes, die Allgemeinverbindlicherklärung durch einen Bundesbeschluss festlegen soll, Herr Zisyadis, braucht es die Zustimmung beider Räte. Wenn diese erfolgt ist, wenn eine Mehrheit diesen politischen Entscheid gefällt hat, dann untersteht der Bundesbeschluss noch dem fakultativen Referendum.

In diesem Sinne ist unsere basisdemokratische Struktur eingehalten, sowohl was die Beschlussfassung der Räte, wie auch was die Ausarbeitung der kantonalen Verträge und die Zustimmung durch die kantonalen Parlamente betrifft, und schliesslich durch das fakultative Referendum. Sie liegen hier also falsch, wenn Sie sagen, die basisdemokratischen Rechte würden nicht eingehalten.

Zu Ihrem zweiten Anliegen, die Mitsprache der Studierenden sei auf Verfassungsstufe festzulegen, muss ich Ihnen sagen, dass ich das wirklich nicht für verfassungswürdig halte.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, den Rückweisungsantrag Zisyadis abzulehnen.

Savary Géraldine · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Au nom de la commission, j'aimerais d'abord exprimer ma satisfaction à voir que ce conseil se trouve dans l'ensemble en accord avec le projet qui vous est soumis. Rappelons-nous quand même que c'est notre chambre qui a pris l'initiative d'inscrire dans la Constitution un article sur l'éducation, que le mandat BO 2005 N 1398 que vous avez donné à la CSEC était ambitieux et ses chances de succès loin d'être garanties. Votre soutien couronne donc cinq ou sept ans de travail.

C'est une bonne nouvelle aussi pour la collaboration entre la CDIP et la Confédération en matière d'éducation et de formation. Je crois que la plupart des partis ont manifesté là une confiance dans cette future collaboration entre Confédération et CDIP. On peut retenir dans les préoccupations qui ont animé les intervenants tout à l'heure le souci de garder un contrôle démocratique sur le domaine de la formation. Ce souci a été réaffirmé à plusieurs reprises et les futures réformes législatives devront en tenir compte, tout comme elles devront tenir compte aussi de certaines préoccupations à associer les étudiants et les étudiantes dans le processus démocratique concernant les hautes écoles. Là aussi divers intervenants ont montré qu'il était important qu'il n'y ait pas de perte démocratique en matière de pilotage des hautes écoles. La volonté de consolider la perméabilité des filières a aussi été affirmée: je crois que c'est un projet extrêmement important dans le cadre de cette refonte des articles constitutionnels, et par conséquent aussi l'amélioration de l'accès aux études dans le cadre de cette réforme.

Je vous demande aussi de ne pas soutenir la proposition de renvoi Zisyadis. Le peuple pourra se prononcer sur ces articles constitutionnels, ce qui est plutôt une bonne chose pour la démocratie. Monsieur Randegger nous a expliqué que l'article 48 garantissait un contrôle démocratique important sur ces projets sur les collaborations ou conventions intercantonales qui pourraient être mises sur pied. Et puis effectivement il est vrai que les ratés démocratiques ont déjà eu lieu: la réforme de Bologne en est un exemple, mais justement dans un système actuel. Nous pouvons espérer que ce type de procédure n'aura plus lieu avec une réforme du pilotage des hautes écoles.

Je suis aussi étonnée que Monsieur Zisyadis confonde centralisation et centralisme. La question de l'égalité de l'enseignement est, à mon avis, une valeur qu'on peut défendre; c'est un objectif valable. Et l'on peut atteindre cet objectif par une harmonisation des pratiques. Je crois que, dans ce secteur comme dans d'autres - je pense en particulier à l'égalité devant l'impôt que Monsieur Zisyadis défend dans le dossier sur la fiscalité -, l'égalité devant la formation, quel que soit l'endroit où l'on habite, est une valeur que nous devons défendre.

Je vous invite donc à voter ce projet de refonte des articles constitutionnels sur la formation.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

L'entrée en matière est décidée sans opposition

La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Nous votons sur la proposition de renvoi Zisyadis.

Vote

Für den Antrag Zisyadis .... 4 Stimmen

Dagegen .... 158 Stimmen

Arrêté fédéral modifiant les articles de la Constitution sur la formation

Discussion par article

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission: FF

Adopté

Art. 48a al. 1, 3

Proposition de la commission: FF

Nouvelle proposition de la commission

Al. 1

....

b. instruction publique pour ce qui concerne les domaines visés à l'article 62 alinéa 4;

....

Abs. 1

Adopté selon la nouvelle proposition de la commission

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 61a

Proposition de la commission: FF

Proposition Triponez

Al. 1

.... de l'espace suisse de la formation. Ils défendent l'égalité entre la formation professionnelle et la formation purement scolaire.

Al. 1

Triponez Pierre · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Mit meinem Einzelantrag schlage ich eine Ergänzung von Artikel 61a Absatz 1 vor, wonach Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen sollen. Diesen unterstützungswürdigen Grundsatz möchte ich mit dem Zusatz festigen und ergänzen, dass sich Bund und Kantone gleichzeitig auch für die Gleichwertigkeit von rein schulischer und beruflicher Bildung einsetzen sollen.

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Ausbildung ist seit langem ein zentrales Anliegen, nicht nur aller Wirtschaftsdachverbände, sondern auch sämtlicher Berufsorganisationen der verschiedensten Branchen. Die Sozialpartner, also die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, vertreten beide die Auffassung, dass die Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Bildung eine wesentliche Richtschnur der schweizerischen Bildungspolitik bildet und bilden soll. Eine Verankerung dieses Grundprinzips im Bildungsrahmenartikel unserer Bundesverfassung ist deshalb mehr als gerechtfertigt und folgerichtig. Rund 70 Prozent aller Jugendlichen unseres Landes absolvieren heute eine Berufslehre mit Schule und Praxis. Sie wählen also den sogenannten dualen Ausbildungsweg, und dies keineswegs nur im gewerblichen oder im landwirtschaftlichen Bereich, sondern auch im industriellen Bereich und im Dienstleistungsbereich.

Dass dieser duale Ausbildungsweg erfolgreich ist, wird nicht nur durch die markant geringere Jugendarbeitslosigkeit der Lehrabgänger im Vergleich mit den Jugendlichen, welche den rein schulischen Weg gewählt haben, unterstrichen. BO 2005 N 1399 Dies wird regelmässig auch bei den internationalen Berufsweltmeisterschaften sichtbar, wo unsere schweizerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer stets in den Spitzenpositionen anzutreffen sind. Wir dürfen mit Freude feststellen, dass der Berufsbildungsweg dank qualitativer Verbesserungen und dank der vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten in der höheren Berufsbildung dem akademischen Weg durchaus ebenbürtig ist. Diese Gleichwertigkeit soll auch künftig ein Ziel unserer Bildungspolitik bleiben und muss deshalb im Bildungsrahmenartikel, den wir heute diskutieren, ihren Platz finden.

Der Bund und die Kantone sollen sich gemeinsam für die Gleichwertigkeit der rein schulischen und der beruflichen Bildung einsetzen. Es geht dabei nicht nur, aber auch um eine angemessene finanzielle Ausgewogenheit bei der Zuteilung der notwendigen Bildungsmittel der öffentlichen Hand, insbesondere z. B. im Bereich der höheren Berufsbildung. Aber es geht ebenso um die Bereitstellung eines ausreichenden Aus- und Weiterbildungsangebotes sowie um die sozialpolitische und gesellschaftliche Anerkennung der Gleichwertigkeit der verschiedenen Ausbildungswege.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Ob die konkrete Formulierung des Antrages der Weisheit letzter Schluss ist, das möchte ich offen lassen. Jedenfalls habe ich bereits festgestellt, dass im französischen Text ein Übersetzungsfehler vorliegt. Ich verlange in meinem Antrag die Gleichwertigkeit, und das wird im französischen Text mit "égalité" übersetzt - das bedeutet aber nicht Gleichwertigkeit. Hier wäre der beste Ausdruck, wie ich annehme, "équivalence". Das allein zeigt schon, dass eine bessere Formulierung wohl noch möglich ist. Sie liegt aber nicht auf dem Tisch.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages durch Ihr Ja zu diesem Änderungswunsch.

Widmer Hans · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste

Herr Triponez, ich bin mit Ihrem Anliegen natürlich voll und ganz einverstanden. Mir scheint aber bei Ihrer Formulierung die Voraussetzung problematisch zu sein. Das Problem besteht nicht nur bei der deutschen oder französischen Formulierung. Sie gehen davon aus, dass es heute eine klare Trennung von rein schulischer und rein beruflicher Bildung gibt. Das ist nicht der Fall. In der ganzen heutigen Bildungssituation besteht immer mehr eine innere Verzahnung, eine Vernetzung, eine Vermischung dieser beiden Aspekte, die Sie in Ihrer Formulierung nun einfach trennen. Wie stellen Sie sich zu dieser Feststellung?

Triponez Pierre · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Ja, Herr Kollege, ich danke Ihnen. Das ist natürlich eine Interpretation, die sicher nicht im Sinne desjenigen ist, der den Antrag formuliert hat, nämlich von mir.

Die "rein schulische" Ausbildung ist die Ausbildung, die rein schulisch vermittelt wird. Dass sich die Berufsbildung sowohl aus Praxisbildung wie aus schulischer Ausbildung zusammensetzt, weiss jeder hier im Saal. So ist der Antrag auch gemeint. Ich glaube, Ihre Interpretation ist doch etwas fragwürdig. Die Berufsbildung ist nicht eine rein schulische Ausbildung, sondern in der Regel eine Kombination zwischen praktischer und theoretischer Ausbildung.

Mir scheint, Herr Kollege, dass wir uns in diesem Text sehr gut finden können, wenn wir das wollen.

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral

Gestatten Sie mir, zuerst meine Interessenbindungen offen zu legen:

1. Ich bin einer von denen, die den Weg der höheren Berufsbildung bis zum Ingenieur gemacht haben.

2. Ich bin Präsident von Swiss Engineering, und in dieser Funktion bin ich im In- und Ausland sehr oft unterwegs und kämpfe um die Anerkennung unserer Diplome.

Wenn man dieses Anerkennungsproblem genauer anschaut, dann stellt man fest, dass die internationale Gemeinschaft immer schaut, wie die Bildung im jeweiligen Land geregelt ist. Wenn etwas als Hochschule bezeichnet und in einem Hochschulgesetz geregelt ist, dann wird es auch als Hochschule anerkannt. Wenn etwas als Bachelor- oder Master-Diplom bezeichnet und im Hochschulgesetz geregelt ist, dann wird es auch als solches anerkannt.

Aber wenn es neben dem Hochschulgesetz noch ein separates Gesetz gibt, z. B. ein Fachhochschulgesetz, dann wird es schon schwieriger mit der internationalen Anerkennung. Denn man muss der Welt erklären, dass es zwar das Gleiche ist, aber nicht im gleichen Gesetz geregelt ist. Wenn es dann noch heisst, es sei gleichwertig, aber andersartig, dann braucht es bereits mehrstündige Vorträge, damit man das noch erklären kann.

Ein Beispiel: Bis ins Jahr 2001 haben wir in der Schweiz Ingenieure HTL ausgebildet. Bis ins Jahr 2008 werden wir Fachhochschüler ausbilden, und ab 2008 werden die Abschlüsse der gleichen Ausbildung Bachelor und Master heissen. Die Bildungsverantwortlichen sind sich darüber einig, dass ein Fachhochschulabschluss etwa 200 bis 240 ECTS-Punkte wert ist. Im Diplomsupplement - das ist die englische Übersetzung, die man bekommt, wenn man ein solches Diplom hat - steht, das Fachhochschuldiplom "corresponds to Bachelor". Es ist ein Riesenaufwand, allen Ländern erklären zu müssen, was das nun heissen soll. Heisst "corresponds to", es sei etwa dasselbe? Heisst es, es sei weniger? Heisst es, es sei mehr? Das alles ist nur so, weil es in diesem Land Leute gibt, die den Begriff "gleichwertig, aber andersartig" am liebsten noch in der Verfassung verankert haben möchten.

Aus meiner Sicht sollte man den Antrag Triponez nicht annehmen. In Artikel 61a sprechen wir von einem Bildungsraum Schweiz und von dessen Durchlässigkeit. Damit ist die gesamte Bildung gemeint, auch die berufliche. Nach diesem Verständnis ist der Antrag Triponez bereits in diesem Artikel enthalten. Nur wenn man zu wenig selbstbewusst ist, dann könnte man das allerdings noch extra erwähnen. Aber dann ergibt sich ein schwieriges Problem. Denn wie soll man da noch extra etwas hervorheben, wenn der Bildungsraum schon alles umfasst und die Durchlässigkeit für den gesamten Bildungsraum gilt, auch zwischen beruflicher und akademischer Bildung?

Die Verdeutlichung, die Herr Triponez vorschlägt, ist zwar gut gemeint, aber sie führt eher zum Gegenteil. Sämtliche Bildung hat zum Schluss das Ziel, das Ergreifen eines Berufes zu ermöglichen. In sämtlicher Bildung geht es darum, sich theoretische Erkenntnisse und praktische Erfahrung anzueignen. Bildung heisst immer Wissen und Können. Dass Wissen und Können für den beruflichen Erfolg gleich wichtig sind, ist eine Selbstverständlichkeit.

Sollte aber der Rat den Antrag Triponez unterstützen - einige Freisinnige werden das auch tun -, dann muss die Formulierung vom Ständerat noch einmal gründlich überarbeitet werden.

Riklin Kathy · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe démocrate-chrétien

Artikel 61a ist das zentrale Element, das Filetstück der neuen Bildungsverfassung, "il cuore del nostro lavoro", wie meine Kollegin Chiara Simoneschi hier richtig festgestellt hat. Daher sind wir nicht sehr erfreut, im letzten Moment einen Antrag zu erhalten, den wir nicht in der Kommission diskutieren konnten.

"Die Schweizer stehen früh auf, erwachen aber spät", sagte einmal ein Bundesrat. Es stellt sich die Frage, was der Antrag Triponez eigentlich bewirken soll. Der Bund besitzt im Bereich der Berufsbildung bereits heute - im Unterschied zur Volksschule und zu den Hochschulen - eine umfassende Gesetzgebungskompetenz. In Artikel 63 Absatz 1 der Bundesverfassung ist dies festgehalten. Diese Kompetenz bleibt auch in der neuen Bildungsverfassung vollständig erhalten, ja sie wird neu in einem eigenen Artikel geordnet und mit der Zielvorgabe ergänzt, dass der Bund ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung fördern soll. Die Berufsbildung ist selbstverständlich Teil des Bildungsraumes Schweiz, wie er in unserem neuen Artikel 61a umschrieben ist. Die Berufsbildung wird damit auch aus der heutigen Sonderstellung, die von den Betroffenen oft als Schlechterstellung empfunden wird, herausgelöst und als BO 2005 N 1400 integrierter und vollwertiger Teil des Ganzen klar anerkannt. Es ist eben gerade ein Ziel der Vorlage, die Chancengleichheit zwischen schulischen und berufsorientierten Bildungsgängen sicherzustellen. Der Antrag Triponez rennt somit offene Türen ein. Die neue Bildungsverfassung geht von der Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit aller Bildungsgänge aus. In Artikel 61a geht es ja um die Sekundarstufe II - Herr Triponez, ist Ihnen dies bewusst? Eine Aufteilung in rein schulische und berufliche Bildung erweckt den Eindruck, dass sich die Bildung in eine schulische und in eine berufliche Bildung trennen lasse. Ist dies wirklich richtig und sinnvoll und wertet diese Trennung die Berufsbildung wirklich auf? Ergibt sich die angestrebte Gleichwertigkeit der Berufsbildung nicht gerade aus der Integration von theoriebezogener und anwendungsbezogener Bildung? Geht es vielleicht beim vorliegenden Einzelantrag nur um mehr Bundesbeiträge für die Berufsbildung oder allenfalls um eine Finanzierung der Meisterprüfungen durch den Bund?

Die Mehrheit der CVP-Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen, weil er nicht ausgereift vorliegt, obwohl wir grosse Sympathien für das duale System und die beruflichen Bildung haben; das ist Ihnen allen klar. Eine Minderheit unserer Fraktion wird dem Antrag Triponez zustimmen. Es wird dann Aufgabe des Ständerates sein, das Anliegen in eine verfassungsgerechte Fassung zu giessen.

Galladé Chantal · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Die SP-Fraktion unterstützt vollumfänglich die Gleichwertigkeit der verschiedenen Bildungswege. Es wird aber nicht die ganze Fraktion den Antrag Triponez unterstützen - ich sage gleich, warum -, aber eine Mehrheit wird dies tun.

Die Diskussion um die Gleichwertigkeit der verschiedenen Bildungswege muss geführt werden. Wir sehen dies auch bei der Diskussion über die Finanzierung der Weiterbildung, die jetzt stattfindet, oder angesichts der schreienden Ungleichheiten, die immer noch bestehen, wenn man den Weg der Meisterprüfung gehen will. Übrigens ist das ein ganz wichtiger Weg, um nachher selber Lehrlinge auszubilden, Lehrstellen anzubieten; dieser Zusammenhang ist nur so als Link gemeint. Deshalb halten es die allermeisten unserer Fraktion jetzt für richtig und wichtig, diese Gleichwertigkeit der Bildungswege auch in der Verfassung zu verankern.

Es gibt noch Ungenauigkeiten in der Übersetzung, mögliche Konsequenzen müssen noch geklärt werden, und auch Um- oder Neuformulierungen müssen noch vorgenommen werden. Ich denke, das ist ein klarer Auftrag, den wir nun dem Ständerat mitgeben, damit er das noch klären kann. Da dieser Antrag etwas spät kam und eben diese Ungenauigkeiten noch enthalten sind, stimmt eine kleine Minderheit bei uns gegen diesen Antrag.

Ich plädiere trotzdem mit der Mehrheit unserer Fraktion für den Antrag Triponez, der übrigens ein Gemeinschaftswerk von Linken bzw. Gewerkschaften und Arbeitgebern ist. Ich denke, es ist ganz wichtig, diese Gleichwertigkeit nicht nur immer zu meinen oder mitzumeinen oder zu sagen, die Verfassung impliziere das schon, sondern diese auch wirklich in Worten festzuhalten, sodass sie festgeschrieben ist. Über 70 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz wählen den Berufsbildungsweg. Sie sollen nicht nur immer mitgemeint sein. Die Gleichwertigkeit dieser Bildungswege soll festgehalten sein.

Es wurden schon so viele gute Ideen - und ich halte den Antrag Triponez für eine gute Idee - unter dieser Bundeshauskuppel vernichtet, bevor sie irgendwo festgeschrieben waren, weil man sagte, sie kämen zum falschen Zeitpunkt, seien ungenau, unausgereift oder unpräzis. Ich denke, daran sollte doch etwas, was im Grundsatz gut ist, hinter dem wir im Grundsatz alle stehen, jetzt hier drin nicht scheitern. Das sollte nicht sein. Der richtige Zeitpunkt ist in diesem Sinne nie oder - warum nicht? - jetzt.

Wir werden aber hoffentlich weiter gut zusammenarbeiten, Herr Triponez, wenn es dann um die konkrete Gesetzgebung bezüglich dieser Gleichwertigkeit geht, also um die Umsetzung dieses Verfassungsartikels. Wir werden hoffentlich, Herr Triponez, weiterhin gut zusammenarbeiten, wenn es um die Finanzierung bezüglich der Gleichwertigkeit dieser Bildungswege geht. Denn für uns von der Sozialdemokratischen Partei ist klar, dass die Chancengerechtigkeit für das Individuum sowie bezüglich der Bildungswege immer im Vordergrund steht. Ich denke übrigens, dass die Chancengerechtigkeit sowohl bezüglich der Bildungswege als auch für die einzelnen Individuen eine der grossen bildungspolitischen Fragestellungen im nächsten Jahrzehnt sein wird.

Ich bin deshalb überzeugt, dass wir diesen Grundsatz heute in die Verfassung schreiben können und dass der Ständerat dann noch die Arbeit in dem Sinne nachbessern soll, dass er klärt, ob es hier allfällige Umformulierungen braucht, damit unser aller Wille, der heute klar hervorkommen sollte, dort richtig festgehalten ist.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Triponez zuzustimmen und über Ihren Schatten zu springen, wenn Sie denken, dass man es noch besser formulieren könnte. Man könnte vieles immer noch besser machen. Man könnte mit allem früher kommen, aber wichtig ist, dass wir jetzt noch kommen.

Frau Riklin hat vorher etwas von "früh aufstehen" und "spät erwachen" gesagt. Ich denke, manchmal ist es auch gut, wenn man überhaupt noch aufsteht, und sei es auch ein bisschen zu spät. Und wenn wir offene Türen einrennen, wie vorher auch gesagt wurde, dann ist es ja gut. Dann steht dem nichts mehr im Wege, dass wir diesen Gedanken in der Verfassung festhalten.

Ich danke Ihnen für eine klare Unterstützung des Antrages Triponez.

Pfister Theophil · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich spreche zum Einzelantrag Triponez, der in der SVP-Fraktionssitzung noch nicht vorlag.

Kollege Triponez will Artikel 61a durch einen Zusatz ergänzen, der die Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Bildung in einem Satz in der Verfassung festlegt. Es wird wohl kaum jemand in diesem Saal dagegen sein, dass diese Gleichwertigkeit gegeben sein soll. Wir haben mit unserem dualen Ausbildungssystem für Berufe einen Wert, der in seiner Auswirkung auch heute noch oftmals unterschätzt wird. Andere Länder forcieren viel stärker als wir die schulische und die akademische Bildung, oftmals sogar zulasten der Qualität. Unserem Land gelingt es, gute junge Leute nach Schulabschluss sofort an die Arbeitsfront zu bringen und ihnen damit einen optimalen Einstieg in die Berufswelt mit der nötigen Belastbarkeit zu ermöglichen. Dies ist eine der Stärken unseres Landes, und dies sollten wir auch in Zukunft pflegen.

Ich denke, dieser grundlegende Erfolg unseres Bildungssystems, der heute von keiner Seite angezweifelt wird, rechtfertigt das Erwähnen der Gleichwertigkeit in der Verfassung. Das bedeutet auch, dass für die Anerkennung und Stützung möglichst gleichwertige Instrumente gesucht werden. Es steht unserem Land gut an, die weltweit absolut führende Stellung im Bereich des dualen Berufsbildungssystems weiterhin zu pflegen; so gesehen ist der Antrag Triponez kein Fremdkörper in der Bildungsverfassung. Er hat nach meiner Einschätzung auch keine unmittelbaren Auswirkungen.

Ich komme zum Schluss, dass wir diesen Zusatz trotz der kurzen zur Verfügung stehenden Bedenkzeit mit Vorbehalt aufnehmen können. Es wird Sache der zweiten Kammer sein, die Einordnung dieses Textes in die Verfassung zu analysieren und in aller Ruhe nochmals darüber zu entscheiden.

In diesem Sinne empfehle ich Annahme des Antrages Triponez.

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Es geht bei der Diskussion dieses Antrages Triponez nicht um ein Bekenntnis für oder gegen die Berufsbildung. Das letzte Votum klang aber ganz so, als ob diejenigen, die gegen diesen Antrag sind, nicht für die Gleichwertigkeit der Berufsbildung wären.

Die Berufsbildung ist in Artikel 63 klar geregelt; dieser befasst sich weitgehend mit dem Anliegen der Berufsbildung, und wir stehen dazu. Der duale Ausbildungsweg ist ein erfolgreicher Weg. An sich greifen Sie mit Ihrem Vorschlag ja BO 2005 N 1401 ein berechtigtes Anliegen auf, aber in der Alltagsrealität des Berufswesens und des Bildungswesens ist Ihr Antrag unbestritten. Ich möchte einfach sagen: Wir haben seriöse Kommissionsarbeit geleistet; diesen Text jetzt hier an diesem Ort einzufügen, ist in meinen Augen nicht richtig. Ich muss zudem erwähnen, dass in der Kommission vier Mitglieder der FDP-Fraktion und sieben der SP-Fraktion vertreten sind. Warum wurde das während der jahrelangen Kommissionsarbeit nicht eingebracht? Es ist auch falsch angesichts dessen, dass wir eine ausserordentlich spezielle Art des Vorgehens wählten - die übrigens erfolgreich und konstruktiv war - und wir bezüglich dieses Antrages keine Absprache mit der EDK haben. Dieser Antrag ist in meinen Augen nicht nur ganz klar am falschen Ort platziert, sondern die Implikationen Ihres Antrages wurden nicht überdacht, und das ist viel schwerwiegender. Wir wissen nicht, welche Auswirkungen Sie, Herr Triponez, von diesem Antrag hier erwarten. Wir formulieren hier zudem kein Gesetz; es geht um einen Verfassungstext, den wir ganz seriös aufgebaut haben, und da sind nun Schnellschüsse wie dieser - ich muss es so sagen - nicht am Platz. Wenn Sie Absichten finanzieller Natur verfolgen, indem Sie mehr Bundesgelder für die Berufsbildung wollen, müssen Sie auch konsequent sein und für die Bildung entsprechend mehr Geld zur Verfügung stellen. Die Grünen sind sofort bereit, mehr Geld in die Bildung zu investieren. Aber mit diesem Artikel hier an diesem Ort schaffen Sie das nicht.

Ich möchte Sie dringend bitten, Ihr Anliegen in die Kommissionsarbeit einzubringen, wo man den Antrag genau abwägen und auch mit der EDK absprechen kann, wie wir das bis jetzt getan haben. Denn unsere bisherige Kommissionsarbeit war seriös abgestützt und überdacht. Das, was Sie hier bringen, ist - ich will es jetzt nicht militärisch sagen - "z'fade gschlage" und fehl am Platz.

Ich möchte Sie bitte, diesen Antrag abzulehnen.

Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe radical-libéral

Frau Kollegin Genner, ich möchte Ihnen eine Frage stellen: Ich glaube, Sie haben ausgeführt, Sie hätten sehr seriöse Kommissionsarbeit geleistet. Mir ist aufgefallen, dass Sie sich letzte Woche auch schon vehement gegen die Förderung des Standortes Schweiz gewehrt haben. Was schlagen Sie anstelle des Antrages Triponez denn vor, wenn Sie das Anliegen, der Berufsbildung in diesem Bereich mehr Raum zu geben, im Grundsatz unterstützen?

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

In Artikel 63, ich habe es bereits ausgeführt, ist die Berufsbildung sehr klar aufgeführt. Ich sehe nicht, dass wir auf Verfassungsstufe eigentlich mehr dazu sagen müssten. Was wir haben müssten, sind ganz klar mehr Mittel, und das ist Sache dieses Parlamentes. Ich war zusammen mit meiner Fraktion immer auf derjenigen Seite, die für die Bildung und auch für die Forschung mehr Mittel gefordert hat. Das wurde eigentlich immer mehrheitlich von der rechten Seite des Rates abgelehnt. Aber hier ist die Gleichwertigkeit überhaupt nicht infrage gestellt. Den Artikel hier zu ergänzen, wo wir rein um die Definition des Bildungsraumes Schweiz kämpfen und auch noch nichts zu den Stufen sagen, ist nach meiner Auffassung verfassungstechnisch ein ganz falscher Ort.

Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

En fait, le texte allemand de la proposition Triponez parle de "Gleichwertigkeit", donc d'"équivalence", mais ce terme est traduit par "égalité", ce qui n'est pas la même chose. On ne peut pas dire que les formations professionnelles et universitaires soient "égales", elles sont éventuellement "équivalentes" et on veut les soutenir de la même manière. Donc, il y a là un premier problème de traduction.

Ensuite, il y a un deuxième problème de traduction. On parle de "rein schulischer und beruflicher Bildung" en allemand, et en français, on dit: "la formation professionnelle et la formation purement scolaire". J'imagine que Monsieur Triponez a voulu parler de la formation sur le terrain par opposition à la formation en école - encore qu'il y ait des formations professionnelles qui soient dispensées entièrement en école.

Tout cela pour vous dire que je pense qu'il y a une intention qui est assez juste et une reconnaissance symbolique et d'une équivalence, mais qu'on ne peut pas voter le texte tel quel.

Je serais enclin à vous proposer au moins de vous abstenir au vote ou de rejeter la proposition Triponez, et de charger la commission de l'autre conseil de régler ce problème de traduction et d'inventer une formulation qui soit cohérente et claire.

A mon avis, il y a une confusion sur le plan de l'intention entre les versions française et allemande, et je trouverais dommage qu'on adopte la proposition Triponez sous sa forme actuelle, même si l'intention qui la sous-tend est probablement assez juste.

Triponez Pierre · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Monsieur Nordmann, il est tout à fait clair que j'ai déposé mon texte en allemand et que c'est la version allemande qui fait foi; ce texte est très clair. Je me suis permis de mentionner ce matin déjà que la traduction française était peut-être un peu malheureuse et surtout que le mot "égalité" était faux; vous avez tout à fait raison sur ce dernier point. Mais il y a quand même des personnes qui parlent plusieurs langues dans ce conseil, alors ça m'étonnerait un peu qu'avec cette rectification que j'indique - c'est bien "équivalence" qu'il faut comprendre -, on ne puisse pas voter sur ma proposition.

Couchepin Pascal · BR-M · Conseil fédéral · Valais

Le texte qui vous a été présenté ce matin est le fruit de huit années de discussions avec des essais infructueux - je me souviens d'avoir participé, il y a quelques années, à une discussion au sujet d'un article constitutionnel sur ce même objet qui n'a rien donné. Après huit années de discussions, on a réussi à proposer un texte qui a l'appui de la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique, des deux commissions et du Conseil fédéral.

Et quelques jours avant que le Parlement n'approuve ce texte, Monsieur Triponez propose ce complément à cet article. Ce qu'on vient d'entendre démontre bien le danger et la difficulté de venir en dernière minute proposer quelque chose qui a probablement de l'importance, mais dont on ne mesure pas la portée. Si déjà, lorsque l'on discute ce texte, on a des conflits quant à la traduction, qu'est-ce que cela signifie lorsqu'il faudra l'appliquer?

C'est vrai, comme l'a dit Monsieur Nordmann, que "Gleichwertigkeit" ne signifie pas "égalité". Mais c'est vrai aussi que si on le traduit par "équivalence", on ouvre des perspectives qui sont absolument difficiles à définir, parce que le terme "équivalence" signifie que l'un vaut l'autre et que la formation professionnelle - dont personne ne nie l'importance et la nécessité de maintenir la qualité - égale la formation scolaire. Quelle formation scolaire, quelle formation professionnelle? Donc, dans tous les cas, pour ce qui est de ma modeste connaissance de la langue française, je ne vois pas quelle traduction me donnerait satisfaction et je ne vois pas quel texte permettrait d'apporter une clarté qui justifierait l'acceptation de cette proposition.

C'est nous prendre, d'une certaine manière, en otages, que de dire: "Ne pas voter ce texte, c'est ne pas aimer la formation professionnelle, ne pas reconnaître son importance. C'est injuste." On a démontré, au cours de ces dernières années, combien la formation professionnelle était chère à tous ceux qui font de la politique en Suisse. On a révisé la loi sur la formation professionnelle, on a amélioré les moyens, on a pris toute une série de mesures qui démontrent que ce Parlement et le Conseil fédéral attachent une très grande importance à la formation professionnelle, et je crois que Monsieur Triponez le sait. Il a raison de se battre toujours et encore, parce qu'il ne faut pas baisser la garde, il ne faut pas baisser l'intérêt pour la formation professionnelle, mais il ne faut quand même pas sauter par-dessus la barrière et BO 2005 N 1402 introduire dans un texte comme celui-là une phrase qui amène plutôt des difficultés supplémentaires et des risques de conflits.

Je me tourne vers le groupe socialiste qui, pris par son enthousiasme pour les apprentis - et je l'en félicite, c'est quelque chose de très positif, que je partage -, veut voter ce texte, malgré le risque de confusion qu'il implique. Ce texte aura finalement des conséquences financières - d'ailleurs votre porte-parole l'a dit. Croyez-vous sincèrement qu'il sera possible d'accroître à la fois les moyens pour la formation tertiaire - l'université, la recherche, la science - et la formation professionnelle? Non! Vous le savez bien, vous savez bien qu'un jour il y aura un arbitrage et on risquera, si comme vous le souhaitez, on veut augmenter les dépenses pour la formation professionnelle, de diminuer d'autant les dépenses pour la recherche, la science et la formation.

Le résultat concret, parmi les possibilités qu'un des députés ici présents a évoquées il y a un instant, c'est d'augmenter les taxes pour les étudiants, lorsqu'il faudra trouver des moyens supplémentaires pour l'université parce qu'on aura pris une partie des moyens de l'université pour autre chose. Et ce jour-là, on rappellera que vous aurez voté dans un enthousiasme franciscain un texte dont vous n'aurez pas mesuré tout à fait la portée concrète ultérieurement.

Alors je crois, Monsieur Triponez, qu'on ne peut pas faire du droit constitutionnel simplement avec de bonnes intentions qu'on partage. Nous approuvons tous vos bonnes intentions - on peut le faire figurer au Bulletin officiel -, mais on ne peut pas faire du droit constitutionnel avec de bonnes intentions.

Il faut avoir le courage de dire oui à la formation professionnelle, mais non à la proposition Triponez.

Savary Géraldine · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Monsieur Triponez, je salue effectivement votre souci de vous préoccuper de la situation de la formation professionnelle en Suisse. C'est important, ça doit être dit et redit, et tant mieux si le débat a lieu aujourd'hui. Mais je pense que c'est une fausse bonne idée de rajouter votre proposition à l'article 61a. On le sait, souvent l'enfer est pavé de bonnes intentions, ce qui est le cas de votre proposition. Comme Madame Riklin l'a dit, je répète que l'article 61a est un texte fondateur; c'est le coeur de la réforme concernant l'éducation dans la Constitution. On ne peut pas rajouter des choses comme ça, les unes après les autres. A mon avis, la proposition Triponez ouvre la boîte de Pandore, parce que le Conseil des Etats pourrait alors rajouter toute une série d'autres propositions. Par exemple, les questions d'égalité des chances pourraient aussi être réintroduites dans le texte de cet article. Donc, n'ouvrez pas la boîte de Pandore et ne rajoutez pas des phrases supplémentaires à cet article-là.

Nous l'avons dit tout à l'heure aussi, il y a un article qui concerne la formation professionnelle. Monsieur Triponez parle comme si rien n'avait été fait, comme si rien n'avait été discuté concernant la formation professionnelle. Je répète - peut-être faut-il le faire - que l'article 63 est très précis. Il est renforcé dans ce travail de refonte constitutionnel, puisque la Confédération a l'obligation d'encourager la diversité et la perméabilité de l'offre en matière de formation professionnelle. Donc, je le répète, nous ne nous sommes pas débarrassés de cette question-là dans la commission; nous l'avons traitée et nous avons renforcé l'importance de la formation professionnelle.

Sur le fond, cela a été dit aussi, cela me pose quand même un petit problème de voter un texte qui parle d'égalité, d'équivalence et qui reste très opaque, aussi bien dans les objectifs que dans le financement, ainsi que sur le fond et sur la forme. C'est un travail qui aujourd'hui, à mon avis, n'est pas suffisamment approfondi.

Je dirai aussi que les implications financières ne sont actuellement bien évidemment pas traitées, de même que le rôle entre la Confédération et les cantons sur ce sujet. Il y a donc toute une série de questions qui ne pourront pas être traitées aujourd'hui et je trouve qu'on n'a pas les moyens de voter sur la proposition Triponez.

Enfin, c'est peut-être faire preuve de conservatisme, mais je considère que retravailler la Constitution est un travail de longue haleine, puisque c'est un texte fondateur. Alors, soumettre aujourd'hui à la va-vite une proposition, c'est un travail un petit peu insuffisant.

Donc, je vous demande encore une fois de ne pas accepter cette proposition Triponez. Je vous rappelle que nous croyons à la formation professionnelle; un article constitutionnel lui est consacré et c'est, à mon avis, suffisant pour montrer notre attachement à ce domaine de la formation en Suisse.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Vote

Für den Antrag Triponez .... 106 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 62 Stimmen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 62 titre, al. 2, 4-6

Proposition de la commission: FF

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Mit dem neuen Bildungsrahmenartikel werden einige wesentliche Bereiche auf eidgenössischer Ebene koordiniert. So geht es um das Schuleintrittsalter und die Schulpflicht, die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge sowie um die Anerkennung der Abschlüsse. Der Verfassungsartikel ist so aufgebaut, dass die Kantone für diese Anliegen eine gemeinsame Lösung auf freiwilliger Basis suchen und auch entsprechende Regelungen festlegen. Eine Koordination in diesen Punkten ist auch durchaus sinnvoll.

Das Problem stellt sich aber beim Nichtzustandekommen einer freiwilligen Koordination. Immerhin betrifft es alle Kantone mit unterschiedlichen Strukturen und teilweise verschiedenen Schulsystemen. Gemäss Absatz 4 kann der Bund von sich aus die notwendigen Vorschriften erlassen, falls auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung zustande kommt. Hier stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Bund tätig werden soll oder tätig werden darf.

Diese Frage war auch ein wichtiger Bestandteil des seinerzeitigen Vernehmlassungsverfahrens. Damals wurden zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass der Bund erst bei einem Scheitern der gemeinsamen Bemühungen um eine Harmonisierung die notwendigen Vorschriften erlassen solle. Trotzdem wurde in der vorliegenden Fassung der Kommissionsmehrheit auf die Kann-Formulierung verzichtet. Unseres Erachtens sollte der Bund in Sachen Koordination nur sehr zurückhaltend tätig werden können. Insbesondere sollte die Hürde für eine zwangsweise, von oben verordnete Koordination relativ hoch sein. In unserem Land sind nach wie vor in erster Linie die Kantone und die Gemeinden für das Schulwesen zuständig. Sie tragen auch die Hauptlast der entsprechenden Kosten.

Die Bestimmungen von Absatz 4 geben dem Bund nun aber sehr weitreichende Einflussmöglichkeiten bezüglich der Kompetenzen der Kantone. Die Fassung der Kommissionsmehrheit gibt dem Bund ganz klar den Auftrag zum Handeln, falls auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung zustande kommt. So heisst es in Absatz 4 unter anderem: ".... so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften."

Wir beantragen Ihnen, hier noch das Wort "kann" einzufügen. Der letzte Teil von Absatz 4 heisst dann: ".... so kann der Bund die notwendigen Vorschriften erlassen." Die Kann-Formulierung ist eine wesentlich offenere Formulierung. Die Kann-Formulierung bringt zum Ausdruck, dass der Bund nur im Ausnahmefall von seinen Kompetenzen Gebrauch machen sollte. Die Kann-Formulierung respektiert die föderalistischen Strukturen unseres Landes wesentlich besser als die Fassung der Kommissionsmehrheit.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Stump Doris · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

BO 2005 N 1403Meine Minderheit beantragt, Absatz 6 von Artikel 62 zu streichen. Dieser Absatz ist überflüssig, weil das Mitspracherecht der Kantone bereits mehrfach abgesichert ist und der Bund nur in ganz bestimmten Bereichen und nur subsidiär handeln kann. Dieser Artikel ist Ausdruck des grossen Misstrauens der Kantone - oder zumindest gewisser Kantone - gegenüber dem Bund und kann zu einem eigentlichen Verhinderungsartikel werden. Er bedeutet den Rückfall in den überwunden geglaubten Kantönligeist.

Was verlangt Absatz 6 von Artikels 62? Es heisst da: "Bei der Vorbereitung von Erlassen des Bundes, welche die Zuständigkeit der Kantone betreffen, kommt der Mitwirkung der Kantone besonderes Gewicht zu." Dieser Absatz wäre berechtigt, wenn nicht bereits in den Artikeln 61 und 62 der Einfluss bzw. die Mitsprache der Kantone sichergestellt wäre. Artikel 61 besagt klar, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen hat. Da ist bereits die volle Mitsprache gewährleistet. Artikel 62 Absatz 4 hält fest, dass der Bund nur dann Vorschriften erlassen kann, falls keine Harmonisierung zustande kommt, falls keine Einigung erreicht wird, und zwar nur in ganz bestimmten, definierten Bereichen wie Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge sowie Anerkennung von Abschlüssen. Der Bund kann also nur subsidiär handeln, d. h., wenn die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Kantonen zu keinem Ziel geführt haben.

Zudem ist die Mitsprache der Kantone in jedem Fall gewährleistet, denn gemäss Bundesverfassung müssen die Kantone bei jeder Gesetzgebung vorrangig einbezogen werden. Ich verweise auf die Artikel 44 und 45 der Bundesverfassung, wo die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen eindeutig geregelt wird. Artikel 45 Absatz 2 der Bundesverfassung besagt z. B.: "Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend über seine Vorhaben; er holt ihre Stellungnahmen ein, wenn ihre Interessen betroffen sind."

Was wollen die Kantone eigentlich noch mehr, wenn Sie Absatz 6 einfügen? Wenn - nach dem gemeinsamen Vorgehen gemäss Artikel 61a der Bundesverfassung und nach Anhörung der Kantone gemäss den Artikeln 44 und 45 der Bundesverfassung - den Kantonen dann nochmals besonderes Gewicht beigemessen werden muss, dann hat der Bund wirklich keinen Spielraum mehr. Das würde zu einer völlig blockierten Situation führen, und der Bund könnte nicht über die eigentlichen Ziele entscheiden, die mit dieser Verfassungsänderung bezweckt werden, nämlich die Harmonisierung unseres Bildungsraums.

Wenn nun argumentiert wird, es gebe diese Art von Regelung bereits im Zusammenhang mit der Aussenpolitik, ist zumindest darauf hinzuweisen, dass in der Aussenpolitik vorgängig kein Prozess der gemeinsamen Konsenssuche stattfinden muss; dort kann der Bund allein initiativ werden und muss deshalb per Verfassung verpflichtet werden, in diesen Beratungen auch die Kantone beizuziehen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen: erstens, weil die Mitbestimmung und Mitsprache der Kantone bereits in den Artikeln 61a und 62 und in den allgemeinen Bestimmungen in den Artikeln 44 und 45 ausführlich und definitiv geregelt ist, und zweitens, weil mit einer zusätzlichen Erwähnung des Gewichts der Kantone die vorgesehene Entscheidungskompetenz des Bundes in einigen bereits genau definierten Bereichen unterlaufen werden könnte und damit längst fällig gewordene Harmonisierungen im Bildungswesen unter Umständen von einzelnen Kantonen verhindert werden könnten.

Das Ziel der Harmonisierung unseres Bildungsraumes war der Ursprung dieser Verfassungsänderung. Wenn wir nun für die Kantone eine sogenannte zusätzliche Mitbestimmungsmöglichkeit einrichten, dann laufen wir tatsächlich Gefahr, dass wir den Kantönligeist wieder einführen.

Markwalder Bär Christa · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zu folgen, damit wir endlich dem Ziel eines Schulraumes Schweiz einen grossen Schritt näher kommen.

Fakt ist, dass wir heute trotz jahrzehntelangen Koordinationsbemühungen der Kantone einen stark fragmentierten Bildungsraum haben. Ja, man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die kantonalen Schulsysteme durch verschiedene Reformen in den letzten Jahren mehr auseinander gedriftet als zusammengerückt sind. Dies ist der Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern abträglich. Gerade in einer Zeit, in der Mobilität eher die Regel als die Ausnahme bildet, ist deshalb ein Schulraum Schweiz, ein Bildungsraum Schweiz von besonderer Bedeutung. Mit der punktuellen Harmonisierung in den Bereichen Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge, Anerkennung von Abschlüssen werden Mobilitätshürden abgebaut, und die Chancengleichheit wird verbessert.

Artikel 62 Absatz 4 ist die Schlüsselnorm in der neuen Bildungsverfassung. Sie schafft eine subsidiäre, aber trotzdem beschränkte Bundeskompetenz, damit das Ziel der Durchlässigkeit erreicht werden kann. Diese Kompetenz soll aber im Indikativ formuliert werden und nicht als Kann-Formulierung, wie das die Minderheit fordert. Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen.

Bedenken Sie zudem, dass wir soeben Artikel 48a der Bundesverfassung gutgeheissen haben. Er sieht die Ausdehnung der Möglichkeit vor, interkantonale Verträge als allgemeinverbindlich zu erklären, auch im Bereich Schulwesen. Diese Norm wird nämlich in Zukunft verhindern, dass Kantone im Schulwesen Alleingänge produzieren, welche die anderen Kantone zum autonomen Nachvollzug zwingen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Hinweis machen auf die parlamentarische Initiative Gutzwiller, die wir im Anschluss an die Beratung der Bildungsverfassung abschreiben werden. Der Initiant ist mit der Abschreibung einverstanden; er erwartet aber eine sehr rasche Umsetzung seines Anliegens, ansonsten wird er noch in dieser Legislatur einen neuen Vorstoss zu diesem Thema einreichen.

Sadis Laura · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral

Le groupe radical-libéral vous invite à soutenir la proposition de la majorité de la commission à l'article 62 alinéa 6. Il s'agit du cas où la Confédération fait usage de sa compétence subsidiaire dans le domaine de l'instruction publique, c'est-à-dire quand l'effort de coordination des cantons dans les domaines énumérés à l'alinéa 4 n'atteint pas le degré d'harmonisation souhaité.

Certes, un droit général de participation des cantons aux processus décisionnels est déjà prévu à l'article 45 de la Constitution fédérale, mais il s'agit ici d'assurer une participation accrue des cantons à l'élaboration de lois fédérales qui concernent un domaine, notamment celui de l'instruction publique, qui est clairement du ressort des cantons et, dont ils ont, avec les communes, une responsabilité financière et des compétences accrues.

La proposition de la majorité permet aussi de souligner que l'harmonisation des différents systèmes d'instruction publique doit passer prioritairement par la voie de la coordination intercantonale plutôt que par l'utilisation de la compétence subsidiaire de la Confédération. Les cantons n'auront aucun droit de veto, mais leurs compétences et leur engagement financier en matière d'instruction publique trouveront une juste prise en compte dans les discussions et dans l'élaboration de normes qui touchent un domaine de leur ressort.

Je vous invite à soutenir la proposition de la majorité de la commission.

Bruderer Pascale · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Das Votum von Frau Stump zu ihrem Minderheitsantrag kann ich im Namen der SP-Fraktion nur unterstützen. Im gleichen Sinne wie diese Minderheit hat ja bereits der Bundesrat in seiner Stellungnahme argumentiert. Die Mitsprache der Kantone besteht vielerorts; sie ist griffig und gut geregelt - auch ohne diesen etwas fehlplatziert anmutenden Absatz 6.

Zur Minderheit Rutschmann: Bei Artikel 62 Absatz 4 befinden wir uns effektiv beim eigentlichen Herzstück der neuen BO 2005 N 1404 Bildungsverfassung. Was ich bezüglich der langen, komplizierten Vorgeschichte dieser gesamten Vorlage beim Eintreten erwähnt habe, bezieht sich eins zu eins und in ganz besonderem Masse auch auf diesen Passus. Die heutige Formulierung entspricht bereits einem sehr wohl austarierten Kompromiss. Wir wären seitens der SP sehr gerne weiter gegangen. Wir haben aber unsere eigenen Vorstellungen zugunsten eines tragfähigen, eines breit abgestützten Vorschlages zügeln müssen und wollen. Dieser liegt jetzt vor und wird Ihnen seitens der Kommissionsmehrheit empfohlen.

Auch gemäss der Mehrheitsvariante bleibt es ja in erster Linie Aufgabe der Kantone, ihre Schulsysteme im Sinne eines gemeinsamen Bildungsraumes zu koordinieren. Das entspricht übrigens auch dem ureigenen Ziel der EDK, auf das sie mit Konkordaten und teils wirklich sehr zukunftsweisenden Projekten wie z. B. Harmos hinwirkt. Das sind Bestrebungen, die es an dieser Stelle auch zu würdigen gilt. Scheitert diese Harmonisierung aus eigenem Antrieb allerdings, so hat der Bund das Recht und in meinen Augen auch die Pflicht, verbindliche Regelungen zu erlassen - im Zeichen und im Sinne der Steuerbarkeit und der Kohärenz des Bildungsraumes Schweiz.

Bedenken Sie: Bereits der Moment, in dem das Scheitern der Bemühungen der Kantone festgestellt wird, gründet auf einer Auslegung, auf einer politischen Einschätzung; die Kommissionssprecher haben das bereits beim Eintreten erwähnt. In diesem Sinne läutet nicht plötzlich irgendeine Alarmglocke und signalisiert, dass das Scheitern Tatsache ist, nach welchem gemäss Wunsch der Minderheit der Bund die Dinge verbindlich regeln könnte. Es ist eine politische Einschätzung; bereits der Zeitpunkt der Feststellung eines Scheiterns beruht auf einer Einschätzung.

Die Einführung einer Kann-Formulierung bringt hier eine wirklich unnötige und nur scheinbare Relativierung. Die Fassung der Mehrheit ist der tragfähige Kompromiss, zu dem auch wir uns durchringen konnten und der jetzt nicht mehr weiter ausgereizt werden sollte. Die Taube, die wir uns seitens der SP wünschen, bleibt weiterhin auf dem Dach. Aber den Spatz haben wir in der Hand, und den sollten wir jetzt nicht mehr hergeben.

Vielen Dank für die Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.

Riklin Kathy · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe démocrate-chrétien

Ich spreche zum Antrag der Minderheit Rutschmann zu Artikel 62 Absatz 4. Die CVP-Fraktion tritt für den Antrag der Mehrheit ein und lehnt den Antrag der Minderheit Rutschmann ab. Warum eine diffusere Formulierung mit dem Wörtchen "kann"? Die von der SVP-Fraktion vorgeschlagene Formulierung bringt keine Klärung.

Wer ausser dem Bund soll denn nun die Koordination an die Hand nehmen? Sorgen wir mindestens in der Bundesverfassung für eine klare Aufgabenteilung. Auch die Kantone sind mit der Formulierung der Mehrheit einverstanden. Der Weg einer einheitlichen Regelung wird auf alle Fälle immer noch lang sein.

Ich danke Ihnen, wenn Sie gemeinsam mit der CVP-Fraktion dem Antrag der Mehrheit zustimmen.

Simoneschi-Cortesi Chiara · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe démocrate-chrétien

Mi esprimo sull'articolo 62 capoverso 6 e dunque sulla proposta di stralcio della minoranza Stump. L'articolo 62 è veramente un articolo molto importante poiché regola la nuova competenza che si vuole dare alla Confederazione. Si tratta di una competenza sussidiaria, qualora gli sforzi di coordinamento e di armonizzazione tra la Confederazione e i cantoni dovessero fallire. Si tratta di sforzi di coordinamento ed armonizzazione in quattro campi ben definiti: la scuola dell'obbligo; la durata e gli obiettivi della fase di formazione e il passaggio da una fase all'altra; il riconoscimento dei diplomi; l'inizio dell'anno scolastico. Ecco, se non si avvera questa collaborazione e questa armonizzazione, la Confederazione può e deve emanare delle norme, necessarie proprio a stabilire questa coordinazione.

In pratica significa preparare un testo di legge che regola questo obiettivo comune. Per esempio, se parliamo degli obiettivi delle fasi di formazione significa stabilire grosso modo quali competenze, quali conoscenze devono raggiungere gli allievi dopo la scuola primaria, dopo la scuola secondaria - per esempio. Toccherebbe dunque a governo e Parlamento diventare attivi, ed il capoverso 6 dice una cosa importante: "È attribuita particolare importanza alla partecipazione dei cantoni all'elaborazione degli atti legislativi federali che concernono le loro competenze." Dunque, è un diritto, se volete, di consultazione preventiva dei cantoni i quali possono collaborare insieme al Parlamento e al governo per preparare questi testi di legge.

Io veramente non vedo perché si debba sanzionare così fortemente una disposizione, dicendo che se la dovessimo mantenere si corre il pericolo di alimentare il "Kantönligeist" - non so neanche come si dice in italiano. Trovo che la nostra collega Stump è stata un po' pesante, un po' dura. Forse è il gruppo socialista a non avere molta fiducia nei cantoni.

Per cui, vi prego assolutamente di sostenere la maggioranza.

Studer Heiner · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe PEV/UDF

Zu diesen beiden Minderheitsanträgen erlaube ich mir folgende Vorbemerkung: Wir hatten bei den ganzen Beratungen immer - das wurde schon betont - eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Spitze der EDK. Wer jetzt hier bei Absatz 4 für die Mehrheit ist und Absatz 6 mit der Minderheit streichen will - wie auch ich das möchte -, will daran nichts ändern. Heute zeigt sich ja noch optisch, dass wir die Vertreter der EDK ganz besonders behandeln, weil sowohl deren Präsident, Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling, als auch deren Generalsekretär, Herr Hans Ambühl, auf der Diplomatentribüne ihren Platz bekommen haben, während die Vertreter unserer Verwaltung mit Staatssekretär Charles Kleiber an der Spitze lediglich auf dem "Sünderbänklein" im Ratssaal Platz nehmen. Also haben wir doch mindestens gezeigt, dass nicht nur die eigenen Leute mitwirken können, sondern auch die Partner zum Zuge kommen.

Nun aber zu diesen beiden Absätzen. Zu Absatz 4 ist Folgendes zu sagen: Irgendwo muss ja entschieden werden, wenn man sich nicht einigt. Ich behaupte sogar, dass der Antrag der Mehrheit die Kantone stärkt. Warum? Sie können ja entscheiden, aber sie wissen, dass der Bund zum Zuge kommt, wenn sie sich nicht zu einer Lösung zusammenraufen. Das ist doch eine gute Lösung! Wenn es heisst, der Bund könne die notwendigen Vorschriften erlassen, wenn man sich nicht einigt, wird es nämlich eher so sein, dass einige ausscheren und sagen werden: Wir nehmen in Kauf, dass es unsicher ist, wie es weitergeht. Ich bin also überzeugt, dass der Mehrheitsantrag einerseits den Kantonen ihre ihnen zustehenden Möglichkeiten gibt und andererseits auch von der Praktikabilität her sinnvoll ist.

Dann zu Absatz 6: Diese Bestimmung braucht es schlicht und einfach nicht. Es wurde von der Antragstellerin Doris Stump, aber auch von anderen erwähnt. Die Regelungen betreffend Mitwirkung sind da, und es braucht keine weitere Verfassungsnorm. Wenn es nicht etwas Zusätzliches ist, das etwas Neues begründet, müssen wir es nicht in der Verfassung aufnehmen. Sonst wird unsere total revidierte Verfassung, die früher eine sehr "geschwätzige" war, wieder "geschwätzig" - indem viele Details, die klar sind, auf dieser Stufe festgehalten sind.

Ich bitte Sie also, bei Absatz 4 der Kommissionsmehrheit und bei Absatz 6 der Minderheit Stump zuzustimmen.

Pfister Theophil · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Zuerst zur Minderheit Rutschmann bei Artikel 62 Absatz 4: Die SVP-Delegation hat sich in der Kommission seit Anbeginn dafür eingesetzt, dass die Kann-Formulierung in Artikel 62 Absatz 4 enthalten ist. In der ersten Fassung, die in die Vernehmlassung ging, war diese Kann-Formulierung enthalten. Sie wurde später von der Kommission entfernt, was gegenüber den Skeptikern, die eine grosse Staatslenkung im Bildungswesen befürchten, keine vertrauensbildende Massnahme ist. Die Kann-Formulierung BO 2005 N 1405 ist heute umso notwendiger, als immer noch und immer wieder diskutiert wird, wer letztlich das Nichtzustandekommen der interkantonalen Harmonisierung feststellt und - daraus abgeleitet - wer das Eingreifen des Bundes verlangen kann. Es ist darum wichtig und folgerichtig, dem Bund angesichts dieser etwas unklaren Beauftragung eine unabhängige, eigene Entscheidungsmöglichkeit zu belassen. Er soll nicht vorschnell in die kantonale Hoheit bzw. in die kantonale Koordination eingreifen müssen und soll seine Entscheidung auch nach eigenen Kriterien fällen können.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, hier der Minderheit Rutschmann zu folgen.

Nun zu Artikel 62 Absatz 6 und zur Minderheit Stump: Mit diesem Absatz wird die kantonale Mitwirkung bei der Vorbereitung von Erlassen des Bundes im Bildungsbereich bekräftigt. Angesichts des erforderlichen Wettbewerbs im Bildungswesen, der immer auch wieder abweichende und oft auch bessere Lösungen im Bildungswesen ermöglicht, ist eine Erwähnung der Mitwirkung der Kantone bei Erlassen angezeigt. Es wird auch in Zukunft so sein, dass die grundlegenden Elemente der Harmonisierung in den Kantonen erarbeitet und dort auch eingehend geprüft werden. Es muss darum sichergestellt sein, dass die neuen Erkenntnisse aus der Grundlagenarbeit nach wie vor aus der schulischen Praxis stammen und dass die wissenschaftliche Arbeit anderer Stellen bei diesen Erlassen genügend berücksichtigt wird.

Aus diesen Gründen unterstützt die SVP-Fraktion bei Absatz 6 die Mehrheit und bittet Sie, den Antrag der Minderheit Stump abzulehnen.

Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S

Die grüne Fraktion unterstützt in Absatz 4 die Mehrheit und beantragt Ihnen dringend die Ablehnung der Minderheit Rutschmann, die mit einer Kann-Formulierung die Stärkung der Bildungskompetenz des Bundes gleich wieder abschwächen will. Heute nehmen wir neue Bildungsrahmenartikel in die Bundesverfassung auf, um damit endlich, endlich eine Harmonisierung der Bildung in der Schweiz voranzutreiben, was übrigens auch eine Mehrheit der Bevölkerung schon seit Jahren möchte. Bei einer Annahme der Minderheit Rutschmann wären wir aber genau wieder dort, wo wir heute schon sind, und nicht einmal dieses "Gänseschrittchen" weiter, wie es meine Fraktionskollegin Ruth Genner aus der Sicht der Grünen bereits dargelegt hat. Wir Grünen wären nämlich gerne noch einen Schritt weiter gegangen; also ist für uns schon der Mehrheitsantrag ein Kompromiss.

Man muss es sehen: Die vorliegende Mehrheitsfassung - es ist eigentlich das Kernstück dieser Verfassungsänderung - will, dass zuerst die Kantone auf dem Koordinationsweg eine Harmonisierung anstreben. Kommt diese nicht zustande, erlässt der Bundesrat die notwendigen Vorschriften. Nun will vor allem die SVP-Fraktion mit einer Kann-Formulierung genau diesen Punkt wieder abschwächen. Vielleicht wäre es von der SVP ehrlicher gewesen zu sagen, dass sie eigentlich gar keine Harmonisierung, sondern die 26 verschiedenen Schulsysteme behalten will.

Noch etwas zu Absatz 6: Hier unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit Stump; denn beim Mehrheitsantrag geht es ebenfalls um eine Abschwächung der Stärkung des Bundes im Bildungsbereich. Die Kompetenz der Kantone wird durch Absatz 4 gestärkt, deren Mitwirkung ist durch Artikel 45 der Bundesverfassung gewährleistet. Absatz 6 ist also überflüssig, bitte streichen Sie ihn.

Couchepin Pascal · BR-M · Conseil fédéral · Valais

Je crois qu'entre les alinéas 4 et 6, il y a une parenté et un certain équilibre à respecter.

A l'alinéa 4, on introduit la compétence de la Confédération. D'une certaine manière, c'est une concession des cantons en faveur de la Confédération, justifiée par le fait qu'on n'a pas réussi à coordonner les politiques cantonales dans un certain nombre de domaines. Je crois que c'est un effort important de la part des cantons qui doit être salué, mais qui est dicté par la volonté de respecter l'intérêt général qui impose, dans une société ouverte comme la nôtre où la mobilité est grande, que quelqu'un décide un certain nombre de choses si les partenaires cantonaux ne parviennent pas à un accord. Alors, introduire une formule potestative ne change pas fondamentalement les choses, mais c'est quand même un affaiblissement qui n'est pas justifié.

C'est la raison pour laquelle nous soutenons la proposition de la majorité de la commission.

A l'alinéa 6, c'est l'inverse. C'est d'une certaine manière la réponse à la concession faite par les cantons à l'alinéa 4. En recevant des compétences supplémentaires, la Confédération s'engage à ne les utiliser qu'en respectant particulièrement la volonté des cantons, puisqu'elles concernent des domaines qui, a priori, sont plus proches de la compétence générale des cantons selon la philosophie fédéraliste que nous connaissons. C'est la raison pour laquelle je crois qu'il ne faut pas rompre cet équilibre.

Dans les deux cas, il faut soutenir la majorité de la commission. Il faut repousser la proposition de la minorité Rutschmann et la proposition de la minorité Stump. Comme disait quelqu'un à la bataille de Poitiers: "Père, gardez-vous à droite; père, gardez-vous à gauche!"

Randegger Johannes · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe radical-libéral

Wir haben in der Kommission über die Formulierung "kann erlassen" oder "erlässt" heftig debattiert und lange darum gerungen.

Kollege Pfister hat ausgeführt, dass wir im Vernehmlassungsdokument zwei Varianten vorgelegt haben. Die eine Variante sah die Kann-Formulierung vor, die andere die verbindliche Formulierung. Damals lautete die Antwort der Kantone ganz klar für die Kann-Formulierung. In der Zwischenzeit, im Prozess der Zusammenarbeit, hat sich in diesem Punkt aber die Haltung der Kantone geändert. Sie stehen heute hinter der Mehrheit; dies auch deshalb, weil mit Blick auf die Volksabstimmung in der Vorlage dann eine Formulierung steht, die all den Leuten in unserer Bevölkerung, die diese Harmonisierung schon lange fordern, auch eine klare Antwort gegeben wird, also keine Wischiwaschi-Antwort. Diese Volksabstimmung könnte im Herbst 2006 stattfinden, wenn der Zeitplan weiter eingehalten werden kann.

Darum hat sich die Mehrheit, gestützt von den Kantonen, für die verbindlichere Form entscheiden, und zwar mit 17 zu 5 Stimmen.

Herr Bundesrat Couchepin hat es schon ausgeführt: Es besteht eine Balance zwischen der Formulierung "erlässt Vorschriften" in Absatz 4 und der Rücksichtnahme auf das Mitwirkungsrecht der Kantone in Absatz 6; dieses Mitwirkungsrecht geht über das im Vernehmlassungsgesetz festgelegte Verfahren hinaus. Wir postulieren hier, dass der Bund während der Erarbeitung einer Vorlage, die diese Harmonisierungseckwerte betrifft, also in der Phase, bevor das Vernehmlassungsverfahren gestartet wird, mit den Kantonen eng zusammenarbeitet, weil ihre Kerndomäne betroffen ist. Er soll so eng mit ihnen zusammenarbeiten, wie die Kommission mit der EDK bei der Ausarbeitung dieser Vorlage zusammengearbeitet hat.

Behalten Sie also bitte diese hier angestrebte Balance bei, lehnen Sie sowohl die Minderheit Rutschmann als auch die Minderheit Stump ab.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Al. 4

Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 119 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 48 Stimmen

Al. 6

Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 66 Stimmen

Les autres dispositions sont adoptées

BO 2005 N 1406La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Je souhaite un excellent anniversaire à Monsieur Bigger. Bon anniversaire! (Applaudissements)

Art. 63; 63a; 64 al. 1, 2

Proposition de la commission: FF

Adopté

Art. 64a

Proposition de la commission: FF

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Es ist unbestritten, dass der Weiterbildung in unserer Wissensgesellschaft eine grosse Bedeutung zukommt. Erfreulicherweise bemühen sich auch viele Leute, sich nach Abschluss der ordentlichen Ausbildung in den verschiedensten Bereichen weiterzubilden. Dieses grosse Interesse an einer Weiterbildung hat auch zum heutigen breiten Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten geführt, wobei heute - und hoffentlich auch in Zukunft - der überwiegende Teil der Weiterbildung auf privater Basis organisiert und angeboten wird. Grundsätzlich kann man also feststellen, dass die Weiterbildung in unserem Land zweckmässig organisiert ist und man dem Bund nicht zwingend allzu viele zusätzliche Kompetenzen einräumen muss.

Beim Minderheitsantrag geht es uns um ein ähnliches Anliegen wie beim vorhin diskutierten Artikel 62 Absatz 4: Es geht um die Frage, wie weit der Bund bei der Weiterbildung überhaupt tätig sein und Grundsätze festlegen soll. Es geht um die Frage, wie weit der Bund auch hier reglementieren und koordinieren soll. Es ist sicher sinnvoll, in bestimmten Bereichen Grundsätze festzulegen, beispielsweise bei der gesamtschweizerischen Anerkennung von Diplomen oder der Definition von Qualitätsstandards. Unseres Erachtens muss der Bund jedoch nicht zwingend in allen Bereichen der Weiterbildung Grundsätze erlassen und damit einmal mehr in die Kompetenzen der Kantone - und hier auch in die Kompetenzen der privaten Anbieter - eingreifen.

Artikel 64 ist in der vorliegenden Fassung jedoch zwingend formuliert. Es heisst nämlich: "Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest." Damit besteht unseres Erachtens die Gefahr, dass der Bund in der Praxis praktisch in allen Bereichen der Weiterbildung flächendeckend Vorschriften erlässt. Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb auch hier eine Kann-Formulierung: "Der Bund kann Grundsätze über die Weiterbildung festlegen." Aufgrund der Situation des Bundeshaushaltes kann sich der Bund bei der Weiterbildung ohnehin nicht allzu stark engagieren. Die im Minderheitsantrag zu Absatz 1 vorgeschlagene Kann-Formulierung ist vor allem auch ein Hinweis für die nachfolgende Gesetzgebung, eine Aufforderung, bei der Festsetzung von Grundsätzen Zurückhaltung zu üben.

Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe radical-libéral

Jusqu'à présent, les normes concernant la formation continue appartenaient aux différents cantons. Bien sûr, chacun d'entre nous a l'esprit fédéraliste, ou prétend en tout cas le défendre. Mais il faut bien reconnaître qu'aujourd'hui, la formation continue n'a de loin pas le même rôle qu'elle a eu précédemment. On le sait déjà dans les domaines de la formation professionnelle, puisque la Confédération régit déjà, dans ces domaines, la formation continue. C'est le cas notamment pour la loi sur les hautes écoles spécialisées, où il est prévu spécifiquement des dispositions à cet égard. C'est même une obligation pour ces écoles d'offrir de la formation continue.

Mais au-delà de cela, on ne peut pas à la fois avoir à la bouche le slogan qui dit qu'il faut se former tout au long de la vie et ne pas avoir, sur le plan suisse, une stratégie pour répondre à ces préoccupations. Et la formation continue dans ce domaine-là est certes souvent une affaire de décision personnelle. Mais c'est aussi une affaire de stratégie pour une société qui souhaite assurer à chacune et à chacun un bagage suffisant pour pouvoir non seulement vivre, mais aussi s'insérer dans la société, y compris sur le plan professionnel.

C'est la raison pour laquelle il est important que, dans un article constitutionnel sur la formation, il y ait les compétences fixées pour la Confédération. Le fait que la loi fixe les domaines et les critères est d'ailleurs tout aussi souhaitable, et cela permettra peut-être, Monsieur le Conseiller fédéral, de mettre aussi un peu d'ordre au sein de la Confédération dans les domaines et les offices qui s'occupent de formation continue. Car, très franchement, si vous regardez les rapports qui sont parfois publiés, ils sont de différentes natures et ne contribuent pas nécessairement à améliorer les choses.

J'ajoute enfin que lorsqu'on constate en Suisse la difficulté pour un certain nombre d'adultes à remplir les exigences minimales en termes de capacité à comprendre, à lire et à pouvoir véritablement maîtriser un certain nombre de notions, on doit véritablement adopter cette norme, tout en sachant que la Confédération n'est pas contrainte pour autant de donner de l'argent, mais qu'elle peut le faire; l'article le prévoit ainsi.

Au nom du groupe radical-libéral, je vous demande donc de rejeter la proposition de la minorité.

Simoneschi-Cortesi Chiara · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe démocrate-chrétien

Credo che questo articolo, per una persona come me ma anche per un gruppo come il mio, che si occupa da anni della formazione continua, è un articolo veramente molto importante, un articolo chiave. Finalmente si è abbandonata quella assurda idea che la formazione continua sia solo un compito individuale; finalmente - finalmente! - si è capito che la formazione continua è uno degli obiettivi strategici più importanti per la nostra società. Lo è per la persona stessa - poiché così può rimanere nel mondo del lavoro -, per le aziende - perché così possono valorizzare a pieno le risorse umane -, ma anche per la nostra società ed il nostro Stato. Poiché solo dei cittadini che sono formati, che si informano in modo informale o formale sui cambiamenti che avvengono, possono essere dei cittadini attivi.

Dunque, la cittadinanza attiva dipende anche dalla possibilità dei cittadini di poter accedere a questa formazione continua. Purtroppo l'accesso non è uguale per tutti. Ci sono delle discriminazioni e ci sono delle barriere. Ci sono persone che non riescono ad accedere alla formazione continua perché sono poco formate e forse anche poco motivate; ci sono le donne che in generale possono accedervi meno degli uomini; ci sono le persone che lavorano rispettivamente nelle grandi e nelle piccole aziende che hanno rispettivamente più e meno facilità ad accedervi. Dunque, mettere in questi articoli sulla formazione anche la "formazione continua" - e non il "perfezionamento", come è scritto in modo sbagliato in italiano - è per me una cosa rivoluzionaria, e dunque ne sono felice e il nostro gruppo ne è felice.

Vorrei dire ai signori della "Kann-Formulierung" perpetua che è assurdo venire adesso a ridimensionare questo importante passo. Intanto, il capoverso 1 dell'articolo 64a dice: "La Confederazione stabilisce principi in materia di perfezionamento." La Confederazione stabilisce i principi di sistemi integrati, coordinati con i cantoni, per esempio per la "validation des acquis", per la validazione delle formazioni acquisite. Non è che la Confederazione va e paga alla buona - hanno sempre paura che si spendono i soldi! Dunque, la Confederazione stabilisce i principi per il riconoscimento nazionale delle formazioni seguite, stabilisce, per esempio, dei principi per tutta la questione dei certificati, la definizione delle norme di qualità e di permeabilità del sistema, la trasparenza del mercato che non è per nulla scontata, visto che i cantoni spendono soldi, i comuni ne spendono e i privati pure; quindi non c'è trasparenza.

Naturalmente c'è anche la raccolta dei dati, perché ogni tre, quattro anni l'OCSE viene da noi a vedere un po' come sta BO 2005 N 1407 la nostra formazione continua, e purtroppo, cari amici, non è che siamo molto brillanti! I Paesi nordici ci battono di molto.

Il capoverso 2 riprende l'articolo 67 capoverso 2 della nostra Costituzione federale esistente. Dunque, lo riprendiamo perché non vada perso.

Il capoverso 3 dice semplicemente che dovremo fare una legge. Signor Pfister Theophil - lo guardo perché è il presidente della nostra commissione -, la nostra CSEC durante tutto il quadriennio 1999 - 2003 ha approfondito tutti i temi della formazione continua; e abbiamo deciso, con una mozione che poi è stata trasformata in postulato - perché lei l'ha combattuta un po', ma ce l'abbiamo fatta -, che avremmo fatto una legge quadro insieme ai cantoni, proprio per stabilire questi principi molto importanti.

Dunque, in conclusione vi chiedo veramente con il cuore, con l'anima, con tutto quanto, di sostenere la maggioranza e di dire di no a questa continua "Kann-Formulierung" che ha per effetto che alla fin fine non si fa più niente in questo Paese! (Ilarità)

Müller-Hemmi Vreni · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Es ist wunderbar, nach Chiara Simoneschi zu sprechen, die mir den Boden so gut vorbereitet hat.

Die SP-Fraktion begrüsst ausdrücklich, dass mit dem vorgeschlagenen Weiterbildungsartikel dem quartären Bildungsbereich in der Verfassung nun erstens der richtige Platz - eben hier in der Bildungsverfassung - zugewiesen wird, zweitens die dafür korrekte Bezeichnung Weiterbildung verwendet wird und drittens die inhaltliche und organisatorische Zuständigkeit von Bund und Kantonen aufgrund bestehender Realitäten und mit Rücksicht auf die sich national und international stellenden Aufgaben via Gesetz zu regeln ist.

Was sind denn die bestehenden Realitäten? Als Präsidentin des Forums Weiterbildung Schweiz, das vor fünf Jahren mit bundesrätlichem, kantonalem, sozialpartnerschaftlichem und privatwirtschaftlichem Einverständnis gegründet worden ist, um eben eine kohärente, zukunftsorientierte Politik des lebenslangen Lernens zu fördern, verweise ich auf folgende Fakten und Entwicklungen:

Untersuchungen zeigen, dass die Schweiz mit einer durchschnittlichen Weiterbildungsbeteiligung der erwachsenen Bevölkerung von 36 Prozent im internationalen Vergleich nicht Spitzenreiterin ist, sondern im Mittelfeld rangiert. Seit dem Bericht "Illettrismus" ist zudem bekannt, dass rund 500 000 Erwachsene Mühe mit Lesen und Schreiben haben. Das Bundesamt für Kultur ist beauftragt, Präventionsmassnahmen zu vernetzen und die Qualität der spezifischen Weiterbildungsangebote zu fördern.

Bund und Kantone sind angesichts dieser Realitäten nicht untätig geblieben. Vor zwei Jahren hat die Erziehungsdirektorenkonferenz Empfehlungen zur Weiterbildungsförderung verabschiedet. Ziel ist es, die allgemeine Erwachsenenbildung, die berufliche Weiterbildung und die Bildungsmassnahmen für Erwerbslose im Sinne eines umfassenden, kohärenten Bildungsbereichs zu gestalten und zu koordinieren. Im April dieses Jahres wurde aufgrund der Vorarbeit des Forums Weiterbildung die Schweizerische Koordinationskonferenz Weiterbildung gegründet. Damit ist die Zusammenarbeit zwischen Bundesämtern und Erziehungsdirektorenkonferenz verbindlicher geregelt.

Das revidierte und seit Anfang 2004 gültige Berufsbildungsgesetz enthält neu ein Kapitel "Berufsorientierte Weiterbildung", wobei "berufsorientiert" breit zu verstehen ist. Der heutige Artikel 67 der Bundesverfassung mit dem Begriff "Erwachsenenbildung" ist dafür eine ungenügende Basis.

Weiter beteiligt sich die Schweiz über das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) am Kopenhagen-Prozess der Europäischen Union. Analog zu den Bologna-Vorgaben im Hochschulbereich sollen für den Berufsbildungsbereich und das lebenslange Lernen bis 2010 Durchlässigkeit, Transparenz und Mobilität sichergestellt werden. Ohne das Festlegen von Weiterbildungsgrundsätzen auf Bundesebene ist dies nicht zu machen.

Diese Hinweise zeigen darum, dass die heutige Verfassungsbestimmung in Artikel 67 keine Grundlage für eine zukunftstaugliche, international kompatible Weiterbildungspolitik ist. Sie zeigen auch, dass der beantragte Weiterbildungsartikel ein eigentlicher Nachvollzug heutiger Realitäten und Entwicklungen ist. Die Hinweise zeigen weiter, warum die Mehrheit der Kommission in Absatz 1 die explizite Bundeskompetenz für das Festlegen von Grundsätzen beantragt.

Die Erziehungsdirektorenkonferenz begrüsst diese Kompetenzzuordnung denn auch dezidiert. In der Vernehmlassung wurde dies speziell auch von der Bankiervereinigung und von Economiesuisse gefordert.

Ich halte ausdrücklich fest: Es geht damit nicht um unnötige, störende Eingriffe in das bestehende, gute und vielfältige Weiterbildungsangebot von privaten und öffentlichen Trägern und Anbietern. Dies geht aus den Ausführungen im Bericht der WBK eindeutig hervor. Frau Simoneschi hat es vorhin erwähnt: Sie finden diese auf Seite 32. Ich verzichte darauf, sie zu wiederholen. Aber mit dieser grundsätzlichen Regelungskompetenz in der Bundesverfassung respektiert und anerkennt der Bund nicht nur den gut funktionierenden Weiterbildungsmarkt, er sichert ihn auch für die Zukunft.

Dieser Weiterbildungsartikel, die einzelnen Massnahmen und die Rollenteilung mit Kantonen und Privaten sind im Gesetz zu regeln; damit entspricht der Verfassungsartikel auch der bereits überwiesenen Motion des Nationalrates.

Fazit: Mit diesem Weiterbildungsartikel in der Bundesverfassung fördern und sichern wir im Interesse gut ausgebildeter und weitergebildeter Menschen Qualität, Entwicklung und Offenheit des Weiterbildungsraumes Schweiz.

Die SP-Fraktion unterstützt deshalb diesen Bildungsrahmenartikel mit Überzeugung.

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind für die Grünen ein ganz wichtiges Postulat; die Fraktion stimmt deshalb dem neuen Artikel 64a mit Freuden zu. Das ist nämlich, inhaltlich betrachtet, der wirkliche Erneuerungsschritt dieser Bildungsverfassungsreform. Der Rest ist vor allem Organisation und Koordination. Sie können mir glauben, dass die Grünen diesen Artikel jetzt sicher nicht schmälern oder schwächen wollen. Das ist jedoch das, was die Minderheit Rutschmann mit ihrem Antrag macht. Ehrlicherweise hätten Sie eigentlich Nein zu diesem Artikel sagen sollen, weil offensichtlich ist, dass der Weiterbildungsbereich für Sie nicht eine Herzensangelegenheit ist und dass Sie sich dafür gar nicht einsetzen.

Wir freuen uns, wenn sich die Mehrheit durchsetzt, denn dann bekommt der Bundesrat mit dem neuen Artikel einen klaren Auftrag, Grundsätze der Weiterbildung festzulegen. An diesem Auftrag dürfen wir nichts ändern. Vielmehr müssen wir Druck aufsetzen, dass es hier vorwärts geht, nicht wahr, Herr Bundesrat, denn wir wollen, dass jetzt der Bund da wirklich einen Pflock einschlägt.

Die Kann-Formel für die Förderung der Weiterbildung - Absatz 2 in der Fassung des Kommissionsentwurfes enthält noch eine Kann-Formel - ist für uns Grüne ein Kompromiss. Wir hätten auch hier lieber "fördert" gehabt. Sie sehen also, für uns ist es ein Schritt in die richtige Richtung, aber er geht eigentlich nicht weit genug. Deshalb erwarten wir vom Bundesrat, dass er jetzt vorwärts macht.

Wir lehnen die Minderheit Rutschmann ganz klar ab.

Kunz Josef · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Kollegin Genner, sind Sie nicht auch klar der Meinung, dass die Weiterbildung in den Bereich der Eigenverantwortung des Einzelnen und nicht in den Bereich staatlicher Vorgaben gehört? Wieso sind Sie grundlegend für staatliche Vorgaben und für mehr Staat in diesem Bereich?

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Wir wollen staatliche Rahmenbedingungen für die Weiterbildung. Das heisst aber noch lange nicht, dass Sie Ihrer Eigenverantwortung enthoben sind. Sie müssen sich ja auch selber für Ihre persönliche Weiterbildung einsetzen. Wir möchten auch, dass es geregelt ist, wer im Berufswesen Weiterbildung machen kann. Da ist die BO 2005 N 1408 Eigenverantwortung immer noch weit mehr gefordert, als Sie sich das vielleicht wünschen würden.

Pfister Theophil · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich spreche zu Artikel 64a, Minderheit Rutschmann. Ich habe nach dem fulminanten Referat von Frau Simoneschi-Cortesi nochmals gründlich nachgedacht, aber ich komme leider zu keinem andern Resultat.

Die Weiterbildung, die zum allergrössten Teil von privaten Organisationen angeboten wird, ist ein riesiges Betätigungsfeld. Daran wird sich auch in Zukunft nicht viel ändern. Es ist nahezu unmöglich und auch nicht sinnvoll, für dieses gesamte Angebot allgemeingültige Regelungen festzulegen. Kaum jemand kann ermessen, was sich heute unter dem Titel "Weiterbildung" alles abspielt. Denken Sie z. B. an religiöse, an politische, an esoterische, an sportliche, an kulturelle und an künstlerische Angebote. Da würden nur unnötige Bürokratie und neue Konflikte geschaffen.

Grundsätzlich haben sich alle Weiterbildungsangebote an die bestehende Gesetzgebung zu halten, und diese genügt in den meisten Fällen. Hingegen gibt es einige Bereiche, in denen spezifische Rahmenbedingungen erforderlich sind und auch verlangt werden. Es sind zumeist berufsbezogene Angebote, für die es um die Anerkennung von Abschlüssen geht, oder, auf der andern Seite, Angebote mit unrealistischen Versprechungen, intransparenten Titeln oder fraglichen Inhalten.

Mit der Kann-Formulierung hat der Bund die Möglichkeit, Regelungen nach Bedarf oder auf Anfrage einzuführen und jene Bereiche auszuklammern, in denen heute kein Regelungsbedarf besteht. Auch der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme zur Bildungsverfassung der Meinung, dass im Weiterbildungsbereich die Kann-Formulierung für die Regelungskompetenz genügen könnte.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit Rutschmann zu folgen.

Couchepin Pascal · BR-M · Conseil fédéral · Valais

Sous réserve de ce que j'ai dit lors du discours d'entrée en matière, et notamment sous réserve de ce qui concerne les finances, je crois que le Conseil fédéral aurait mauvaise grâce à rompre l'harmonie qui règne.

Nous sommes disposés à soutenir le point de vue de la majorité, encore une fois, comme on l'a dit, pour fixer des règles générales tout à fait sans conséquences sur le plan de l'intervention de l'Etat dans le financement du système.

Savary Géraldine · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Tout à fait clairement, cet article 64a est une véritable nouveauté dans le cadre de cette refonte de l'article constitutionnel sur l'éducation et je pense qu'il est utile de laisser à la formation continue l'importance qu'elle mérite.

Ici, à cet article 64a, la Confédération reçoit la compétence de mettre en place une législation générale dans le domaine qui est devenu très diversifié de la formation continue. Compte tenu du foisonnement de l'offre en matière de formation continue - et, précisons, effectivement une offre de plus en plus commerciale -, il est absolument important de protéger le public contre les abus de confiance qui sont de plus en plus à l'ordre du jour dans ce domaine et de prévoir des garde-fous à l'échelle nationale. Donc, il ne s'agit pas pour la Confédération, comme Monsieur Couchepin l'a dit, de financer la formation continue, mais de réguler un peu un domaine qui prend de plus en plus d'importance et qui est de plus en plus sauvage et commercial. C'est donc l'objectif de cet article 64a d'assurer une régulation, et non pas un financement. C'est ensuite au législateur fédéral de déterminer les aspects de la formation continue qu'il faudra réglementer.

Cet article reste extrêmement souple, en tout cas quant aux objectifs, et c'est pour cette raison que la proposition de la minorité Rutschmann est à notre avis inacceptable. Si nous l'acceptons, cet article 64a sera totalement vidé de son sens puisque la minorité, qui privilégie la forme potestative, ne souhaite pas d'intervention aussi forte de la Confédération. Cela ne correspond dès lors plus à l'esprit du projet, ce qui serait, encore une fois, dommage, puisque c'est un élément fondateur de la refonte de cet article constitutionnel.

Je vous invite donc à rejeter la proposition de la minorité Rutschmann et à soutenir la proposition de la majorité de la commission sur la question de la formation continue.

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 113 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 43 Stimmen

Art. 65 al. 1; 66 titre, al. 1; 67 titre, al. 2; ch. II

Proposition de la commission: FF

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre33 (75 %)5 (11 %)6 (14 %)
Groupe socialiste46 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe radical-libéral37 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe démocrate-chrétien17 (94 %)0 (0 %)1 (6 %)
Groupe des VERT-E-S13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Non inscrit2 (40 %)3 (60 %)0 (0 %)
Groupe PEV/UDF4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total152 (91 %)8 (5 %)7 (4 %)

Namensliste