AS 1998 2236

Bundesbeschluss
betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz
und Slowenien über Soziale Sicherheit

vom 18. März 1997

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. August 19961,
beschliesst:

Art. 1

Das am 10. April 1996 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 3. Dezember 1996 Ständerat, 18. März 1997 Die Präsidentin: Stamm Judith Der Präsident: Delalay Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz 8510