AS 2004 3729

Bundesbeschluss
über das Interimsabkommen zwischen
den EFTA-Staaten und der PLO, handelnd zu Gunsten
der Palästinensischen Behörde

vom 18. März 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 13. Januar 19992 zur Aussenwirtschaftspolitik 98/1+2 enthaltene Botschaft,
beschliesst:

Art. 1

Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

  1. Interimsabkommen vom 30. November 1998 zwischen den EFTA-Staaten und der PLO, handelnd zu Gunsten der Palästinensischen Behörde, samt Verständigungsprotokoll;

  2. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der PLO, handelnd zu Gunsten der Palästinensischen Behörde, über Abmachungen im Agrarbereich.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 4. März 1999

Nationalrat, 18. März 1999

Der Präsident: Rhinow

Die Präsidentin: Heberlein

Der Sekretär: Lanz

Der Protokollführer: Anliker