AS 2008 5993

Verordnung
über die Gebühren und Abgaben
des Bundesamtes für Verkehr
(Gebührenverordnung BAV, GebV-BAV)

Änderung vom 26. November 2008

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Gebührenverordnung BAV vom 25. November 19981 wird wie folgt geändert:

Art. 7 Abs. 2

Innerhalb der Bandbreite nach Absatz 1 wird der Stundenansatz je nach der erforderlichen Sachkenntnis und der Funktionsstufe des ausführenden Personals, dem öffentlichen Interesse und dem Interesse oder dem Nutzen der gebührenpflichtigen Person festgelegt.

Art. 23 Abs. 1 und 2

Die Gebühr für die Plangenehmigung nach Artikel 18 Absatz 1 EBG bemisst sich nach dem Zeitaufwand, der Art und der Dringlichkeit des Verfahrens sowie nach der Anzahl und der Komplexität der Einsprachen. Sie beträgt jedoch mindestens 500 und höchstens 50 000 Franken. Bei besonders aufwendigen Verfahren kann sie auf höchstens 200 000 Franken erhöht werden.

Die Gebühr für die Festlegung der Projektierungszonen und Baulinien bemisst sich nach dem Zeitaufwand, der Art und der Dringlichkeit des Verfahrens sowie nach der Anzahl und der Komplexität der Einsprachen. Sie beträgt jedoch mindestens 1000 und höchstens 50 000 Franken.

Art. 24 Betriebsbewilligungsgebühr

Die Gebühr für die Betriebsbewilligung bemisst sich nach dem Zeitaufwand sowie nach der Art und der Dringlichkeit des Verfahrens. Sie beträgt jedoch mindestens 5000 und höchstens 50 000 Franken. Bei besonders aufwendigen Verfahren kann sie auf höchstens 200 000 Franken erhöht werden.

Art. 25a Gebühr für die Registrierung von Fahrzeugen

Die Jahresgebühr für die Registrierung beträgt pro Fahrzeug 2.50 Franken.

Sie beträgt jedoch mindestens 30 Franken pro Unternehmen.

Art. 44 Abs. 1

Die vom Anschliesser zu entrichtende Gebühr für die Zustimmung zum Nutzungsplan oder zur Baubewilligung von Anschlussgleisen bemisst sich nach dem Zeitaufwand. Sie beträgt jedoch mindestens 500 und höchstens 10 000 Franken.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2009 in Kraft.

26. November 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova