AS 2009 2433
Verordnung des EJPD
über die Datenfelder und
Zugriffsberechtigungen ISIS
Änderung vom 18. Mai 2009
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
verordnet:
I
Die Verordnung des EJPD vom 16. Januar 20071 über die Datenfelder und Zugriffsberechtigungen ISIS wird wie folgt geändert:
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung legt die einzelnen Datenfelder und Zugriffsberechtigungen für die Systeme und die Datenbanken nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d und e sowie nach Absatz 2 Buchstaben b, f, fbis, g, gbis, gter und h der Verordnung vom 30. November 2001 über das Staatsschutz-Informations-System fest.
II
Die Anhänge1 und 2 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.2
III
Diese Änderung tritt am 2. Juni 2009 in Kraft.
18. Mai 2009 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Eveline Widmer-Schlumpf
Die Texte der Anhänge1 und 2 werden weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke sind beim Bundesamt für Polizei, 3003 Bern, erhältlich.