AS 2009 2433

Verordnung des EJPD
über die Datenfelder und
Zugriffsberechtigungen ISIS

Änderung vom 18. Mai 2009

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
verordnet:

I

Die Verordnung des EJPD vom 16. Januar 20071 über die Datenfelder und Zugriffsberechtigungen ISIS wird wie folgt geändert:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung legt die einzelnen Datenfelder und Zugriffsberechtigungen für die Systeme und die Datenbanken nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d und e sowie nach Absatz 2 Buchstaben b, f, fbis, g, gbis, gter und h der Verordnung vom 30. November 2001 über das Staatsschutz-Informations-System fest.

II

Die Anhänge1 und 2 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.2

III

Diese Änderung tritt am 2. Juni 2009 in Kraft.

18. Mai 2009 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Eveline Widmer-Schlumpf

Die Texte der Anhänge1 und 2 werden weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke sind beim Bundesamt für Polizei, 3003 Bern, erhältlich.