AS 2011 4853

Verordnung des BLW
über ein Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und
der Verwendung bestimmter Samen und Bohnen
aus Ägypten

Änderung vom 27. Oktober 2011

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
verordnet:

I

Die Verordnung des BLW vom 13. Juli 20111 über ein Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2

Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. März 2012 verlängert.

II

Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Änderung tritt am1. November 2011 in Kraft.2 27. Oktober 2011 Bundesamt für Landwirtschaft: Bernard Lehmann

Diese Änderung wurde am 31. Okt. 2011 vorerst im ausserordentlichen Verfahren veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).

bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten. V des BLW

Anhang

(Art. 1) Vom Verbot betroffene Waren Zolltarifnummer Warenbezeichnung 0713 Hülsenfrüchte, getrocknet und ausgelöst, auch geschält oder zerkleinert 0910.9900 Samen von Bockshornklee 1201.00 Sojabohnen, auch geschrotet 1207.50 Senfsamen 1207.99 Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet 1209.10 Samen von Zuckerrüben 1209.2100 Samen von Luzerne 1209.9100 Samen von Gemüsen