AS 2016 3407

Verordnung
über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich

Änderung vom 16. September 2016

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich wird wie folgt geändert:

Art. 1 Marktbeobachtung

Das Bundesamt für Landwirtschaft führt eine Marktbeobachtung im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft durch. Dazu unterhält es eine Marktbeobachtungsstelle.

Die Marktbeobachtungsstelle erfasst periodisch das Preisniveau landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von deren Verarbeitungsprodukten auf verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen.

Sie kann zusätzlich periodisch das Preisniveau von Produktionsmitteln auf verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen erfassen.

Art. 2 Abs. 1 Bst. f

Der Marktbeobachtung unterstehen folgende Warengruppen:

f. landwirtschaftliche Produktionsmittel.

II

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2017 in Kraft.

16. September 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr