AS 2019 2707

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Beschlusses 2012/2 vom 4. Mai 2012
zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über
weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die
Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

vom 22. März 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom5. September 20182,
beschliesst:

Art. 1

Der Beschluss 2012/2 vom4. Mai 20123 zur Änderung des Protokolls vom 30. November 19994 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon, wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beschluss anzunehmen.

In ihrer Annahmeurkunde gibt die Schweiz folgende Erklärung ab:

«Gestützt auf Artikel 15 Absatz 4 des durch Beschluss 2012/2 geänderten Protokolls erklärt die Schweiz, dass sie nicht durch das in Artikel 13 bis Absatz 7 enthaltene Verfahren der automatischen Inkraftsetzung von zukünftigen Änderungen der Anhänge IV–XI gebunden sein will.»

des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon. BB

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 BV).

Ständerat, 22. März 2019 Nationalrat, 22. März 2019 Der Präsident: Jean-René Fournier Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 11. Juli 2019 unbenützt abgelaufen.5 3. August 2019 Bundeskanzlei