02.3006
BVG. Regelungsbedarf bei Invaliditätsleistungen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Regelungsbedarf im Bereich der Invaliditätsleistungen vorzulegen, insbesondere:
Übergang vom Beitrags- zum Leistungsprimat während der Aktivitätsdauer und nach der Pensionierung (inhaltliche und finanzielle Konsequenzen, Notwendigkeit einer Übergangszeit zur Kapitalbildung usw.);
Risikoselektion bei der Prämiengestaltung aus gesundheitlichen und Invaliditätsrisiken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.