03.5241

Haftung für Tiermehl-Altlasten

Wortlaut

Das BAG belegt in seiner Risikobeurteilung von Tiermehl im Getreide (Juli 2003), dass die Intermill AG zu Unrecht an den Pranger gestellt wurde.

Die haftungsrelevante Frage lautet heute: Wer ist gemäss Umweltschutzgesetz der Inverkehrbringer der pathogenen tierischen Abfällen zur Verwertung?