12.433
Legislaturplanung
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Spezialkommission Legislaturplanung des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlamentsgesetz wird wie folgt geändert:
1. An der Legislaturplanung können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
2. Sie bildet Gegenstand einer Debatte, und die Bundesversammlung nimmt davon Kenntnis.