26.023
Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»
Zusammenfassung
Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.03.2026
Botschaft Paket Schweiz–EU (Bilaterale III)
Am 13. März 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dem Paket Schweiz–EU soll das Funktionieren des bewährten bilateralen Wegs, das in den letzten 25 Jahren pragmatisch aufgebaut worden ist, für die Zukunft gesichert werden. Es hat sich als zentral für Wohlstand, Innovation und Sicherheit der Schweiz erwiesen.
Das Paket Schweiz–EU soll die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt festigen und Arbeitsplätze, Forschung, Energieversorgung und Konsumentenschutz stärken. Die Abkommen sowie deren innerstaatliche Umsetzung, einschliesslich flankierender Massnahmen, bieten der Schweiz die Vorteile der Beteiligung am EU-Binnenmarkt und wahren zugleich ihren politischen Handlungsspielraum.
Das Paket umfasst Anpassungen bestehender Binnenmarktabkommen, Regeln zu staatlichen Beihilfen, die Teilnahme an EU‑Programmen, den Schweizer Kohäsionsbeitrag sowie neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Zudem sollen ein hochrangiger politischer Dialog auf Ministerebene und eine intensivere parlamentarische Zusammenarbeit etabliert werden. In den Verhandlungen mit der EU konnte die Schweiz Ausnahmen zur Wahrung wesentlicher Interessen erreichen, etwa bei Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Strom und Lebensmittelsicherheit.
Insgesamt betrifft das Paket 94 EU‑Rechtsakte und führt zur Anpassung von 36 Bundesgesetzen sowie zur Schaffung dreier neuer Bundesgesetze. Hinzu kommen vier Verpflichtungskredite. Der innenpolitische Prozess erfolgte transparent und breit abgestützt: Kantone, Parlament, Sozialpartner und interessierte Kreise waren eng eingebunden. Der Bundesrat betrachtet das Paket als zukunftsweisende Grundlage, um Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und die institutionelle Unabhängigkeit der Schweiz langfristig zu sichern.
Verhandlungen
Entwurf 1
Medienmitteilung der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates vom 17.04.2026
An ihrer Sitzung vom 16. und 17. April 2026 hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) die Vorberatung des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» (26.023) aufgenommen. Die Kommission ist für den Stabilisierungsteil des Pakets zuständig und hat mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, auf den Bundesbeschluss 1 einzutreten. Einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat hat sie mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt. Zudem hat die APK-S ihre Arbeiten im Rahmen des Mitberichtsverfahrens begonnen.
Die Kommission hatte die parlamentarischen Arbeiten zum Paket Schweiz–EU mit den umfassenden Anhörungen vom 25. März 2026 aufgenommen und hat nun einen ersten Entscheid gefällt: Mit 9 zu 3 Stimmen ist sie auf den Bundesbeschluss 1, das Kernstück des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU, eingetreten. Vor diesem Beschluss hatte der Vizepräsidenten des Bundesrates, EDA-Vorsteher Ignazio Cassis, der Kommission die einschlägigen Kapitel der Botschaft präsentiert und hatte die APK eine Gesamtbeurteilung des Bundesbeschlusses 1 und dessen sechs Anhänge vorgenommen.
Nach dem Eintretensbeschluss hat sich die Kommission mit einem Rückweisungsantrag befasst. Mit diesem wäre der Bundesrat beauftragt worden, alle Abkommen mit der EU sowie die verschiedenen Entwürfe dem Parlament als Gesamtes zu unterbreiten und nicht aufgeteilt in verschiedene Bundesbeschlüsse. Diesen Antrag hat sie mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt.
Zudem hat die Kommission die Beratung der erweiterten Mitberichte aufgenommen, die sie an die für das jeweilige Thema zuständigen Kommissionen richten wird: die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) bezüglich des Bundesgesetzes über die Überwachung von staatlichen Beihilfen (BHÜG) und die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) bezüglich der Referendumsfrage sowie der Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit. Die APK-S hat sich die entsprechenden Gesetzesentwürfe von der Bundesverwaltung präsentieren lassen und eine erste Diskussion dazu geführt.
An ihrer Sitzung vom 21. und 22. Mai 2026 wird die Kommission die Detailberatung durchführen und die erweiterten Mitberichte verabschieden.
Medienmitteilung der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates vom 22.05.2026
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat im Rahmen des erweiterten Mitberichtsverfahrens drei Mitberichte zum Paket Schweiz–EU verabschiedet. Sie hat sich insbesondere dagegen ausgesprochen, dieses Paket dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Ferner hat die Kommission beschlossen, auf die Bundesbeschlüsse über die Verpflichtungskredite für den Kohäsionsbeitrag einzutreten.
Im Rahmen der Teilzuweisung des Bundesbeschlusses 1 der Vorlage 26.023 richtet die APK-S verschiedene erweiterte Mitberichte an die zuständigen Sachbereichskommissionen. Die APK-S hat an ihrer Sitzung vom 21. und 22. Mai 2026 die Detailberatung der Mitberichte zur Referendumsfrage, zum Beihilfeüberwachungsgesetz und zur Personenfreizügigkeit abgeschlossen. Sie wird diese erweiterten Mitberichte an die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) sowie an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) überweisen.
Referendumsfrage
Die APK-S hat sich eingehend mit der Frage, ob das Paket Schweiz–EU dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist, sowie mit den Implikationen von Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) befasst. Im Rahmen dieser Diskussion hat sie eine Unterstellung des Pakets Schweiz–EU unter das obligatorische Referendum mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt. Sie hat sich gegen einen Antrag ausgesprochen, der verlangte, eine neue Übergangsbestimmung in die Bundesverfassung einzufügen, um eine Ausnahme zu Artikel 121a Absatz 4 der Verfassung zu schaffen, welche den Abschluss des Änderungsprotokolls über die Personenfreizügigkeit erlaubt.
Die Kommissionsmehrheit hält eine solche Übergangsbestimmung nicht für notwendig. Aus ihrer Sicht sieht das Änderungsprotokoll über die Personenfreizügigkeit kein neues Aufenthaltsrecht vor, das im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung stehen würde. Das Paket Schweiz–EU ist ihres Erachtens absolut verfassungskonform, weshalb eine Ausnahmebestimmung unnötig ist. Der Kontrollmechanismus gemäss Artikel 121a BV bleibe vollumfänglich erhalten. Zu guter Letzt ist die Mehrheit der Auffassung, dass der Bundesbeschlussentwurf des Bundesrates die Voraussetzungen für das obligatorische Referendum nach Artikel 140 Absatz 1 BV nicht erfüllt und der Stabilisierungsteil der Bilateralen III folglich dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist.
Die Minderheit wiederum ist der Meinung, dass der Entwurf im Widerspruch zu Artikel 121a BV steht und dass eine Übergangsbestimmung erforderlich ist, um das Paket Schweiz–EU vom Verbot des Abschlusses von völkerrechtlichen Verträgen, welche die Schweiz daran hindern, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, auszunehmen.
Am Ende der Diskussion über die Referendumsfrage hat die APK-S über die Kommissionsinitiative 26.425 der SPK-S abgestimmt und diese Initiative, die eine ungerechtfertigte Verfassungsänderung verlangt, mit 8 zu 5 Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Personenfreizügigkeit
Die Kommission hat sich auch mit den Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit befasst. Sie beantragt namentlich, die Erwerbstätigeneigenschaft von EU-Staatsangehörigen genauer zu definieren und auch deren Verifizierung zu präzisieren. Zudem soll bei der Ausübung des Rechts auf Daueraufenthalt eine eingehende Prüfung vorgenommen werden in Fällen, in denen das Risiko eines rein marginalen Nebenerwerbs besteht. Weiter sollen die Migrationsbehörden verpflichtet werden, das Fortbestehen des Aufenthaltsrechts zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf schliessen lassen, dass die Aufenthaltsvoraussetzungen gemäss FZA nicht mehr erfüllt sind.
Beihilfeüberwachung
Im Rahmen der Detailberatung des Beihilfeüberwachungsgesetzes hat die APK-S den entsprechenden Anhang zum Bundesbeschluss 1 geprüft und ist dabei weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats gefolgt. Für Diskussionen hat vor allem die organisatorische Ausgestaltung der Überwachungsbehörde gesorgt. Die APK-S beantragt, dass als Überwachungsbehörde eine Beihilfekommission geschaffen wird, welche sich ein Sekretariat mit der Wettbewerbskommission (WEKO) teilt. Sie weicht somit vom Vorschlag des Bundesrates ab, wonach eine Beihilfekammer innerhalb der WEKO, welche die Aufgaben der Überwachungsbehörde erfüllt, geschaffen werden sollte. Darüber hinaus beantragt die APK-S eine Begrenzung der Gebühren für die Beratungstätigkeit, die künftig vom Sekretariat statt von der Kommission übernommen wird, sowie eine Stärkung der Rechte der Parteien in Verfahren vor der Überwachungsbehörde.
Kohäsionsbeitrag
Zu guter Letzt hat die APK-S ihre Arbeiten zum Kohäsionsbeitragsgesetz (Anhang 3 des Bundesbeschlusses 1) sowie zu den Verpflichtungskrediten für den Kohäsionsbeitrag aufgenommen. Sie ist mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Bundesbeschlüsse 6 (Beitrag im Bereich der Kohäsion), 7 (Beitrag im Bereich der Migration) und 8 (einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im Bereich der Kohäsion) eingetreten.
Die Kommission wird die Detailberatung des Stabilisierungsteils und der Verpflichtungskredite (Entwürfe 6–8) an ihrer Sitzung vom 13. und 14. August 2026 fortsetzen. Der Abschluss der Detailberatung und die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss 1 erfolgen an der Sitzung vom 3. und 4. September 2026, sodass das Geschäft in der Herbstsession 2026 im Ständerat behandelt werden kann.
Auskünfte
Sekretariat der Aussenpolitischen Kommissionen (APK)
apk.cpe@parl.admin.ch
Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates vom 22.05.2026
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung der Änderungen im Eisenbahn-, Personenbeförderungs- und Luftfahrtgesetz im Rahmen des Geschäfts «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)» (26.023) abgeschlossen.
Die Änderungen im Eisenbahn-, Personenbeförderungs- und Luftfahrtgesetz sind Teil der innenpolitischen Umsetzung des Vertragspakets Schweiz–EU. Sie sind in Anhang 6 des Bundesbeschlusses 1 «Genehmigung und Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III)» (26.023) enthalten und wurden der KVF-S zur Detailberatung zugewiesen.
An ihrer letzten Sitzung vom 16. April 2026 hat die Kommission Anhörungen durchgeführt und sich die Vorlagen präsentieren lassen. Die KVF-S hat die Verwaltung damals mit verschiedensten Klärungen zu den staatlichen Beihilfen im Land- und Luftverkehr beauftragt. Die entsprechenden Berichte hat sich die KVF-S nun präsentieren lassen und die Detailberatung zu den drei Umsetzungserlassen durchgeführt.
Die KVF-S ist bei der Detailberatung des Eisenbahngesetzes (EBG) in allen Punkten den Anträgen des Bundesrates gefolgt.
Bei der Detailberatung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) beantragt die KVF-S in einem Punkt vom Entwurf des Bundesrates abzuweichen. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie beschlossen, ihrem Rat bei Art. 6 die Aufnahme eines neuen Absatzes 6 zu beantragen, welcher festhält, dass das Kartellgesetz (SR 251) keine Anwendung findet, wenn ein konzessioniertes Unternehmen mit einem ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen zusammenarbeitet, um grenzüberschreitende Personenbeförderungsdienstleistungen zu erbringen. Damit möchte die KVF-S, die vom Bundesrat mit der Europäischen Kommission vereinbarte Kompatibilität der bestehenden Kooperationen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht auch im nationalen Recht absichern und damit allfällige Rechtsunsicherheiten vermeiden.
Beim Luftfahrtgesetzes (LFG) ist die KVF-S dem Antrag des Bundesrates gefolgt.
Die KVF-S hat damit die Detailberatung aller drei Erlasse, die ihr zugewiesen wurden, abgeschlossen. Sie hat diese in der Gesamtabstimmung mit jeweils 11 zu 2 Stimmen angenommen. Eine Minderheit lehnt sie ab.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)
kvf.ctt@parl.admin.ch
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 11.08.2026
Die Kommission hat die Beratung der ihr zugewiesenen Anhänge 1 und 5 des Pakets Schweiz-EU (26.023) fortgeführt und die Detailberatung zu den Massnahmen zum Lohnschutz abgeschlossen.
Nach intensiver Diskussion beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die bereits im Vorfeld umstrittene Massnahme 14 zu streichen. Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass diese Massnahme nicht direkt mit dem Paket Schweiz-EU zusammenhängt und daher nicht Teil der Lohnschutzmassnahmen sein sollte. Eine Minderheit weist darauf hin, dass die Schweiz ohne diese Anpassung auf die Schwarze Liste der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) geraten könnte. Zudem wurde beantragt, Artikel 8a zur Amtshilfe und Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden zu streichen. Diesen Antrag lehnte die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Auch dazu liegt eine Minderheit vor. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass ihre Anträge zum Entsendegesetz, insbesondere die an der letzten Sitzung beschlossenen Mehrheitsanträge (vgl. Medienmitteilung vom 5. Mai 2026), im Widerspruch zum Verhandlungsresultat mit der EU stehen und nimmt dies in Kauf. Die Kommission müsse ihre Vorberatungskompetenz auch im Fall des Massnahmenpakets zum Lohnschutz wahrnehmen und Verhandlungsergebnisse – übrigens auch jene der Sozialpartner – kritisch hinterfragen und aus ihrer Sicht verbessern können. Ein Rückkommen auf die Kommissionsbeschlüsse vom 4. Mai 2026 lehnte sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Zudem hat die Kommission die Detailberatung zum neuen Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG) fortgesetzt. Wie die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S), die zum BHÜG einen Mitbericht verfasst hat, spricht sich die WAK-S dafür aus, die Überwachung der Beihilfen einer Beihilfekommission zu übertragen, die zwar das Sekretariat mit der Wettbewerbskommission (WEKO) teilt, deren Mitglieder allerdings nicht Teil der WEKO sind und vom Bundesrat separat gewählt werden. Die Kommission wird die Beratung zum BHÜG an ihrer Sitzung vom 31. August abschliessen. Das Paket Schweiz-EU wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch
Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 17.08.2026
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat sich an ihrer Sitzung vom 17. August 2026 mit den letzten offenen Punkten des Pakets Schweiz–EU (26.023) befasst. Im Hinblick auf die Beratung im Ständerat in der Herbstsession 2026 behandelte sie insbesondere Fragen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zu den Studiengebühren und zur Lebensmittelsicherheit und schloss damit ihre Vorberatung des Pakets ab.
Bei der Beratung der Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zu den Studiengebühren an der Sitzung vom 29. und 30. Juni 2026 hatte die Kommission zusätzliche Erläuterungen gewünscht. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Anhängen 2 und 6 des Bundesbeschlusses über die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (BB1). An ihrer heutigen Sitzung erhielt die WBK-S die gewünschten ergänzenden Informationen.
Gestützt darauf nahm die Kommission zudem eine Ergänzung bei den Bestimmungen zu den Studiengebühren vor. Gemäss dem Verhandlungsergebnis mit der EU sollen Studierende aus EU-Staaten bei den Studiengebühren den Schweizer Studierenden gleichgestellt werden. Die Kommission möchte diese Gleichbehandlung auch auf Studierende aus EFTA-Staaten ausweiten. Mit 4 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschloss sie daher, im ETH-Gesetz entsprechend zu ergänzen. Eine Minderheit beantragt, die Ausweitung auf EFTA-Studierende erst nach Abschluss der Verhandlungen mit der EFTA gesetzlich zu verankern.
Zudem bestätigte die WBK-S ihren Entscheid einstimmig, bei der Lebensmittelsicherheit und der Anerkennung von Berufsqualifikationen die Verweise auf EU-Rechtsakte zu formalisieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Änderungen der betreffenden EU-Rechtsakte vom Parlament genehmigt werden müssen. Betroffen sind der Bundesbeschluss zur Lebensmittelsicherheit (BB3) sowie die Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in Anhang 2 des Bundesbeschlusses über die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (BB1).
Damit hat die WBK-S auch den letzten offenen Punkt im Bereich der Lebensmittelsicherheit geklärt. In der Gesamtabstimmung unterstützte sie den entsprechenden Bundesbeschluss mit 9 zu 3 Stimmen. Die Vorberatung des Pakets Schweiz–EU in der WBK-S ist damit abgeschlossen.
Auskünfte
Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
wbk.csec@parl.admin.ch
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 18.08.2026
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat die Beratung der Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Rahmen des «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» (26.023) abgeschlossen. Sie spricht sich grundsätzlich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzungsgesetzgebung aus. Die Kommission fügt eine Lenkungsabgabe als Schutzmassnahme im Rahmen der Schutzklausel ein und beauftragt den Bundesrat, jährlich zu prüfen, ob die Schutzklausel aufgerufen werden muss. Zudem hat sich die Kommissionsmehrheit für eine konsequentere Prüfung im Bereich der Sicherheit ausgesprochen.
Die Kommission hatte sich an ihren Sitzungen vom 26./27. März und vom 5. Mai mit den ausländerrechtlichen Fragen des EU-Paketes befasst und an der Sitzung vom 17. August 2026 die Beratung dazu abgeschlossen. Mit dem Änderungsprotokoll zur Freizügigkeit haben sich die Schweiz und die EU auf die Aufdatierung der Regeln zur Personenfreizügigkeit geeinigt. Dabei steht die Unionsbürgerrichtlinie im Mittelpunkt. Sie regelt das Recht von EU-Staatsangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Die Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens gehen mit mehreren inländischen Umsetzungs- und Begleitmassnahmen einher. Die Umsetzungsgesetzgebung im AIG beinhaltet unter anderem das erwähnte Schutzkonzept. Insbesondere werden die Indikatoren definiert, anhand welcher das Vorliegen schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme geprüft werden muss. Es werden die Schutzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen definiert, die der Bundesrat ergreifen kann.
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, die Ausgleichsmassnahmen um ein weiteres Instrument zu erweitern, nämlich eine Lenkungsabgabe als Schutzmassnahme im Rahmen der konkretisierten Schutzklausel. Diese Abgabe soll für unselbstständig Erwerbstätige bei den Arbeitgebenden, also bei den Unternehmen, erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein. Die Kommission ist überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schafft, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen. Die Erträge der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatsangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.
Des Weiteren hat die SPK-S einstimmig beschlossen, einen verbindlichen Auftrag an den Bundesrat zu erteilen, wonach er jährlich anhand geeigneter Indikatoren prüfen muss, ob schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme vorliegen, (Art. 21b Abs. 5) und ob entsprechende Massnahmen zu ergreifen sind.
Die Kommission begrüsst es, dass vor einem Entscheid die parlamentarischen Kommissionen, die Kantone, die Städte und die Sozialpartner konsultiert werden und die Kantone das Recht erhalten, beim Bundesrat die Prüfung der Schutzklausel zu beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass schwerwiegende Probleme vorliegen.
Des Weiteren hat die Kommission beschlossen, dass im Rahmen der Bewilligungs- und Meldepflicht konsequent geprüft werden muss, ob von der antragstellenden Person eine Gefahr ausgeht. Bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden prüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit darstellen. Bei Drittstaatsangehörigen muss ein Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat einverlangt werden. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine entsprechende Gefahr darstellt, so kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden. Die Kommission nimmt betreffend Drittstaatsangehörige ein Anliegen aus zwei Vorstössen auf, die in ihren jeweiligen Räten bereits angenommen wurden (26.3229 und 26.3130).
Die Kommission stimmt zudem den von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates beantragten Änderungsvorschlägen zu, durch die namentlich verlangt wird, die Erwerbstätigeneigenschaft von EU-Staatsangehörigen genauer zu definieren und auch deren Verifizierung zu präzisieren. Ferner soll bei der Ausübung des Rechts auf Daueraufenthalt eine eingehende Prüfung vorgenommen werden in Fällen, in denen das Risiko eines rein marginalen Nebenerwerbs besteht. Weiter sollen die Migrationsbehörden verpflichtet werden, das Fortbestehen des Aufenthaltsrechts zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf schliessen lassen, dass die Aufenthaltsvoraussetzungen gemäss FZA nicht mehr erfüllt sind.
Weitere Verschärfungen des AIG wurden von der Kommissionsmehrheit abgelehnt.
Auskünfte
Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)
spk.cip@parl.admin.ch
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 01.09.2026
Die Kommission hat die Detailberatung des neuen Beihilfeüberwachungsgesetzes (BHÜG), das einen Teil der innenpolitischen Umsetzung des Vertragspakets Schweiz–EU bildet, abgeschlossen (26.023)
Nachdem sich die Kommission an ihrer letzten Sitzung für eine unabhängige Beihilfekommission ausgesprochen hatte, hat sie sich nun mit den verbleibenden Anträgen zum BHÜG befasst. Sie unterstützt die von der APK-S in ihrem Mitbericht an die WAK-S gestellten Anträge zur Begrenzung des Anwendungsbereichs (8 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen; Art. 1 Abs. 4) und zur Begrenzung der Gebühren für die Beratungstätigkeit (einstimmig; Art. 7 Abs. 3). Die Kommission ist ebenfalls der Ansicht, dass die Parteirechte im Verfahren vor der Beihilfekommission gestärkt werden sollen. Anders als die APK-S setzt sie dabei jedoch auf einen allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen der vertieften Prüfung (Art. 24). Zudem spricht sie sich mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten dafür aus, den Vorbehalt zugunsten längerer kantonaler Verjährungsfristen bei der Rückforderung unzulässiger Beihilfen beizubehalten, und folgt in diesem Punkt dem Bundesrat (Art. 43 Abs. 1).
Damit hat die WAK-S die Beratung der ihr zugewiesenen Teile des Pakets Schweiz–EU abgeschlossen. Das Paket wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch
Medienmitteilung der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates vom 04.09.2026
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat die Beratung der Bilateralen III abgeschlossen. In der Gesamtabstimmung hat sie den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie unterstützt die von der SPK-S beantragte «Zuwanderungsabgabe» als Teil der Schutzklausel im Kontext der Personenfreizügigkeit.
An ihrer Sitzung vom 3. und 4. September hat die APK-S die Vorberatung des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) 26.023 abgeschlossen. Den Kern des Stabilisierungsteils bildet der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bundesbeschluss 1). Diesen Bundesbeschluss hat die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie genehmigt damit die Abkommen und ermächtigt den Bundesrat zur Ratifikation. Gleichzeitig hat die APK-S die Umsetzungsgesetzgebung mit punktuellen Anpassungen gutgeheissen. In ihrer Gesamtabwägung unterstützt eine deutliche Mehrheit der APK-S die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Sämtliche an der Vorberatung des Stabilisierungsteils beteiligten Kommissionen haben ihre Arbeiten abgeschlossen. Dieser Teil des Pakets ist somit behandlungsreif für die Herbstsession im Ständerat. Ebenfalls behandlungsreif sind die neuen Abkommen zur Weiterentwicklung der Beziehungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Das Stromabkommen wird voraussichtlich in der Wintersession im Ständerat behandelt.
Die Beratungen der APK-S erstreckten sich über mehrere Sitzungen. An ihrer Sitzung vom 26. März 2026 hatte sie umfangreiche Anhörungen durchgeführt und an ihrer Sitzung vom 16. und 17. April 2026 Eintreten auf den Stabilisierungsteil des Geschäfts (Bundesbeschluss 1) beschlossen. Anschliessend hatte sie am 21. und 22 Mai 2026 Mitberichte zur Referendumsfrage (Bundesbeschluss 1, Art. 3 Abs. 1) und zur Personenfreizügigkeit (Bundesbeschluss 1, Anhang 4) an die SPK-S sowie zur Beihilfeüberwachung (Bundesbeschluss 1, Anhang 1) an die WAK-S gerichtet. Die Detailberatung zum Kohäsionsbeitragsgesetz (Bundesbeschluss 1, Anhang 3) und den entsprechenden Krediten (Bundesbeschlüsse 6-8), zur parlamentarischen Mitwirkung (Bundesbeschluss 1, Anhang 6) und zur parlamentarischen Zusammenarbeit (Bundesbeschluss 5) hatte die APK-S an ihrer letzten Sitzung vom 13. und 14. August 2026 abgeschlossen und zudem einen weiteren Mitbericht zum Lohnschutz (Bundesbeschluss 1, Anhang 5) an die WAK-S überwiesen.
An ihrer Sitzung vom 3./4. September 2026 hat die APK-S vor der Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Vorberatung in der Gesamtabstimmung zum Antrag der SPK-S Stellung genommen, wonach eine Lenkungsabgabe im Bereich der Zuwanderung eingeführt werden soll. Die Kommission spricht sich mit 5 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den Antrag der SPK-S aus.
Auskünfte
Sekretariat der Aussenpolitischen Kommissionen (APK)
apk.cpe@parl.admin.ch
Entwurf 4
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 24.04.2026
Die Schweiz soll bei der Gesundheitssicherheit zukünftig enger mit der EU zusammenarbeiten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) unterstützt das Gesundheitsabkommen im Weiterentwicklungsteil der Bilateralen III. Zudem lehnt sie es ab, das Abkommen einem obligatorischen Referendum sui generis zu unterstellen.
Mit 9 zu 3 Stimmen in der Gesamtabstimmung beantragt die SGK-S ihrem Rat, den Bundesbeschluss 4 des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III; 26.023) zum Gesundheitsabkommen anzunehmen. Davor ist die Kommission mit gleichem Stimmverhältnis auf die Vorlage eingetreten. Die SGK-S attestiert dem Abkommen einen grossen Nutzen für die Gesundheitssicherheit der Schweizer Bevölkerung. Die COVID-19-Pandemie habe die zentrale Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Gesundheitsrisiken eindrücklich aufgezeigt. Der enge Austausch mit europäischen Behörden sei aufgrund der geografischen Lage der Schweiz zentral. Zu Beginn der Debatte liess sich die Kommission über die Kosten des Gesundheitsabkommens für Bund, Kantone und Leistungserbringer, die Auswirkungen des Lebensmittelabkommens auf die schweizerische Gesetzgebung im Bereich Human- und Tierarzneimittel sowie über das Zusammenspiel mit den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO informieren. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission abgelehnt, das Gesundheitsabkommen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Die grundsätzliche Frage, ob die Bilateralen III und insbesondere deren Stabilisierungsteil einem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen, wird in der aussen- und der staatspolitischen Kommission behandelt. Ungeachtet dieser Diskussion führt das Gesundheitsabkommen nach Ansicht der SGK-S durch seinen auf die Gesundheitssicherheit begrenzten Geltungsbereich zu keinen Normkonflikten, welche die Unterstellung des Abkommens unter ein obligatorisches Referendum sui generis rechtfertigen könnten. Die Auswirkungen des Abkommens auf die schweizerische Rechtsordnung seien insgesamt überschaubar. Eine Minderheit der Kommission sieht in den auch im Gesundheitsabkommen enthaltenen, institutionellen Elementen einen tiefgreifenden Eingriff in die Souveränität der Schweiz. Sie beantragt deshalb, ein obligatorisches Referendum vorzusehen.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch
Entwurf 9
Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 06.05.2026
Die Kommission setzt ihre Arbeiten zum Bereich Bildung, Forschung und Innovation im Kontext des Pakets Schweiz-EU (26.023) fort und spricht sich für den Bundesbeschluss 9 (Erasmus+) aus.
In ihrer Beratung zum Bundesbeschluss 9 des Pakets Schweiz-EU befasste sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) mit der Finanzierung der Assoziierung am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ für 2027. Dabei wurde von der Mehrheit der Kommission der Mehrwert von Erasmus+ für den Standort Schweiz unterstrichen: Eine Teilnahme an Erasmus+ sei eine Investition in die Bildungslandschaft. So würden die Kompetenzen der Auszubildenden und Studierenden gestärkt, insbesondere auch im Bereich der Berufsbildung. Dies komme letztlich auch der Wirtschaft zugute. In der Diskussion wurde ebenfalls die Frage aufgeworfen, ob eine Assoziierung bereits ab 2027 zielführend sei. Die Kommission beschloss mit 5 zu 5 Stimmen, mit Stichentscheid ihres Präsidenten, auf den Bundesbeschluss einzutreten, und hiess diesen in der Gesamtabstimmung mit gleichem Stimmenverhältnis gut.
Die Minderheit begründete ihr Votum gegen den Bundesbeschluss 9 mit finanzpolitischen Argumenten. In Anbetracht der aktuellen Situation der Bundesfinanzen - insbesondere angesichts der kürzlich verabschiedeten Entlastungsmassnahmen - seien solche Mehrausgaben aktuell nicht zu rechtfertigen.
Weiter unterstrich die Kommission die europapolitische Dimension des Bundesbeschlusses 9. Daher sprach sie sich dafür aus, den Bundesbeschluss 9 gleichzeitig mit dem ganzen Paket Schweiz-EU zu behandeln. Mit der vorgesehenen Behandlung in der Herbstsession des Ständerates respektiert die Kommission den Entscheid des Büros des Ständerates für eine gesamtheitliche Behandlung und ermöglicht es dem Bundesrat und dem Nationalrat, die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse rechtzeitig zu treffen und somit die Finanzierung für 2027 sicherzustellen. Dieses Vorgehen ist kohärent mit den aktuellen Arbeiten im Bereich des Pakets Schweiz-EU.
Auskünfte
Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
wbk.csec@parl.admin.ch