26.046
Tierseuchengesetz. Änderung
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. Juni 2026 zur Änderung des Tierseuchengesetzes
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.06.2026
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Einsatz von Impfstoffen gegen Tierseuchen in Notsituationen
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Botschaft zur Änderung des Tierseuchengesetzes verabschiedet. Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit in Notsituationen bei Tierseuchen rasch und rechtssicher reagiert werden kann. Künftig soll es im Fall von Tierseuchen unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein, nicht zugelassene Impfstoffe und andere immunologische Tierarzneimittel zur Vorbeugung oder Eindämmung einer Seuche in Verkehr zu bringen. Dies setzt voraus, dass in der Schweiz oder im Ausland keine zugelassenen Präparate vorhanden sind.
Klare Voraussetzungen und Einbezug von Fachbehörden
Mit der Vorlage wird im TSG eine Grundlage geschaffen, um im Fall von Tierseuchen das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln befristet zu bewilligen. Voraussetzung ist, dass in der Schweiz kein alternativ anwendbares und gleichwertiges Tierarzneimittel zugelassen und verfügbar ist und auch kein entsprechendes im Ausland zugelassenes Präparat eingeführt werden kann.
Für die Erteilung der Bewilligung ist das BLV zuständig; es zieht zur fachlichen Beurteilung der Gesuche das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) bei. Enthält das fragliche Tierarzneimittel gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen (krankheitserregende Organismen), wird zusätzlich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einbezogen. Die Bewilligung ist befristet und dient ausschliesslich dazu, eine Versorgungslücke im Tierseuchenfall zu überbrücken. Der ordentliche Zulassungsprozess wird dadurch nicht ersetzt.
Die Anwendung solcher immunologischer Tierarzneimittel erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. Tierhaltende entscheiden in der Regel selbst, ob sie ihre Tiere impfen lassen. In Ausnahmefällen kann eine Impfung jedoch behördlich angeordnet werden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, eine Tierseuche einzudämmen oder einem Ausbruch vorzubeugen.
Einordnung im internationalen Kontext
Die Europäische Union verfügt bereits über eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Mit der vorgeschlagenen Regelung schafft die Schweiz vergleichbare gesetzliche Möglichkeiten. Ohne eine solche Regelung könnte die Schweiz bei der Bekämpfung von Tierseuchen benachteiligt sein, was im Extremfall auch wirtschaftliche Auswirkungen und Nachteile im internationalen Tierverkehr haben könnte.
Mit der Vorlage werden die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen in der Schweiz verbessert. Tierleid sowie wirtschaftliche Schäden können in künftigen Notsituationen wirksamer begrenzt werden. Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Tierseuchengesetzes erfüllt der Bundesrat zudem den Auftrag aus den beiden gleichlautenden Motionen «Bekämpfung der tödlichen Blauzungenkrankheit» der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (24.4258) und des Nationalrates (24.4270).
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 15.09.2026
Ständerat will Not-Impfungen gegen Tierseuchen ermöglichen
In der Schweiz soll nach dem Willen des Ständerats in Notsituationen zur Bekämpfung von Tierseuchen der befristete Einsatz in der Schweiz noch nicht zugelassener Impfstoffe künftig möglich sein. Die kleine Kammer hat am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.
Mit 42 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen hiess der Ständerat Änderungen im Tierseuchengesetz gut. Sie betreffen nebst Impfstoffen auch andere nicht zugelassene immunologische Tierarzneimittel. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.
Die Erfahrungen nach den jüngsten Ausbruch der Bauzungenkrankheit sowie den Fällen der Rinderseuche Lumpy-Skin-Disease in Frankreich zeige den Handlungsbedarf auf, sagte Isabelle Chassot (Mitte/FR) namens der vorberatenden Kommission. Ohne die Änderungen sei die Schweiz bei der Bekämpfung von Tierseuchen gegenüber dem Rest Europas im Nachteil.
Zu befinden haben wird die grosse Kammer auch über eine Ergänzung, die der Ständerat an der Vorlage des Bundesrats vornahm. Die kleine Kammer möchte im Gesetz festhalten, dass der Bund Abfindungen an Halter und Halterinnen von Nutztieren zahlen kann. Mit dem Geld sollen Einkommensausfälle und Mehrkosten gedeckt werden, die als Folge von Massnahmen der Behörden bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen entstehen.
Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte sich in der Debatte mit der Ergänzung einverstanden.
Auskünfte
Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
wbk.csec@parl.admin.ch