26.3881
Weshalb engagiert sich der Bundesrat nicht für die Bevölkerung Bergkarabachs?
Wortlaut
Vor dem Hintergrund der Überwiesenen Motion 24.4259 und dem fortschreitenden Unrecht, welches der Bevölkerung von Bergkarabach angetan wird, bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Anerkennt der Bundesrat die Tatsache, dass Bergkarabach als de-facto-Staat zumindest partielle Völkerrechtssubjektivität hatte?
Wie kommt es, dass der Bundesrat mit seiner Möglichkeit der Guten Dienste mit nichtstaatlichen Vertretern verhandelt, jedoch mit der Begründung einer fehlenden staatlichen Entität nicht mit der Vertretung Bergkarabachs?
Was tut der Bundesrat im Falle Bergkarabachs, deren Bevölkerung mit Gewalt vertrieben wurde, deren Vertreter illegal in Gefängnissen sitzen und dessen jahrtausendaltes Kulturgut mutwillig zerstört wird, für die Einhaltung des Völkerrechts?
Wie gedenkt der Bundesrat seinem Auftrag aus der überwiesenen Motion 24.4259 nachzukommen und den Dialog mit Vertretern von Bergkarabach zu suchen?
Begründung
2023 flohen nach einer 9-monatigen Blockade und dem Einmarsch Aserbaidschans gegen 120'000 Menschen aus Bergkarabach. Die erzwungene Flucht wird international als ethnische Säuberung qualifiziert, Festnahmen und Gerichtsurteile der Politiker aus Bergkarabach wurden ohne rechtliche Grundlagen vorgenommen, die Zerstörung von Kirchen, Grabstätten und Denkmäler werden als kultureller Genozid gewertet.
In der überwiesenen Motion 24.4259 wurde der Bundesrat beauftragt, «einen offenen Dialog zwischen Aserbaidschan und Volksvertretern der Bergkarabach-Armenier zu ermöglichen». In seiner Antwort auf die Frage 26.7600, weshalb der Bundesrat nicht mit den Vertreterinnen und Vertretern von Bergkarabach spricht, versteckt sich die Regierung hinter dem Argument, Bergkarabach sei keine staatliche Entität.
Dem ist zu entgegnen:
Bergkarabach besass als de-facto-Staat partielle Völkerrechtssubjektivität, weshalb der Bundesrat durchaus in der Lage ist, mit seinen Vertretern zu verhandeln.
Der Bundesrat hat sich wiederholt mit nicht anerkannten Entitäten getroffen, wie beispielsweise im Juni 2025, als Bundesrat Ignazio Cassis bei einem offiziellen Besuch den Premierminister und Aussenminister der Palästinensischen Autonomiebehörde traf.
Die Schweiz engagierte sich auch zu früheren Zeiten zugunsten der Vermittlung eines Friedens mit nichtstaatlichen Vertretern, wie z.B. den FARC-Rebellen in Kolumbien oder der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Einklang mit dem Völkerrecht betrachtet die Schweiz Bergkarabach als Teil Aserbaidschans. Der Bundesrat teilt daher die Auffassung nicht, dass Bergkarabach über eine partielle Völkerrechtssubjektivität verfügt habe.
2. und 4. Die Schweiz bietet ihre Guten Dienste an, sofern die betroffenen Parteien dies wünschen. Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob staatliche oder nichtstaatliche Akteure beteiligt sind. Entscheidend ist das Einverständnis der Parteien. Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion 24.4259 steht das EDA mit Aserbaidschan und Armenien im Austausch. Beide lehnen die Ausrichtung des in der Motion geforderten Forums ab, was beim Besuch des EDA-Vorstehers in Baku am 4. August 2026 erneut bestätigt wurde. Die Umsetzung der Motion ist daher derzeit nicht möglich.
3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 24.3876 Sommaruga festhielt, setzt sich das EDA für die sichere freiwillige Rückkehr von Geflüchteten und den Schutz ihrer völkerrechtlich garantierten Rechte ein. Die Schweiz empfahl Aserbaidschan 2023 im Rahmen der allgemeinen regelmässigen Überprüfung des UNO-Menschenrechtsrats, das Recht auf freiwillige Rückkehr zu gewährleisten sowie kulturelle und religiöse Güter zu schützen. Zudem fordert sie faire Gerichtsverfahren und Haftbedingungen im Einklang mit internationalen Normen. Das IKRK besucht Gefangene, überprüft ihre Behandlung und Haftbedingungen und bringt Anliegen im Rahmen seines vertraulichen Dialogs mit den zuständigen Behörden vor.
Das EDA begrüsst die konkreten Schritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen Frieden sowie der Bestrebungen zur Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen Aserbaidschan und Armenien.