26.4002

Einsatz künstlicher Intelligenz in Abstimmungs- und Wahlkampagnen. Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Demokratie

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die notwendigen Gesetzesänderungen für die Regelung des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) in der demokratischen Debatte, insbesondere im Rahmen von Abstimmungs- und Wahlkampagnen, vorzulegen.

Begründung

Der Einsatz von KI ist in politischen und demokratischen Debatten mittlerweile gang und gäbe. Auch wenn es völlig legitim ist, im Sinne der Meinungsfreiheit gewisse Kommunikationstechniken einzusetzen, um die demokratische Debatte zu beleben: irreführende, herabsetzende oder hassschürende Manipulationsmethoden haben darin keinen Platz. In vielen Fällen führt der Einsatz von KI zu täuschenden oder persönlichkeitsverletzenden Inhalten, welche die demokratische Debatte in unzulässiger Weise verzerren. Bei den Wahlen 2023 wurde die Slowakei zum europäischen Lehrbeispiel für KI-gestützte Wahleinmischung. Kurz vor dem Urnengang verbreitete das pro-russische Lager Deepfake-Audioaufnahmen, welche der Glaubwürdigkeit des pro-europäischen Lagers schwer geschadet haben.

Mit der neuen Gesetzgebung würden insbesondere folgende Pflichten und Verbote eingeführt:

  • Pflicht, jeden mit KI erzeugten Inhalt entsprechend zu kennzeichnen, bei Zuwiderhandlung drohen strafrechtliche Sanktionen;

  • Verbot, visuelle Darstellungen oder Tonaufnahmen von Personen ohne deren schriftliche Einwilligung zu veröffentlichen, bei Zuwiderhandlung drohen strafrechtliche Sanktionen;

  • verstärkte Verantwortung politischer Parteien oder ihr nahestehender Vereinigungen für Inhalte, die sie im Rahmen der demokratischen Debatte erstellen und verbreiten und die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen; Pflicht, den Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Erstellung ihrer Kommunikationsinhalte zu dokumentieren, bei Pflichtverletzung drohen strafrechtliche oder administrative Sanktionen;

  • Pflicht der digitalen Plattformen, jeden durch KI erzeugten politischen Inhalt, der gegen die geltende Gesetzgebung verstösst, rasch zu entfernen oder unzugänglich zu machen; Einrichtung eines beschleunigten Verfahrens, das es Personen, die von einem durch KI erzeugten politischen Inhalt betroffen sind, erlaubt, vor einem Urnengang dessen Entfernung oder Berichtigung zu verlangen;

  • Einrichtung eines Kooperationsmechanismus zwischen den Bundesbehörden, den Kantonen und den digitalen Plattformen, um auf KI beruhende Desinformationskampagnen zu erkennen und zu melden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Verwendung künstlicher Intelligenz in der politischen Kommunikation neue Herausforderungen für die Ausübung der politischen Rechte mit sich bringen kann. Er teilt den Willen, Auswüchse wirksam zu bekämpfen.

Die in der Motion aufgeworfenen Fragen weisen einen engen Zusammenhang zu weiteren parlamentarischen Vorstössen auf: zur Motion 26.3864 Klopfenstein Broggini «Ausländische Finanzierung von politischer Werbung zu Schweizer Abstimmungen und Wahlen unterbinden», zur Motion 26.4001 Weichelt «Transparenz bei politischer Online-Werbung stärken» und zur Motion 26.3815 Gysin «Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Wahl- und Abstimmungskampagnen». Diese Vorstösse behandeln zwar jeweils spezifische Themen, sie betreffen jedoch alle die digitale politische Kommunikation. Die Postulate 26.3658 Gapany und 26.3659 Feller thematisieren ebenfalls die Risiken der KI für das Funktionieren demokratischer Institutionen, sind jedoch breiter gefasst.

In seinem Bericht «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» vom 19. Juni 2024 in Erfüllung des Postulats 22.3006 SiK-N untersuchte der Bundesrat die in diesem Bereich bestehenden Risiken sowie deren Auswirkungen auf die demokratische Meinungsbildung. Im Anschluss an diesen Bericht setzte er im November 2025 eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, die den Auftrag hat, die Arbeiten zu diesem Thema innerhalb der Bundesverwaltung zu koordinieren. Weiter soll sie ein Lageverständnis zur Situation in der Schweiz und zu den aktuellen Entwicklungen erarbeiten. Basierend darauf kann sie bei Bedarf den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern Massnahmen zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen bzw. zur Stärkung der Resilienz gegenüber solchen Angriffen vorschlagen.

Im Rahmen der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (SR 121.0; 26.021) werden zudem allfällige Anpassungen des Aufgabenbereichs des NDB geprüft. Im Fokus stehen Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten gegen die demokratische Ordnung sowie das Funktionieren von Staat und Gesellschaft.

Derzeit wird eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats ausgearbeitet. Die Vorlage wird die erforderlichen gesetzgeberischen Massnahmen festlegen, insbesondere in den Bereichen Transparenz und Aufsicht, die in der Motion erwähnt sind. Fragen, die sich im Zusammenhang mit der demokratischen Meinungsbildung stellen, werden dabei ebenfalls berücksichtigt.

Der Vernehmlassungsentwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) enthält Transparenzvorgaben zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit. Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen müssen Werbung kennzeichnen und über systemische Risiken ihrer Dienste berichten. Politische Werbung sowie Risiken für Wahl- und Abstimmungsprozesse sind dabei miterfasst, da sie Teil der öffentlichen Meinungsbildung sind. Ausserdem müssen Plattformen ein Meldeverfahren für Inhalte einrichten, die bestimmte Hassrede-Tatbestände erfüllen. Dies gilt auch für KI-generierte Inhalte. Eine generelle Pflicht zur Entfernung illegaler KI-generierter Inhalte sieht der VE-KomPG jedoch nicht vor.

Vor diesem Hintergrund scheint es nicht sinnvoll, neue Gesetzgebungsaufträge zu erteilen, die spezifische Fragen isoliert behandeln. Hingegen könnte es nach Ansicht des Bundesrates zielführend sein, den verbleibenden Handlungsbedarf in einem gemeinsamen Bericht zu prüfen, der die verschiedenen Probleme im Bereich der digitalen politischen Werbung beleuchtet.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion trotz dieser Vorbehalte annehmen, wird der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfauftrag abzuändern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.