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Ausweichverkehr auf der Gotthard-Achse: Schutz der Urner Bevölkerung, der Rettungsachsen und des ÖV wirksam durchsetzen

Wortlaut

Der Gotthard-Transitkorridor bildet die zentrale Nord-Süd-Verbindungsachse der Schweiz. Insbesondere in den Sommermonaten führt das hohe Verkehrsaufkommen regelmässig zu langen Staus vor den Tunnelportalen sowie entlang der A2 und der Axenstrasse. Die Bewältigung dieses Drucks stellt den Bund sowie die betroffenen Anrainerkantone vor enorme Herausforderungen.

In jüngster Zeit zeigen sich jedoch sowohl im Nord-Süd- als auch im Süd-Nord-Verkehr Entwicklungen, die das Prinzip der Bündelung des Transitverkehrs aushöhlen. Durch aktives Veranlassen oder passives Dulden von Ausweichverkehr wird die Funktionsfähigkeit des Kantons Uri sowie die Lebensqualität der Bevölkerung massiv beeinträchtigt.

Ich bitte den Bundesrat vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Strategische Haltung zum Transitverkehr: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Grundsatz, wonach der überregionale Transitverkehr konsequent auf dem hochrangigen Autobahnnetz verbleiben muss und nicht auf das nachgelagerte Kantons- und Gemeindestrassennetz ausweichen darf, wirksam durchgesetzt wird?

  2. Beurteilung des Ausweichverhaltens bei Nord-Süd-Stau: Wie beurteilt der Bundesrat die Situation bei den Ausfahrten Altdorf/Flüelen sowie entlang der Axenstrasse, wo Autofahrende bei Stau systematisch auf die Urner Kantonsstrasse ausweichen, dadurch den öffentlichen Verkehr (ÖV) sowie Blaulichtorganisationen blockieren und den verkehrsorganisatorischen Kollaps im Talboden herbeiführen?

  3. Massnahmen des ASTRA im Norden: Welche konkreten, baulichen, signalisatorischen oder dosierungstechnischen Massnahmen (z. B. Abfahrtsperren oder Dosierampeln) plant das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zusammen mit den Urner Behörden, um das wilde Verlassen der Nationalstrasse in Altdorf/Flüelen künftig konsequent zu verhindern?

  4. Sonderrolle der Gotthardpassstrasse als Nationalstrasse: Ist dem Bundesrat bewusst, dass die Gotthardpassstrasse zwar formal als Nationalstrasse (N2) eingestuft ist, faktisch aber als einfache, zweispurige Passstrasse die einzige territoriale Verbindungsachse zwischen den Gemeinden des Urserntals (Andermatt, Hospental, Realp) und dem Reusstal darstellt und daher eine besondere Schutzbedürftigkeit aufweist?

  5. Beurteilung der aktiven Pass-Bewerbung ("Kupra-System"): Wie beurteilt der Bundesrat die Praxis, dass auf der Südseite ab Bellinzona über dynamische elektronische Überkopfanzeigen der Transitverkehr aktiv dazu animiert wird, den Stau vor dem Südportal über den Gotthardpass zu umfahren (z. B. mit Anzeigen wie "Save 30 Minutes"), wodurch das Nadelöhr und die Überlastung auf die Passstrasse und in den Kanton Uri verschoben werden?

  6. Konsequenzen für das Urner Oberland: Ist dem Bundesrat bewusst, dass diese aktive Pass-Umfahrungs-Bewirtschaftung an verkehrsreichen Wochenenden zu einem permanenten Rückstau vom Gotthardpass bis hinunter nach Göschenen/Wassen führt und damit das Urner Oberland verkehrstechnisch regelrecht abschneidet?

  7. Verlagerungseffekt statt Problemlösung: Sieht der Bundesrat in der aktiven Bewerbung der Passroute eine unzulässige Zweckentfremdung einer verkehrlich sensiblen Gebirgsstrasse und die Verschiebung eines bundesseitigen Autobahnproblems auf die einzige Erschliessungsroute des Urserntals?

  8. Kriterien für digitale Verkehrssteuerung: Nach welchen Kriterien und in welcher Abstimmung mit den Betroffenen steuert das ASTRA die digitalen Informationsanzeigen entlang der A2, und ist der Bundesrat bereit, die aktive Empfehlung der Passroute bei hohem Verkehrsaufkommen umgehend einzustellen?

  9. Süd-Nord-Rückstau vor der Axenstrasse / Erstfeld / Amsteg: Wie beurteilt der Bundesrat die gravierende Problematik an Sonntagen im Süd-Nord-Verkehr, wenn sich vor der Axenstrasse kilometerlange Rückstaus bilden und Autofahrende bereits in Amsteg oder Erstfeld auf die Kantonsstrasse ausbrechen, um die Staus zu umfahren, was die nach Flüelen führenden Kantons- und Nebenstrassen vollständig blockiert?

  10. Baustellen- und Spurreduktions-Management (z. B. Seelisbergtunnel): Welche Lehren zieht der Bundesrat aus der Situation im Sommer 2026, als einspurige Verhältnisse im Seelisbergtunnel zu zusätzlichen massiven Ausbrechwellen und zum verkehrsbedingten Kollaps im unteren Raum Altdorf in Richtung Norden führten, und wie wird das ASTRA künftig Baustellenkapazitäten auf dieser Hochlastachse während der Hauptreisezeiten priorisieren?

  11. Gesamtheitliches Steuerungskonzept: Welche übergeordneten steuerungstechnischen Massnahmen (z. B. digitale Pförtneranlagen, Sperrung von Autobahnausfahrten für den Durchgangsverkehr, Kooperation mit Navigationsdienstleistern) beabsichtigt der Bundesrat einzusetzen, um Anwohner, ÖV und Rettungskräfte in den Urner Dörfern und Tälern wirksam vor dem Kollaps durch Ausweichverkehr zu schützen?

Begründung

Der Schutz der Bevölkerung in den alpinen Transitregionen vor Lärm, Abgasen und Verkehrschaos ist ein zentrales Anliegen der Schweizer Verkehrspolitik. Das Nationalstrassennetz wurde gezielt aufgebaut, um den Transitverkehr gebündelt und sicher durch das Land zu leiten und die Siedlungsgebiete zu entlasten.

Im Kanton Uri zeigt sich jedoch zunehmend, dass dieses System bei Überlastung an Grenzen stösst – nicht zuletzt durch mangelnde Konsequenz im Verkehrsmanagement sowie unerwünschte Steuerungsimpulse:

  • In Nord-Süd-Richtung (Nordportal): Sobald sich der Stau vor dem Gotthard-Nordportal auf wenige Kilometer summiert, verlassen viele Fahrzeuglenkende die A2 bereits in Altdorf/Flüelen oder fahren von der Axenstrasse her gar nicht erst auf die Autobahn auf. Die Kantonsstrasse durch die Urner Dörfer wird dadurch komplett verstopft. Die Folge ist ein Stillstand des regionalen Busverkehrs sowie eine gravierende Behinderung von Feuerwehr, Sanität und Polizei bei Einsätzen. Hier fehlt es an einer konsequenten Dosierung und Sperrung von Ausfahrten für den Transitverkehr.

  • In Süd-Nord-Richtung (Südportal & Pass): Zur Entlastung der Tessiner Dörfer (Ambri, Piotta, Airolo) wurde das sogenannte "Kupra-System" eingeführt. Grundsätzlich ist die Entlastung der Wohnbevölkerung im Leventina-Tal ein verständliches Ziel. Völlig unakzeptabel ist jedoch, dass das ASTRA über elektronische Überkopfanzeigen ab Bellinzona den Gotthardpass aktiv als Zeitspar-Alternativroute bewerbt ("Save 30 Minutes – drive via Pass").Dass die Gotthardpassstrasse formal als Nationalstrasse (N2) geführt wird, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine zweispurige Bergstrasse handelt, die die einzige Lebensader und Verbindungsachse zwischen den Gemeinden des Urserntals und dem übrigen Kanton darstellt. Durch die aktive Bewerbung bildet sich an verkehrsreichen Sommerwochenenden ein permanenter Rückstau vom Pass hinunter bis nach Göschenen und Wassen. Das Urner Oberland und das Urserntal werden dadurch massiv beeinträchtigt und faktisch isoliert.

  • In Süd-Nord-Richtung (Reusstal / Axen / Seelisberg): Ein spiegelbildliches Chaos spielt sich an den Sonntagen im unteren Reusstal ab. Bei Rückstau vor der Axenstrasse brechen Transitreisende bereits in Amsteg oder Erstfeld von der A2 auf das lokale Strassennetz aus. Wenn dann – wie im Sommer 2026 vorgekommen – zusätzlich Kapazitätseinschränkungen wie die Einspurigkeit im Seelisbergtunnel hinzukommen, bricht der Verkehr im Raum Altdorf/Flüelen in Richtung Norden vollständig zusammen. Rettungsachsen und ÖV-Linien werden wirksam lahmgelegt.

Es darf nicht sein, dass der Bund bzw. das ASTRA Kapazitätsprobleme des Autobahnnetzes durch aktives Anpreisen von Ausweichrouten oder durch Passivität gegenüber dem Ausbrechverkehr auf das untergeordnete Netz und die Lebensadern des Kantons Uri abwälzt. Der Transitverkehr gehört auf die Autobahn. Es braucht eine ehrliche und gesamtheitliche Betrachtung der Achse, die den Schutz der Urner Bevölkerung, des ÖV und der Blaulichtorganisationen garantiert.