26.4090

Einschränkung des Asyl-Antragsrechtes

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt eine Vorlage auszuarbeiten, welche die gesetzliche Möglichkeit schafft, das Recht auf die Stellung eines Asylantrages für einzelne Personengruppen vorübergehend auszusetzen. Personengruppen aus Regionen, aus denen mehrheitlich Wirtschaftsflüchtlinge zu uns kommen, sollen bereits an der Schweizer Grenze abgewiesen werden. Gleichzeitig sollen Personen die einer solchen Gruppe zugeordnet werden, und kein gültiges Schengenvisa bei sich haben, die Durchreise verwehrt werden.

Begründung

Die Grenzüberschreitung von Personen aus Staaten mit grossmehrheitlich Wirtschaftsflüchtlingen und mit einer Kriminalitätsrate von über fünfzig Prozent verletzt den verfassungsmässigen Schutz der eigenen Bevölkerung und dessen Eigentum. Auch dieser Schutz ist mit internationalen Verträgen und Konventionen zu gewährleisten. In einer Güterabwägung müssen somit gesetzliche Regelungen geschaffen werden, welche den Schutz der eigenen Bevölkerung über die internationalen Asylregeln gestellt werden können. Dies kann nur mit einer neuen Gesetzesgrundlage und wenn notwendig damit verbundenen einseitigen Deklarationen zu internationalen Verträgen und Konventionen erreicht werden. Der Bundesrat soll dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, wie das Recht auf die Stellung von Asylanträgen eingegrenzt werden kann.