26.4120
Arbeitsgesetz: Ist ein wirksamer und gleichwertiger Vollzug in allen Kantonen gewährleistet?
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch sind in den einzelnen Kantonen der vom SECO festgelegte Mindestpersonalbestand und die tatsächlich für den Vollzug des Arbeitsgesetzes eingesetzten personellen Ressourcen? Welche Kantone erfüllen die Mindestvorgaben nicht?
2. Anhand welcher messbaren Kriterien beurteilt das SECO im Rahmen seiner Oberaufsicht, ob der Vollzug des Arbeitsgesetzes in den einzelnen Kantonen ausreichend und wirksam ist? Welche wesentlichen Defizite hat es bei seinen Audits in den letzten fünf Jahren festgestellt und welche Massnahmen wurden verlangt?
3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass das Arbeitsgesetz trotz unterschiedlicher kantonaler Vollzugsstrukturen und -instrumente in allen Kantonen gleichwertig vollzogen wird? Hat das SECO untersucht, ob sich diese Unterschiede auf die Wirksamkeit des Vollzugs auswirken?
4. Weshalb werden die für die Beurteilung des kantonalen Vollzugs relevanten Informationen nicht transparent pro Kanton ausgewiesen, insbesondere zu Personalressourcen, Kontrolltätigkeit, Einhaltung der Mindestpersonalbestände und Ergebnissen der SECO-Audits? Ist der Bundesrat bereit, diese Informationen künftig regelmässig und kantonsweise zu veröffentlichen?
Begründung
Mit der Antwort zu meiner Interpellation 20.4398 wurde bereits 2020 auf die grossen Unterschiede beim Personalbestand der kantonalen Arbeitsinspektorate und die Verantwortung des SECO als Oberaufsichtsbehörde hingewiesen. Das SECO hat 2022 eine Richtlinie zum Mindestpersonalbestand erlassen.
Seither hat sich die Vollzugssituation weiter zugespitzt. Zwischen 2022 und 2025 sank die Zahl der kontrollierten Betriebe um rund 25 Prozent, während die Beschäftigung um gut 3 Prozent zunahm. Gleichzeitig bleibt öffentlich unbekannt, welche Kantone die Mindestpersonalbestände erfüllen, welche Ressourcen tatsächlich für den Vollzug des Arbeitsgesetzes eingesetzt werden und welche konkreten Ergebnisse die Audits des SECO ergeben.
Mit der Antwort zur Interpellation 23.3179 wurde zudem die unterschiedliche Ausgestaltung des kantonalen Vollzugs am Beispiel Genfs thematisiert. Der Bundesrat hielt damals fest, dass es für eine Beurteilung der Auswirkungen noch zu früh sei.
Drei Jahre später ist eine Bilanz angezeigt. Das Arbeitsgesetz gilt schweizweit. Der Bundesrat soll darlegen, ob sein Vollzug in allen Kantonen ausreichend und gleichwertig gewährleistet ist, anhand welcher Kriterien das SECO dies beurteilt und weshalb die Ergebnisse seiner Oberaufsicht nicht kantonsweise transparent gemacht werden.