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Dossier Mengele: Werden Schwärzungen zur neuen Norm?
Wortlaut
Wegen eines Einsichtsgesuches gemäss Bundesgesetz über die Archivierung hat der NDB des Bundes am 10.9. kommuniziert, dass er das Dossier Mengele doch veröffentlicht. Der NDB hat aber viele Stellen geschwärzt. Das BGA erlaubt keine Schwärzungen, auch nicht von Personennamen, weil Einsicht in Originale möglich sein muss. Damit wird sichergestellt, dass keine Zensur vorgenommen werden kann.
Will der Bund von dieser Praxis abkehren & BGA-Einsichtsgesuche vermehrt mit geschwärzten Akten beantworten?