26.7774
Gute Dienste und nichtstaatliche Akteure
Wortlaut
Braucht die Schweiz bereits für die Kontaktaufnahme mit einem nichtstaatlichen Konfliktakteur und das Angebot Guter Dienste die Zustimmung des Staates, dem dieser Akteur völkerrechtlich zugeordnet wird, oder erst für die konkrete Durchführung Guter Dienste?
Auf welche rechtliche oder aussenpolitische Grundlage stützt der Bundesrat seine Praxis, und gab es Fälle, in denen die Schweiz ohne vorgängige Zustimmung dieses Staates Kontakt aufgenommen oder Gute Dienste angeboten hat?