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RPW 2001/4 S. 752

Swisscom AG und AGI IT Services AG

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

I. ZUSAMMENSCHLUSSVORHABEN

Erwägungen

1. Am 16. Oktober 2001 ist beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (im Folgenden: Sekretariat) die vollständige Meldung betreffend den Kontrollerwerb durch Swisscom AG, Bern, über das IT ("Informations-Technologie")-Geschäft der AGI Holding AG, St. Gallen, eingegangen.

1.1 Die beteiligten Unternehmen

2. Die Swisscom AG und ihre Tochtergesellschaften (nachstehend Swisscom) sind die wichtigsten Anbieter von Telekommunikations-Dienstleistungen in der Schweiz, deren Aktienkapital von CHF [...] Mio. zu 65,5% von der Eidgenossenschaft gehalten wird. Die Hauptgeschäftsfelder der Swisscom umfassen Public Com (nationale und internationale Sprachkommunikation), Mobile Com (Mobilkommunikation), Business Com (Mietleitungen und verwaltete Breitbandübermittlung), integrierte Datenkommunikations-Lösungen sowie Wholesale und Carrier Services (Netzdienstleistungen an andere Telekommunikationsanbieter). Die Swisscom erzielte im Geschäftsjahr 2000 einen schweizweiten Umsatz von CHF [...] Mio. Sie ist bisher nur marginal als Anbieterin auf dem Markt für IT-Dienstleistungen aufgetreten. Diese Dienstleistungen wurden bisher überwiegend innerhalb der eigenen Gruppe erbracht.

3. Die AGI Holding AG (nachstehend AGI Holding) ist eine Finanzholding, deren Aktienkapital von CHF [...] Mio. von den Kantonalbanken der Kantone St. Gallen, Luzern, Freiburg, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden und Obwalden (im Folgenden: AGI-Banken) gehalten wird. Einzige Beteiligung der AGI Holding ist die AGI IT Services AG (im Folgenden: AGI IT Services), die als Informatik-Gemeinschaftswerk der AGI-Banken als Komplettanbieter für IT-Dienstleistungen tätig und deren Aktienkapital von CHF [...] Mio. zu 100% im Besitz der AGI Holding ist. Ihre Geschäftstätigkeit besteht in den Geschäftsfeldern Customer Services, IT Solution, IT Platform und Finance & Administration. Hauptkunden der AGI IT Services sind die AGI-Banken. Mit ihnen wurde im Geschäftsjahr 2000 rund 91% des Umsatzes getätigt.

4. Der Zusammenschluss bezweckt die Ausgliederung des IT-Geschäfts aus der Swisscom und dessen Zusammenführung mit der AGI IT Services zur Swisscom IT Services, um sich auf dem schweizerischen IT-Markt als einer der führenden IT-Full-Service-Provider zu etablieren. Mit dem Zusammenschluss verfolgen die beteiligten Unternehmen das Ziel, durch die Verbreiterung der Kostenträgerschaft und Grössenvorteile die Kosten zu senken. Die neu gegründete Swisscom IT Services soll das Angebot von integrierten IT-Lösungen aus einer Hand ermöglichen, womit dem allgemeinen Trend zur Konvergenz Rechnung getragen wird. Der Zusammenschluss soll ausserdem die Öffnung der Bankenplattform der AGI IT Services für andere Banken ermöglichen und die Innovation im IT-Bereich sicherstellen.

1.2 Kontrollerwerb

5. Der Zusammenschluss soll in drei Schritten vollzogen werden. Zuerst wird die AGI IT Services mit der AGI Holding durch Absorptionsfusion mit Rückwirkung per 1. Oktober 2001 zusammengeführt.

6. In einem zweiten Schritt wird das IT-Geschäft der Swisscom durch Ausgründung mit Rückwirkung per 1. Oktober 2001 in die neu gegründete Swisscom IT Services eingebracht, welche von der Swisscom zunächst zu 100% gehalten wird. Bei den in die Swisscom IT Services einzubringenden Geschäftsbereichen der Swisscom handelt es sich um die Bereiche "Corporate Information & Technology" (ohne die Untereinheit "Corporate Technology") sowie "Electronic Commerce Solutions".

7. Der eigentliche Zusammenschluss erfolgt im Dezember 2001 durch Einbringung der Aktiven und Passiven der AGI IT Services gegen Ausgabe von neuen Aktien in die Swisscom IT Services. Von der Einbringung ausgeschlossen ist die Minderheitsbeteiligung von 4,5% der AGI IT Services an der Protab Projekt Swiss Securities Operations AG sowie die Eigentumsrechte an den Applikationen der Banken-Applikationsplattform.

8. Nach Vollzug des Zusammenschlusses soll die Swisscom IT Services ein Aktienkapital von CHF [...] Mio. aufweisen, welches zu 71,1% durch Swisscom und zu 28,9% durch AGI Holding gehalten wird. Diese

Verteilung gilt auch für die Stimmrechte. Durch den Einbezug der Aktiven und Passiven der ehemaligen AGI IT Services in die Swisscom IT Services wird Swisscom die Kontrolle über diesen Unternehmensteil erhalten. Es liegt somit ein Zusammenschluss im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b KG vor.

II. MELDEPFLICHT

9. Die Weko hat mit rechtskräftiger Verfügung vom 5. Mai 1997 festgestellt, dass die Swisscom auf dem Telefoniemarkt eine marktbeherrschende Stellung hat (RPW 1997/2, S. 161 ff.). Bei gewissen Märkten, die für den vorliegenden Zusammenschluss relevant sind (siehe Rz. 20), handelt es sich um dem Telefoniemarkt benachbarte Märkte. Die Meldepflicht ergibt sich somit gestützt auf Artikel 9 Absatz 4 KG.

10. Würde man diese Auffassung nicht teilen, würden auch die Umsatzschwellen nach Artikel 9 Absatz 1 KG in jedem Fall erreicht werden. Die Meldepflicht ist somit gegeben.

III. BEURTEILUNG

3.1 Der sachlich relevante Markt

11. Der sachlich relevante Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen; VKU; SR 251.4).

12. Die Swisscom IT Services soll als einer der führenden IT-Full-Service-Provider auf dem Schweizer Markt etabliert werden. Sie will ihre Dienstleistungen zunächst hauptsächlich an Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation und Finanzdienstleistungen anbieten. Mittelfristig soll das Angebot jedoch auch mittleren und grösseren Unternehmen aus den Sparten Government, Gesundheitswesen und Utilities geöffnet werden.

13. Der Markt für IT-Dienstleistungen umfasst eine ganze Reihe von verschiedenen Bereichen, deren Abgrenzung im Einzelfall schwierig vorzunehmen ist. Grundsätzlich kann zwischen den Bereichen "Hardware" und "Software and Information Technology Services" (im Folgenden: SITS) unterschieden werden 1. Der SITS-Markt umfasst alle zum Betrieb der IT-Infrastruktur notwendigen Dienstleistungen wie zum Beispiel Entwicklung von System-Software, Unterhalt und Wartung der Hardware, Entwicklung von Applikationen, Beratung, Training sowie den Betrieb ganzer IT-Systeme. Es lassen sich folgende Teilbereiche identifizieren:

1 Die folgende Unterteilung des Markts für IT-Dienstleistungen stützt sich auf eine Studie von Pierre Audoin Conseil SA, PAC GmbH und Richard Holway Limited: "Software and IT Services Industry in Europe 2000", Volume II, Country Profiles, Switzerland (im Folgenden: PAC-Studie).

?? Systems Infrastructure Software: Entwicklung von Software zum Betrieb von IT-Systemen (Betriebssysteme) und Systemkomponenten (Netzwerke, Sicherheitssysteme).

?? Hardware-Unterhalt: Wartung und Unterhalt der Hardware und Systemsoftware.

?? Tools: Entwicklung von Software für Datenbanksysteme und für die Archivierung und Management von Dokumenten, von Software zur Unterstützung der Softwareproduktion sowie von Software für Datenaustausch.

?? Projektdienstleistungen (Project Services): Consulting, Implementierung, Customisation und Unterhalt von IT-Systemen sowie die Schulung von Mitarbeitern.

?? Application Software Products & Solutions: Entwicklung von Software Applikationen. Swisscom IT Services wird in diesem Teilbereich nicht tätig sein.

?? Outsourcing/Processing: Betrieb von ganzen IT-Systemen und Applikationen für Kunden. Dieser Teilbereich wird einer der Haupttätigkeitsbereiche von Swisscom IT Services sein.

14. Swisscom IT Services wird lediglich auf dem SITS-Markt und insbesondere in den Bereichen Projektdienstleistungen und Outsourcing/Processing tätig sein. In geringem Mass wird sie auch Hardware-Unterhalt betreiben.

15. Diese Bereiche sind jedoch nicht als relevante Märkte zu betrachten. Projektdienstleistungen unterscheiden sich zum Teil wesentlich zwischen verschiedenen Branchen und sind nicht substituierbar. Das Erbringen solcher Dienstleistungen setzt ein hohes Know-how der betreffenden Branche voraus. So ist es einem Unternehmen, das Projektdienstleistungen in einer bestimmten Branche anbietet, nicht ohne weiteres möglich, solche Dienstleistungen auch für andere Branchen zu erbringen.

16. Die PAC-Studie unterscheidet bei Projektdienstleistungen zwischen den Branchen Manufacturing, Finance, Public Sector, Telecom/Utilities und Retail & Services/Transport. Innerhalb dieser Branchen sind die Projektdienstleistungen vergleichbar. Die Swisscom IT Services wird Projektdienstleistungen hauptsächlich in den Bereichen Finance und Telecom/Utilities anbieten, welche somit als zwei unterschiedliche relevante Märkte zu betrachten sind.

17. Im Teilmarkt Projektdienstleistungen - Finance war die Swisscom bisher nur marginal tätig. Im Gegensatz dazu handelt es sich um ein Haupttätigkeitsbereich der AGI IT Services. Sie hat solche Dienstleistungen in erster Linie an die AGI-Banken erbracht, wobei der Umsatz mit Dritten marginal war.

18. Die Swisscom IT Services soll als führende Bankenplattform in der Schweiz für interessierte Universal- und Privatbanken etabliert werden. Neben Swisscom IT Services bieten die Real-Time Center AG (im Folgenden: RTC) und Unicible eine Bankenplattform an. Der RTC sind die Kantonalbanken der Kantone Bern, Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Jura sowie die Migrosbank angeschlossen. Einzelne Regionalbanken nutzen zudem die Software von RTC. Die Kantonalbanken der Kantone Waadt, Genf, Wallis, und Freiburg nutzen die Plattform von Unicible. Die Grossbanken UBS und CS verfügen jeweils über ihre eigene Plattform.

19. Durch den vorgeschlagenen Zusammenschluss soll die von der AGI IT Services betriebene Bankenplattform anderen Kantonal-, Retail-, Regional- und Privatbanken geöffnet werden. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Swisscom IT Services von den AGI-Banken weitgehend unabhängig sein wird (siehe Rz. 8). Diese Unabhängigkeit ist für die Gewinnung neuer Banken als Kunden ein wesentlicher Faktor. Der Zusammenschluss wird den Wettbewerb in diesem Bereich somit verstärken und eine pro-kompetitive Wirkung haben: neben dem potenziellen Angebot der beiden Grossbanken entsteht ein neuer Anbieter von IT-Dienstleistungen für den Bankensektor.

20. Im Teilmarkt Projektdienstleistungen - Telecom/Utilities hat die Swisscom bisher Dienstleistungen hauptsächlich innerhalb der eigenen Gruppe erbracht. Der Umsatz mit Dritten war marginal. AGI IT Services war in diesem Markt nicht tätig. Swisscom IT Services soll weiterhin in erster Linie als System-Integrator der Swisscom fungieren. Mittelfristig sollen diese Dienstleistungen gegebenenfalls auf dem Drittmarkt angeboten werden.

21. Neben den zwei relevanten Märkten Projektdienstleistungen - Finance und Projektdienstleistungen Telecom/Utilities wird Swisscom IT Services auch im Bereich Outsourcing/Processing tätig sein. Im Gegensatz zu Projektdienstleistungen setzt das Outsourcing/Processing keine wesentlichen branchenspezifischen Kenntnisse voraus. Daher kann beim Outsourcing/Processing von einem einzigen relevanten Markt ausgegangen werden.

22. Swisscom und AGI IT Services haben Outsourcing/Processing-Dienstleistungen zum grossen Teil innerhalb der eigenen Gruppe erbracht. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Swisscom IT Services wird auch weiterhin bei der Swisscom Gruppe sowie den AGI-Banken liegen. Es sollen jedoch auch grössere und mittlere schweizerische Unternehmen mit grossem Bedarf nach IT-Dienstleistungen als Kunden gewonnen werden, insbesondere aus den Bereichen Finance, Telecom, Utilities, Government und Healthcare.

23. Daneben wird Swisscom IT Services in geringem Mass in weiteren Märkten tätig sein. Dabei handelt es sich um die Teilmärkte Projektdienstleistungen für Retail & Service/Transport, Projektdienstleistungen für den Public Sector sowie um den Teilmarkt Hardware Maintenance.

3.2 Der räumlich relevante Markt

24. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

25. Die Nachfrage nach SITS-Dienstleistungen erfolgt aufgrund der Notwendigkeit des direkten Kundenkontakts und Supports typischerweise auf dem Schweizer Markt. Gleichzeitig lassen sich jedoch keine regionalen oder lokalen Teilmärkte abgrenzen. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, SITS-Dienstleistungen aus dem grenznahen Ausland zu beziehen beziehungsweise dort anzubieten. Die Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf die Schweiz ändert jedoch nichts an den folgenden Ausführungen.

3.3 Die betroffenen Märkte

26. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU) muss die Meldung die Angaben aller sachlichen und räumlichen Märkte enthalten, die vom Zusammenschluss betroffen sind und in denen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt.

27. Nach ständiger Praxis der Weko werden nur diejenigen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen die oben genannten Schwellen erreicht werden. Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann grundsätzlich von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden (statt vieler: Deutsche Post AG/Danzas Holding AG, RPW 1999/1, S. 129 f.).

28. Swisscom und AGI IT Services haben ihre IT-Dienstleistungen bisher hauptsächlich innerhalb der eigenen Gruppe erbracht, wobei der Umsatz mit Dritten marginal war. Auch nach dem Zusammenschluss wird der Umsatz vorerst zum grossen Teil mit Swisscom und den AGI-Banken erzielt. [...]

29. Je nach dem, ob der Swisscom-gruppeninterne Umsatz (kaptiver Umsatz) sowie der Umsatz mit den AGI-Banken bei der Berechnung der Marktanteile miteinbezogen oder nur der Umsatz mit Dritten (nicht-kaptiver Umsatz) betrachtet wird, ergeben sich unterschiedliche Marktanteile in den verschiedenen relevanten Märkten.

30. In der folgenden Tabelle sind die von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen angegebenen Marktanteile nach beiden Berechnungsmethoden dargestellt. Bei der Berechnung der Marktanteile

mit Berücksichtigung des kaptiven Umsatzes wurde der kaptive Umsatz der Swisscom wie auch der Umsatz mit den AGI-Banken zum Gesamtmarktvolumen hinzuaddiert. Dabei müsste korrekterweise auch der kaptive Umsatz der übrigen auf dem Markt tätigen Unternehmen miteinbezogen werden. Da diese Zahlen jedoch nicht verfügbar sind, werden die Marktanteile tendenziell zu hoch ausgewiesen.

Marktanteile

Swisscom 2000 AGI IT Services 2000

Umsatz (Mio. CHF)

nichtkaptiv

%

Umsatz (Mio. CHF)

nichtkaptiv

%

Project Services - Finance [...] [...] [...] [...]

Project Services - Telecom/Utilities [...] [...] [...] [...]

Project Services - Retail & Services/ Transport 1 [...] [...] [...] [...]

Project Services - Public Sector 1 [...] [...] [...] [...]

Outsourcing/ Processing [...] [...] [...] [...]

Hardware Maintenance [...] [...] [...] [...]

1 Für die Branchen Retail & Services/Transport und Public Sector sind keine Detailzahlen für Project Services verfügbar. Die angegebenen Zahlen beziehen sich jeweils auf den ganzen SITS-Markt und sind somit tendenziell zu hoch.

Swisscom IT Services 2001 2

Umsatz (Mio. CHF)

nichtkaptiv

%

Umsatz (Mio. CHF)

nichtkaptiv

%

Project Services - Finance [...] [...] [...] [...]

Project Services - Telecom/Utilities [...] [...] [...] [...]

Project Services - Retail & Services/ Transport 1 [...] [...] [...] [...]

Project Services - Public Sector 1 [...] [...] [...] [...]

Outsourcing/ Processing [...] [...] [...] [...]

Hardware Maintenance [...] [...] [...] [...]

31. Wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, ist lediglich der Teilmarkt Project Services - Telecom/Utilities unter Berücksichtigung des kaptiven Umsatzes betroffen im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU.

32. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der hohe Marktanteil nicht Resultat des geplanten Zusammenschlusses ist, da die AGI IT Services in diesem Bereich nicht tätig war. Der Marktanteil beruht einzig auf dem bisher innerhalb der Swisscom Gruppe erzielten Umsatz. Durch den Zusammenschluss ergibt sich somit keine Marktanteilsaddition.

1 Für die Branchen Retail & Services/Transport und Public Sector sind keine Detailzahlen für Project Services verfügbar. Die angegebenen Zahlen beziehen sich jeweils auf den ganzen SITS-Markt und sind somit tendenziell zu hoch.

2 Schätzung Swisscom und AGI Holding gemäss Business-Plan per Ende 2001.

33. Im Gegenteil, der Zusammenschluss lässt eine Unternehmung entstehen, die sich im relevanten Markt als ebenbürtige Konkurrentin grösserer Unternehmen, insbesondere der beiden schweizerischen Grossbanken, etablieren kann.

IV. ERGEBNIS

34. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist der Zusammenschluss aus kartellrechtlicher Sicht nicht problematisch, da keine Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden oder die Begründung einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung bestehen.

35. Die Ergebnisse der vorläufigen Prüfung geben keinen Anlass zur Einleitung des Prüfungsverfahrens.