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RPW 2002/1 S. 162

BP/E.ON

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung nach Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 8. Januar 2002

I. ZUSAMMENSCHLUSSVORHABEN

Erwägungen

1. Am 28. Dezember 2001 ist beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) die vollständige Meldung der BP p.l.c. und der E.ON AG betreffend gemeinsamer Kontrolle der Veba Oel AG eingegangen.

2. Die BP p.l.c., London (BP), ist die börsenkotierte Holdinggesellschaft der weltweit in der Exploration, dem Mineralölgeschäft und der Petrochemie tätigen BP-Gruppe. Die vier Hauptgeschäftsbereiche umfassen (i) die Exploration und Produktion von Rohöl und Gas, (ii) Oel-Raffination, Verkauf und Beschaffung sowie Transport, (iii) Produktion und Verkauf von petrochemischen und verwandten Produkten sowie (iv) Solar-Energie. BP erzielte im Jahr 2000 weltweit einen konsolidierten Umsatz von US$ 148'062 Mio.

3. Die E.ON AG, Düsseldorf (E.ON), ist eine börsenkotierte Holdinggesellschaft der E.ON-Gruppe, welche im Jahre 2000 durch die Fusion

von Veba und Viag entstanden ist. E.ON ist eine vertikal integrierte Energie-Gesellschaft, die primär in Deutschland tätig ist. Die Haupttätigkeitsbereiche sind die Produktion von und die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, chemischen Produkten und Öl, sowie die Erbringung von Telekommunikations-Dienstleistungen und Liegenschafts-Management. E.ON erzielte im Jahre 2000 einen konsolidierten Umsatz von EURO 82'983 Mio.

4. BP und E.ON vereinbarten am 15. Juli 2001 den Erwerb von 51% durch BP an der E.ON-Gruppe Veba Oel AG, Gelsenkirchen (Veba). Gleichzeitig wird E.ON als verbleibende Aktionärin ein Vetorecht eingeräumt, so dass eine gemeinsame Kontrolle am Gemeinschaftsunternehmen entsteht.

5. Veba, eine 100%-Tochtergesellschaft von E.ON, ist die Dachholding der Veba-Gruppe, in welcher die Mineralöl- und Petrochemieaktivitäten der E.ON-Gruppe zusammengefasst sind. Die Veba-Gruppe ist der führende deutsche Mineralölkonzern mit den drei Haupttochtergesellschaften (i) Aral Aktiengesellschaft & Co. KG, Bochum (Mineralölvertrieb, Tankstellen, Heizöl), (ii) Veba Oil Refining & Petrochemical GmbH, Gelsenkirchen (petrochemische Verarbeitung), und (iii) Veba Oil & Gas GmbH, Essen (Exploration und Produktion). Die Veba-Gruppe erzielte im Jahre 2000 einen konsolidierten Umsatz von EURO 20'183 Mio.

6. Mit Eingabe vom 27. Juli 2001 ersuchten BP und E.ON bei der Europäischen Wettbewerbsbehörde um Bewilligung der beabsichtigten Transaktion mit Form CO (Aquisition of Joint Contriol by BP p.l.c. an E.ON AG of Veba Oel AG (case no. COMP/M.2533), Notification of Concentration pursuant to Council Regulation (EC) No. 4064/89) (EU-FusionskontrolleVO) (nachstehend EU-Eingabe). Am 20. August 2001 ersuchte das Deutsche Bundeskartellamt die Europäische Wettbewerbsbehörde, ihm die Kompetenz zur Beurteilung des beabsichtigten Zusammenschlussvorhabens bezüglich jener Teile der Transaktion zu überlassen, die den Mineralölbereich in Deutschland betreffen. Die Europäische Wettbewerbsbehörde kam diesem Ersuchen am 6. September 2001 nach. Vom Bundeskartellamt wurden in der Folge die Märkte für Motorentreibstoff, für Flugbenzin und für Bitumen untersucht. Die Märkte für Petrochemieprodukte und der Mineralölbereich ausserhalb von Deutschland wurden dagegen von der Europäischen Wettbewerbsbehörde selbst beurteilt.

7. Die Gründe für die beabsichtigte Transaktion sind einerseits die Expansionsstrategie von BP im deutschen Tankstellenmarkt, andererseits die Konzentration von E.ON auf das Kerngeschäft (Elektrizität, Gas und Wasser).

8. Im fixkostenintensiven Erdölgeschäft sind auch die Grössen- und Verbundsvorteile, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben, von ausschlaggebender Bedeutung. Dies insbesondere im Hinblick auf die

hohen Risiken bei der Exploration und der Erschliessung von Gas- und Erdölvorkommen. Schliesslich kann die Volatilität des Rohölpreises durch ein breit gefächertes Produktesortiment besser kompensiert werden.

9. Das Bundeskartellamt genehmigte das Zusammenschlussvorhaben am 19. Dezember 2001 unter bestimmten Auflagen

1. Die beteiligten Unternehmen verpflichteten sich zur Veräusserung von 45% ihrer 80%-Beteiligung an der Bayernoil Raffineriegesellschaft sowie zur Veräusserung von BP und/oder Aral-Strassentankstellen, entsprechend einem Marktanteil von 4%

2. Mit Entscheid vom 20. Dezember 2001 hat die Europäische Wettbewerbskommission das Zusammenschlussvorhaben ebenfalls unter Auflagen genehmigt

3. BP und Veba verpflichteten sich zur Reduktion ihrer gemeinsamen Beteiligung an der Aethylen-Rohrleitungsgesellschaft (ARG) von 3 auf 1 Anteil zu je 16,7%.

II. Meldepflicht

10. Beim vorliegenden Unternehmenszusammenschluss entsteht ein Gemeinschaftsunternehmen gemäss Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b KG. Gemeinsame Kontrolle entsteht mit dem Erwerb von 51% durch BP an der Veba in Form einer Kapitalerhöhung, wobei E.ON als verbleibende 49%-Aktionärin für wichtige Entscheide ein Vetorecht eingeräumt wird.

11. Die beteiligten Unternehmen erzielten im Geschäftsjahr 2000 weltweit folgende konsolidierten Umsätze:

?? BP-Gruppe: US$ 148'062 Mio.

?? E.ON (Veba-Gruppe) 4: EURO 20'183 Mio.

12. BP hat im Geschäftjahr 2000 in der Schweiz einen Umsatz von CHF 1'320 Mio. erwirtschaftet, während Veba beziehungsweise deren Tochtergesellschaften über CHF 100 Mio. umgesetzt haben.

13. Die Umsatzschwellen gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a und b KG sind erfüllt. Es handelt sich demnach um einen meldepflichtigen Unternehmenszusammenschluss.

1 Vgl. Beschluss des Bundeskartellamtes vom 19. Dezember 2001

2 Basis für die Berechnung bildet nach dem Beschluss des Bundeskartellamtes vom 19.12.2001 das Gesamtabsatzvolumen an deutschen Strassentankstellen im Jahre 2000.

3 Vgl. Commission decision of 20 December 2001, Case No COMP/M.2533-BP/E.ON

4 Die für den Zusammenschluss massgebenden Umsätze im Mineralöl und Petrochemiebereich werden durch die Veba, 100%-Tochtergesellschaft der E.ON, erzielt.

III. BEURTEILUNG DES ZUSAMMENSCHLUSSVORHABENS

1. Relevante Märkte

1.1. Sachlich relevante Märkte

14. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).

15. Die sachlich relevanten Märkte im Mineralölgeschäft können grob in Märkte für Mineralölprodukte (Motorentreibstoff, Flugtreibstoff, Brennstoff, Schmierstoff und Bitumen) und in Märkte für petrochemische Produkte (Ethylen, Propylen, Acrylnitril, PTA etc.) unterteilt werden 5.

1.1.a Märkte für Mineralölprodukte

16. BP und Veba sind beide vertikal integrierte Mineralölkonzerne, wobei Erdöl und Ergas gefördert, verarbeitet und vertrieben werden. BP ist insbesondere im Verkauf von Treibstoffen (Motoren- und Flugtreibstoff) sowie im Grosshandel von Erdölprodukten tätig. Veba vertreibt Mineralölprodukte direkt an den Endverbraucher (Motorentreibstoff, Heizöl), ist aber auch im Grosshandel tätig.

17. Benzin, Diesel, Brennstoffe und Bitumen sind die wichtigsten Produkte, welche in Raffinerien aus Erdöl produziert werden. Die einzelnen Produkte haben einen unterschiedlichen Verwendungszweck, sind also nicht austauschbar. Jedes dieser Produkte ist homogen 6 und wird als solches gehandelt.

1.1.b Märkte für petrochemische Produkte

18. Petrochemische Produkte werden durch chemische Weiterverarbeitung von Erdöl hergestellt. Sowohl BP als auch Veba sind beide aktiv in der Produktion und dem Vertrieb von petrochemischen Produkten tätig.

19. Die wichtigsten Märkte für petrochemische Produkte sind Ethylen (inkl. Derivate), Propylen (inkl. Derivate), Acrylnitril und Terephtalsäure (PTA) 7. Die Produkte werden durch so genanntes "Cracken" gewonnen und dienen unter anderem als Grundlage für die Herstellung von Kunststoffen, wobei diese unterschiedliche Verwendungszwecke haben, demnach nicht substituierbar sind.

5 Vgl. Eingabe BP/E.ON vom 25.10.2001/28.12.2001 6 So genannte Commodity-Produkte

7 Als weitere petrochemische Produkte sind zu erwähnen: Benzol/Benzene, Ammoniak/Ammonia, Aromate, Cyclohexan, Methanol, P-Xylol und O-Xylol

1.2. Räumlich relevante Märkte

20. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

21. Viele Mineralöl- und Petrochemieprodukte werden auf internationalen Märkten gehandelt. Erdöl wird weltweit nachgefragt, es existiert ein Weltmarktpreis. Es gibt aber auch eine Reihe von Produkten, deren räumliche Marktabgrenzung durch die Transportkosten bestimmt wird. Dies trifft insbesondere auf Ethylen als leicht entzündbares Gas, das einen hohen Sicherheitsstandard erfordert, zu. Deshalb wird Ethylen im europäischen Raum in Pipelines direkt zu den Nachfragern transportiert. Auch der Bitumenmarkt kann mittels der Transportkosten abgegrenzt werden.

22. Für die Mineralölprodukte Motorentreibstoffe, Flugtreibstoffe, Brennstoffe und Schmierstoffe kann von einem räumlichen Markt Schweiz ausgegangen werden. Obwohl diese Produkte vom Endverbraucher regional nachgefragt werden, sind die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Schweizer Markt einheitlich (Vgl. Migros/Globus, RPW 1997/3, S. 368 f., und RPW 1998/4, S. 600f.).

23. Motorentreibstoffe sind auch deshalb auf einen Schweizer Markt einzugrenzen, weil die steuerliche Belastung in der Schweiz im Vergleich zu den EU-Ländern niedriger ist und der Bezugspreis daher tiefer ausfällt.

24. Ein europäischer Markt existiert für Petrocoke/Kalzinat sowie die meisten petrochemischen Produkte (Propylen, Acrilitril, Terephalsäure [PTA], Benzol/Benzene, Ammoniak etc.). Die relativ tiefen Transportkosten und die Homogenität dieser Produkte sind Grundlage für den europaweiten Handel.

25. Rohöl wird von den Raffinerien weltweit nachgefragt. Es ist daher naheliegend, für Rohöl von einem Weltmarkt 8 auszugehen. Diese Marktabgrenzung wird auch von den Mitbewerbern von BP und E.ON unterstützt.

26. Eine spezielle räumliche Abgrenzung drängt sich für den Ethylenmarkt auf. Ethylen ist Ausgangsmaterial für viele Kunststoffarten (Polyethylen etc.). Da die Transportkosten 9 für Ethylen sehr hoch sind, haben sich die Ethylen verarbeitenden Unternehmen in unmittelbarer Nähe der Ethylenproduktion 10 niedergelassen. Die Unternehmenskonzentration hat den Bau einer Ethylen-Pipeline zwischen den Produktionsstätten und der verarbeitenden Industrie begünstigt. Dies hatte

8 Vgl. www.platts.com

9 Die Kosten für die Überfahrt von England nach Europa betragen bei einem Ethylenpreis von $ 440.--/KTo $ 80.--/KTo (Preisangabe vom 26. Juli 2001).

10 Durch "steam cracker"-Anlagen wird aus Rohöl unter anderem Ethylen hergestellt.

eine weitere Transportkostenabnahme zur Folge. Der Ethylenmarkt konzentriert sich deshalb vorwiegend auf die drei Regionen Nordwestdeutschland, Holland und Belgien (ARG Äthylen Rohrleitungsgesellschaft) sowie Nordengland und Südfrankreich

11. Der räumlich relevante Markt für Ethylen ist grundsätzlich auf diese Gebiete beschränkt. BP und E.ON sind massgeblich an der Herstellung und am Vertrieb von Ethylen in diesen Gebieten beteiligt. Da die Ethylenverarbeitung auch ausserhalb dieser räumlichen Konzentration auf die oben erwähnten Gebiete stattfindet, kann der räumlich relevante Markt dennoch weiter gefasst werden. Es ist daher von einem westeuropäischen Markt auszugehen 12.

27. Die räumliche Ausdehnung des Bitumenmarktes wird ebenfalls massgeblich durch die Transportkosten bestimmt, weil dafür ungefähr 10% bis 20% des Endverbraucherpreises aufzuwenden sind 13. Bitumen ist ein Destillationsprodukt von Rohöl und wird als Bindemittel bei der Herstellung von Asphalt im Strassenbau eingesetzt. Um die Produkteigenschaften dieses Bindemittels zu erhalten, muss das Bitumen bei hohen Temperaturen (min. 1'600 C) zur Weiterverarbeitung in den Mischwerken in Spezialfahrzeugen transportiert werden. Der Bitumenmarkt wird folglich durch Transportkosten regional eingegrenzt (siehe Rz. 33.). Nach Umfragen des Sekretariates bei verschiedenen Bitumenhändlern ist - entgegen den Ausführungen in der Eingabe vom 28. Dezember 2001, die von einem Einzugsgebiet von 1'200-1'800 km ausgeht - im Normalfall - und zumindest für Normalbitumen - von einem Lieferradius von durchschnittlich 200-300 km auszugehen 14.

28. Tabelle 1 zeigt die wichtigsten Raffinerien in der Schweiz, Deutschland und Frankreich, die Bitumen für den schweizerischen Markt produzieren und liefern. Neben Cressier als einzige Bitumenproduktionsstätte in der Schweiz sind in Deutschland Karlsruhe und Ingolstadt sowie in Frankreich Feyzin und Reichstett die wichtigsten und nächst gelegenen Bitumenlieferanten für die Schweiz.

11 Vgl. EU Eingabe, Divider D Petrochemicals, S. 5 f.

12 Vgl. EU Eingabe, Divider D, Petrochemicals, Tabelle, S. 10

13 Vgl. Umfrage Sekretariat Bitumenmarkt Schweiz; TOTAL Bauprodukte AG

14 Das Bundeskartellamt geht im Entscheid vom 19. Dezember 2001 von einem Lieferradius von 150-200 km aus.

Tabelle 1

Ort Gesellschaft Beteiligte Produktionskapazität NB = Normalbitumen SB = Spezialbitumen

Distanz zu Schweizer Wirtschaftszentren Bern (B), Lausanne (L) und Zürich (Z) in km

Schweiz

Cressier Petroplus AG Petroplus AG NB [100'000-200'000t]

B = 45 L = 153 Z = 175

Deutschland

Karlsruhe MiRO Mineralölraffinerie Oberrhein GmbH & Co. KG

DEA Mineralöl AG 32,25% Esso Deutschland GmbH 25% Ruhr Öl GmbH 24% Conoco 18,75%

NB [700'000-900'000t]

B = 290 L = 395 Z = 265

Ingoldstadt Esso Raffinerie Esso Deutschland GmbH NB [350'000-550'000t]

B = 480 L = 580 Z = 360

Neustadt Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH

Deutsche BP AG 55% Agip Deutschland AG 20% Ruhr Öl GmbH 25%

NB [250'000-350'000t]

B = 480 L = 580 Z = 361

Vohburg Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH

Deutsche BP AG 55% Agip Deutschland AG 20% Ruhr Öl GmbH 25%

NB [250'000-350'000t]

B = 480 L = 580 Z = 362

Frankreich

Feyzin Raffinerie de Feyzin TotalFinaElf NB [300'000-500'000t]

B = 230 L = 231 Z = 461

Reichstett Raffinerie de

Reichstett Shell 65% TotalFinaElf 23% BP 12%

NB [250'000-450'000t]

B = 253 L = 360 Z = 250

29. Der räumliche relevante Markt für Bitumen umfasst demnach das gesamte Gebiet, das von den oben stehenden Bitumenproduzenten in Cressier, Karlsruhe, Neustadt, Vohburg, Ingolstadt (beschränkt), Feyzin und Reichstett abgedeckt wird. Er umfasst also die Schweiz, Süddeutschland und Südostfrankreich.

2. Stellung in den betroffenen Märkten

30. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt (diese Märkte werden hier als "vom Zusammenschluss betroffene Märkte" bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.

31. Eine Zusammenstellung der Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in den relevanten Märkten einschliesslich der am Gesamtumsatz gemessenen Marktanteile in Prozenten für das Jahr 2000 zeigt die nachfolgende Tabelle.

Tabelle 2

Relevante Märkte

Produkte BP Veba Total

Schweizerische Märkte

Motorentreibstoff (1) [...] [...] [10%-20%]

Flugtreibstoff [...] [...] [20%-30%]

Brennstoff (1) [...] [...] [10%-20%]

Schmierstoff [...] [...] [10%-20%]

Bitumen [...] [...] [über 20%]

Westeuropa bzw. Weltmärkte

Rohöl [...] [...] [0%-10%]

Petrocoke [...] [...] [10%-20%]

Petrochemische Produkte [...] [...]

Ethylen (2) [...] [...] [10%-20%]

Acrylonitrile [...] [...] [über 20%]

PTA [...] [...] [über 20%]

(1) bezogen auf Umsatz Handelsstufe Schweiz (2) bezogen auf Umsatz der Ethylenpipeline über 20%

32. In den räumlich mit der Schweiz beziehungsweise regional abgegrenzten Märkten (Treibstoff, Schmiermittel, Bitumen) kommt es vorliegend einzig im Bereich des Bitumen zu einer relevanten Marktanteilsaddition (vgl. oben stehende Tabelle 2).

33. Der gesamte Bedarf an Bitumen in der Schweiz ist für die letzten Jahre auf ungefähr 270-300 Kilotonnen (Kto) zu schätzen. Gemäss Zollstatistik wurden für das Jahr 2000 zirka 177 Kto Bitumen aus den EU-Ländern in die Schweiz importiert. In der Raffinerie in Cressier werden gemäss Nachforschungen des Sekretariates zirka 100-130 Kto pro Jahr hergestellt. Nach Angaben der betroffenen Unternehmen besitzt BP einen Marktanteil in der Schweiz von [...%] ([...] Kto), Veba von [...%] ([...] Kto), was einem kumulierten Marktanteil von über 20% ([...] Kto) entspricht.

34. In Bezug auf die Produkte mit einem räumlich auf Westeuropa bezogenen Markt (Rohöl, Petrolcoke, Kalzinate, Petrochemische Produkte) ergeben sich für den schweizerischen Markt grundsätzlich keine relevanten Marktanteilsadditionen. Mit Blick auf die Marktanteilsadditionen im europäischen Markt für bestimmte Produkte ist jedoch zu prüfen, ob dies in der Schweiz indirekt zu möglichen Veränderungen der Wettbewerbsverhältnisse führen könnte (Auswirkungsprinzip 15).

35. Von den oben unter Ziffer 1.1.b erwähnten petrochemischen Produkten werden in der Schweiz nur Ethylen- und Propylenderivate (nicht aber Ethylen bzw. Propylen in reiner Form) und PTA verkauft. Dabei kommt es nur zu geringen Marktanteilsadditionen 16.

36. In der Europäischen Union besitzen BP und Veba für Ethylen einen gemeinsamen Marktanteil von [10-20%], für Propylen zirka [10-20%] und für PTA [über 20%] 17.

37. Die Europäische Wettbewerbskommission führte in der Folge eine vertiefte Prüfung im Bereich der petrochemischen Produkte durch 18. Dabei stellte sie fest, dass der räumlich relevante Markt in Bezug auf Ethylen (das als homogenes Produkt Grundlage für die Herstellung weiterer Produkte wie Propylen, PTA etc. dient) in Abhängigkeit vom Zugang zur ARG beziehungsweise der daran angeschlossenen Raffinerien abzugrenzen ist 19.

38. BP und Veba besitzen durch die Beteiligung an Ethylen produzierenden beziehungsweise verarbeitenden Raffinerien im Umfeld der ARG einen gemeinsamen Marktanteil von [über 20%], Shell und DEA 20 zusammen einen Marktanteil von [über 20%] und BASF von [10-20%] 21.

39. Weiter sind BP und Veba nach der Fusion mit 50% an der ARG (Aethylen-Rohrleitungsgesellschaft) beteiligt. Da die meisten der Entscheide in der ARG mit einer 75%-Mehrheit gefällt werden, sind BP und Veba nach dem Zusammenschluss im Stande, die Entscheide zu blockieren.

15 Das Auswirkungsprinzip ist auch auf Unternehmenszusammenschlüsse anwendbar (vgl. z.B. BORER, Kommentar zum schweizerischen Kartellgesetz, Zürich 1998, Rz. 23 zu Art. 2 KG; Bundesgerichtsentscheid im Falle Rhône-Poulenc SA & Merck, in: RPW 2001/2, S. 443 ff.).

16 Vgl. Notifikation vom 28.12.2001: Ethylen (Derivate): CHF [...] Mio., entsprechend [...]% Marktanteil i.V. zum europäischen Markt; Propylen (Derivate): CHF [...] Mio., entsprechend [...]% Marktanteil i.V. zum europäischen Markt; PTA: CHF [...]Mio., entsprechend [...]% Marktanteil i.V. zum europäischen Markt

17 Vgl. EU-Eingabe, Divider D Petrochemicals, Tabelle S. 10

18 Vgl. Pressemitteilung der Kommission vom 6.9.2001

19 Vgl. Commission Decision of 20 December 2001 (Case No COMP/M.2553-BP/E.ON), S. 4, Rz. 13

20 Vgl. Commission Decision of 20 December 2001 (Case No COMP/M.2389-Shell/DEA)

21 Vgl. Commission Decision of 20 December 2001 (Case No COMP/M.2553-BP/E.ON), S. 12, Rz. 44

40. Um einer möglichen kollektiven Marktbeherrschung vorzubeugen, verpflichteten sich die beteiligten Unternehmen (BP/Veba) im Rahmen des Prüfungsverfahrens der europäischen Wettbewerbsbehörde zu folgenden Zugeständnissen: (1) Verpflichtung zum Verkauf von 2 der 3 Anteile an der ARG durch BP und Veba, (2) Verhinderung der Blockierung von 75%-Mehrheitsbeschlüssen dadurch, dass sich BP und Veba mit 2 ihrer 3 Stimmen entsprechend der einstimmigen Entscheidung der anderen Beteiligten verhalten.

41. Die Europäische Wettbewerbskommission geht davon aus, dass durch diese beiden Massnahmen eine marktbeherrschende Position im Bereich des Ethylenmarktes weder begründet noch verstärkt wird und der wirksame Wettbewerb im gemeinsamen Markt (oder einem wesentlichen Teil desselben) nicht erheblich behindert wird. Die Kommission hat den Zusammenschluss unter diesen Auflagen daher gutgeheissen 22.

42. Da infolge dieser Massnahmen keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem (auf die ARG konzentrierten) Ethylenmarkt zu erwarten ist und angesichts der Tatsache, dass BP/E.ON auf diesem Markt in der Schweiz kaum präsent ist, ist durch den Zusammenschluss auch nicht mit negativen Auswirkungen auf den schweizerischen Markt zu rechnen.

2.1 Aktuelle Konkurrenz im Bitumenmarkt

43. Einen Überblick über die aktuelle Konkurrenz auf dem Bitumenmarkt zeigt folgende Tabelle:

Tabelle 3

Wettbewerber Marktanteile

2000

Petroplus [35%-55%]

BP/Veba [über 20%]

TotalFinaElf [10%-20%]

Total Bauprodukte [5%-15%]

Andere [5%-15%]

22 Vgl. Commission Decision of 20 December 2001 (Case No COMP/M.2553-BP/E.ON), S. 37, Rz. 152, mit Verweis auf die in den Beilagen gemachten Zugeständnissen

44. Nach der oben stehenden Tabelle ist Petroplus mit einem Marktanteil von [35-55] Prozent Marktleader, gefolgt von BP/Veba mit [über 20] Prozent, TotalFinaElf mit [10-20] Prozent sowie Total Bauprodukte mit rund [5-15] Prozent, wobei der Konzentrationsgrad der drei grössten Unternehmen rund 78 Prozent 23 beträgt.

45. Gemäss Umfrage des Sekretariats gibt es in der Schweiz zirka sechs bis acht grosse Bitumenhändler, die ihren Rohstoff von insgesamt fünf bis zehn verschiedenen Raffinerien (Bitumenproduzenten) im In- und Ausland beziehen. Die relativ grosse Zahl von Marktteilnehmern spricht für wirksamen Wettbewerb.

46. Die Nachfrage der Bitumen verarbeitenden Unternehmen wird weitgehend durch die öffentliche Hand als Auftraggeber für Strassenbauprojekte bestimmt. Die Gesamtnachfrage nach Bitumen ist dadurch grösstenteils vorgegeben. Gemäss den Nachforschungen des Sekretariates reagieren die Bitumennachfrager preissensitiv. Die relativ hohe Preiselastizität der Nachfrage bewirkt, dass die einzelnen Bitumenproduzenten kaum Preiserhöhungsspielraum haben.

47. Die vom Bundeskartellamt verfügte Reduktion der Beteiligungen von BP und Veba an der Bayernoil Raffineriegesellschaft mit Raffinerien in Vohburg, Ingolstadt und Neustadt von 80% auf 35% per Ende März 2003 führt zu einer Zunahme der Wettbewerbsintensität auf den Märkten für Erdölprodukte, insbesondere für Bitumen im Süddeutschen Raum. Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Konzentrationsprozesses im Erdölgeschäft im süddeutschen Raum durch die Auflagen des Bundeskartellamtes weitgehend kompensiert werden. Damit werden auch die Bedenken hinsichtlich der Bildung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in der Schweiz ausgeräumt.

IV. Ergebnis

48. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, der Zusammenschluss den schweizerischen Markt in besonderer Weise betrifft und mit den durch die Europäische Wettbewerbsbehörde beziehungsweise des Bundeskartellamtes verfügten Auflagen eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Artikel 10 KG sind daher nicht gegeben.

23 Der Herfindahl-Hirschmann-Index (HHI) beträgt rund 2820