RPW 2020/2 S. 647
PSA/Opel/Saft/ACC
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 25. Februar 2020
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 23. Februar 2020
Erwägungen
1. Am 3. Februar 2020 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Dieses betrifft die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Automotive Cell Company (nachfolgend: GU oder Gemeinschaftsunternehmen) durch – indirekt mittels PSA Automobiles SA und Opel Automobile GmbH – die PSA Groupe einerseits und – indirekt mittels der Saft Groupe S.A. – der Total S.A. andererseits.
2. Peugeot S.A. ist eine an der Pariser Börse kotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Rueil-Malmaison (Frankreich). Sie ist die Holdinggesellschaft der PSA Groupe.
3. Die PSA Groupe ist hauptsächlich eine Fahrzeugherstellerin (Original Equipment Manufacturer, «OEM») und Händlerin der Marken Peugeot, Citroën, Opel, Vauxhall und DS sowie eine Lieferantin von Ersatzteilen. Die PSA Groupe bietet darüber hinaus auch zusätzliche Dienstleistungen bspw. zur Finanzierung von Fahrzeugen und für Mobilitätslösungen an. Zu den durch die PSA Groupe kontrollierten Tochtergesellschaften gehören u.a. die PSA Automobiles SA (nachfolgend: PSA), die Opel Automobile GmbH (nachfolgend: Opel) sowie die Faurecia Group, wovon letztere auch sehr begrenzt in der Herstellung und Lieferung von Batteriegehäusen1 für die Automobilbranche tätig ist.1
4. Total S.A. (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, nachfolgend: Total) ist an den Börsen in Paris, New York, London und Brüssel kotiert mit Hauptsitz in Courbevoie (Frankreich). Total ist eine Energieproduzentin und in allen Sektoren der Öl- und Gasindustrie tätig, dies sowohl in den vorgelagerten Bereichen für Exploration, Entwicklung und Produktion von Kohlenwasserstoffen, als auch in den nachgelagerten Bereichen Raffination, Petrochemie, Spezialchemikalien, Handel und Schifffahrt von Rohöl und Erdölprodukten sowie Marketing. Total ist auch in den Bereichen erneuerbare Energien und Stromerzeugung tätig.
5. Saft Groupe S.A. (nachfolgend: Saft) mit Sitz in Levallois-Perret (Frankreich) ist eine Tochtergesellschaft von Total und in der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Industriebatterien für zivile und militärische Verwendung tätig.
6. Die Parteien beabsichtigen mit der Automotive Cell Company (nachfolgend: ACC), ein Gemeinschaftsunternehmen für die Entwicklung, Herstellung und Lieferung
von Zellen und Modulen zu gründen.2 Die vom GU hergestellten Zellen und Module werden für verschiedene Anwendungen in der Automobilbranche und in geringerem Masse auch für andere industrielle Anwendungen eingesetzt. Das GU wird jedoch keine Batteriesysteme3 herstellen.
7. PSA und Saft verfolgen das Ziel, mit dem GU innovative Zellen und Module mit Li-Ionen-Technologien zu entwickeln, herzustellen und zu verkaufen. Dadurch solle auch die Entwicklung eines entsprechenden Ökosystems in der Europäischen Union ermöglicht werden und eine neue kompetitive Kraft im weltweiten Markt gebildet werden. Zudem werde das GU dazu beitragen, die Sicherheit der Lieferkette zu erhöhen, Zeitverzögerungen zu reduzieren sowie die Qualitätskontrolle zu stärken. Die Parteien erwarten, dass sich das GU zu einem europäischen Wettbewerber entwickelt, der den Wettbewerb im Kontext der wachsenden Nachfrage nach Zellen und Modulen verstärken werde.
8. Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben wurde am 14. Januar 2020 auch bei der Europäischen Kommission angemeldet.4
9. Die Parteien beabsichtigen, dass die PSA Groupe einen Anteil von […] % und Total einen Anteil von […] % am Aktienkapital und den Stimmrechten über die ACC erwerben. Der Verwaltungsrat wird […] besetzt sein. Die PSA Gruppe und die Total Gruppe werden daher die gemeinsame Kontrolle über das GU ausüben.5
10. Das GU wird über eine eigene Marktpräsenz verfügen, d.h. es wird als unabhängiger Nachfrager und Anbieter auf dem Markt auftreten. Das GU wird über ein eigenes Management und ausreichend Ressourcen verfügen, um als unabhängiger Marktteilnehmer tätig zu sein. Es ist zudem auf Dauer angelegt. Demnach sind die Anforderungen an ein Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen mit dem vorliegenden Zusammenschlussvorhaben erfüllt.6
1 Vgl. RPW 2017/4, 567 Rz 2 f., Peugeot SA/Opel; RPW 2017/4, 574 Rz 2 und Rz 5, Peugeot S.A./BNP Paribas S.A./Opel/Vauxhall-Fincos; RPW 2019/4, 1189 Rz 3, Emil Frey Holding AG/Peugeot (Suisse) SA/Citroën (Suisse) SA/Opel Suisse SA für weitere Informationen zu den Aktivitäten der PSA Groupe.
2 Technisch handelt es sich bei «Zellen» um Vorrichtungen, die elektrische Energie durch eine elektrochemische Wechselwirkung erzeugen. «Module» bestehen aus solchen Zellen und sind mit einem Wärmemanagement, Sensoren und Überwachungselektronik ausgestattet. «Batteriesysteme» (bzw. «Batterien») bestehen dann aus solchen «Modulen», welche von einer elektronischen Steuereinheit (Software), dem sogenannten Batterie-Management-System (BMS), verwaltet werden. 3 Vgl. Fn 2. 4 Case COMP M.9479 PSA/SAFT/ACC.
5 Die Parteien haben zudem vertraglich vereinbart, dass […].
6 Vgl. u.a. RPW 2013/4, 664 Rz 21, Mediaspectrum, Inc./Publigroupe S.A./xentive sa; RPW 2016/1, 261 ff. Rz 36, Tamedia/Tradono Denmark/Tradono Switzerland.
11. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass das geplante GU einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG und Art. 2 VKU darstellt.
12. PSA Groupe und Total erzielten im Geschäftsjahr 2018 insgesamt einen Umsatz von ca. CHF […] und schweizweit jeweils einen solchen von über CHF 100 Mio., womit die Umsatzschwellen gemäss Art. 9 Abs. 1 KG erreicht sind und das vorliegende Zusammenschlussvorhaben meldepflichtig ist.
13. Gemäss Angaben der Parteien unterscheiden sich Zellen und Module für die Automobilindustrie von Zellen und Modulen für andere industrielle Anwendungsbereiche, da erstere spezifische Anforderungen bzw. Produkteigenschaften erfüllen müssten. Dazu zählten für Nachfrager aus dem Automobilbereich (kumulativ) ein sehr hohes Sicherheitsniveau, ein hohes Leistungsvermögen (Energiedichte, Ladegeschwindigkeit), Zuverlässigkeit, Dauerhaftigkeit, eine hohe Produktionsgeschwindigkeit und ein hohes Produktionsvolumen. Zudem würde sich die Erwartungen an das Leistungsvermögen zu nicht identischen Designs führen.
14. Im Hinblick auf eine Unterscheidung zwischen Zellen und Modulen einerseits und Batterien andererseits sind die Parteien der Ansicht, dass ein Markt für die Herstellung und Lieferung von Batterien, Zellen und Modulen plausibel erscheint. Die Fahrzeughersteller in der Automobilbranche fragten Batterien, Zellen und Modulen nach, um sie in den von ihnen hergestellten Fahrzeuge einzubauen. Je nach Beschaffungsstrategie würden einige den direkten Kauf von Batterie(systemen) bevorzugen, andere hingegen den Kauf von Zellen oder Modulen (um selbst ein eigenes Batteriesystem zusammenzubauen). Auch könne sich die Beschaffungsstrategie eines Fahrzeugherstellers je nach Art des Fahrzeuges hinsichtlich seiner Präferenz für Zellen, Module oder Batteriesysteme unterscheiden.
15. Vorliegend wird im Sinne einer Arbeitshypothese von einem separaten sachlichen Markt für Markt für die Herstellung und die Lieferung von Zellen, Modulen und Batterien für die Automobilbranche und einem separaten sachlichen Markt für die die Lieferung von Zellen, Modulen und Batterien für den (nicht-automobilen) industriellen Bereich ausgegangen. Die genaue sachliche Abgrenzung kann offengelassen werden, da dies die Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens nicht verändert.
16. Gemäss Angaben der Parteien würden die Fahrzeughersteller Zellen, Module und Batterie(systeme) aufgrund einer globalen Einkaufsstrategie nachfragen. Angebotsseitig seien die Hersteller dieser Produkte weltweit tätig und deren Produktionsstandorte würden sich hauptsächlich in Asien befinden. Auch sei zu berücksichtigen, dass die Transportkosten gering seien und den Parteien auch kein konkreter Plan oder keine konkrete Initiative der europäischen Institutionen zur Errichtung von Handelshemmnissen in Bezug auf Zellen, Module und Batterien bekannt sei. Im vorliegenden Fall ist vor diesem Hintergrund für beide sachlich relevanten Märkte (vgl. Rz 15, oben) in räumlicher Hinsicht von einem weltweiten Markt auszugehen. Eine genaue räumliche Abgrenzung kann offengelassen werden, da dies die Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens nicht verändert.
17. Die Marktanteile des GU auf einem weltweiten Markt für die Herstellung und die Lieferung von Zellen, Modulen und Batterien für die Automobilbranche und einem weltweiten Markt für die die Lieferung von Zellen, Modulen und Batterien für den (nicht-automobilen) industriellen Bereich geben die Parteien mit jeweils 0 % an, da das GU derzeit noch keine Zellen oder Module verkauft. Die PSA Groupe ist […]. Der Markanteil von Saft auf einem weltweiten oder engeren europaweiten (EWR+CH-weit) Markt für die die Lieferung von Zellen, Modulen und Batterien für den (nicht-automobilen) industriellen Bereich beträgt weniger als [0-10] %. Auf einem weltweiten oder engeren europaweiten (EWR+CH-weit) Markt für die Herstellung und die Lieferung von Zellen, Modulen und Batterien für die Automobilbranche beträgt der Marktanteil von Saft derzeit [0-10] %, wobei in diesem Markt zukünftig von Saft ein GU in China geplant sei. Damit führt das Zusammenschlussvorhaben zu keinen betroffenen Märkten und zu keinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
18. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.