RPW 2022/3 S. 654
ELSA/AAM-Aktionäre/AAM
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 2. September 2022
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 7. September 2022
Erwägungen
1. Am 10. August 2022 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Dieses betrifft die Erlangung gemeinsamer Kontrolle über das bestehende Gemeinschaftsunternehmen aaremilch AG (nachfolgend: GU oder AAM) durch die (derzeit kontrollierenden) Aktionäre der AAM (nachfolgend: AAM-Aktionäre) einerseits und neu der Estavayer Lait SA (nachfolgend: ELSA) andererseits. Im Rahmen der Transaktion erwirbt ELSA von AAM zudem die alleinige Kontrolle über die Simmental Switzerland AG.
2. ELSA mit Sitz in Estavayer-le-Lac (Schweiz) ist über die Migros Beteiligungen AG eine Tochtergesellschaft der Migros-Gruppe1. ELSA ist ein industrieller Milchverarbeitungsbetrieb, welcher Rohmilch verarbeitet und daraus diverse Milchprodukte herstellt (z.B. Konsummilch, Rahm, Joghurt, Desserts). Weiter produziert ELSA Soja-Produkte und andere vegetarische Produkte. Zudem bildet ELSA mit weiteren Gesellschaften die Gruppe ELSA/Mifroma, darunter u.a. die Mifroma SA, welche hauptsächlich im Bereich der Affinage sowie Verpackung von Käse tätig ist, die Dörig Käsehandel AG, welche hauptsächlich im Bereich der Produktion und Affinage von Käse tätig ist, die Schwyzer Milchhuus AG, welche primär im Bereich der Produktion und des Vertriebs von Käse und Frischmilchprodukten tätig ist.
3. AAM mit Sitz in Lyss (Schweiz) ist die Muttergesellschaft der AAM-Gruppe, zu welcher die in Diemtigen (Schweiz) ansässigen Gesellschaften Simmental Switzerland AG (nachfolgend: SiSwi), Energie Burgholz AG und Naturparkkäserei Diemtigtal AG gehören. AAM ist als Händlerin von Rohmilch tätig und kauft Rohmilch von den Milchproduzentinnen (Landwirtinnen und Landwirten) ein, organsiert die Abholung der Milch bei den Milchproduzentinnen oder Milchsammelstellen und deren Transport und verkauft die Rohmilch an Milchverarbeiterinnen und Käseproduzenten weiter. Zu den Kunden der AAM gehört auch ELSA. SiSwi ist im Bereich der Produktion und Affinage von Käse tätig und betreibt zu diesem Zweck eine Käserei in Oey im Diemtigtal. SiSwi bezieht hierzu Rohmilch von AAM und einen Teil dieser Rohmilch wird von ihr an ELSA weiterverkauft, welche ihrerseits diesen Teil der Rohmilch pasteurisiert, verpackt und vertreibt.
4. Die AAM-Aktionäre bestehen aus 35 sogenannten Milchringen und Käsereigenossenschaften. In den Milchringen sind die einzelnen Milchproduzentinnen (Landwirtinnen und Landwirte) zusammengeschlossen, welche ihrerseits als Vereine oder als einfache Gesellschaften organisiert sind. Die Milchringe nehmen die Interessen der Milchproduzentinnen gegenüber den Abnehmerinnen der Milch wahr, sie sind aber nicht als Wiederverkäuferinnen von Milch (Milchhändlerinnen) tätig. Die Käsereigenossenschaften sind genossenschaftlich organisierte Herstellerinnen von Käse und weiteren Milchprodukten, dabei handelt es sich überwiegend um kleine Dorfkäsereien. Das vorhandene Aktienkapital der AAM verteilt sich derzeit auf die obigen AAM-Aktionäre und den Aktienanteil des Veräussernden.
5. Mit dem Zusammenschlussvorhaben bezweckt die Migros-Gruppe, mit der indirekten Beteiligung über ELSA sicherzustellen, dass sie von der AAM-Gruppe auch weiterhin mit hochwertiger Rohmilch zu kompetitiven Preisen beliefert werde. Zudem solle die durch ELSA übernommene SiSwi zukünftig mit der Mifroma SA zusammenarbeiten und […], dies aufgrund […] und Effizienzvorteilen. Die AAM-Gruppe erhoffe sich durch die Investition der Migros-Gruppe, künftig effizienter zu werden und […].
6. Die AAM-Aktionäre und die ELSA (nachfolgend: die Parteien) werden künftig jeweils rund 47 % des Aktienkapitals von AAM halten. Zudem wird AAM auch selbst eigene Aktien im Umfang von 6 % des Aktienkapitals halten. Im geplanten Aktionärsbindungsvertrag werde vereinbart, dass die Parteien […] Vertreter im Verwaltungsrat […]. Strategische Entscheide würden […]. Die AAM-Aktionäre und ELSA werden daher die gemeinsame Kontrolle über das GU ausüben.
7. Das GU wird über eine eigene Marktpräsenz verfügen, d.h. es wird als unabhängige Nachfragerin und Anbieterin auf dem Markt auftreten. Das GU wird auch über ein eigenes Management und ausreichend Ressourcen verfügen, um als unabhängige Marktteilnehmerin tätig zu sein. Es ist zudem auf Dauer angelegt. Demnach sind die Anforderungen an ein Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen mit dem vorliegenden Zusammenschlussvorhaben erfüllt.2
8. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass das geplante GU einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG und Art. 2 VKU darstellt.
1 Die Migros-Gruppe umfasst die zehn regionalen Genossenschaften, den Migros-Genossenschaftsbund (MGB) sowie weitere Tochtergesellschaften und Beteiligungen, darunter auch die Migros Beteiligungen AG.
2 Vgl. u.a. RPW 2013/4, 664 Rz 21, Mediaspectrum, Inc./Publigroupe S.A./xentive sa; RPW 2016/1, 261 ff. Rz 36, Tamedia/Tradono Denmark/Tradono Switzerland.
9. Die Parteien erzielten im Geschäftsjahr 2021 insgesamt einen schweizweiten Umsatz von über CHF 500 Mio. und schweizweit jeweils einen solchen von über CHF 100 Mio., womit die Umsatzschwellen gemäss Art. 9 Abs. 1 KG erreicht sind und das vorliegende Zusammenschlussvorhaben meldepflichtig ist.
10. Die nachfolgende Analyse beschränkt sich auf Bereiche, in welchen das GU in der Schweiz tätig ist und daher die Wettbewerbssituation ändern könnte sowie die entsprechenden Aktivitäten der Parteien in diesen Bereichen. Konkret handelt es sich um die Bereiche für den Handel mit Rohmilch sowie die Bereiche für Produktion und Affinage von Käse.
11. Das GU (bzw. AAM) ist als Rohmilchhändlerin einerseits auf dem Beschaffungsmarkt und andererseits auf dem Absatzmarkt für Rohmilch tätig (vgl. Rz 3). Die WEKO ist in ihrer Praxis von einem beschaffungsseitigen Markt für Absatzmöglichkeiten für Rohmilch ausgegangen und hat sich zu dem absatzseitigen Bereich für den Handel mit Rohmilch bisher noch nicht geäussert.3 Die Milchproduzentinnen (Landwirtinnen und Landwirte) treten auf dem beschaffungsseitigen Markt für Absatzmöglichkeiten für Rohmilch als Nachfragerinnen von Absatzmöglichkeiten für Rohmilch auf. Sie verkaufen ihre Rohmilch laut Angaben der Parteien entweder über Milchhändlerinnen, welche die Rohmilch an Milchverarbeiterinnen oder Käsereien weiterverkaufen, oder sie können die Rohmilch im Direktverkauf (ebenfalls an Milchverarbeiterinnen oder Käsereien) absetzen. Milchhändlerinnen und Direkteinkäuferinnen sind beide sogenannte «Erstmilchkäuferinnen», welche die Milch direkt bei den Milchproduzentinnen einkaufen. Anbieterinnen der Absatzmöglichkeiten der Milchproduzentinnen sind deshalb die Milchhändlerinnen und für die Direkteinkäufe die Milchverarbeiterinnen und die Käsereien. Vorliegend wird praxisgemäss im Sinne einer Arbeitshypothese von einem sachlichen Markt für Absatzmöglichkeiten für Rohmilch ausgegangen. Die genaue sachliche Abgrenzung kann offengelassen werden, da dies die Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens nicht verändert.
12. Als Gegenstück zum Markt für Absatzmöglichkeiten von Rohmilch (Beschaffungsmarkt) ist ein absatzseitiger Handelsmarkt für Rohmilch abzugrenzen. Die Anbieterinnen auf diesem Markt sind einerseits die Milchhändlerinnen (z.B. AAM), welche die Rohmilch als Erstmilchkäuferinnen an Milchverarbeiterinnen und Käsereien (sog. «Zweitmilchkäuferinnen») weiterverkaufen. Als alternative Anbieterinnen seien neben den Milchhändlerinnen laut Angaben der Parteien auch die Milchproduzentinnen (Landwirtinnen und Landwirte) zu betrachten, welche die Rohmilch direkt an die Milchverarbeiterinnen und die Käsereien verkaufen. Sie seien ebenfalls Anbieterinnen auf dem Absatzmarkt und somit Wettbewerberinnen von AAM. Vorliegend wird im Sinne einer Arbeitshypothese von einem engen absatzseitigen sachlichen Markt für den Handel mit Rohmilch ausgegangen, welcher nur den Absatz von Rohmilch über Milchhändlerinnen umfasst. Die genaue sachliche Abgrenzung, insbesondere ob dieser Markt zusätzlich auch die Direktverkäufe der Milchproduzentinnen umfasst, kann offengelassen werden, da dies die Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens nicht verändert.
13. Die WEKO ist in ihrer bisherigen Praxis beim beschaffungsseitigen sachlichen Markt für Absatzmöglichkeiten für Rohmilch in räumlicher Hinsicht von einem schweizweiten Markt ausgegangen.4 Eine schweizweite Marktabgrenzung sei nach Auffassung der Parteien auch für den absatzseitigen sachlichen Markt für den Handel mit Rohmilch sachgerecht, da Nachfragerinnen von Rohmilch (z.B. Emmi, Nestlé, Cremo usw.) diese schweizweit einkaufen würden. Vorliegend ist im Sinne einer Arbeitshypothese für den beschaffungsseitigen sachlichen Markt für Absatzmöglichkeiten für Rohmilch und für den absatzseitigen sachlichen Markt für den Handel mit Rohmilch in räumlicher Hinsicht von schweizweiten Märkten auszugehen.
14. In Bezug auf den (absatzseitigen) Bereich für die Produktion von Käse ist die WEKO in ihrer bisherigen Praxis von einem separaten sachlich relevanten Markt für die Produktion von Hartkäse und von einem separaten sachlich relevanten Markt für die Produktion Halbhartkäse (inkl. Raclette-Käse) ausgegangen, wobei offengelassen wurde, ob Raclette-Käse (als Halbhartkäse) einen eigenen sachlich relevanten Markt für die Produktion von Raclette-Käse darstellen könnte.5 Die WEKO ist zudem in ihrer bisherigen Praxis von einem sachlich relevanten Markt für die Affinage von Halbhart- und Hartkäse ausgegangen, liess aber offen, ob der Markt in einen sachlich relevanten Markt für die Affinage von Hartkäse und in einen separaten sachlich relevanten Markt für die Affinage von Halbhartkäse zu segmentieren ist.6
15. Die WEKO geht vorliegend im Sinne einer Arbeitshypothese von einem sachlichen Markt für die Produktion von Hartkäse, einem sachlichen Markt für die Produktion Halbhartkäse (inkl. Raclette-Käse) und einem sachlichen Markt für die Produktion von Raclette-Käse aus. Weiterhin wird vorliegend im Sinne einer Arbeitshypothese von einem sachlichen Markt für die Affinage von Hartkäse und einem sachlichen Markt für die Affinage von Halbhartkäse ausgegangen. Die genaue sachliche Abgrenzung, insbesondere ob einzelne oder alle Märkte zusammenzufassen sind, kann offengelassen werden, da dies die Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens nicht verändert.
16. In räumlicher Hinsicht sei, gemäss Angaben der Parteien, für die Märkte für die Produktion und Affinage von Halbhart- und Hartkäse eine schweizweite Marktabgrenzung sachgerecht, da die Nachfragerinnen (im Wesentlichen die Detail- und Grosshändlerinnen) die Produkte schweizweit nachfragen würden. Auch die WEKO ist in ihrer bisherigen Praxis von schweizweiten Märkten ausgegangen.7 Vorliegend ist im Sinne einer Arbeitshypothese für den sachlichen Markt für die Produktion von Hartkäse, für den sachlichen Markt für die Produktion Halbhartkäse (inkl. Raclette-Käse), für den sachlichen
3 Vgl. u.a. RPW 2006/2, 269 ff., Rz 64 und Rz 77, Emmi AG/Aargauer Zentralmolkerei AG AZM; RPW 2010/3, 573 f., Rz 15, Emmi/Fromalp.
4 Vgl. RPW 2006/2, 271 f., Rz 77; RPW 2010/3, 573 f., Rz 15, Emmi/Fromalp.
5 Vgl. u.a. RPW 2010/3, 574 f., Rz 16 und Rz 21, Emmi/Fromalp. 6 RPW 2008/4, 664 Rz 21, Mifroma SA/Emil Dörig Käsehandel AG; RPW 2010/3, 575, Rz 18, Emmi/Fromalp. 7 RPW 2008/4, 665 Rz 25, Mifroma SA/Emil Dörig Käsehandel AG; RPW 2010/3, 576 ff., Rz 30 und Rz 38 ff., Emmi/Fromalp.
Markt für die Produktion von Raclette-Käse, für den sachlichen Markt für die Affinage von Hartkäse und den sachlichen Markt für die Affinage von Halbhartkäse in räumlicher Hinsicht von schweizweiten Märkten auszugehen.
17. Auf dem beschaffungsseitigen Markt für Absatzmöglichkeiten für Rohmilch schätzen die Parteien schweizweit die Marktanteile des GU (bzw. AAM) auf [0–10] %, der Migros-Gruppe auf [0–10] % und der SiSwi auf 0 %. Für den absatzseitigen Markt für den Handel mit Rohmilch geben die Parteien ihre schweizweiten Marktanteile für AAM mit [10–20] %, für die Migros-Gruppe mit 0 % sowie für SiSwi mit [0–10] % an.
18. Der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Marktanteile des GU (bzw. AAM), von ELSA (bzw. der Migros-Gruppe) sowie SiSwi auf dem Markt für die Produktion von Hartkäse, dem Markt für die Produktion Halbhartkäse (inkl. Raclette-Käse), dem Markt für die Produktion von Raclette-Käse, dem Markt für die Affinage von Hartkäse und dem Markt für die Affinage von Halbhartkäse zu entnehmen.
Tabelle 1: Marktanteile Produktion und Affinage von Käse – Schweiz
Marktanteile Produktion und Affinage von Käse (2021, Schweiz)
Migros-Gruppe AAM SiSwi Markt für die Produktion von Hartkäse [0–10] % 0.0 % [0–10] %
Markt für die Produktion Halbhartkäse (inkl. Raclette-Käse) [0–10] % 0.0 % [0–10] %
Markt für die Produktion von Raclette-Käse [0–10] % 0.0 % [0–10] %
Markt für die Affinage von Hartkäse [10–20] % 0.0 % [0–10] %
Markt für die Affinage von Halbhartkäse [0–10] % 0.0 % [0–10] %
Quelle: Angaben und Schätzungen der Parteien.
19. Damit führt das Zusammenschlussvorhaben zu keinen betroffenen Märkten und zu keinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
20. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.