Funtauna

412.101.221.59

Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht

vom 19. Januar 2011 (Stand am 1. Januar 2013)

Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)1 verordnet:

Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts

Es werden aufgehoben:

  1. das Reglement vom 30. März 19822 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen;

  2. der dazugehörige Lehrplan vom 30. März 19823 für den beruflichen Unterricht.

Art. 2 Übergangsbestimmungen

Lernende, die ihre Ausbildung als Cheminist vor dem 1. Februar 2011 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.

Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2014 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.