412.101.221.59
Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht
vom 19. Januar 2011 (Stand am 1. Januar 2013)
Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)1 verordnet:
Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts
Es werden aufgehoben:
das Reglement vom 30. März 19822 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen;
der dazugehörige Lehrplan vom 30. März 19823 für den beruflichen Unterricht.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
Lernende, die ihre Ausbildung als Cheminist vor dem 1. Februar 2011 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.
Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2014 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2011 in Kraft.
Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) auf den 1. Jan. 2013 angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.