AS 2011 835

Verordnung
über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung
und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen
und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht

vom 19. Januar 2011

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
verordnet:

Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts

Es werden aufgehoben:

  1. das Reglement vom 30. März 19821 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen;

  2. der dazugehörige Lehrplan vom 30. März 19822 für den beruflichen Unterricht.

Art. 2 Übergangsbestimmungen

Lernende, die ihre Ausbildung als Cheminist vor dem1. Februar 2011 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.

Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2014 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Februar 2011 in Kraft.

19. Januar 2011 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Die Direktorin: Ursula Renold SR 412.101.221.59