412.101.221.59
Verordnung über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht
vom 19. Januar 2011 (Stand am 1. Februar 2011)
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie verordnet:
Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts
Es werden aufgehoben:
das Reglement vom 30. März 19821 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Cheministen;
der dazugehörige Lehrplan vom 30. März 19822 für den beruflichen Unterricht.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
Lernende, die ihre Ausbildung als Cheminist vor dem1. Februar 2011 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.
Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2014 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. Februar 2011 in Kraft.
AS 2011 835