415.011.2
Verordnung des BASPO
über «Jugend und Sport»
(J+S-V-BASPO)
vom 12. Juli 2012 (Stand am 1. Dezember 2022)
Präambel
Das Bundesamt für Sport (BASPO),
gestützt auf die Artikel 6 Absatz 3, 8 Absatz 1, 9 Absätze 3 und 4, 14 Absätze 2
und 3, 16 Absatz 2, 20 Absatz 2 der Sportförderungsverordnung vom 23. Mai 20121 (SpoFöV),
auf die Artikel 10 Absatz 2, 15 Absatz 2, 27 Absatz 3, 29 Absatz 2, 40 Absatz 4,
46 Absatz 4 der Verordnung des VBS vom 25. Mai 20122
über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP)
sowie auf Artikel 3 der Verordnung vom 24. November 20043 zum Erwerbsersatzgesetz,4
verordnet:
1. Abschnitt J+S-Sportarten
Art. 15
Art. 2 Zuteilung der Sportarten zu den Nutzergruppen
Sportarten der Nutzergruppe 1 sind Aikido, Akrobatikturnen, Allround, American Football, Armbrust, Artistic Swimming, Badminton, Bahnradsport, Baseball/Softball, Basketball, BMX, Bogenschiessen, Curling, Einrad, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Faustball, Fechten, Fussball, Geräteturnen, Gewehr, Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornussen, Inline Hockey, Judo, Ju-Jitsu, Karate, Kickboxing Light, Korbball, Kunstradfahren, Kunstturnen, Landhockey, Leichtathletik, Light-Contact Boxing, Mountainbike, Nationalturnen, Orientierungslauf, Parkour, Pistole, Radball, Radquer, Reiten, Rettungsschwimmen, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Ringen, Rock’n’Roll, Rollhockey, Rollkunstlauf, Rugby, Schwimmen, Schwingen, Speedskating, Squash, Strassenradsport, Streethockey, Synchronized Skating, Tanzen Standard/Latein, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Trialradsport, Trampolin, Triathlon, Turnen, Unihockey, Volleyball, Voltige, Wasserball, Wasserspringen und Wushu/Kung Fu.6
Sportarten der Nutzergruppe 2 sind Bergsteigen, Biathlon, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifahren, Skilanglauf, Skispringen, Skitouren, Snowboard, Sportklettern, Wasserfahren und Windsurfen.7
Sportart der Nutzergruppe 3 ist Lagersport/Trekking.
Sportarten der Nutzergruppen 4 und 5 sind die Sportarten nach den Absätzen 1–3.
…8
2. Abschnitt J+S-Angebote
Art. 3 Inhalte von J+S-Kursen und -Lagern
Die inhaltliche Gestaltung der J+S-Kurse und -Lager, die Wettkämpfe, für die Beiträge ausgerichtet werden, und die Sicherheitsbestimmungen sind in den J+S-Ausbildungsunterlagen und den J+S-Dokumentationen zu den einzelnen Sportarten festgelegt. Diese werden laufend aktualisiert und veröffentlicht.9
In J+S-Kursen der Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5 darf pro Tag höchstens eine Aktivität abgerechnet werden.
Die Sportart Lagersport/Trekking wird ausschliesslich in Form von J+S-Lagern durchgeführt.
Art. 4 Bewilligung von J+S-Aktivitäten
Folgende J+S-Aktivitäten müssen vor ihrer Durchführung durch eine J+S-Expertin oder einen J+S-Experten der entsprechenden Sportart bewilligt werden:
10in den Sportarten Bergsteigen und Skitouren: jede Tour;
11…
in der Sportart Lagersport/Trekking: jede Aktivität in den folgenden Bereichen mit besonderen Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsbereiche):
«Berg»,
«Wasser»,
«Winter».
J+S-Aktivitäten, die von einer J+S-Leiterin oder einem J+S-Leiter durchgeführt werden, die über einen eidgenössischen Fachausweis als Bergführerin und Bergführer verfügen, durchgeführt werden, brauchen keine Bewilligung.12
J+S-Expertinnen und -Experten, die Bewilligungen nach Absatz 1 Buchstabe c erteilen, müssen über ein spezifisches Weiterbildungsmodul verfügen.
Art. 5 Mindestteilnehmerzahl bei J+S-Kursen
Ein Kurs wird in einem J+S-Angebot angerechnet, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Kindern oder Jugendlichen im J+S-Alter gemäss den nach Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4 VSpoFöP mindestens durchzuführenden J+S-Aktivitäten erreicht wird.13
…14
Art. 615 Beiträge beim vorzeitigen Abbruch eines J+S-Lagers
Muss ein Lager wegen Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorzeitig abgebrochen werden, ohne dass die Mindestdauer nach Artikel 14 VSpoFöP erreicht worden ist, oder wird wegen Erkrankung oder Unfall von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die minimale Teilnehmerzahl unterschritten, so legt das BASPO die Beiträge nach Artikel 22 SpoFöV im Einzelfall fest.
Art. 7 Unterteilung von Gruppen
Der Organisator darf eine Gruppe, die üblicherweise gemeinsam trainiert oder Wettkämpfe bestreitet, nicht aufteilen und als selbstständigen J+S-Kurs anmelden, nur damit er zusätzliche Beiträge erhält.
Art. 816 Verbot der Teilnahme von Kindern
In der Sportart Lagersport/Trekking dürfen keine Kinder an Aktivitäten teilnehmen, zu deren Durchführung eine Zusatzanerkennung Sicherheit oder eine Weiterbildung Sicherheit nach Anhang 3 erforderlich ist.
3. Abschnitt J+S-Kaderbildung
Art. 917 Aus- und Weiterbildungsstruktur
Die Struktur für die Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter, der J+S-Expertinnen und -Experten sowie der J+S-Coaches ist in Anhang 1 festgelegt.
Art. 1018 Dauer der Kaderbildung
Die Dauer der Aus- und Weiterbildungen ist wie folgt geregelt:
Leiterin/Leiter
Ausbildungsstufen | Dauer der einzelnen Kurse/Module (Tage) |
|---|---|
Grundausbildung | Kurs: 5–12 |
Weiterbildung 1 | Module: 1–6 |
Weiterbildung 2 | Module: 1–6 |
Zusatzausbildung Sicherheit | Kurs: 2–6 |
Weiterbildung Sicherheit | Modul: 1–6 |
Coach
Ausbildungsstufen | Dauer der einzelnen Kurse/Module (Tage) |
|---|---|
Grundausbildung | Kurs: 0,5–2 |
Weiterbildung | Module: 0,5–1 |
Expertin/Experte (Spezialisierung)
Ausbildungsstufen | Dauer der einzelnen Kurse/Module (Tage) |
|---|---|
Grundausbildung | Kurs: 8–9 |
Weiterbildung | Module: 1–4 |
Coach-Expertin/Experte (Spezialisierung)
Ausbildungsstufen | Dauer der einzelnen Kurse/Module (Tage) |
|---|---|
Grundausbildung | Kurs: 2 |
Weiterbildung | Module: 1–2.19 |
Die verkürzten Ausbildungen in der Form von Einführungskursen dauern 1–4 Tage.
Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe absolviert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung J+S des BASPO.
Die Unterrichtszeit pro Ausbildungstag beträgt mindestens 6 Stunden, pro Halbtag mindestens 3 Stunden.
Art. 11 Angebote unterschiedlicher Sportarten20
Die Organisatoren verschiedener Angebote der Kaderbildung können einzelne Teile davon gemeinsam durchführen.
Art. 12 Qualifikation
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der J+S-Kaderbildung werden qualifiziert. Die Qualifikation wird ihnen mitgeteilt und im Nationalen Informationssystem für Sport eingetragen.
Die Qualifikation besteht aus einer Bewertung hinsichtlich des Bestehens der besuchten Aus- oder Weiterbildung und einer allfälligen Einschätzung hinsichtlich der weitergehenden Ausbildung.
Art. 13 Bestehen eines Kurses oder eines Moduls
Ein J+S-Kurs oder -Modul gilt als bestanden, wenn:
die Teilnehmerin oder der Teilnehmer am gesamten J+S-Kurs oder -Modul teilgenommen hat; und
der erforderliche Kompetenznachweis erbracht wurde.
Der Organisator der Kaderbildung entscheidet auf Gesuch hin über Ausnahmen von der Teilnahmepflicht oder vom Erbringen eines erforderlichen Kompetenznachweises.
Die Leistungen in geprüften Kurs- oder Modulinhalten werden bewertet:
mit einer der folgenden Noten:
Note 1: ungenügend,
Note 2: genügend,
Note 3: gut,
Note 4: sehr gut; oder
mit dem Prädikat «erfüllt» oder «nicht erfüllt».
Art. 14 Empfehlung
Ist eine Empfehlung aus einem Weiterbildungsmodul Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Angeboten der J+S-Kaderbildung, so gibt die Kursleitung eine diesbezügliche Einschätzung ab.
Es werden folgende Einschätzungen abgegeben:
sehr empfohlen;
empfohlen;
bedingt empfohlen;
nicht empfohlen.
Sind die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, so berechtigen die Einschätzungen nach Absatz 2 Buchstaben a und b zur Teilnahme an den weiterführenden Angeboten der Kaderbildung.
Liegt eine Einschätzung nach Absatz 2 Buchstabe c vor, so entscheidet die Leitung J+S des BASPO, ob eine Teilnahme an den weiterführenden Angeboten der Kaderbildung von weiteren Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht wird.21
4. Abschnitt J+S-Leiterinnen und -Leiter
Art. 1522 Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter
Die Anerkennungen als J+S-Leiterin oder -Leitern wird für eine bestimmte J+S-Sportart oder im Schulsport und in den Zielgruppen Kinder oder Jugendliche erteilt.
Art. 1623 Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter Schulsport
Die Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter Schulsport berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten in folgenden J+S-Sportarten: Aikido, Akrobatikturnen, Allround, American Football, Artistic Swimming, Badminton, Bahnradsport, Baseball/Softball, Basketball, BMX, Curling, Einrad, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Faustball, Fechten, Fussball, Geräteturnen, Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornussen, Inline Hockey, Judo, Ju-Jitsu, Karate, Kickboxing Light, Korbball, Kunstradfahren, Kunstturnen, Landhockey, Leichtathletik, Light-Contact Boxing, Mountainbike, Nationalturnen, Orientierungslauf, Parkour, Radball, Radquer, Rettungsschwimmen, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Ringen, Rock’n’Roll, Rollhockey, Rollkunstlauf, Rugby, Schwimmen, Schwingen, Skilanglauf, Speedskating, Squash, Strassenradsport, Streethockey, Synchronized Skating, Tanzen Standard/Latein, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Trampolin, Trialradsport, Triathlon, Turnen, Unihockey, Volleyball, Wasserball, Wasserspringen und Wushu/Kung Fu.
J+S-Leiterinnen und -Leiter Schulsport, die über eine gültige Anerkennung verfügen und eine J+S-Leitertätigkeit ausserhalb der Nutzergruppen 4 und 5 von J+S-Sportarten gemäss Absatz 1 ausüben wollen, können die J+S-Leiteranerkennung in der entsprechenden Sportart in ihrer Zielgruppe beantragen. Das BASPO erteilt die Anerkennung, wenn die gesuchstellende Person die Voraussetzungen für die Zulassung zur Grundausbildung als J+S-Leiterin oder J+S-Leiter in der entsprechenden Sportart erfüllt.
Art. 1724
Art. 1825 J+S- Leiteranerkennung für Militärsportleiterinnen und -leiter
Militärsportleiterinnen und -leiter nach Anhang 2, die eine J+S-Leitertätigkeit ausüben wollen, können die Anerkennung als J+S-Leiterin und-leiter für die Zielgruppe Jugendliche in den folgenden Sportarten beantragen: Aikido, Akrobatikturnen, American Football, Artistic Swimming, Badminton, Bahnradsport, Baseball/Softball, Basketball, Biathlon, BMX, Curling, Einrad, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Faustball, Fechten, Fussball, Geräteturnen, Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornussen, Inline Hockey, Judo, Ju-Jitsu, Karate, Kickboxing Light, Korbball, Kunstradfahren, Kunstturnen, Landhockey, Leichtathletik, Light-Contact Boxing, Mountainbike, Nationalturnen, Orientierungslauf, Parkour, Radball, Radquer, Rettungsschwimmen, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Ringen, Rock’n’Roll, Rollhockey, Rollkunstlauf, Rugby, Schwimmen, Schwingen, Skilanglauf, Speedskating, Squash, Strassenradsport, Streethockey, Synchronized Skating, Tanzen Standard/Latein, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Trampolin, Trialradsport, Triathlon, Turnen, Unihockey, Volleyball, Wasserball, Wasserspringen und Wushu/Kung Fu.
Das BASPO erteilt die Anerkennung nach Absatz 1, wenn die gesuchstellende Person die Voraussetzungen für die Zulassung zur Grundausbildung als J+S-Leiterin oder J+S-Leiter in der entsprechenden Sportart erfüllt.
Art. 1926 Anerkennung von J+S-Expertinnen und -Experten als J+S‑Leiterinnen und -Leiter
Anerkannte J+S-Expertinnen und -Experten sind in ihrer jeweiligen Sportart und in ihrer jeweiligen Zielgruppe als J+S-Leiterinnen und -Leiter anerkannt.
Art. 2027 Anforderungen für die Leitung von J+S-Aktivitäten
Zur Leitung von Aktivitäten in J+S-Kursen und J+S-Lagern müssen die eingesetzten J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter über eine Ausbildung nach Anhang 3 für die jeweilige Zielgruppe verfügen.
Verfügt in J+S-Aktivitäten, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam trainieren, eine J+S-Leiterin oder ein J+S-Leiter nicht über sämtliche erforderlichen Ausbildungen, so muss eine weitere J+S-Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter eingesetzt werden, die oder der zusätzlich über die erforderliche Ausbildung verfügt.
Die nach Absatz 2 erforderlichen weiteren J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter werden nicht als zusätzliche Leiterinnen und Leiter nach Anhang 2 VSpoFöP gerechnet und es wird für sie kein Grundbetrag nach Anhang 3 Buchstabe A VSpoFöP ausgerichtet.
Art. 2128
Art. 2229 Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings
Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings können in J+S-Kursen erteilt werden von:
J+S-Leiterinnen und -Leitern mit einer spezifischen Weiterbildung;
J+S-Leiterinnen und -Leitern ohne spezifische Weiterbildung in den J+S-Sportarten, in denen sie über eine Leiteranerkennung verfügen;
30…
Art. 23 und 2431
5. Abschnitt …
Art. 25 und 2632
6. Abschnitt J+S-Expertinnen und -Experten
Art. 27 Weiterbildungspflicht von J+S-Expertinnen und -Experten
J+S-Expertinnen und -Experten erfüllen mit ihrem Einsatz in einer J+S-Leiteraus- und -weiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Leiteranerkennung.
J+S-Expertinnen und -Experten erfüllen mit ihrem Einsatz in einer J+S-Expertenaus- und -weiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Expertenanerkennung.
…33
Art. 28 Experteneinsatz in der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -Leitern
Für folgende Angebote der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und
-Leitern gelten Ausnahmen von der maximalen Teilnehmerzahl je J+S-Expertin oder -Experte:
in den Sportarten Lagersport/Trekking, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifahren, Snowboard und Windsurfen maximal 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer je J+S-Expertin oder -Experte;
in den Sportarten Bergsteigen, Skitouren und Sportklettern: maximal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer je J+S-Expertin oder -Experte.34
J+S-Expertinnen und -Experten, die in einem Angebot der Kaderbildung eingesetzt werden, dürfen ergänzend in einem anderen, zeitgleich stattfindenden oder sich zeitlich überschneidenden Angebot für die Durchführung einzelner Lektionen eingesetzt werden. Ihre Tätigkeit wird gesamthaft nur einmal durch Beiträge unterstützt.
7. Abschnitt Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung
Art. 29
Eine Entschädigung nach Artikel 1a Absatz 4 des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. September 195235 wird für die Teilnahme an folgenden Kursen und Modulen der J+S-Kaderbildung ausgerichtet, sofern sie entweder vor Ort oder als zeitlich synchrone Online-Veranstaltung durchgeführt werden:36
J+S-Leiterkurse, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden;
J+S-Coachkurse, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden;
37…
J+S-Expertenkurse, die vom BASPO durchgeführt werden;
Kaderkurse nach Artikel 43 Absatz 4 VSpoFöP während maximal 5 Tagen je Kalenderjahr.
Weiterbildungsmodule für J+S-Kader, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden, während maximal 30 Tagen je Kalenderjahr;
38Ausbildungsgänge der Trainerbildung der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen, die auf die eidgenössischen Berufsprüfungen bzw. höheren Fachprüfungen zur Erlangung der Titel «Trainerin/Trainer Leistungssport mit eidgenössischem Fachausweis» und «Trainerin/Trainer Spitzensport mit eidgenössischem Diplom» vorbereiten, während maximal 6 Tagen je Ausbildungsgang.
Wird ein Angebot der J+S-Kaderbildung durch eine Bildungsinstitution eines Kantons als integrierter Teil eines Ausbildungslehrgangs durchgeführt, so wird in Abweichung von Absatz 1 für die Teilnahme keine Entschädigung ausgerichtet.
Keine Entschädigung wird für Personen ausgerichtet, die zwar gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 VSpoFöP zu einer J+S-Kadertätigkeit zugelassen worden sind, aber in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.39
8. Abschnitt Schlussbestimmung
Art. 30
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.
Aus- und Weiterbildungsstruktur
(Art. 9)
1. Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter und der J+S-Expertinnen und ‑Experten

Die Module der Weiterbildung dienen dem Erhalt der Leiteranerkennung, der Wiedererlangung einer weggefallenen Leiteranerkennung oder der Vertiefung der Leiterkompetenzen. Die Module der Weiterbildungsstufe 2 bauen auf denjenigen der Weiterbildungsstufe 1 auf.
2. Aus- und Weiterbildung der J+S-Coaches

Militärsportleiterinnen und -leiter
(Art. 18 Abs. 1)
1. Militärsportleiterausbildungen
Bezeichnung | Ausbildungskompetenz | Ausbildung |
Militärsportleiter (MSL) | Leiten die Sportausbildung in der AGA/EGA, FGA und VBA 1, allen Lehrgängen sowie in der VBA 2 (ADF). Sie können als Unterstützung der MSL-I eingesetzt werden. | Offiziere während der OS. BU während der Grundausbildung an der BUSA. Sport Uof während der UOS/im Prakt D. Sportsoldaten in der Spitzensport RS. Geeignete AdA (Miliz) in speziellen MSL Kursen. |
Militärsportleiter- | Sind verantwortlich für die MSL Ausbildung:
| Voraussetzung: Abgeschlossene MSL Ausbildung inkl. Stellenzuweisung/-planung als Chef Sport oder Stv |
Chef Sport LVb: Sind verantwortlich für die reglementarische Umsetzung des Sportes in den Lehrverbänden und unterstützen/beraten die C Sport Schule/OE/Kdo in ihren Tätigkeiten. | Zulassung:
| |
Chef Sport Schule/OE/Kdo: Sind verantwortlich für die reglementarische Umsetzung des Sportes in den Schulen und unterstützen/beraten die MSL in ihren Tätigkeiten. Sie sind für die Weiterausbildungen der MSL in ihrer OE verantwortlich | Funktion: Um die Funktion Chef Sport ausüben zu können, muss die Ausbildung zum MSL-I erfolgreich absolviert und das Brevet MSL-I «gültig» sein. In Ausnahmefällen muss die Ausbildung innerhalb eines Jahres nachgeholt werden. | |
Militärsportleiter- | Sind verantwortlich für
| Mitarbeiter des Komp Zen Sport A |
Erforderliche Ausbildungen der J+S-Leiterinnen und -Leiter
(Art. 20)
1. Erforderliche Anerkennungen in J+S-Sportarten
1.1 Zur Durchführung von Aktivitäten in den folgenden Sportarten muss jede eingesetzte J+S-Leiterin oder jeder eingesetzte J+S-Leiter über eine der aufgeführten Anerkennungen verfügen:
Sportart | Erforderliche Anerkennung | |
|---|---|---|
Aikido | Aikido | |
Akrobatikturnen | Akrobatikturnen | |
Allround |
| |
American Football | American Football | |
Armbrust | Armbrust, Bogenschiessen, Gewehr, Pistole | |
Artistic Swimming | Artistic Swimming, Gymnastik und Tanz, Rettungsschwimmen, Rhythmische Gymnastik, Schwimmen, Wasserball, Wasserspringen | |
Badminton | Badminton | |
Bahnradsport | Bahnradsport, BMX, Einrad, Kunstradfahren, Mountainbike, Radball, Radquer, Strassenradsport, Trialradsport, | |
Baseball/Softball | Baseball/Softball | |
Basketball | Basketball, Korbball | |
Bergsteigen | Bergsteigen | |
Biathlon | Biathlon | |
BMX | BMX, Bahnradsport, Einrad, Kunstradfahren, Mountainbike, Radball, Radquer, Strassenradsport, Trialradsport | |
Bogenschiessen | Bogenschiessen, Armbrust, Gewehr, Pistole | |
Curling | Curling | |
Einrad | Einrad, Bahnradsport, BMX, Kunstradfahren, Mountainbike, Radball, Radquer, Strassenradsport, Trialradsport | |
Eishockey | Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Inline Hockey, Rollhockey, Streethockey, Synchronized Skating | |
Eiskunstlauf | Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Gymnastik und Tanz, Synchronized Skating | |
Eisschnelllauf | Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Speedskating, Synchronized Skating | |
Faustball | Faustball, Korbball, Volleyball, Turnen | |
Fechten | Fechten | |
Fussball | Fussball | |
Geräteturnen | Geräteturnen, Gymnastik und Tanz, Kunstturnen, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Trampolin, Turnen | |
Gewehr | Armbrust, Bogenschiessen, Gewehr, Pistole | |
Golf | Golf | |
Gymnastik und Tanz | Gymnastik und Tanz, Eiskunstlauf, Geräteturnen, Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik, Rhönrad, Rock’n’Roll, Synchronized Skating, Tanzen Standard/Latein, Turnen | |
Handball | Handball, Korbball | |
Hornussen | Hornussen | |
Inline Hockey | Inline Hockey, Eishockey, Rollhockey, Rollkunstlauf, Speedskating, Streethockey | |
Judo | Judo, Ju-Jitsu | |
Ju-Jitsu | Judo, Ju-Jitsu | |
Kanusport | Kanusport | |
Karate | Karate | |
Kickboxing Light | Kickboxing Light | |
Korbball | Korbball, Basketball, Faustball, Handball, Turnen | |
Kunstradfahren | Kunstradfahren, Bahnradsport, BMX, Einrad, Mountainbike, Radball, Radquer, Strassenradsport, Trialradsport | |
Kunstturnen | Kunstturnen, Geräteturnen, Gymnastik und Tanz, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Trampolin, Turnen | |
Lagersport/Trekking | Lagersport/Trekking | |
Landhockey | Landhockey | |
Leichtathletik | Leichtathletik, Triathlon, Turnen | |
Light-Contact Boxing | Light-Contact Boxing | |
Mountainbike | Mountainbike, Bahnradsport, BMX, Einrad, Kunstradfahren, Radball, Radquer, Strassenradsport, Trialradsport | |
Nationalturnen | Nationalturnen, Ringen, Schwingen, Turnen | |
Orientierungslauf | Orientierungslauf, Mountainbike, Strassenradsport, Radquer, Skilanglauf | |
Parkour | Parkour | |
Pistole | Armbrust, Bogenschiessen, Gewehr, Pistole | |
Radball | Radball, Bahnradsport, BMX, Einrad, Kunstradfahren, Mountainbike, Radquer, Strassenradsport, Trialradsport | |
Radquer | Radquer, Bahnradsport, BMX, Einrad, Kunstradfahren, Mountainbike, Radball, Strassenradsport, Trialradsport | |
Reiten | Reiten, Voltigieren | |
Rettungsschwimmen | Rettungsschwimmen, Artistic Swimming, Schwimmen, Wasserball, Wasserspringen | |
Rhönrad | Rhönrad, Geräteturnen, Gymnastik und Tanz, Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik, Trampolin, Turnen | |
Rhythmische Gymnastik | Rhythmische Gymnastik, Geräteturnen, Gymnastik und Tanz, Kunstturnen, Rhönrad, Trampolin, Turnen | |
Ringen | Ringen, Nationalturnen | |
Rock’n’Roll | Rock’n’Roll, Gymnastik und Tanz, Rhythmische Gymnastik, Tanzen Standard/Latein | |
Rollhockey | Rollhockey, Eishockey, Inline Hockey, Rollkunstlauf, Speedskating, Streethockey | |
Rollkunstlauf | Rollkunstlauf, Inline Hockey, Rollhockey, Speedskating | |
Rudern | Rudern | |
Rugby | Rugby | |
Schwimmen | Schwimmen, Artistic Swimming, Rettungsschwimmen, Triathlon, Wasserball, Wasserspringen | |
Schwingen | Schwingen, Nationalturnen | |
Segeln | Segeln | |
Skifahren | Skifahren, Snowboard | |
Skilanglauf | Skilanglauf, Orientierungslauf | |
Skispringen | Skispringen | |
Skitouren | Skitouren | |
Snowboard | Skifahren, Snowboard | |
Speedskating | Speedskating, Eisschnelllauf, Inline Hockey, Rollhockey, Rollkunstlauf | |
Sportklettern | Sportklettern, Bergsteigen | |
Squash | Squash | |
Strassenradsport | Strassenradsport, Bahnradsport, BMX, Einrad, Kunstradfahren, Mountainbike, Radball, Radquer, Trialradsport, Triathlon | |
Streethockey | Streethockey, Eishockey, Inline Hockey, Rollhockey | |
Synchronized Skating | Synchronized Skating, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Gymnastik und Tanz | |
Tanzen Standard/Latein | Tanzen Standard/Latein, Gymnastik und Tanz, Rhythmische Gymnastik, Rock’n’Roll | |
Tchoukball | Tchoukball | |
Tennis | Tennis | |
Tischtennis | Tischtennis | |
Trampolin | Trampolin | |
Trialradsport | Trialradsport, Bahnradsport, BMX, Einrad, Kunstradfahren, Mountainbike, Radball, Radquer, Strassenradsport | |
Triathlon | Bahnradsport, Leichtathletik, Mountainbike, Schwimmen, Strassenradsport, Triathlon | |
Turnen | Turnen, Baseball/Softball, Basketball, Faustball, Fussball, Geräteturnen, Gymnastik und Tanz, Handball, Korbball, Kunstturnen, Leichtathletik, Nationalturnen, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Rock’n’Roll, Tanzen Standard/Latein, Tchoukball, Trampolin, Unihockey, Volleyball | |
Unihockey | Unihockey, Turnen | |
Volleyball | Volleyball, Turnen, Faustball | |
Voltige | Voltige, Reiten | |
Wasserball | Wasserball, Artistic Swimming, Rettungsschwimmen, Schwimmen, Wasserspringen | |
Wasserfahren | Wasserfahren | |
Wasserspringen | Wasserspringen, Artistic Swimming, Rettungsschwimmen, Schwimmen, Wasserball | |
Windsurfen | Windsurfen | |
Wushu/Kung Fu | Wushu/Kung Fu |
1.2 Zur Durchführung einer J+S-Aktivität in den Sportarten Bergsteigen, Lagersport/Trekking und Skitouren muss bis zum 31. Dezember 2025 zumindest eine eingesetzte J+S-Leiterin oder ein eingesetzter J+S-Leiter in Ergänzung zu Ziffer 1.1 verfügen über:
eine Grundausbildung von mehr als 8 Tagen; oder
eine Zusatzausbildung Kurs- oder Lagerleiter/in.
2. Erforderliche Zusatzanerkennung Sicherheit
Zur Durchführung von J+S-Aktivitäten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen in den folgenden Sportarten muss zumindest eine eingesetzte J+S-Leiterin oder ein eingesetzter J+S-Leiter in Ergänzung zu Ziffer 1 über die aufgeführte Zusatzanerkennung Sicherheit verfügen:
Sportart | Spezifische Aktivität | Erforderliche Zusatzanerkennung Sicherheit |
|---|---|---|
Kanusport | Fahren auf Fliessgewässern mit Schwierigkeitsgrad bis Wildwasser II (Touring) | Kanusport mit Zusatz Touring oder Kanusport mit Zusatz Wildwasser |
Kanusport | Fahren auf Fliessgewässern mit Schwierigkeitsgrad grösser als Wildwasser II (Wildwasser) | Kanusport mit Zusatz Wildwasser |
Skifahren/Snowboard | Selbständige Variantenabfahrten im freien Gelände mit Schwierigkeitsgrad bis WS | Skifahren mit Zusatz Freeride |
3. Erforderliche Weiterbildung Sicherheit
Zur Durchführung von J+S-Aktivitäten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen in den folgenden Sportarten muss zumindest eine eingesetzte J+S-Leiterin oder ein eingesetzter J+S-Leiter in Ergänzung zu Ziffer 1 über die aufgeführte Weiterbildung Sicherheit verfügen:
Sportart | Spezifische Aktivität | Erforderliche Weiterbildung Sicherheit |
|---|---|---|
Bergsteigen |
| Kursleiter 1 |
Bergsteigen | Hochtouren ohne Schwierigkeitsbegrenzung | Kursleiter 2 |
Lagersport/Trekking | Wanderungen mit Übernachtung im Biwak oberhalb der Waldgrenze, die im Bereich bis und mit T3 stattfinden | Lagersport/Trekking mit Zusatz Sicherheitsbereich «Berg» |
Lagersport/Trekking |
| Lagersport/Trekking mit Zusatz Sicherheitsbereich «Wasser» |
Lagersport/Trekking |
| Lagersport/Trekking mit Zusatz Sicherheitsbereich «Winter» |
Skitouren | Skitouren ohne Gletscher und Grate, die Seileinsatz erfordern | Kursleiter 1 |
Skitouren | Skitouren ohne Schwierigkeitsbegrenzung | Kursleiter 2 |
Sportklettern | Sportklettern Fels | Kursleiter |