Deutsch
Weiterleistung der zum Teil durch organisch bedingte Unfallfolgen begründeten UVG-Rente, sofern die IVG-Rente gestützt auf lit. a Abs. 1 der Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011 (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket; in Kraft seit 1. Januar 2012) aufgehoben wird