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Sammelbeschluss Dezember 2024 über Beiträge aus dem Lotteriefonds an die Denkmalpflege

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1343/2024 Datum RR-Sitzung: 18. Dezember 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.738 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sammelbeschluss Dezember 2024 über Beiträge aus dem Lotteriefonds an die Denkmal- pflege

B) Denkmalpflege

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 35 Abs. 1, Art. 36, Art. 43 Abs. 1 Bst. b des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
  • Art. 49 bis 51 sowie Art. 91 Abs. 1 Bst. a der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. De- zember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
  • Art. 29 ff. des Gesetzes vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmalpflege- gesetz, DPG; BSG 426.41)
  • Art. 27 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmalpflege- verordnung, DPV; BSG 426.411)
  • Regierungsratsbeschluss Nr. 1026/2019 vom 18. September 2019 über Denkmalpflege. Beitragstabelle zur Bemessung von Finanzhilfen

01 Gesuchsteller: Urs und Christine Breitenmoser-Würsten, Muri bei Bern Geschäfts Nr.: 839980 Objekt: Bauernhaus, wohl aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, Villettengässli 4, 3074 Muri bei Bern Massnahme: Gesamtsanierung Eingang Beitragsgesuch: 06.02.2024 Gesamtkosten: CHF 1'391'735.00 Anrechenbar: CHF 633'527.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 17.5% CHF 110'867.22 Objekt: lokal Ortsbild: regional Beitrag LF: CHF 110'867.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP

  • Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP
  • Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP
  • Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP

- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.

  • Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag
  • Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

02 Gesuchsteller: Lucien Rudolf Ingivel, Lyss Geschäfts Nr.: 839979 Objekt: Fabrikantenvilla "Steinegg", wohl von 1898, Bahnhofstrasse 27, 3250 Lyss Massnahme: Sanierung des Naturschieferdachs, Restaurierung der Zierelemente und Wie- derherstellung der Farbigkeit Eingang Beitragsgesuch: 20.03.2023 Gesamtkosten: CHF 423'000.00 Anrechenbar: CHF 113'923.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 17.50% CHF 19'936.52 Anrechenbar: CHF 241'578.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 120'789.00 Objekt: lokal Ortsbild: regional Beitrag LF: CHF 140'726.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP

  • Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP
  • Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP
  • Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP
  • Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag
  • Das Objekt wurde mittels Vertrag vom 15.04.2023 unter Schutz gestellt. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Finanzielle Situation Lotteriefonds per 15.11.2024

Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 104'536'984 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 251’593

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion ‒ Bildungs- und Kulturdirektion

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