Strassen, Hirzel, 338 Zugerstrasse, Stützmauer Schiffli, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017
212. Strassen (Hirzel, 338 Zugerstrasse, Objekt Nr. 132-A506, Stützmauer Schiffli, Instandsetzung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Bei dem Stützmauerbauwerk, Objekt Nr. 132-A506, Stützmauer Schiffli, 338 Zugerstrasse, in der Gemeinde Hirzel, wurden 1985 Anker angebracht. Die Konstruktion ist seitdem ein Bruchsteinmauerwerk mit vorgespann- ten Betonriegeln, teilweise mit ausgekragtem Gehwegbereich, der auf der ganzen Länge an der Krone eingebunden ist. Infolge starker Setzungen im Fundationsbereich und grösserer Ausbrüche in den Natursteinaus- fachungen muss das Stützbauwerk instand gesetzt werden. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Sicherung der Natursteinausfachung; – Neue Entwässerungsführung des Bauwerks; – Statische Ertüchtigung des Bauwerks mit Ankern.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 16. Januar 2017 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 974 500 Nebenarbeiten 131 000 Technische Arbeiten 89 500 Total 1 195 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 195 000 zulasten der Erfolgsrech- nung, Konto Nr. 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Objekt Nr. 132-A506, Projekt Nr. 84B-11222-30, zu bewilligen. Die Aus- gaben sind im Budget 2017 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des Objekts Nr. 132-A506, Stützmauer Schiffli, 338 Zugerstrasse, Gemeinde Hirzel, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 195 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 16. Januar 2017)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi