Deutsch
Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus gebundener Vorsorge (Säule 3a) kann nicht von der Arbeitslosentschädigung abgezogen werden, weshalb die Rückforderung der Arbeitslosenkasse entsprechend zu reduzieren ist. Kein Anwendungsfall von Art. 40b AVIV; Arbeitsfähigkeit entspricht Vermittlungsfähigkeit mit Anpassung des versicherten Verdienstes. Berechnung der Risikoprämie BVG vom Arbeitslosentaggeld.