Deutsch
Neuanmeldung; keine relevante Änderung des Gesundheitszustandes, dies war von der IV-Stelle zu Unrecht nicht geprüft worden; Änderung der Rechtsprechung zur Adipositas bildet keinen Revisionsgrund. Statusfrage bildete bislang keine Entscheidgrundlage, weshalb in allfälliger Änderung kein Revisionsgrund zu erblicken ist. Nichteintreten auf Antrag auf Eingliederungsmassnahmen, da kein Anfechtungsobjekt. - hängig