Deutsch
Beschwerdeführerin ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat; Anwaltshonorare im Zusammenhang mit dem Strafverfahren sind zu vergüten, da im Zeitpunkt der Inanspruchnahme juristischer Hilfe von einer relevanten Straftat auszugehen war; Abweisung, soweit auf die Beschwerde einzutreten war.