Deutsch
In der auf den Unfall zurückzuführenden Kündigung der Büroräumlichkeiten ist kein Grund für eine Neubestimmung/Erhöhung des massgeblichen Lohns nach Art. 23 Abs. 7 UVV zu sehen. Frage der Anwendbarkeit der 1- oder 3jährigen Verwirkungsfrist. Altrechtliche Frist (1 Jahr) massgeblich, Rückforderung teilweise verwirkt. Teilweise Gutheissung.