Kulturlandplan
Plan d'utilisaziun · Freienwil · Abolì ils 30-06-2026
Document
- Numer
- 1995-001131
- Gener
- Plan d'utilisaziun
- Vischnanca
- Freienwil
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 30-05-1995
- En vigur dapi
- 30-05-1995
- Abolì
- 30-06-2026
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Freienwil mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
NUPLA-4028-1995-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 30. Mai 1995
Me/ek
Art. Nr.
1131
(6939) Gemeinde Freienwil; 11111111.1.1111111111.1111111111 Genehmigung mit Feststellung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 12. April 1995. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. In gesamthafter Abstimmung wird mit sehr grosser Mehrheit beschlossen: 1. Für folgenden Teil der am 3. Juni 1993 von der Gemeinde Freienwil verabschiedeten Vorlage wird folgende Feststellung beschlossen: 1.1 Nutzungsordnung Übergangsrecht Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind. 2. Im übrigen werden der Kulturlandplan und die Nutzungsordnung der Gemeinde Freienwil vom 3. Juni 1993 genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
- 8. Juni 1995
PC.•
45:
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-2 -
Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5423 Freienwil - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:
Staatsschreib : i.V.