Bauzonenplan

Plan d'utilisaziun · Eiken

Document

Numer
1995-001321
Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Eiken
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
31-10-1995
En vigur dapi
31-10-1995

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Me/ek

Sitzung: 31. Oktober 1995

Art. Nr.

1321

(7045) Gemeinde Eiken; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflagen, Änderungen und Feststellungen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 16. August 1995. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Weder zum Eintreten noch zur Detailberatung wird das Wort gewünscht. In gesamthafter Abstimmung wird mit grosser Mehrheit beschlossen: 1. Folgende Teile der am 4. Dezember 1992 von der Gemeinde Eiken beschlossen Vorlage werden mit folgende Auflagen, Aenderungen und Feststellungen verabschiedet: 1.1 Bauzonenplan a) Die Schraffur im Bauzonenplan (= lärmvorbelastete Gebiete) bei den Parzellen Nrn. 2215, 2216, 2282 und 2283 wird ersatzlos gestrichen. b) Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. 1.2 Kulturlandplan Die Parzelle Nr. 4005 (0,17 ha) wird der Materialabbauzone, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 298 (0,83 ha) der Landwirtschaftszone zugewiesen. 1.3 Bau- und Nutzungsordnung Es wird festgestellt, dass Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind. Abt. Raumplanung Nr.

- 8. Nov. 1995

Chef

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9. Nov, 1995

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2. Im übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Eiken vom 4. Dezember 1992 genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5074 Eiken - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Vizepräsident:

/ Staatsschreiber: i.V.