Quartierplan Niedern
Plan d'utilisaziun · Trogen
Document
- Gener
- Plan d'utilisaziun
- Vischnanca
- Trogen
- Chantun
- Appenzell Ausserrhoden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- Regierungsrat
- Decidì
- 10-03-1987
- En vigur dapi
- 10-03-1987
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Trogen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
CH73_12_GE_Quartierplan Niedern.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.
10. März 1987 b
Gemeinde Trogen: Quartierplan Niedern; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vorn 19. Februar 1987 ist zu ent nehmen: Mit Schreiben vom 23. Januar 1987 ersucht der Gemeinderat Tro gen um die Genehmigung des Quartierplanes Niedern. Sachverhalt Das Quartierplangebiet umfasst grösstenteils eine Zone WE. Am westlichen Rand des Quartierplangebietes sind zwei kleine Flä chen der angrenzenden Kernzone miteinbezogen. Der Quartierplan regelt die Erschliessung des Gebietes und die Gestaltung der einzelnen Bauten. Das Ueberbauungskonzept umschreibt die Ue berbauungs- und Gestaltungsidee sowie die Parzellierung und dient den Behörden als Beurteilungsgrundlage für Bauprojekte. Formelle Rechtrnässigkeit Der Quartierplan wurde zweimal zur Vorprüfung eingereicht. Bei der zweiten Vorprüfung vom 19. September 1986 wurde anerkannt, dass der Quartierplan den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspricht und insgesamt - trotz Vor behalten - nicht als unzweckrnässig erscheint. Der Quartierplan Niedern ist anschliessend, vom 6. Oktober 1986 bis 7. November 1986 öffentlich aufgelegen. Die Einsprachen sind entweder zurückgezogen oder nicht weitergezogen worden. Am 19. Januar 1987 hat der Gemeinderat Trogen, gestützt auf Art. 37 Abs. 5 Baureglement der Gemeinde Trogen, den Quartier plan angenommen. Materielle Rechtrnässiqkeit a) Anordnung der Gebäude (Gesamtkonzept) In beiden Vorprüfungen wurden diesbezüglich verschiedene Hnweise gemacht und eine Ueberarbeitung des Quartierplanes empfohlen. Im Vergleich zum ersten Vorschlag sind auf jeden Fall Verbesserungen erzielt worden. Nach Ansicht der Bau-
2
direktion sind im Gebiet Niedern z\^Iar städtebaulich überzeugendere Lösungen denkbar; andererseits muss der Gemeinde ein entsprechender Spielraum offen gelassen werden. b) Erschliessunq Die Zufahrt ins Quartierplangebiet kommt teilweise ausserhalb der Bauzone zu liegen und mündet d.irekt in die Staatsstrasse. Dem Einlenker in die Staatsstrasse hat das Tiefbauamt bereits am 24. Juli 1980 zugestimmt. Seitens des PIanungsamtes wurde, da eine Zufahrt durch die Bauzone problematisch ist, der vorgesehenen Zufahrt ebenfalls zugestimmt und für das Teilstück ausserhalb der Bauzone eine BaubewilIigung in Aussj-cht gestellt. c) Grundwasserschutz Das Quartierplangebiet liegt gemäss der kantonalen Karte der Gewässerschutzbereiche am Rand einer provj-sorischen Grundwasserschutzzone, und es ist nicht auszuschliessen, dass bei der definitiven Ausscheidung ein Teil des Quartierplangebietes in die Zone 53 zu liegen kommt. Dies steht einer Genehmigung nicht entgegen, doch sind bei den einzelnen Bauvorhaben allfäl1ige Auflagen der Fachstelle für Gewässerschutz zu beachten.
d) Sonderbauvorschriften
Seitens des Planungsamtes wurde bei der Vorprüfung auf verschiedene zv überarbeitende Artikel hingewiesen, während die Gemeinde an den zur Vorprüfung eingereichten Vorschriften festhäIt. Die Hinweise des Planungsamtes hatten allerdings empfehlenden Charakter. Die vorliegenden Sonderbauvor-
schriften sj-nd insgesamt nicht unzweckmässig.
Ganzen Text zeigen
Die Baudirektion beantragt gestützt auf Art. 6 Abs. 1 und Art 50 Abs. 3 EG zum RPG sowie Art. 3 des Gesetzes über die Ver-
waltungsgebühren : 1
.L
Der Quartierplan Niedern (Plannummer 24.1-5/L) vom 25. September 1986 sei zu genehmigen. -E'uI dr_e Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. heben.
Beschluss:
Amtsblatt
200.-- zrt er-
Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.
3
Auszug an
Landammannamt
Baudirektor
Sekretariat. der Baudirektion (Z nxpl. ) ; Beilage:
Akten Landesbuchhaltung Kant. Planungsamt; Beilage: Akten Gemeind.erat Trogen (Z ExpI.); Beilage: Akten
tm Aufitng dar Roglerungsrafes D*Retsclueber:
Versandt am 12. März L987