Teilzonenplan Parz. Nr. 708

Plan d'utilisaziun · Trogen

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Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Trogen
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Regierungsrat
Decidì
07-04-1992
En vigur dapi
07-04-1992

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Datotecas

CH73_12_GE_Teilzonenplan Parz. Nr. 708.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Protokolldes Regierungsrates

Kanton Appenzell A.Rh. 7. April 1992

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Gemeinde Trogen: Teilzonenplan Parzelle Nr. TOgi Genehmigun9

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Dem Bericht der Baudirektion vom L2. l4ärz L992 ist nehmen:

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Mit Protokol-lauszug vom 2a. Januar ).992 ersucht der Gemeinderat Trogien um Genehmigung des Teilzonenplanes Parze1le Nr. 708. Mit dem Teilzonenplan soII ein Teil der Parzell-e Nr. 708 (ca. 23OO m2) vom übrigen Gemeindegebiet der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeordnet werden. Diese Umzonung ist Voraussetzung für die Real-isierung der geplanten Erweiterung der Kantonsschule Trogen. Sie entspricht auch der Zielsetzung der laufenden Ortsplanung der Geneinde Trogen. Die Erweiterung der Kantonsschule Troqen ist irn kantonalen Richtplan, Koordinationsblatt Nr. L2. ö. 1, a1s Zwischenergebnis aufgeführt. FormeIles

Die Vorprüfung des Teilzonenplanes erfolgte irn November 1989, wobei keine Mänge1 festgestellt wurden. Der Gemeinderat Trogen hat den Teilzonenplan am 30. April l-99L erlassen. Aufgruld der kleinen betroffenen F1äche im Ausmass von ca. 23Oo m2 wurde die Umzonung aIs geringfügige Aenderung im Sinne von Art. 5L Abs. 3 behandelt. Die Zustimmung des direkt betroffenen Grundeigentümers als auch der Mehrheit der Eigentümer der angrenzenden Gebiete liegt vor. Einzig ein Eigentürner der angrenzenden parzellen von insgesamt 1l- Anstössern hatte Einspruch erhoben. In Verhandlungen konnte jedoch dieser Einspruch bereinigt und ein Rückzug erwirkt werden.

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Materielles Die Baudirektion prüft Teilzonenpläne gestützt auf Art. 50 Abs. 3 in Verbindung nit Art. 24 ff. EG zum RPG. Der Teilzonenplan Parzelle Nr. 708 ist zweckmässig und entspricht den Zielsetzungen der laufenden Ortsplanung.

Die Baudirektion beantraqt gestützt auf Art. 6 Abs. L und Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG, der Teilzonenplan Parzelle Nr. 708 (Plan Nr. 24.L-7/L, Plandatum: 25. April 199L) sei zu genehrnigen.

Beschluss: Zustimmung zum Antrag der Baudirektion. Amtsblatt.

Auszug an

Baudirektion

Sekretariat Baudj-rektion (4 Expl. ) * Kantonales Planungsamt (2 Expl. ) * Gemeinderat Trogen (2 Expl.) * *) Beilage: 1, Expl. des Teilzonenplanes Parz. Nr. 708 nit Genehrnigungsvermerk

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