Anpassung Überbauungsplan Lerchengut, Netstal

Plan d'utilisaziun spezial · Glarus

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Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Glarus
Chantun
Glarus
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Decidì
01-04-2016
En vigur dapi
01-04-2016

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SNP-1632-20160401-E-Lerchengut.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

kanton Slarus

Telefon 055 646 64 00 Fax 055 646 64 19 E-Mail: [email protected]

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www.gl.ch

Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus

GEMEINDE GLARUS Geht an: 0 5. ¿prit 2016 Res. N;.

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Einschreiben Gemeinde Glarus Gemeinderat Gemeindehausplatz 5 8750 Glarus

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/a/tl--./tl Glarus, 1. April 2016 / sr Unsere Referenz:433-3

Verfügung

Genehmigung nach Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG)

Gemeinde: Glarus Vorhaben: Anpassung Überbauungsplan,,Lerchengut", Netstal Das Departement Bau und Umwelt zieht in Eruvägung:

1. Sachverhalt 1.1 Die Gemeinde Glarus hat mit Schreiben vom 9. Mär22016 die Genehmigung derAnpassung des Überbauungsplans ,,Lerchengut", Netstal gemäss Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) beantragt.

1.2 Für die Genehmigung der Anpassung des Überbauungsplans ,,Lerchengut" wurden folgende Dokumente eingereicht: Uberbauungsplan,,Lerchengut", Netstal, Situationsplan 1:500 Sonderbauvorschriften Planungsbericht Plan der Anderungen 1:500 Synoptische DarstellungderSonderbauvorschriften (AlVNeu) Protokollauszug der Sitzung des Gemeinderates vom 10. Mär22016

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1.3 Der Überbauungsplan wurde den kantonalen Amtsstellen zur Vorprüfung nach Art.24 RBG unterbreitet. Es liegt ein kantonaler Vorprüfungsbericht mit Datum vom 6. Januar 2016 vor.

1.4 Der Überbauungsplan wurde im Amtsblatt vom 15. Oktober 2015 publiziert und während 30 Tagen gemäss Art. 25 RBG öffentlich aufgelegt. Gegen den Überbauungsplan sind keine Einsprachen eingegangen.

1.5 Der Gemeinderat Glarus hat den Überbauungsplan am 10. Mär22016 erlassen.

2. Erwägungen 2.1 Die Anpassung des Überbauungsplans ,,Lerchengut" wurde den folgenden kantonalen Amtsstellen zur Prüfung unterbreitet: - Abteilung Umweltschutz und Energie - Hauptabteilung Tiefbau - Fachstelle für Denkmalpflege und Ortsbildschutz - Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation

2.2 Die im kantonalen Vorprüfungsbericht vom 6. Januar 2016 aufgeführten Genehmigungsvorbehalte wurden bei der Überarbeitung des Überbauungsplans und der Sonderbauvorschriften vollumfänglich berücksichtigt.

2.3 Die zur Stellungnahme eingeladenen kantonalen Amtsstellen bringen zur Anpassung des Überbauungsplans,,Lerchengut" keine für die Genehmigung wesentlichen Bemerkungen vor.

2.4 lnsgesamt kann festgehalten werden, dass der Überbauungsplan ,,Lerchengut" den

geltenden raumplanungs- und umweltrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons sowie dem kantonalen Richtplan 2004 entspricht.

und verfügt sodann: Der Überbauungsplan ,,Lerchengut", Netstal, bestehend aus überbauungsplan 1:S00 und Sonderbauvorschriften, wird genehmigt.

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Rechtsm ittel beleh ru n g Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden, Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begrundung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu untezeichnen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Für das Departement

)

A"fu,., Landammann

Versandt

am: 0 [. ApR. 201t

Beilagen: Überbauungsplan ,,Lerchengut", Netstal 1:500 (4-fach) Sonderbauvorschriften(4-fach)

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Kopie an: Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. unterzeichnetem Überbauungsplan,,Lerchengut" und Sonderbauvorschriften)

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