Waldreservat Schwämmliwald, Glarus Nord

Reservats forestals · Glarus

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Reservats forestals
Chantun
Glarus
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Chantun
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DBU
Decidì
26-03-2012
En vigur dapi
26-03-2012

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WAR-1630-20120326-E-N10+Schwaemmliwald.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

VEREINBARUNG zwischen dem

KANTON GLARUS vertreten durch das Departement Bau und Umwelt und dem/der

WALDEIGENTUMER/IN Name Adresse

Gemeinde Glarus Nord, vertreten durch den Gemeinderat Glarus Nord Postfach 268, 8867 Niederurnen betreffend

Ausscheidunq und Unterhalt eines Waldreservats im Gebiet Schwämmliwald-Rietlibüel, Mühlehorn (Teil der Parzellen Nr. 3 und 570, Grundbuch Mühlehorn) Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:

l. Zweck Mit der vorliegenden Vereinbarung soll der Wald im Gebiet Schwämmliwald-Rietlibüel, Mühlehorn (Nrn. 21 , 22 des kantonalen Waldreservatskonzeptes vom Mai 1996) gemäss den untenstehenden Zielen als Totalreservat unter Schutz gestellt werden.

2. Geqenstand der Vereinbarunq Gegenstand derVereinbarung sind die im beiliegenden Plan 1:10'000 bezeichneten Waldflächen (Teil der Parzellen Nr. 3 und 570 GB Mühlehorn) mit einer Fläche von insgesamt 44.95 ha.

3. Schutzziele

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Angestrebt wird ein Natunruald ohne jegliche forstwirtschaftliche Nutzung und lediglich mit geringer alpwirtschaftliche Nutzung des Waldes im Sinne eines Totalreservats.

o Schutz einer seltenen Waldgesellschaft (Torfmoos-Bergföhrenwald); . Erhalten und fördern bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Lebensräume; o Erhaltung einer vitalen Population besonderer Ökotypen von Pflanzen (Bergföhre, Fichte); . Zulassen von Wildnis und natürlichen Abläufen; o Beitrag zum Schutz einer besonderen Landschaft; . Sensibilisierung der Menschen für die Werte der Natur und für natürliche Abläufe. Die Beweidung des Waldes darf nicht ausgedehnt und intensiviert werden. Die möglichst ungestörte natürliche Entwicklung des Waldes muss gewährleistet sein.

3

7. Dauer der Vereinbarung und Kündiqung Die Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 2061 (50 Jahre). Die Vertragsparteien verhandeln vor Ablauf der Vereinbarung über deren allfällige Verlängerung, die zugehörigen Bedingungen mit neuer Festlegung einer angemessenen Ertragsa usfall-Entschäd g u ng. i

8. Rechtsnachfolse Die Vereinbarung verpflichtet in den Schranken des öffentlichen Rechts auch die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien. Sie ist einem Rechtsnachfolger mit weiterer Überbindungsverpflichtung zu übertragen.

9. Beilaqen - Der beiliegende Plan 1 :10'000 mit dem eingezeichneten Vereinbarungsgegenstand gemäss Ziffer 2 wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet und bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung. - Ubersichtskarten 1:10'000 zu den Waldgesellschaften und Biotopen nach NHG und mit der Berechnung der einmaligen Ertragsausfallentschädigung (50 Jahre).

Glarus, den

Für den KANTON GLARUS:

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Departement Bau und Umwelt

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Niederurnen, Glarus Nord, den

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Für die Gemeinde Glarus Nord als Waldeigentümerin: Gemeindepräsident:

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Die Gemeindeschreiberin ç)

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A. Antonietti Pfiffner

Diese Vereinbarung wird in 4 Exemplaren ausgefertigt

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Wa ld reservat Schwäm m I iwa ld-Rietl i büel

Planbeilage zur Vereinbarung über ein Waldreservat zwischen der Gemeinde G[arus Nord und dem Kanton Glarus (Departement Bau und Umwelt)

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An grenzendes geplantes Waldreservat Steinalpli

Perimetergrenze vereinbartesTotalreservat Waldfläche im vereinbartenTotalreservat

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Genossame Mühlehorn (Parz. Nr. 2, GB Mühlehorn)

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Wege, Strassen und Gebäude nach Bodenbedeckung der amtl, Vermessung

28.12.2011

Glarus, den

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Für den Kanton Glarus:

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Departement Bau und Umwelt

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Für die Gemeinde Glarus Nord:

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Planbeilage zur Vereinbarung über ein Waldreservat zwischen der Gemeinde Glarus Nord und dem Kanton Glarus (Departement Bau und Umwelt)

Wald reservat Schwäm m I iwald -Rietl i büel 1:10'000

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Perimetergrenze vereinbartesTotalreservat

Waldgesellschaften: 57a Alpenlattich-Fichtenwald mit Torfmoos 57b Alpenlattich-Fichtenwald mit Heidelbeere 7 I Torfmoos-Bergföhrenwald PM Legföhrengebüsch

I I I I Flachmoor-Biotope von nationaler Bedeutung

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Wege, Strassen und Gebäude nach

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Viehtränke

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