Waldreservat Halenwald-Diggenwald, Glarus Süd

Reservats forestals · Glarus

Document

Gener
Reservats forestals
Chantun
Glarus
Nivel
Chantun
Approvà da
DBU
Decidì
01-04-2009
En vigur dapi
01-04-2009

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Glarus mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

WAR-1631-20090401-E-AH1+Halenwald+Diggenwald+bei+Nidfurn.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

VEREINBARUNG zwischen dem

KANTON GLARUS vertreten durch das Departement Bau und Umwelt

Und dem/der

WALDEIGENTÜMER/IN Name: Ortsgemeinde Haslen, vertreten durch den Gemeinderat Haslen, 8773 Haslen.

Betreffend Ausscheidung und Unterhalt von Altholzinseln im Gebiet Halenwald-Diggenwald, Haslen (Teil der Parzellen Nr. 161 GB Nidfurn) Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart:

)

1. Zweck Mit der vorliegenden Vereinbarung sollen ausgewählte Einzelbäume und Baumgruppen gemäss den untenstehenden Zielen als Altholzinseln unter Schutz gestellt werden. 2. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung sind die im beiliegenden Plan 1 :2'000 rot bezeichneten fünf Waldflächen (Teil der Parzellen Nr. 161 GB Nidfurn) mit einer Fläche von insgesamt ca. 63 Aren. 3. Schutzziele

J

Ganzen Text zeigen

• • • • •

Erhalten und fördern bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Lebensräume; Erhaltung und Förderung von besonderen Baumexemplaren; Zulassen von natürlichen Abläufen; Erhaltung und Förderung eines natürlichen Erholungsraumes; Sensibilisierung der Menschen für die Werte der Natur und für natürliche Abläufe.

4. Massnahmen Angestrebt werden Biotopbäume in großen Dimensionen, ohne jegliche forstwirtschaftliche Nutzung im Sinne einer Altholzinsel. Folgende Massnahmen sind in Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt, Abteilung Wald und/oder nach Anzeichnung durch den Revierförster nach wie vor erlaubt:

-

Entfernen von Bäumen und Baumteilen, die in die Weide oder auf die Begehungswege fallen oder für die Wanderwege eine erhebliche Gefahr bedeuten. Das Aufrüsten muss sich auf das Notwendige beschränken; Altholz, das von die Weide oder Begehungswegen entfernt wird, möglichst zurück in die Altholzinsel bringen; Konkurrierende Bäume, die in den Kronenraum von den geschützten Bäumen ragen, dürfen entfernt werden.

Weitere erlaubte Massnahmen, resp. Bedingungen: Unterhalt und Offenhaltung der bestehenden Wanderwege; Beschriftungen und Info-Tafeln;

Altholzinseln - Bestandeskarte 1 :2'000 Halenwald-Diggenwald, Nidfurn

Gemeinde Haslen 10g, 10h, 221b ... 353c Bestandescodes

Departement Bau und Umwelt Abteilung Wald

Glarus, den: Für den Kanton Glarus Departement Bau und Umwelt

m.,1-

F. Marti, Kantonsoberförster

Hasle, den: Für die Gemeinde Haslen

D~?"' H. P. Aschwanden

Die Gemeindeschreiberin

März 2009

Altholzinseln - Waldgesellschaften

1 :2'000 Halenwald-Diggenwald, Nidfurn

Gemeinde Haslen Departement Bau und Umwelt Abteilung Wald

März 2009

Legende: 8: Waldhirsen-Buchenwald 12: Bingelkraut-Buchenweld 13: Bingelkraut-Buchenwald mit Linde 17: Steilhang-Buchenwald mit Reitgras 18b: Typischer Tannen-Buchenwald, Lbh-Ausbildung 24: Turinermeister-Ahornwald 25: Turinermeister-Lindenmischwald

)

j